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Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MarcellM Offline
    MarcellM Offline
    Marcell
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
     
    guckt Euch mal diesen Antrag an: http://www.germanwings.com/downloads/Antragsformular_TaxRefund.pdf
    Ist der Airline solch eine "Formalität" gestattet??? Ich bin stinksauer. Mein Farbdrucker macht gerade schlapp und das Ausfüllen dieses Antrags wird mich auch ein paar Minütchen kosten.
     
    Das Buchen hingegen dauert nur 2 Minuten... .
     
    Lt meinem Rechtsverständnisses müsste ich doch, wenn ich online gebucht habe auch online weiter verfahren dürfen wenn keine anderen Institutionen eingeschaltet werden oder???

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      wie lange brauchst du denn für deinen namen?
      sind doch nur mehrere spalten für bis zu 5 passagiere.
       
      druck in schwarz/weiß und nur die seiten, die du brauchst (seite 3,4 und6).

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Marcell,

        "Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucher-zentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden."

        Landgericht Köln Urteil vom 06.05.2010 Az:31 O 76/10
         
        Allerdings wurde von Seiten der Airline offenbar Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Persönlich würde ich zunächst einen formlosen Antrag einreichen. .
         
        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @privacy
          was ist denn - nüchtern betrachtet - an dem formular aufgebläht?
          ein formular für die auflistung von bis zu 5 passagieren und die englische übersetzung dazu.
          wenn man die für sich notwendigen seiten ausdruckt, kommt man auf 3 seiten.
          dort gibt man seinen namen und seine flugnummer inkl. der route an. und seine kontonummer dür die erstattung der gebühren.
           
          thats it.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hast Du die Gründe der Entscheidung des LG Köln in dem Artikel gelesen?.
            Das klingt da durchaus ein wenig anders:

            • Angabe der Sitzplatz-Bezeichnung
            • Angabe der Sitzreihe !
            • Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke !
            • Versicherungsnummer der Reiserücktrittskostenversicherung
               Wozu? Um Fluggästen den Zugang zu Ihren treuhänderisch hinterlegten Gelder
              zu erschweren und sie dazu zu bewegen, erst gar keinen Antrag zu stellen?

            Es geht auch anders, wie Germanwings in der Vergangenheit bewiesen hat.
            Da genügte eine formlose Email an die Rechnungsstelle unter Angabe von
            Namen, Adresse und Buchungsnummer. Und das sollte auch reichen.

            Wesentlich interessanter ist der Passus, dass auch Gebühren für die
            Erstattung der Kundengelder nicht zulässig sind.

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              privacy wrote:
              .....

              • Angabe der Sitzplatz-Bezeichnung
              • Angabe der Sitzreihe !
              • Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke !
              • Versicherungsnummer der Reiserücktrittskostenversicherung
                ......

              es geht heir um ein formular für die erstattung der steuern für nicht angetretene flüge.
              also bitte welcher dummbatz macht zu den o.a. dingen angaben?

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Eben. So empfanden das die Richter am LG Köln auch. Schikane.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  typisch deutsch.
                  anstatt sich auf die wesentlichen dinge zu konzentieren und auch nur die wichtigen dinge auszufüllen, ist bestimmt so ein ganz wichtiger mensch vor gericht gezogen, weil er zu doof war, das formualr auszufüllen.
                   
                  traurig traurig, mit was die gerichte sich beschäftigen müssen.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Einzelpersonen können solche Urteile nicht anstreben. Klageberechtigt sind da aber beispielsweise Verbraucherschutzorganisationen oder auch Wettbewerbsrechtler.

                    Germanwings ist für solche Eskapaden bekannt. Letztlich wurde vor dem Bundesverfassungsgericht der Auswuchs "Rücklastschrift-Gebühren" gestoppt.

                    Dazu und dem Begriff "Gebühren" ein Reiserechtler.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • wukovitsW Offline
                      wukovitsW Offline
                      wukovits
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo
                       
                      Als ich vor einigen Jahren 2 Germanwings Flüge nicht nutzen konnte, und hier im Forum auf die Möglichkeit der Rückforderung der Steuern und Gebühren aufmerksam gemacht wurde, hat es gereicht sich im Telefongespräch auf das entsprechende Urteil zu berufen.
                       
                      Gruß
                      Karl

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
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                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ja, das war so. Aber heute ist das alles mehr eine Abwehrstrategie und manche Airlines sind, trotz entsprechender gesetzlicher Regelung, noch nicht einmal per Email schnell erreichbar. Weil sie nicht darauf reagieren. In der Hoffnung, irgendwie wird der
                        Kunde schon die ca. 1-Euro-pro-Minute-Hotline anrufen.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                        • LexilexiL Offline
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                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @privacy
                          deine "verbraucherschutz-mentalität" in allen ehren.
                           
                          aber meinst du wirklich, dass eine airline noch gewinne abwirft, wenn sie tickets für 100 eur verschleudert, dabei noch eine kostenlose hotline mit ausgebildetem personal rund um die uhr zur verfügung stellt und während des fluges noch ein 3 gänge menü mit den korrespondierenden weinen kredenzt?
                           
                          irgendwo muß man doch mal auf dem teppich bleiben.
                           
                          das eine will ich, das andere muß ich.
                          wenn ich billig tickets haben will, muß ich es mal in kauf nehmen, fragebögen auszufüllen, ohne dass mir jemand dabei hilft.
                          und ich muß auch damit rechnen, kostenpflichtige hotlines anzurufen.
                           
                          das beste beispiel ist ryanair.
                          viele wollen die billig tickets.
                          aber wundern sich dann, wenn sie für das gate bis zur hinterletzten ecke des flughafens laufen müssen, oder aber nicht von düsseldorf international airport fliegen.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Jede Airline ist für ihre Preisgestaltung und das Ausmass des angebotenen Services selbst verantwortlich. Und wenn eine Airline 19,99 Euro pro Flug als Endpreis auf den Markt wirft, interessiert es den Kunden nicht die Bohne, wie die Airline zurechtkommt.

                            Wir sind uns doch hoffentlich darüber einig, dass diese Werbepreise nicht den Durchschnittserlös eines Fluges darstellen. Andere Passagiere zahlen letztlich einen Anteil des gesponserten Flugpreises mit.

                            Die hier angesprochene Airline verdient in der Regel gutes Geld. Unabhängig vom gezahlten Flugpreis kann eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistung erwartet werden.

                            Es ist bedauerlich, dass eingezogene Fremdgelder bei Nichtbeanspruchung nicht ohnehin automatisch erstattet werden. Dazu liegen der Airline alle relevanten Daten durch die Flugbuchung vor. Wohlgemerkt, die Rückerstattung ist eine gesetzliche Auflage. Das Geld gehört der Airline nicht. Es ist im Falle der Flugdurchführung an entsprechende Stellen weiterzuleiten oder andernfalls zu erstatten. Ohne Wenn und Aber. Bedenklich, dass man darüber noch diskutieren muss.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

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                            • MarcellM Offline
                              MarcellM Offline
                              Marcell
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Mein Geld habe ich noch immer nicht, weiß jemand wie lange die Rückerstattung dauert???

                              1 Antwort Letzte Antwort
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