österr. OGH Urteil - 25 % Mängel reichen aus für Schadenersatzzahlung
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Der österreichische OGH hat entgegen früheren Entscheidungen mit seiner diesjährigen Entscheidung seine Meinung geändert: nicht 50 Prozent Mängel berichtigen einen (österreichischen) Konsumenten zur Forderung von Schadenersatz "für entgangene Urlaubfreude", sondern bereits eine Mängelsumme von 25 Prozent.
Dies entspricht auch meinem Rechtsgefühl: jemand, dem ein Viertel seines Urlaubs "vermiest" wurde, hat ja dem Grunde nach gar keinen "echten" Urlaub verbracht. So gesehen ist ihm ein Schaden entstanden. Nämlich der Mindererholung.
Naturgemäß ist die österreichische Reisebranche mit diesem Urteil nicht recht glücklich. Was ich aber nicht recht nachvollziehen kann, da die Branche ja stets beteuert, alles zu tun, dass es "die schönsten Wochen des Jahres" werden. Also dürften ja erst gar keine 25 Prozent Mängel auftreten, oder sehe ich da was falsch?
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Nö, siehste absolut richtig.
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Ich gehe davon aus, das es die deutschen Reiseveranstalter genau so sehen würden wie ihre österreichischen Kollegen. Mal ein bischen in den Raum gestellt:
wenn bisher in Deutschland z.B. der RV das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stellen kann ( Überbuchung oder sonstwas ) und die Gerichte in aller Regel dann nach Kündigung des Reisevertrages 50% Schadensersatz zusprachen, würden das dann -wenn das auch in Deutschland übernommen würde- sogar 75% sein ?
Ansonsten: sehr fein formulierter letzter Absatz von mosaik ( hat mir sehr gut gefallen, die nicht sofort erkennbare Backpfeife ! ).
Gruss Gabriela