Hotelzimmer entsprach nicht der Katalogbeschreibung
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Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfestellung zum weiteren Vorgehen. Folgendes ist bislang passiert:
Wir, eine Familie mit zwei Kindern (3J.+1J.), haben am Anfang des Jahres eine Pauschalreise im Reisebüro gebucht. Das gebuchte Zimmer wurde wie folgt im Katalogbeschrieben:"...Familienzimmer: Bestehend aus einem Doppelzimmer (gleiche Ausstattung) und einem zusätzlichenWohn-/Schlafraum, Kitchenette. Die Familienzimmer sind nicht im Haupthaus gelegen..."
Als wir am Urlaubsort ankamen erhielten wir natürlich nicht das gebuchte Zimmer. Wir erwarteten einen schnellen Zimmerwechsel doch stattdessen wurden wir mehrmals täglich an die Rezeption gebeten, weil man uns das gebuchte Familienzimmer endlich zeigen wollte. Wurden dann aber immer auf den kommenden Tag vertröstet. Als man uns am vierten Urlaubstag endlich ein Zimmer zeigen wollte das wenigstens zwei Wohn-und Schlafräume besaß wurde unsere Stimmung besser. Doch das Zimmer war noch belegt! Angeblich sollten die Gäste an drauffolgenden Tag abreisen. Das wäre dann unser Urlaubstag Nummer 5. Kommt noch einen End- oder Grundreinigung hinzu, dann schätze ich wären wir, wenn nicht schon wieder etwas dazwischen gekommen wäre, am sechsten Tag unseres Urlaubs in das Familienzimmer (ohne Kitchenette!) eingezogen. Da wir uns schon zu lange auf die Aussagen der Rezeptionisten verlassen hatten, und wir endlich unsere Koffer auspacken und unseren Urlaub beginnen wollten, blieben wir in den uns zugewiesen Doppelzimmer.
Das ganze Dilemma ließen wir uns am Urlaubsort bestätigen und gaben das Schriftstück, als wir wieder zu Hause waren, an unser Reisebüro weiter.
Einige Wochen später erhielten wir von Reiseveranstalter ein Entschuldigungsschreiben und einen Verrechnungsscheck in Höhe von 200,- Euro.
Die Höhe des Schecks schien uns nicht angemessen und wir schilderten nochmal ausführlich per mail unser Anliegen. Weitere 2 Wochen später, erhielten wir auch darauf eine Antwort und einen Scheck(90,-€), allerdings mit folgendem Hinweis.
… im Rahmen der Schadensminderungspflicht dazu angehalten waren, den Ihnen am 14.07.2010 angebotenen Zimmerwechsel in ein Familienzimmer mit sep. Schlafraum anzunehmen. Eine Minderung …
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das Zimmer war belegt !
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es hatte keine Kitchenette
Hätten wir gewusst, dass es imgesamten Hotel kein Zimmer mit Kitchenette gibt, hätte wir dieses Hotel nicht gebucht. Schließlich hatten wir ein Flaschenkind dabei.
Bitte helft mir! Habe ich das Recht noch mehr Entschädigung zu fordern. Wenn ja – wie sollte das nächste Schreiben aussehen?
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Ich fürchte, weiteres Vorgehen ist müssig.
Es spielt keine Rolle, ob das Zimmer belegt war bei Besichtigung, mit dem Verzicht auf das Angebot habt ihr quasi eine Vertragsänderung akzeptiert.
Eine Minderung käme also nur für die ersten Tage und für das Fehlen der Kitchenette infrage.
Je nach Tagessatz des Hotels (gehen wir davon aus, dass er nicht wesentlich über 100€ p.P. liegt) ist eine Entschädigung von 290€ angemessen angesichts der Mängel.
Ich gehe davon aus, dass es alternative Möglichkeiten gab, dem Baby eine Flasche zuzubereiten? -
ani25 wrote:
Das gebuchte Zimmer wurde wie folgt im Katalogbeschrieben:"...Familienzimmer: Bestehend aus einem Doppelzimmer (gleiche Ausstattung) und einem zusätzlichenWohn-/Schlafraum, Kitchenette.@sarah - Katalogangaben sind verbindlich.
@ ani25
Wie hoch lag denn der Preis für das Standardzimmer, soweit überhaupt mit 2E+2K buchbar? Dann hättet ihr doch schon einen guten Vergleich und eine Basis für die Höhe der Differenzzahlung durch den Veranstalter.Im übrigen bewundere ich Deine / Eure Geduld mit der dortigen Situation und der (Nicht-) Zuweisung des Zimmers.
Gruß privacy
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Vielen Dank für die bis jetzt geleisteten Antworten!
@ sarah13 - in der Reisebestätigung wurde ein Familienzimmer bestätigt, somit bin ich davon aufgegangen, dasss das Zimmer eine Kitchenette hat
@ privacy - die Differenz lag bei 75,-€ pro Tag
Gruß
ani25
