Wann ist ein Strand ein Strand?
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Hallo zusammen!
Aus gegebenem Anlass habe ich eine grundsätzliche Frage:
Gibt es irgendwelche Normen oder Grundsatzurteile, in denen festgelegt wird, welche Eigenschaften eine Fläche Landes haben muss, um als Strand bezeichnet zu werden?
Hier habe ich leider nichts gefunden.

LG
Sokrates
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Hallo Sokrates
da es ja ganz viele verschiedene Länder mit "Stränden" gibt, gibts bestimmt für jedes land ne eigene Erklärung.
Ich war vor Jahren ganz bedröppelt als der Strand in Horumersiel sich als Wiese herausstellte
war aber Strand....mhhhhnaja@Barpi
es sollte dem Meer nahe sein, aber es kann sich ja auch ein DirektstrandlageHotel Alphorn nennen und du siehst nix von den Alpen ;-D -
Sokrates wrote:
.... welche Eigenschaften eine Fläche Landes haben muss, um als Strand bezeichnet zu werden?Unterhaltung zweier Freunde: "Wo warst du im Urlaub?" Antwort: "Ostsee"
der andere: "Wo genau?" Antwort: "Berchtesgaden", darauf folgt: "Du spinnst doch, das ist in Bayern"- und dann: "Na und? kann doch dir egal sein, wie weit ich vom Strand weg bin"

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Es gibt keine rechtliche Definition, was ein Strand zu sein hat...

Grundsätzlich muss er aber die "zugesicherten Eigenschaften" erfüllen. Also beispielsweise verspricht ein Reiseveranstalter "...ein Badeerlebnis besonderer Art am feinsandigen, weitläufigen Strand..." und es sind dann drei Meter Pappsand unterhalb der Hauptverkehrsader der gesamten Region, wird sich der VA nicht aus der Verantwortung der Gewährleistung stehlen können.
Spricht der VA hingegen von einem "...Strand im Ort", dann kann der einen, zwei, drei, zehn oder mehr Meter breit sein ...
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Vielleicht schaut Ihr mal da

www.europaeische.at/index.php?id=85 -
Gerne formulieren RV auch:
................................Naturstrand
................................naturbelassener Strand
Bedeutet im Klartext, um diesen Strand kümmert sich keiner. Egal was angeschwemmt wird oder alles dort rumliegt. Eben ein naturbelassener Strand.
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@Sokrates
Alles eine "Frage der Interpretation"
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Synonyme von "Strand": Gestade, Ufer, Küste, Badestrand, Gewässerrand.
Wobei der "Gewässerrand" am schärfsten ist.... und wahrscheinlich der Beschreibung deines "Strandes" entspricht
LG
P.S.: Was ich hier alles dazu lerne
In Zukunft werde ich Beschreibungen noch gründlicher "studieren". -
Nur leider nicht so effizient bezüglich der Dünung ...

Und "direkt am" ist auch wirklich nicht übertrieben!!
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Lt. Wikipedia ist ein Strand ein flacher Küsten- oder Uferstreifen aus Sand oder Geröll. Also zählt eine Steilküste nicht dazu. Die Qualität des flaches Streifens spielt anscheinend keine Rolle. Zugemüllte Uferabschnitte, zubetonierte Flächen, steiniges Gelände usw. kann man also sehr wohl als Strand bezeichnen.
Da hilft nur eines - sorgfältig die Katalogbeschreibungen lesen und sich mit der Katalogsprache vertraut machen. Aber das ist ja nix neues. 
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Sokrates wrote:
@mosaikDie Formulierung
Hotel Granada Luxury Resort & Spa - LAGE: Direkt am Strand.
ist also formell korrekt, wenn der Strand gerade mal die Größe eines Handtuchs hat!Verstehe ich das so richtig?
LG
Sokrates
Lage direkt am Strand kann bedeuten:
... man blickt über eine Klippe 80 m in die Tiefe und sieht dort den Strand, der über eine 500 m lange Treppe oder Weg erreichbar ist - diese Art der Formulierung wäre zulässig
... die Hotelanlage ist in einem riiiiiiiiesigen Park und grenzt in der Tat an den Strand; nur liegt das Häuschen, in dem man wohnt, zehn Minuten zu Fuß von diesem entfernt; eben weil die Anlage soooooooooo riesig ist; wäre grundsätzlich so erlaubt, allerdings meine ich, müsste sich ein Hinweis finden, dass aufgrund der Vergabe der Unterbringung es zu weiteren / längeren Fußmarsch bis zum Strand kommen könnte; wäre in meinen Augen ansonsten ein Reisemangel...
... in Tolo, Peloponnes, Griechenland war 1982 der Strand großteils etwa vier bis sechs Meter breit und ist es noch heute, wie ich auf aktuellen Fotos 2010 sehen konnte; ja auch das ist ein Strand, es hängt eben wirklich davon ab, welche Eigenschaften der Veranstalter in seiner allgemeinen Beschreibung des Ortes oder und der Hotelanlage beschreibt; bei einem Magic Life Club gab es mal lange Zeit für 1000 Menschen ungefähr 100 Meter langen, zwei Meter breiten Strand, der Rest war Beton mit Einstiegen...
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Reiselady wrote:
Lt. Wikipedia ist ein Strand ein flacher Küsten- oder Uferstreifen aus Sand oder Geröll. Also zählt eine Steilküste nicht dazu. Die Qualität des flaches Streifens spielt anscheinend keine Rolle. Zugemüllte Uferabschnitte, zubetonierte Flächen, steiniges Gelände usw. kann man also sehr wohl als Strand bezeichnen.
Da hilft nur eines - sorgfältig die Katalogbeschreibungen lesen und sich mit der Katalogsprache vertraut machen. Aber das ist ja nix neues. 
Man muss unterscheiden zwischen einer möglichliche geografisch-geologischen Auslegung, einer Worterklärung und einer rechtlichen Bedeutung.
Was aber sicherlich nicht ganz außer Acht gelassen werden dürfte, ist die von einem "durchschnittlichen Verbraucherkreis" angenommene Beschreibung eines Strandes. Darunter wird man wohl verstehen, dass die Breite des Strandes ein ins-Meer-gehen zulassen wird und an seinem Ufer man sich niederlassen kann. Beides im Verhältnis zu den vor Ort angebotenen Betten. Sprich: 1000 Betten und 50 x 5 m Strand würde wahrscheinlich niemand erwarten.
Daher wiederholt: es wird von der Beschreibung des Veranstalters abhängen, ob man im vorgefundenen Strand einen Reisemangel sehen kann oder nicht.
Noch ein Beispiel dazu: reist man in ein tropisches Land und dem Veranstalter sind periodische Verunreinigungen durch Anschwemmungen aufgrund der klimatisch-zeitlichen Verhältnisse bekannt, so muss er darauf hinweisen, dass es zu diesem oder zu jenem Reisezeitpunkt zu eingeschränkter Nutzung des Strandes kommen kann. Es gab mal vor einigen Jahren in der Dominikanischen Republik Probleme, da ganze Strände wegen Kanalarbeiten oder ähnlichem Wochenlang nicht benutzbar waren und die Veranstalter dies nicht ihren Kunden vorab mitgeteilt hatten. Alle, die klagten, bekamen Recht: der Strand war zwar da, aber nicht nutzbar, also eine Reisemangel, den der Veranstalter zu vertreten hatte, weil er die Pflicht gehabt hätte, dies den Kunden anzuzeigen.
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Was das Granada angeht, gibt es da vielleicht noch einen kleinen Nebenpunkt. Ein Strand mag nicht besonders breit sein, aber auch gerade mal 15 oder 20 m lang? und ein kleines Manko gibt es noch....der "Strand" ist ueberdacht. bei einem strand gehe ich von einem moeglichen direkten sonneneinfall aus...und leider ist der "strand" im granada oftmals auch noch komplett ueberschwemmt....