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Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • marcel.26M Offline
    marcel.26M Offline
    marcel.26
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo komme nun zu meinem Probelm.

    wir haben am 06.07 eine Reise über Werbung gebucht der Reiseveranstallter heipßt JT-Touristik. Wir haben die Reise direkt Online Bezahlt. und haben ca nach Vier Tagen eine Reise bestätigung bekommen . und nochmals ca 4 Tage später sind die Reiseunterlagen per Email bekommen , diese sollten wir ausdrucken und mit nehmen dort stand auch das wir Ticket los Fliegen. Also Ausgedruckt und fertig .

    zwei Wochen vor unseren Flug haben wir die Selbe Email bekommen mit den Unterlagen und wir haben gedacht super noch mal eine Kopie diese haben wir nicht ausgedruckt sondern nur grob durchgelesen da wir ja schon die unterlagen von der ersten Email bekommen haben.

    Am Flughafen mussten wir 80 Euro bezahlen da wir nicht Online eingecheckt haben , dieses wussten wir aber leider nicht und haben die 80 Euro zahlen müssen .

    nach dem Ulaub wollten wir das Geld zurück aber leider wurden die Reiseunterlagen ohne einen Hinweis nochmals geändert da die Unterlagen von der zweiten Email den Hinweis mit dem Online Check In hatten . Also kein Geld bis jetzt .

    Nun meine Frage ist es Rechtens das die Unterlagen ohne einen Hinweis geändert wurden ??

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Marcel

    ===

    Name des Vermittlers gem. Forenregeln entfernt !

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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Frage zu den neuen Reiseunterlagen: Wie sahen die denn aus? Optisch exakt wie die alten oder anders? Waren die neuen Unterlagen gar ausführlicher?
       
      War der Satz mit dem Online-Einchecken im Kleingedruckten versteckt oder schon hervorgehoben?
       
      Ein Reiseveranstalter muss schon davon ausgehen können, dass Du Dir die aktuellsten Unterlagen genau anschaust, denn Änderungen kann es immer mal geben.
       
      Ich stimme Dir natürlich zu, dass es besser wäre, wenn der Reiseveranstalter die Unterlagen zweimal verschickt, dann beim zweiten Mal dazu schreibt, was sich geändert hat... aber ist hier wohl nicht so gewesen ...
       
      Einen Rechtsanspruch wirst Du meiner Meinung nach nicht haben, denn der Reiseveranstalter hat Dich informiert. Vielleicht gibt es aus Kulanz einen Gutschein.

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • marcel.26M Offline
        marcel.26M Offline
        marcel.26
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die Schnelle Antwort.
         
        Also die unterlagen sehen beide gleich aus bis auf den zusatztext mit dem Online Checkin dieser stand bei den ersten Unterlagen nicht mit drauf .
         
        Es stand auch nicht im kleingedruckten aber ganz am ende von den drei Seiten .
         
        nur was wäre gewesen wenn ich garnicht mehr Online gekommen wäre da ich ja die Reiseunterlagen schon habe, hätte ich doch eigentlich nicht noch mal nachschauen müssen dies jetzt mal nur als Beispiel .
         
        Fühle mich auf jedenfall sehr verar.....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dass Du gar nicht mehr online gegangen wärst, da Du die Unterlagen ja schon hattest, ist arg weit her geholt ...
           
          Denn Du musst ja dem Veranstalter die Möglichkeit geben, Dich auch nach Erhalt der Reiseunterlagen über Änderungen zu informieren (hätte ja auch was Gravierendes wie Flugzeitenänderungen sein können). Früher wurde man da vom Reisebüro angerufen oder erhielt die Info per Post (da hätte ja auch niemand behauptet, er hätte den Brief nicht bekommen, weil er nach Erhalt der Unterlagen nicht mehr den Briefkasten geleert hat).
           
          Heutzutage, wenn man eine Online-Reisebuchung tätigt und seine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse für die Unterlagen angibt, kann der Reiseveranstalter schon davon ausgehen, dass man einigermaßen regelmäßig seine Mails abruft und zumindest kurz vor Reisebeginn nochmal reinschaut, ob es was Wichtiges zur Reise gibt.
           
          Ich an Deiner Stelle würde mich auch schwarz ärgern. Aber wie gesagt, ich denke nicht, dass Du einen Rechtsanspruch auf Erstattung hast.  Das ist wohl einfach sehr blöd gelaufen...

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich kenne es von einigen Buchungen, dass man auf die gesonderten Bedingungen und Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaften achten muss. dazu gehöret neben dem Freigepäck auch die Rückbestätigung oder eben ein Web-CheckIn. Solche Hinweise tauchen dann in den AGB, in der Bestätigung und in den Reiseunterlagen auf.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              marcel.26 wrote:
              Hallo komme nun zu meinem Probelm.

              Also Ausgedruckt und fertig .

              zwei Wochen vor unseren Flug haben wir die Selbe Email bekommen mit den Unterlagen und wir haben gedacht super noch mal eine Kopie diese haben wir nicht ausgedruckt sondern nur grob durchgelesen da wir ja schon die unterlagen von der ersten Email bekommen haben.

              nach dem Ulaub wollten wir das Geld zurück aber leider wurden die Reiseunterlagen **ohne einen Hinweis nochmals geändert da die Unterlagen ,,,,,,?  ???**Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

              Hilfe gibt es wohl leider nicht! Wer Online bucht, sollte sich mit den Gepflogenheiten auskennen und mails genau lesen! Ansonsten Finger Weg!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Die Mitteilung ist erfolgt und somit erst einmal der Informationspflicht genügt.

                Vermutlich hätte man Änderungen deutlich kenntlich machen und in einem evtl. Anschreiben den Kunden auf die wesentlichen und geänderten Punkte und die
                (finanziellen) Auswirkungen hinweisen sollen.

                Nicht jeder hat einen geübten Blick für solche 3-seitigen Nachrichten.
                Also JT Touristik, da besteht sicherlich noch Verbesserungsbedarf.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • bernardo2001B Offline
                  bernardo2001B Offline
                  bernardo2001
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @privacy
                  .......Vermutlich hätte man Änderungen deutlich kenntlich machen und in einem evtl. Anschreiben den Kunden auf die wesentlichen und geänderten Punkte und die
                  (finanziellen) Auswirkungen hinweisen sollen........

                  Vielleicht mit einem zusaetzlichen Brief per Einschreiben/Rueckschein!!! Achtung: Da kommt jetzt eine email aus der hervorgeht, dass Du online einchecken sollst, lieber Kunde.

                  @sunshine997
                  Und warum soll ein RV fuer so etwas einen Gutschein verteilen? Er hat ordnungsgemaess seinem Kunden eine Information gegeben, wenn der das nicht liest, ist das doch wohl nicht sein Problem.

                  Viele Gruesse
                  bernardo2001

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Vorteile einer Buchung im Internet mögen vielschichtig sein. 😄
                    Ein möglicher Nachteil ist aber, dass das Internet  nicht mit einem spricht und ihn auf Änderungen hinweist oder Tipps gibt. 😞

                    Somit bleibt dem Internet-Buchenden immer nur das Lesen übrig.

                    Im konkreten Fall könnte ich mir vorstellen, dass man bereits mit der ersten Bestätigung auch den Namen der Fluglinie bekannt gegeben bekommen hat. Da empfiehlt es sich eben in der heutigen Zeit gleich mal einen Blick auf deren Homepage zu machen.

                    Es ist für mich ein gewisser Widerspruch, sich einerseits (noch) unsicher in den Tiefen des Internets und bei möglicher Stolperfallen einer dortigen Buchung zu fühlen, andererseits dort, im Internet, "völlig Sicherheit und Information " zu erwarten. Naiv formuliert: wenn ich mich net auskenn' , muss ich eben den herkömmlichen Weg gehen - dort kann ich Fragen stellen. Ja ja, ich weiß schon, ...die kennen sich ja auch net aus usw.... - dieses Vorurteil ist und bleibt für mich eine ungerechtfertigte Pauschalaburteilung über rund 18.000 Mitarbeiter, die zum ganz großen Teil sehr wohl über Wissen verfügen!

                    Es besteht von Seiten des Veranstalters/Fluglinie Informationspflicht.
                    Ein deutlicher Hinweis in gleich großer Schrift wie der Rest der Information.
                    Aber wo dieser Hinweis letztlich stehen muss, darf, bleibt dem Absender überlassen.

                    Es besteht von Seiten des Kunden die Pflicht, sich über mögliche Änderung(sschreiben) zu informieren. Somit wird wohl der Versuch der Ausrede, was wäre wenn ich nicht mehr das Medium Internet benutzt hätte, ins Leere gehen! Wie auch soll sonst jemand "aus dem Internet" mit jemanden, der "im Internet gebucht" hat Kontakt aufnehmen? Brief? --> Postkasten. Telefon? --> es braucht einen Anschluss (...oder hat man gar mit dem Telefon des Nachbarn bestellt und der ist jetzt verzogen? 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gastwirtG Offline
                      gastwirtG Offline
                      gastwirt
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Punktlandung! 😘

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sunshine997S Offline
                        Sunshine997S Offline
                        Sunshine997
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ bernardo2001

                        Warum der RV einen Gutschein geben könnte/sollte?

                        Als Marketing-Instrument. Der Kunde Marcel ist nach derzeitigem Stand sehr verärgert. Er wird wahrscheinlich nicht mehr mit JT Touristik reisen und auch noch "Negativwerbung" betreiben, wenn er im Bekanntenkreis über JT Touristik schimpft.
                         
                        Wenn er aber den Betrag als Gutschein ersetzt bekäme, ist er zumindest etwas besänftigt, da sich der RV des Problems angebommen hat, und wird nicht mehr ganz so viel "Negativwerbung" betreiben, vielleicht wird er sogar positiv berichten. Und wenn er den Gutschein einlöst, ist er als Kunde erhalten. Wenn die nächste Reise problemlos ist, vielleicht sogar als Stammkunde.

                        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
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                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          marcel.26 wrote:
                          nur was wäre gewesen wenn ich garnicht mehr Online gekommen wäre da ich ja die Reiseunterlagen schon habe, hätte ich doch eigentlich nicht noch mal nachschauen müssen dies jetzt mal nur als Beispiel .

                          ...was wäre wenn gilt wohl kaum, denn Änderungen (sofern es überhaupt eine war) können immer passieren und es ist schon Deine Pflicht entsprechend erreichbar zu sein. Hast Du also online gebucht und die Abwicklung erfolgt per mail, dann mußt Du auch weiterhin Deinen Posteingang kontrollieren.

                          Da Du € 80 hast am Flughafen zahlen müssen, gehe ich davon aus, daß die Fluglinie Ryanair war. Wenn diese bereits bei der Buchung so angegeben war, dann war es keine Änderung sondern ein zusätzlicher Hinweis auf das online-checkin, welches bei FR verpflichtend ist. Das hättest Du aber auch bereits bei der Buchung wissen müssen, denn es wird i.d.R auf die entsprechenden Regelungen der Airlines verwiesen... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Es gibt eben in vielen Branchen Unternehmen, die ihre Geschäfte abwickeln und andere, die mitdenken. Jede gute Versicherung, jeder Energieanbieter weist im Anschreiben
                            ( von mir aus gerne auf dem Deckblatt der Email vorneweg ) auf wichtige und vorgenommene Änderungen hin.

                            Diese Servicegedanken sind allerdings nicht überall spürbar, machen aber häufig den Erfolg eines Unternehmens aus.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bernardo2001B Offline
                              bernardo2001B Offline
                              bernardo2001
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @sunshine997

                              ......Er wird wahrscheinlich nicht mehr mit JT Touristik reisen und auch noch "Negativwerbung" betreiben, wenn er imBekanntenkreis über JT Touristik schimpft.....

                              Das ist doch purer Unsinn. Wetten - wenn bei der naechsten Reise JT auch nur 10,00 Euro bei der absolut identischen Reise billiger ist als andere Anbieter, wird Marcel sofort seinen Vorsatz aendern und wieder bei JT buchen. Und im Bekanntenkreis beschimpfen, da lach ich mich doch kaputt, solche Sprueche sind doch am naechsten Tag vergessen.

                              Mann - wo sind wir denn, seit wann ist es denn ueblich, dass Unternehmer die Schusselligkeit ihrer Kunden auch noch mit Gutscheine unterstuetzen....... Da hoert doch jedes Verständnis auf.

                              Und -privacy- wer sagt Dir denn, dass da nicht irgendwo auf den neuen ULA's ein Hinweis steht, dass Ergaenzungen zum 'check-in' zu beachten sind. Auch wenn Marcel das behauptet, heisst das noch lange nicht, dass das auch stimmt was da behauptet wird!

                              Viele Gruesse
                              bernardo2001

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Werden wir es je erfahren?  😉

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sunshine997 wrote:
                                  ......
                                  Als Marketing-Instrument. Der Kunde Marcel ist nach derzeitigem Stand sehr verärgert. Er wird wahrscheinlich nicht mehr mit JT Touristik reisen und auch noch "Negativwerbung" betreiben, wenn er im Bekanntenkreis über JT Touristik schimpft.
                                  ......

                                  der kunde wird so oder so über den va schimpfen.
                                  wenn er einen gutschein bekommt, wird er behaupten, dass der va nur was bezahlt hat, weil ihm ein fehler unterlaufen ist und es nicht zugeben will.
                                  dann wird darüber gemeckert, dass es nur ein gutschein ist und nicht bares.
                                   
                                  und er wird im ganzen bekanntenkreis den fall erzährlen und dabei sehr schnell vergessen, den part mit der freundlichen kulanzzahlung zu erwähnen.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LexilexiL Offline
                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    bernardo2001 wrote:
                                    ....Mann - wo sind wir denn, seit wann ist es denn ueblich, dass Unternehmer die Schusselligkeit ihrer Kunden auch noch mit Gutscheine unterstuetzen....... Da hoert doch jedes Verständnis auf.
                                    ....

                                    das heutzutage sehr typische anspruchsdenken.
                                    hatte heute einen kunden, der das super billigste angebot haben wollte.
                                    wir waren zum schluß der günstigste anbieter.
                                    danach fragte er noch nach einem tankgutschein, wie das unsere mitbewerber so gerne machen, wenn man bei denen kunde wird.
                                    manche kriegen den hals nicht voll und wollen immer mehr geschenkt bekommen.
                                    woher man die geschenke nimmt, interessiert doch niemanden.

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Hollie!H Offline
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                                      Hollie!
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Natürlich darf der Veranstalter die Buchung / Reiseunterlagen ändern, nur muss er den Kunden das entsprechend frühzeitig mitteilen, daß dieser noch Zeit hat kostenlos die Reise zu stornieren oder umzubuchen - 14 Tage vor Reiseantritt ist viel zu knapp!
                                      Holt Euch das Geld wieder und bucht das nächstemal vielleicht bei einem bekannteren Veranstalter.

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                                      • gastwirtG Offline
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                                        gastwirt
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Nur mal so nebenbei...... hast du überhaupt das Eingangsposting gelesen ? 😛
                                        Märchenstunde und Sandmännchen sind auch vorbei 😛

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Hollie!H Offline
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                                          Hollie!
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          ...ach die Märchenstunde ist schon vorbei und Sandmännchen auch -  und Du, mein lieber Gastwirt, bist noch nicht im warmen Bettchen, dann aber husch sonst gibt es keine Gute-Nacht-Geschichte... 😘 ..und kein Gute-Nacht-Kuss.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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