Anreise mit Überlänge!
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Hallo,
ist es überhaupt zu verantworten,das ich einen normalen Flug in die Türkei,mit einer Reisezeit von fast 10 Stunden hinnehmen muss?
Nicht mitzurechnen die zeit vor dem Check-in?
Also könnte ich dem zufolge auch locker in die Karibik fliegen.
Fakt ist Hannover-Antalya,jetzt am Mittwoch,in Stuttgart 5 Stunden Aufentalt(Pauschalreise gebucht bei H.C im Mai)mir auch die Fluggesellschaft angeschaut,aber ist ja alles relativ und geändert wird ja gerne und auch noch kurz davor.
Worauf soll man sich verlassen?
Werde ich als Reisender nicht über den Tisch gezogen,wenn ich mich auf Frühbucher und Flugzeiten verlasse?
Ok ,alle wollen verdienen,aber ich als Normal Kunde stehe dann da und frage mich,wo fängt mein Urlaub am Mittwoch an,wenn ich nachts um 5 Uhr im Hotel bin oder eher in den 5 Stunden wo ich mir den "schönen"Stuttgarter Flughafen ansehe?
Oder wo ich mir die "Aldi-Verkäuferinen"bei German Wings ansehen muss.
Wie ist die rechtliche Lage zu der Tranzparenz bei Buchungen im Internet.
Bin viel gereist,aber mir fällt auf,das in der letzten zeit man selber fast nichts mehr machen kann.
AGB Lesen wird dann neben meiner Arbeit bei Onlinebuchungen zu meinen liebsten Beschäftigungen zählen. -
.....nein Du wirst nicht über den Tisch gezogen, Flugzeiten sind unverbindlich und voraussichtlich, wie man den Reiseunterlagen entnehmen kann

Zu diesem Thema steht genau über Deinem eröffneten Thread, the one and only, wo die Thematik hingehört

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diana42 wrote:
in der letzten zeit man selber fast nichts mehr machen kann.Doch, auf Veranstalter verzichten und im Bausteinprinzip buchen, z.B. Zimmer direkt beim Hotelier.
Kann aber auch je nach Saison und Zielgebiet teurer werden. Ob es das den meisten dann wiederum wert ist...?! -
@Diana42
Werde ich als Reisender nicht über den Tisch gezogen,wenn ich mich auf Frühbucher und Flugzeiten verlasse?
Warum solltest Du über den Tisch gezogen werden, habe mich bei meinen
Frübucherreisen noch nie über den "Tisch gezogen" gefühlt.
Meine Antwort: Ein Trugschluss von Dir.
Ok ,alle wollen verdienen,aber ich als Normal Kunde stehe dann da und frage mich,wo fängt mein Urlaub am Mittwoch an,wenn ich nachts um 5 Uhr im Hotel bin oder eher in den 5 Stunden wo ich mir den "schönen"Stuttgarter Flughafen ansehe?
Oder wo ich mir die "Aldi-Verkäuferinen"bei German Wings ansehen muss.
Sind "Aldi-Verkäuferinnen " nicht auch "Normal Kunden" für jeden RV ??? oder wolltest Du damit dem Forum kundtun das Du " etwas Besseres bist" ??
Wie ist die rechtliche Lage zu der Tranzparenz bei Buchungen im Internet.
Da Du doch ein "normal Kunde " bist, wirst Du sicherlich in der Lage sein, ohne weitere Hilfe Dich im Internet schlau zu machen.
Sorry für meinen ironischen Beitrag, aber eine meiner Bekannten ist "Aldi-Verkäuferin"
und ich habe bis heute noch nicht festgestellt das Sie kein "Normal-Kunde" bei einem RV war.Lieber im Bekanntenkreis Aldi - Verkäuferinnen haben, als Menschen die meinen sie wären die einzigen Normalkunden. -
...was hat das mit Reiserecht zu tun?

Du hast eine Reise gebucht und diese wurde gem. der AGB und ABB durchgeführt. Wenn es Dir um Flugänderungen oder sonstigem geht, dann nutze bitte den o.g.Thread, der dafür vorgesehen ist, geht es Dir um den Veranstalter, dann denn entsprechenden im Forum Reiseveranstalter...

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Ich denke, dass diana42 mit den "Aldi-Verkäuferinnen" das Kabinenpersonal von German Wings gemeint hat - von wegen der Dienstkleidung!

LG
Sokrates
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@carsten79
Dein Hinweis ist leider auch keine sichere Lösung.
Selbst bei Verzicht auf Veranstalter kann es Flugzeitänderungen geben. -
Gehe davon aus, dass Diana wegen der gängigen Veranstalterpraxis einfach sauer ist! Dies ist insofern nachvollziehbar, als es System zu haben scheint, dass Flüge erst zu "schönen" Zeiten angeboten - und dann auf 23:59 geä#ndert - und in manchen Fällen noch später durchgeführt werden!
Da sich diese "Flugänderungen" derart häufen, kann getrost von einem Missbrauch der AGB - und damit einer bewussten Täuschung des Kunden ausgegangen werden. Analog dazu wehren sich z.B. die Fluglinien gegen die Praxis, Via-Flüge mit besonders günstigen Abflughäfen zu buchen; und die erste Teilstrecke nicht anzutreten.
Im zweiten Fall gibt es ein ganz aktuelles Urteil - im Fall von Diana und unzähligen anderen wäre eine Musterklage angebracht. -
@omali: Dass es nicht 100 % sicher ist weiß ich, hatte ich auch so geschrieben, z.B. dass es, wenn auch eher selten, teurer werden kann.
Kommt es bei einem einzeln gebuchten Flug aber zu einer Flugzeitverschiebung, hast du alle Möglichkeiten, den Flug (kostenfrei) umzubuchen oder zu stornieren. -
Wer war denn der RV ? Etwa GTI ?
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Wer war denn der RV ? Etwa GTI ?Gruss Gabriela
eigentlich müßte bei dem schon geäussertem Fachwissen in anderen Foren klar sein, das nicht die RV's sondern die Air- Lines für die Flugabläufe verantwortlich sind.
Daher finde ich die Fragestellung nach dem RV vollkommen überflüssigGruss
Manne
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@diana42
Abgesehen davon, dass die vorgetragenen Sachverhalte in keiner Weise Tatbestände, wie mangelnde Vertragserfüllung oder "über den Tisch ziehen" seitens des Veranstalters erfüllen, finde ich deine Bermerkungen respekt- und geschmacklos.Welcher Veranstalter die Reise durchgeführt hat, ist für die Entschädingungsforderung vollkommen unerheblich. Falls die Verspätung auf einem Verschulden der Airline beruht (z.B. Technik), kannst du deine Rechte in der Fluggastverordnung für Reisen aus der EU nachlesen. Ebenfalls wirst du nachlesen können, dass die Forderung an die Airline zu stellen ist. (Viel Erfolg dabei!)
Für eine sachliche Rückfrage zu dem Problem hätten 2 Sätze genügt und dir eine ganze Menge bissiger Kommentare erspart!
@all
Es handelte sich offenbar nicht um eine Flugzeitenänderung, sondern um ein spezifisches Problem bei einem Zwischenhalt. Nach Fluggastverordnung steht der Userin also theoretisch eine Entschädigung zu, sofern der Carrier die Verzögerung verschuldete. -
Hallo,werde mich kurz fassen,da ja vieles auch in 2 Sätzen erklärt werden kann.
Traveller 4073 hat es auf den Punkt getroffen.
"Schöne Zeiten"werden einem bei Buchung angezeigt und zum Schluss sitzt du als ungelernte Reisebürokauffrau 5 Stunden auf einem Airport rum.
AGB und Abb liest man sich ja so gerne durch,besonders wenn man dann auch noch 4 verschiedene hat.
Bis man damit durch ist ist das Angebot schon weg.Wer macht das?
Ich wahrscheinlich in Zukunft.
Respekt und geschmacklos sollte man als Wort nicht so in den Raum werfen,besonders nicht auf meine Frage.
Unterste Schublade.
Auch wollte ich nicht Verkäuferinnen beleidigen.
War Ironie in bezug auf German Wings.
Nur einer hat es verstanden,kommt schon vor.
Für einen normalen Menschen(keine 3jährige Ausbildung in der Reisebranche e.c)wird es immer undurchsichtiger und auch nervig sich durch alles AGB und ABB durch zu wuseln.
Rechte habe ich doch fast so gut wie keine,das war in 2 Sätzen meine Frage.
Alles liebe und hoffe dann morgen mir nett den Stuttgarter Flughafen ansehen zu können und mir es nicht verzeihen zu können, doch so blöde zu sein bei der nächsten Onlinebuchung wieder Roulette zu spielen.
Schönes Fernweh(haben wir ja alle)und viel Spass beim lesen von "tausend Seiten AGB" -
Nur einen Satz dazu, bei allem zählt alleine das Online-Schnäppchen, so ganz ohne Ironie

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@diana42
Aber Lesen geht noch - so generell??
Es ist bedauerlich, dass du in STR eine Verzögerung deiner Weiterreise erlitten hast.
Du hast jedoch ggf. die Möglichkeit, die geltenden Regeln zur Entschädigung (EU Fluggastrechte) anzuwenden. Die Forderung ist bei der Airline einzureichen. Voraussetzung ist, dass die Airline den Vorfall verschuldet hat.
(Grade eben verstehe ich den Satz besser: "Urlaub ist Emotion!" ...
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tja so ist das in einem Forum
Man hat eine Frage und bekommt Antworten, auch wenn diese nicht immer die eigene Meinung bestätigen.Nun sei nicht "schnappes".....Du fliegst morgen in die Türkei und lässt uns in dem Mistwetter zurück. Schönen Urlaub

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diana42 wrote:
Nur mit einer gehörigen Selbstironie sollte man sich wagen hier was zu schreiben.
No go und ich werde mich zurück halten.
Keine Lust auf Komentare die nichts bringen und Beleidigungen.
Kann ich drauf vezichten.
Ich hatte nur eine Frage.
Gut.Nein, nicht gut! :?
Du hast ausgeteilt ... wie ich finde, nicht zu knapp.
"Selbstironie"? Völlige Fehlanzeige.
"Einstecken"? dto.Auf Beleidigungen kann hier wohl jeder verzichten - vielleicht reflektierst du mal darüber??

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@carsten79 und diana42
Wieso verzichten?
carsten79, auf Veranstalter braucht man nicht verzichten, nicht auf alle. Einige können durchaus auch Linienflüge zu einer Reise kombinieren, so dass man die Vorteile beider "Welten" geniessen kann.
diana42, Onlinebuchungen brauchen kein Studium, nur ab und an ein wenig Lehre von den Leuten, die sich tagtäglich mit der Materie beschäftigen. Mir reicht da manchmal auch ein Anruf ... Wieso auf diesen Service verzichten? Da kann ich meine Zeit besser investieren!