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Änderung AGB s nach Buchung möglich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • serramannaS Offline
    serramannaS Offline
    serramanna
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    der Veranstalter GLAUCH hat für eine gebuchte Ägypten-Reise die AGBs nachträglich geändert. Für die Zahlung war Bankeinzug vereinbart. Entgegen der (bis heute!) veöffentlichten AGBs (20% Anzahlung, Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt) hat der Veranstalter als Anzahlung 40% abgebucht und die Restzahlung 6 Wochen vor Reisbeginn eingezogen. Begründung: Reisebeginn sei November, die AGBs würden sich ab November auf diese Zahlungweise ändern. ❓
    Kommt mir irgenwie komisch vor. Muss ich das akzeptieren? Ganz davon abgesehen, daß solche Verzweiflungsaktionen normalerweise ein Zeichen einer kurz bevorstehenden Pleite sein könnten.......
    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates)
    To do is to be (Sartre)
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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...oder sind ein Zeichen dafür, daß Glauch eben auch unter x-Veranstalter geht, wo die 40:60-Teilung obligatorisch ist... 😉

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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        die haben das " X" als wenig salonfähig angesehen 😛 Ihr virtueller Teil heißt "Glauch-Sun".

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • serramannaS Offline
          serramannaS Offline
          serramanna
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Aber nochmal.....
          die Frage war: wenn ich einen Reisevertrag abschliesse unter den geltenden AGBs 20% Anzahlung und Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt, können dann die neuen AGBs überhaupt schon angewandt werden oder muss dazu ein neuer Reisevertrag geschlossen werden? Sonst könnte ja jeder nach einem Vetragsabschluß die AGBs im Nachhinein zu seinem Vorteil ändern....
          Und bei Glauch sind heute noch im Internet die 20%/4Wochen Zahlungsbedingungen unter den AGBs zu finden. Eine AGB-Änderung kann m.E. nur so aussehen, daß man sagt: "gilt für alle neu abgeschlossenene Reisevertäge ab xx.yy.zzzz ". Liege ich falsch?
          Gruß Serramanna

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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            neuer vertrag?
            nein, ich glaube nicht.
            denn in den agb´s steht auch
             
            ..."17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen."......

            Das "F" in Montag steht für Freude.

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            • LuganskL Offline
              LuganskL Offline
              Lugansk
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo!
               
              Für beide Seite gelten die AGB beim Abschluß der Buchung. Diese können nicht einseitig von einer Seite geändert werden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nun ist ja Glauch ein seit vielen Jahren bestehender Veranstalter, eine Reisesicherungsschein wird Dir vorliegen.

                Ob man jetzt eine Änderung der AGB um eine Abbuchung anstelle 20% auf 40% zur Grundsatzfrage hochstilisieren muss sei dahingestellt.

                20% mehr von angenommenen € 2000 = € 400. Sehr optimistisch erzielbare Verzinsung bis November von 3 % für € 400 = ca. € 1, 50

                Wahrhaftig eine Sache des Prinzips?

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Lugansk wrote:
                  Hallo!
                   
                  Für beide Seite gelten die AGB beim Abschluß der Buchung. Diese können nicht einseitig von einer Seite geändert werden.

                  hallo lugansk.
                  kannst du mir aus deiner sicht den von mir zitierten punkt 17 der glauch agb´s erklären?
                   
                  17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen."......

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • serramannaS Offline
                    serramannaS Offline
                    serramanna
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!
                    Das stimmt schon, Bernhard, der Zinsverlust ist kaufm. betrachtet irrelevant. Aber auch nur so lange, wie die Betroffenen das Geld auf dem Konto haben. Viele Leute kalkulieren sehr knapp und rauschen dann in den Dispo. Und dann können schon nennenswerte Zinsen in Höhe von 12-13% anfallen.
                     
                    Es muss einfach Rechtssicherheit herrschen, wenn ich einen Vetrag abschließe. Ich wage nicht zu interpretieren, was Juristen wohl mit der von LexiLexi angesprochenen "Unwirksamkeit" meinen. So wie ich es weiß, kann etwas nur von Anfang an unwirksam sein, wenn es von Anfang an illegal war- was hier nicht der Fall ist. Ich bin aber vorsichtig mit solchen Aussagen, denn nichts ist schwieriger, als zu versuchen, die juristische "Logik" zu begreifen.
                     
                    Mein Problem mit dieser Buchung hat sich im übrigen verlagert: ich bin von Glauch auf Hamburg International gebucht- die bekanntlich gestern pleite gegangen ist... 😉
                     
                    Gruß Serramanna

                    To be is to do (Sokrates)
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!
                      @bernhard707
                      prinzip hin oder her.
                      stell dir mal vor du bist der reiseanmelder einer reise für 10 personen und sagst den leuten, dass spätestens am tag x der betrag y von deinem konto gebucht wird.
                      dann aber bucht der va plötzlich eine andere summe, nämlich y+20% ab.
                      das ist nicht fein.
                      es geht sicherlich nicht darum, dass es gemacht wird, sondern wie es gemacht wird.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich verstehe nicht, wie man hier mal wieder einen beschwichtigenden Beitrag schreiben kann. Es ist eine Unverschämtheit, die Zahlungsbedingungen einseitig abzuändern und auszuführen. Man soll ja nicht vergessen: das sitzen beim RV keine Laien, die vielleicht in Unkenntnis eine falsche Entscheidung fällen, nein, da darf man schon Absicht unterstellen und auf die Unkenntnis hoffen.

                        Hier geht es auch nicht um Zinsverlust, der sicher im minimalem Bereich liegt. Keine Frage, aber da gibt es weit schwer wiegendere Folgen. Ich spreche jetzt ganz allgemein, aber es gibt sehr viele Familien, die ihren Finanzrahmen auf Kante abgesteckt haben. Sie nutzen einen Kontokorrentkredit aus, jonglieren mit Zahlungsausgängen und entsprechend natürlich Zahlungseingängen. Früher wurde ein Überschreiten des vereinbarten Kontokorrektkredites von den Banken geduldet und die Überschreitung mit einem höheren Zinssatz versehen, wenn der Sachbearbeiter des Kunden sein ok gab. Heute geht das nicht mehr, da greifen nach den Beschlüssen von Basel 2 sofort die Bremsen der Banken und sie führen dann Zahlungen/Abbuchungen nicht mehr aus.

                        Es kann also passieren, das auf Grund der höheren Abbuchungen im Saldo der Kontokorrentrahmen überschritten wurde, und daher Abbuchungen/Überweisungen nicht mehr ausgeführt wurden. Dann werden Lastschriften zurückgegeben, es entstehen Kosten und vor allen Dingen: es gibt Rückfragen nach der Kreditwürdigkeit und Eintragungen bei der Schufa u.ä. Instituten.

                        Und deswegen ist das Verhalten des Reiseveranstalters selbstgefällig, rechtsresistent und unverschämt.

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Einfache Frage:
                          "Änderung AGB s nach Buchung möglich?"

                          Einfache Antwort:
                          Nein!
                          Punkt.

                          Alles andere kann man getrost vergessen.
                          Wer es nicht glaubt, möge mir das Gegenteil beweisen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Lexilexi!
                             
                            Ganz einfach:
                             
                            Wenn ein § in den AGB´s nicht rechtmäßig ist werden Dank diesen § nicht automatisch alle AGB´s unwirksam.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @lugansk
                              klingt logisch.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • AntoniaWA Offline
                                AntoniaWA Offline
                                AntoniaW
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hab den "Trick" von Glauch gefunden. Das Ganze wird in der Reisebüro-Info angezeigt. Tagesaktueller Flugpreis ... bla bla ... erhöhte Anzahlung. Ich nehme mal an, dass diese Forderung damit ebenso wirksam ist wie Infos im Katalog.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • serramannaS Offline
                                  serramannaS Offline
                                  serramanna
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @AntoniaW
                                  Ich denke, hiermit hast Du recht. Das ist der Trick. In meiner Reisebestätigung steht drin "Flugpreise tagesaktuell". Damit sind dann 40% Anzahlung zu rechtfertigen .Und bei genauem Lesen der AGBs bez. Restzahlung verbirgt sich das das leicht zu überlesende Wort, daß die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt entrichtet werden muss-damit kann man ja ruhig auch 6 Wochen vor Reiseantritt abbuchen.
                                   
                                  Da ich mal davon ausgehe, daß zusammengestellte Flugpauschalreisen einen großen Teil der Buchungen bei GLAUCH ausmachen ist das der gleiche Trick, den Politiker so gerne verwenden: ich mache eine Aussage (20%AZ) in den AGBs, die für 90% der Reisenden nicht zustrifft und die wahre zutreffende Klausel (20%+20% erhöhte Anzahlung bei tagesaktuellen Preisen) wird irgendwo in einem Nebensatz versteckt- aber nicht unter dem Hauptparagraph Leistung/Zahlung. Das ist schon hart am Betrug vorbei!
                                   
                                  Die "tagesaktuellen Preise" haben einen weiteren Nachteil. Die Stornobedingungen bei GLAUCH, die einem die Haare zu Berge stehen lassen:
                                  Statt der üblichen zeitlich an den Reisetermin gebundenen Storno- Staffeln, je nachdem wie weit der Abreisetermin noch entfernt ist, gilt bei GLAUCH für alle mit "tagesaktuellen Preisen"in Verbindung stehenden Buchungen eine einheitliche Stornosumme von95%  😱 zu allen Zeitpunkten nach Abschluss des Reisevertrages. 
                                   
                                  Ich jedenfalls lerne daraus: das ist garantiert meine letzte Pauschaleise mit den X- und GLAUCH - Pommesbuden. In Zukunft buche ich die seriösen Veranstalter wie TC, TUI und ITS- auch wenns teurer sein sollte :? , die haben solche üblen Verschleierungstricks nicht nötig.
                                   
                                  Gruß Serramanna

                                  To be is to do (Sokrates)
                                  To do is to be (Sartre)
                                  Do be do be do (Sinatra)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gastwirtG Offline
                                    gastwirtG Offline
                                    gastwirt
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    dann trotzdem aufpassen! die werden nachziehen, um auch diesen innovativen Markt zu erobern. Thomas Cook XTOC gibt es schon. Kann es sein, daß du "Glauch-Sun" gebucht hast? die sind der virtuelle Teil von Glauch.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • serramannaS Offline
                                      serramannaS Offline
                                      serramanna
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @gastwirt
                                      Ich habe die GLAUCH Sun Reise übers Reisebüro gebucht, nachdem ich mir die Reise im Internet rausgesucht habe.
                                      Zusätzlich bin ich leider noch insoweit betroffen, als eine Strecke auf der pleite gegangenenen HHI gebucht ist. Und wenn ich die sog "AGB"s in Verbindung mit den "tagesaktuellen Preisen"-Klauseln richtig interpretiere, scheint  das jetzt keineswegs das Problem des Veranstalters (wie normal üblich) zu sein, sondern, wenn der Ersatzflug teurer sein sollte, darf ich auch die Preisdifferenz noch übernehmen.
                                       
                                      Das Grundprinzip dieses Geschäftsmodells scheint zu sein, alle Risiken auf den Kunden abzuwälzen und dafür etwas günstiger als andere anzubieten. Das ist OK, so lange keine Störung eintritt.
                                       
                                      Wie sorglos GLAUCH mit dieser Risikoabwälzung leben kann, sieht man u.a. daran, daß Glauch auch heute noch munter Pauschalreisen hier bei HC anbietet, die Flüge mit HHI beinhalten (z.B. El Quseir / Ägypten ab/bis CGN 18.11 - 5.12.2010)
                                       
                                      Du hast recht: ich werde jederzeit Thomas Cook buchen- aber niemals XTOC. Die beiden sind ja (z.B. hier bei Holiday Check) als Veranstalter Gott sei Dank unterscheidbar.
                                      Gruß
                                      Serramanna

                                      To be is to do (Sokrates)
                                      To do is to be (Sartre)
                                      Do be do be do (Sinatra)

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Was fehlt, ist die klare und offene Ansage, egal ob im Netz oder im Reisebüro des Vertrauens gebucht. Machen sicherlich einige, aber vielfach ist es wie hier erst auf den 2. Blick erkennbar, welche Detailbedingungen gültig sind.

                                        Übrigens, auch bei renommierten Anbietern wie TUI gilt bei Reisen  - ganz ohne X -  eine 40%ige Anzahlung gegenüber Standard von 25 Prozent: Wenn es sich um einen Sonderpreis handelt. Das mir schon untergekommene Problem dabei. Das Objekt ( hier Hotelbuchung RIU) war nicht als Sonderpreis oder Angebot im Netz erkennbar und klar markiert.

                                        Über diese Stornobedingungen habe ich mich früher schon mal ausführlich ausgelassen. Leider gibt es (soweit mir bekannt) da noch keine verwertbaren Urteile zu diesen Gepflogenheiten. Zumindest sollten Anbieter bei solchen Bedingungen einer Beweisumkehr unterliegen: Nachweis entstandener Kosten.

                                        Momentan bleibt nur meine persönliche Empfehlung: Finger weg

                                        Gruß privacy

                                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                                          #20

                                          Und dazu gibt es bei Pauschalreisen den Reisesicherungsschein.
                                          Bei einer Nur-Flug Buchung wird sofort 100% des Preises fällig, auch dafür gibt es für kleines Geld eine Ticketversicherung.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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