Hotel wurde geschlossen
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Hallo,
ich probiere es nochmal mit anderem Ansatz:
Während unseres Türkei Urlaubs hat unser Hotel bzw. Hotelanlage dicht gemacht.
Vorher kam schon kein Putzpersonal mehr und in der Küche war auch nur noch das
nötigste Personal vorhanden - so sah es dann auch in der Anlage aus!!!Beschwerden bei der Reiseleitung wurde sogar ernst genommen und es wurde uns,
am 5ten Urlaubstag, auch eine "umsiedlung" in ein anderes Hotel angeboten.
Von 3 verfügbaren Hotels haben wir uns fürs "kleinste Übel" entschieden - einen echten
Ersatz, für das gebuchte Hotel, war nie dabei. (Juli iss eben alles voll)Nun geht es um "Reisepreisminderung" und der Reiseveranstalter möchte überhaupt
nichts davon wissen - ignoriert meine Beschwerde komplett.Was steht mir nun als Minderung zu??
×Passage gem. Forenregeln entfernt!×
Als wir dann endlich "umgesiedelt" waren .......
Anstelle von einer Hotelanlage gabs nur noch ein Hotel bei dem es weder Sportmöglichkeiten noch Abendanimation gab!Habt Ihr eine Idee??
DANKE
JBR -
Als erstes solltest du wohl objektive und beweisbare Mängel anführen, anstatt pauschal irgendwelche Nationen zu beschuldigen.
Diese Mängel solltest du dann ordentlich aufgelistet und erweitetert um die Angaben bezüglich Vorsprachen bei der Reiseleitung (sicher gibt es auch eine schriftliche Bestätigung der Mängel) unter Fristsetzung dem RV zusenden. In diesem Schreiben solltest du auch gleich den Betrag nennen, den du als Reisepreisminderung gerne möchtest. -
Aus einem anderem thread:
"tuxe" wrote:
**Hotel mit 650 Gästen pleite – alle mußten ausziehen
Am Freitag war es soweit, alle Gäste mussten ausziehen, nachdem die Hotelinhaber bankrott angemeldet haben.
**Quelle: Mirside Tropic
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@kiotari
Ich geh davon aus, es wurde schon versucht, aber halt ignoriert.
"Nun geht es um "Reisepreisminderung" und der Reiseveranstalter möchte überhaupt
nichts davon wissen - ignoriert meine Beschwerde komplett."@JBR
Hast du etwas Schriftliches von der Reiseleitung vor Ort in der Hand ? -
@anne49
Ja, die Reiseleitung hat mir bis zum Umzug alles bestätigt und dazu habe ich auch
das Formular - vom Reiseleiter unterschrieben!!!
Dies und meine Urlaubsbeschreibung habe ich dem RV, innerhalb 4 Wochen, nach
Reiseende zugesandt. Dafür habe ich auch eine Empfangsbestätigung bekommen.
Seither iss jedoch "Funkstille" - meine Nachfragen werden ignoriert!
Mein Anwalt behauptet, dass man gegen diese ****** keine Chance hätte
da eine Klage sicherlich im Vergleich endet und dann die Minderung nicht einmal
meinen Anteil der Gerichtskosten decken würde.
Habe ich den falschen Anwalt gefragt???
DANKE
JBR
@kiotari
Ich habe meine Ansprüche "rechtzeitig" gestellt!! -
JBR123 wrote:
Mein Anwalt behauptet, dass man gegen diese ****** keine Chance hätte
da eine Klage sicherlich im Vergleich endet und dann die Minderung nicht einmal
meinen Anteil der Gerichtskosten decken würde.Meint der Anwalt mit "******" den Hotellier -
- hat er Recht; meint er den Reiseveranstalter
- wir kennen weder den Reiseveranstalter, noch deine Mängelliste;Kann ein Reiseveranstalter seine versprochenen Leistungen nicht erfüllen, muss er eine Alternative anbieten. Ist diese höherwertig, darf er keine Mehrkosten verlangen, ist diese niedrige als die vereinbarte, muss er die Differenz zurückzahlen.
Für den Umzugstag stehen einem zwischen fünf und zehn Prozent von den auf diesen Tag entfallenen Reisepreis zu.
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mosaik wrote:
JBR123 wrote:
Mein Anwalt behauptet, dass man gegen diese ****** keine Chance hätte
da eine Klage sicherlich im Vergleich endet und dann die Minderung nicht einmal
meinen Anteil der Gerichtskosten decken würde.Meint der Anwalt mit "******" den Hotellier -
- hat er Recht; meint er den Reiseveranstalter
- wir kennen weder den Reiseveranstalter, noch deine Mängelliste;Mein Anwalt meint schon den Reiseveranstalter!!
Dass die es auf eine sowas ankommen lassen wollen, kann man ja erkennen.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man die Sache aussitzen möchte - vielleicht
sind die "Urlaubs-Bucher" ja so blöd und lassen sich das gefallen.
ÜBRIGENS: Unsere Mitbewohner in diesem Hotel (und gleichen RV) habe das
gleiche Problem - auch hier zeigt man keine Reaktion.
Wer hat denn Erfahrung mit einer Klage gegen einen Reiseveranstalter??
Danke
JBR
PS: Mein AVANTAR ist die Strandtoilette unserer Hotelanlage!!!!! :? -
JBR123 wrote:
Wer hat denn Erfahrung mit einer Klage gegen einen Reiseveranstalter??das ist leider eine so nicht zu beantwortende Frage. Denn bei einer Klage gegen jemand kommt es immer einerseits auf den Streitwert an (zahlt es sich aus, zahlt es sich nicht aus) und andererseits auf die Umstände, die eine Klage notwendig machen.
Beispiel: Jemand klagt diverses Mängel und sein Anwalt verlangt Euro 500.-- pro Person an Gewährleistungszahlung. Der Richter macht eine Beweisaufnahme, sieht sich die Gesetzeslage an und meint "Die Klage ist zulässig, in der Sache jedoch erfolglos" - will heißen: sie wurde abgewiesen, weil... und dann folgen zwei DIN-A4 Reiserechts-Kaudawelsch-Urteilsbegründung.
Ergebnis: Kunde bekommt nix und zahlt Rechtsanwalt plus Gerichtskosten - Euro 500 aufwärts...
Daher mein ernst gemeinter Ratschlag:
Wenn jemand der Meinung ist, dass er zuviel für seinen Urlaub aus welchen Gründen immer, bezahlt hat, dann soll er Klagen!
Warum? Weil sich durchaus herausstellen könnte, dass man "in der Sache Erfolg" hat und je häufiger ein Veranstalter Prozesse verliert, desto - möglicherweise - vorsichtiger wird er. Anders formulieren: nur schimpfen und drohen, aber nix unternehmen, kostet alle anderen nur einen breiten Grinser.
Wer aber nur Geld machen will, weil er gehört hat, dass sein Nachbar auch soviel zurück gekommen hat, der sollte lieber aufs Klagen verzichten. Denn einen Erfolg garantieren wird dir kein Anwalt, außer er wär' deppert

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Wer immer mal die letzten Öffungstage einer Anlage mitgemacht hat weiss, das es im countdown abwärts geht mit der gesamten Qualität. Hier scheint es aber so zu sein, dass das Hotel geschlossen wurde, obwohl es Reisende gab, die über den Schliessungstermin hinaus noch einen gültigen Reisevertrag bis zu einem Datum x hatten. Dazu eine klare Aussage: der RV hat den Reisevertrag gebrochen und ist schadensersatzpflichtig. Haben wir in div. anderen threads oft diskutiert.
Ich habe immer gesagt, wer vor Ort "unvorbereitet" in diese Bedrouille gerät -ähnlich wie die Info Hotel leider überbucht- kann schnell Fehler machen, weil einem die Leute vor Ort einfach was aufschwatzen, und man eigentlich so schnell wie möglich in die normale Urlaubsroutine kommen will.
Die Aussage des Anwaltes, das man da nichts machen kann halte ich für einen ganz schlechten Witz. Ich weiss, das Anwälte gern in Forderungen über das Ziel hinausschiessen, um ihre Gebühren hochzuschrauben, und wenn das Gericht dann ein anderes niedrigeres Urteil fällt bleibt man tatsächlich auf anteiligen Kosten sitzen.
Ich würde dem TO empfehlen, einen Fachanwalt für Reiserecht anzusprechen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das sicher leichter, aber ein guter Antwalt kann auch so vernünftige Forderungen formulieren. Und wie in vielen Streitigkeiten hier im Reiserecht: freiwillig zahlen die RV in aller Regel nur schwäbisch, sprich: wir gebet nichts!
Gruss Gabriela
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Warum sollte mosaik das machen?
Nimm das Foto mit zu einem auf Reiserecht spezialisierten Anwalt und lass ihn eine Forderung an den Veranstalter stellen. Das bringt sicher mehr als hier rumzueiern.
Auf mögliche Varianten des Verlaufs bist Du hingewiesen worden, also lass Dich überraschen
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Hallo JBR123,
habe vor ein paar Jahren mal eine Klage gegen einen Reiseveranstalter durchgezogen (Amtsgericht Köln), ganz allein, ohne Anwalt. RV hat im späteren Verlauf des Verfahrens (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) mit der Bitte um Rücknahme der Klage den gesamten geforderten Betrag gezahlt (ca. 30% des Reisepreises)und hat entsprechend durch das Gericht die Kosten in voller Höhe auferlegt bekommen.
Mehr will ich hier auch gar nicht schreiben, werde von einigen Vielschreibern sowieso mit dem Hinweis auf meine Bangkok-Nacht wieder in der Luft zerrissen werden.
Zieh es einfach durch und lass Dich mit Deinen berechtigten Forderungen vom RV und seinen treuen Vasallen nicht verarschen.
Gruß
Armin
P.S. Du kannst Deine Reiserecht-Frage genauso in einem Kleingärtner- oder Koch-Forum stellen, die Anzahl hilfreicher Antworten wird dort nicht viel niedriger sein..... -
Na also geht doch doch, warum dann Deine grosse Welle hier im Forum? Haste wirklich toll gemacht

Zum PS, aus dem ganz einfachen Grund, auch hier im Reiserecht kann und darf Dir niemand eine rechtsverbindliche Beratung geben, immer noch nicht verstanden?
Man kann auf übersehene Details bei der Urlaubsbuchung, auf verschiedene § des BGB oder Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen hinweisen. Nur sind diese immer auf den Einzelfall bezogen und keine Gewähr ein gleiches Urteil zu erhalten.
Mit Blabla im Stile "Du kannst den Reisepreis plus xxx Euro Schadenersatz, oder xxx Euro für das traumatische Erlebnis einer Zwangsübernachtung in Bangkok fordern" ist hier keinem geholfen.OT
Ich buche keine Reisen bei Veranstaltern, vielleicht mal Hotels als Bausteine. Ansonsten buche ich Flüge mit realistisch passenden Anschlussverbindungen selbst, so kann man Stress und Ärger sparen. Noch 'ne Frage?

