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Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hi,

    also das mit den Fluglotsen dürfte überhaupt keine Frage sein. Und wie in vielen anderen Beiträgen immer wieder geschrieben wurde, haben gerade die airlines großes Interesse daran, Flüge NICHT ausfallen zu lassen, weil da viel mehr dran hängt, als ein einfacher Transport von A nach B.

    Wo du natürlich recht hast, ist deine Rechnung, dies ist wohl irgendwie untergegangen.
    Schade nur, dass sich der TE nicht mehr meldet, aber vielleicht haben ihm die Beiträge nicht gefallen

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    • bahama247B Offline
      bahama247B Offline
      bahama247
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Vielleicht kann man trotzdem als Ergebnis den Fall verallgemeinern:  Veranstalter hat am Urlaubsort die Reise wegen "höherer Gewalt" gekündigt. Lassen wir mal dahin gestellt, ob es nun in dem Fall tatsächlich höhere Gewalt war, welche den Rückflug verhinderte. Start- und Zielpunkt waren im Fall "Portugal" jedenfalls zu erreichen.

      Dazu schreiben 2 Anwälte in Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch Folgendes:

      1. Für den Rücktransport ist trotzdem allein der Veranstalter zuständig
      2. Nicht für die Unterkunft während der Wartezeit. Das zahlt die Airline

      Zu lesen hier:
      http://www.bild.de/BILD/ratgeber/ratgeber/2010/04/19/vulkan-asche-chaos-rechte/welche-rechte-habe-ich-als-betroffener.html
       
      Auch wenn es die Bild ist, meinen das 2 Fachanwälte. Beziehen die jetzt auch sprichwörtlich Prügel von Euch...

      Als Fazit kann man zumindest sagen, dass so eindeutig wie das hier Einige schildern, die Sachlage keinesfalls ist.

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Anstatt die Bild zu lesen, solltest du vielleicht ein Gesetz aufschlagen. Natürlich ist der RV für den Rücktransport verantwortlich (wer hat das bisher bestritten), aber von den evtl. anfallenden Mehrkosten (z.B. weil kurzfristig eine Maschine gechartert werden muß, oder weil der kunde in einen Linienflieger gestzt wird, anstatt des bezahlten Charters usw und so fort) tragen der RV und der Kunde jeweils die Hälfte. so steht es im BGB und daran ändert auch die Blöd nichts. Die airline-Sache hat privacy schon in´s Spiel gebracht nur davon war beim TE nie die Rede.
        Das soll´s jetzt wirklich gewesen sein, denn meine Zeit ist mir echt zu schade jemanden etwas klar zu machen, der überhaupt nicht bereit ist, etwas verstehen zu wollen, sondern stur auf seiner vorgefestigen Meinung beharrt.

        Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @bahama
          Nein, denn weder gibt es ein "Ergebnis", noch kann man einen Fall "verallgemeinern". 😞

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bahama247B Offline
            bahama247B Offline
            bahama247
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            chepri wrote:
            Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.

            Ein Fluglostenstreik ist nicht per se "höhere Gewalt", da kannst du oder der Reiseveranstalter behaupten was Du willst. Dass die Airline das behauptet hat oder/und der Reiseveranstalter macht die Argumentation nicht richtiger. Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch. "Höhere Gewalt" ist verknüpft mit dem Begriff "unvorhersehbar". Da dieser Streik aber angekündigt wurde, ist Deine Argumentation schon mal grundsätzlich in Zweifel zu ziehen und wenn es Dich auch noch so stört: Abflug- und Ankunftsort waren nicht vom Streik betroffen.

            Und wenn es keine höhere Gewalt war, fällt die ganze Argumentation sowieso zusammen. Insofern hat das weder was mit Zweifel am BGB noch mit Sturheit zu tun.

            Übrigens ist auch der Fluglotsenstreik in Spanien im August von Juristen nicht als höhere Gewalt eingestuft worden, noch nicht mal für die Abflugorte in Spanien selbst.

            @vonschmeling
            insofern akzeptiere ich durchaus Deinen Einwand mit der "Verallgemeinerung"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              bahama247 wrote:
              ... Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch...

              Kannst Du dafür auch konkrete Beispiele mit rechtskräftigen Urteilen nennen?

              Life is too short to limit your vision ... indeed

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              • bahama247B Offline
                bahama247B Offline
                bahama247
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                kann ich, aber im richtigen Thema zum EuGH Urteil.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Nein, schon weil es ein Link zu einem anderen Forum ist wird der Link gexxxt werden, also bitte doch mal konkrete und rechtskräftige Urteile um Deine Behauptungen zu untermauern.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • bahama247B Offline
                    bahama247B Offline
                    bahama247
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Der Link ist, soweit ich das sehe, (noch) nicht gexxxt und auch nochmal korrigiert. Ich bin an dem Thema sehr nah dran, dass mußt Du einfach so hinnehmen und deshalb sag ich auch hier nix mehr dazu.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Nah dran ist immer noch nicht das auch Thema getroffen 😉

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @bahama247
                        Dein Kämpferherz in allen Ehren, aber du begibst dich wirklich in schwindelnde Höhen.
                        Es ist mithin JEDER Streik angekündigt, was noch längst nicht heißt, dass er auch stattfindet und das ist nur ein Aspekt.
                        Und ganz abgesehen vom Ausbleiben der Beispiele würden die "zahlreichen Bauchlandungen der Condor" wiederum jeglicher Relevanz zum Thema entbehren. Warum sich also damit auch noch rumplagen?
                        ❓

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • bahama247B Offline
                          bahama247B Offline
                          bahama247
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Es geht doch hier darum, ob jemand Zeit bleibt auf einen Streik zu reagieren. Daher ja auch "per se" also kein Automatismus Streik=höhere Gewalt. Mehr habe ich doch gar nicht gesagt. Reiseveranstalter und Airlines behaupten häufig in Streitfragen viel, was am Ende einer Prüfung nicht standhält, aus wirtschaftlichen Gründen, weil oft viele Reisende gelichzeitig betroffen sind. Dazu auch das Beispiel mit Condor. Dazu schreibe ich jetzt noch was beim Thema

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Kämpferherz???? Ich würde diese Aneinanderreihung von wild durcheinandergewürfelten einzelnen Vorkommnissen (Argumentation kann man das ja wirklich nicht nennen) ganz anders bezeichnen. Er hat von Tuten und Blasen keine Ahnung und was jetzt plötzlich die Condor noch beweisen soll wird ewig ein Rätsel bleiben.
                            Nur noch ein kleiner Hinweis für den "Kämpfer": Der Generalstreik in Frankreich lag sicher außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters und der airline.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bahama247B Offline
                              bahama247B Offline
                              bahama247
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              chepri wrote:
                              Nur noch ein kleiner Hinweis für den "Kämpfer": Der Generalstreik in Frankreich lag sicher außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters und der airline.

                              Das würde auch bei einer juristischen Außeinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein, sondern wann der Streik voher angekündigt wurde, also sagen wir mal die Airline davon Kenntnis hatte, und ob es tatsächlich keine (angemessene) Möglichkeit gab, einen Ersatzflug zu organisieren. Aber das ist Dir ja sowieso egal. Ich werds nicht ändern...

                              Außerdem hoffte ich doch fest, Deine Zeit wäre Dir zu schade, mit solch Dummköpfen wie mir zu diskutieren und ich könnte hier weiter ungestraft Unsinn erzählen 😱

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • AntoniaWA Offline
                                AntoniaWA Offline
                                AntoniaW
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @bahama247
                                Für den Fall, dass ich mi mal eine Fluggesellschaft zulegen werde ...

                                • Muss ich dann bei einem Fluglotsentreik, ebensolche Fachkräfte aus einer anderen Beschäftigung abwerben oder aus der Arbeitslosigkeit holen, um Sie für die Dauer des Streikes bei mir anzustellen?
                                • Muss ich dann auf die Schnelle andere Flugrouten austüftelt und genehmigen lassen?
                                • Muss ich dann die etwaigen Mehrkosten tragen, wenn wir dann eine halbe Europa- oder Weltreise fliegen müssen, statt "Luftlinie"?
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • chepriC Offline
                                  chepriC Offline
                                  chepri
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Das würde auch bei einer juristischen Außeinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein

                                  Glaub mir, darüber gäbe es keine juristische Auseinandersetzung. Es ist pupsegal, ob der RV (um den geht es hier doch und nicht um irgendwelche airlines) Kenntnis hatte oder nicht. Solange es nicht seine eigenen Leute sind die streiken (ich kenne keinen RV, der seine Fluglotsen im tower sitzen hat) ist das vollkommen belanglos. Aber ich wiederhole es gerne nochmals: Du hast von tuten und blasen keine Ahnung

                                  mit solch Dummköpfen wie mir

                                  Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    bahama247 wrote:
                                    Das würde auch bei einer juristischen Auseinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein, sondern wann der Streik voher angekündigt wurde

                                    😱 ❓
                                    Willkommen in "bahamas guter Welt" ...  leider liegst du erneut vollkommen falsch und Beharrlichkeit hilft eher nicht. Du taumelst in Wunschdenken ...
                                    😞

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bahama247B Offline
                                      bahama247B Offline
                                      bahama247
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      AntoniaW wrote:

                                      Abflugort in Portugal und Zielort in Deutschland waren nicht von Lotsen bestreikt! Wer muß also nachweisen, ob es höhere Gewalt war? Der Reisende ist es nicht! Du mußt also auch keine Lotsen anstellen. Du hast allerdings die Pflicht als Airline eine andere Flugroute zu prüfen und Du hast die verdammte Pflicht, den Fluggast nicht einfach sitzen zu lassen! Das mit evtl. MEHR-Kosten ist geregelt.

                                      Und mein Freund von "Tuten und Blasen". Die Airline ist mit der Flluggastrechteverordnung 261/2004 aber selbstverständlich mit im Boot, auch wenn der Vertragspartner der Pauschalreise ein Veranstalter war.

                                      Da Ihr ja hier keine Links zulaßt, werdet Ihr selbst googlen müssen, bzw. man kann es dem Leser hier nur raten bevor er sich dazu entscheidet, in einem solchen Fall den Schwanz einzuziehen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        bahama247 wrote:
                                        Da Ihr ja hier keine Links zulaßt, werdet Ihr selbst googlen müssen, bzw. man kann es dem Leser hier nur raten bevor er sich dazu entscheidet, in einem solchen Fall den Schwanz einzuziehen.

                                        Man könnte aber auch davon ausgehen, dass der User die akzeptierten Forenregeln gelesen hat und begriffen,welche Links durchaus zugelassen sind!?
                                        ❓

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • bernhard707B Offline
                                          bernhard707B Offline
                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          bahama247 wrote:
                                          ....Du hast allerdings die Pflicht als Airline eine andere Flugroute zu prüfen und Du hast die verdammte Pflicht, den Fluggast nicht einfach sitzen zu lassen! ...

                                          Dann werfe doch einfach mal einen Blick z.Bsp. bei Google Earth nach adäquaten Flugrouten ausserhalb der Luftüberwachung durch französische Fluglotsen.

                                          Weitere Kommentare zu Deinen "Argumenten" erspare ich mir.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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