Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
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Hi,
also das mit den Fluglotsen dürfte überhaupt keine Frage sein. Und wie in vielen anderen Beiträgen immer wieder geschrieben wurde, haben gerade die airlines großes Interesse daran, Flüge NICHT ausfallen zu lassen, weil da viel mehr dran hängt, als ein einfacher Transport von A nach B.
Wo du natürlich recht hast, ist deine Rechnung, dies ist wohl irgendwie untergegangen.
Schade nur, dass sich der TE nicht mehr meldet, aber vielleicht haben ihm die Beiträge nicht gefallen -
Vielleicht kann man trotzdem als Ergebnis den Fall verallgemeinern: Veranstalter hat am Urlaubsort die Reise wegen "höherer Gewalt" gekündigt. Lassen wir mal dahin gestellt, ob es nun in dem Fall tatsächlich höhere Gewalt war, welche den Rückflug verhinderte. Start- und Zielpunkt waren im Fall "Portugal" jedenfalls zu erreichen.
Dazu schreiben 2 Anwälte in Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch Folgendes:
- Für den Rücktransport ist trotzdem allein der Veranstalter zuständig
- Nicht für die Unterkunft während der Wartezeit. Das zahlt die Airline
Zu lesen hier:
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/ratgeber/2010/04/19/vulkan-asche-chaos-rechte/welche-rechte-habe-ich-als-betroffener.html
Auch wenn es die Bild ist, meinen das 2 Fachanwälte. Beziehen die jetzt auch sprichwörtlich Prügel von Euch...Als Fazit kann man zumindest sagen, dass so eindeutig wie das hier Einige schildern, die Sachlage keinesfalls ist.
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Anstatt die Bild zu lesen, solltest du vielleicht ein Gesetz aufschlagen. Natürlich ist der RV für den Rücktransport verantwortlich (wer hat das bisher bestritten), aber von den evtl. anfallenden Mehrkosten (z.B. weil kurzfristig eine Maschine gechartert werden muß, oder weil der kunde in einen Linienflieger gestzt wird, anstatt des bezahlten Charters usw und so fort) tragen der RV und der Kunde jeweils die Hälfte. so steht es im BGB und daran ändert auch die Blöd nichts. Die airline-Sache hat privacy schon in´s Spiel gebracht nur davon war beim TE nie die Rede.
Das soll´s jetzt wirklich gewesen sein, denn meine Zeit ist mir echt zu schade jemanden etwas klar zu machen, der überhaupt nicht bereit ist, etwas verstehen zu wollen, sondern stur auf seiner vorgefestigen Meinung beharrt.Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.
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chepri wrote:
Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.Ein Fluglostenstreik ist nicht per se "höhere Gewalt", da kannst du oder der Reiseveranstalter behaupten was Du willst. Dass die Airline das behauptet hat oder/und der Reiseveranstalter macht die Argumentation nicht richtiger. Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch. "Höhere Gewalt" ist verknüpft mit dem Begriff "unvorhersehbar". Da dieser Streik aber angekündigt wurde, ist Deine Argumentation schon mal grundsätzlich in Zweifel zu ziehen und wenn es Dich auch noch so stört: Abflug- und Ankunftsort waren nicht vom Streik betroffen.
Und wenn es keine höhere Gewalt war, fällt die ganze Argumentation sowieso zusammen. Insofern hat das weder was mit Zweifel am BGB noch mit Sturheit zu tun.
Übrigens ist auch der Fluglotsenstreik in Spanien im August von Juristen nicht als höhere Gewalt eingestuft worden, noch nicht mal für die Abflugorte in Spanien selbst.
@vonschmeling
insofern akzeptiere ich durchaus Deinen Einwand mit der "Verallgemeinerung" -
bahama247 wrote:
... Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch...Kannst Du dafür auch konkrete Beispiele mit rechtskräftigen Urteilen nennen?
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Nein, schon weil es ein Link zu einem anderen Forum ist wird der Link gexxxt werden, also bitte doch mal konkrete und rechtskräftige Urteile um Deine Behauptungen zu untermauern.
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Nah dran ist immer noch nicht das auch Thema getroffen

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@bahama247
Dein Kämpferherz in allen Ehren, aber du begibst dich wirklich in schwindelnde Höhen.
Es ist mithin JEDER Streik angekündigt, was noch längst nicht heißt, dass er auch stattfindet und das ist nur ein Aspekt.
Und ganz abgesehen vom Ausbleiben der Beispiele würden die "zahlreichen Bauchlandungen der Condor" wiederum jeglicher Relevanz zum Thema entbehren. Warum sich also damit auch noch rumplagen?

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Es geht doch hier darum, ob jemand Zeit bleibt auf einen Streik zu reagieren. Daher ja auch "per se" also kein Automatismus Streik=höhere Gewalt. Mehr habe ich doch gar nicht gesagt. Reiseveranstalter und Airlines behaupten häufig in Streitfragen viel, was am Ende einer Prüfung nicht standhält, aus wirtschaftlichen Gründen, weil oft viele Reisende gelichzeitig betroffen sind. Dazu auch das Beispiel mit Condor. Dazu schreibe ich jetzt noch was beim Thema
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Kämpferherz???? Ich würde diese Aneinanderreihung von wild durcheinandergewürfelten einzelnen Vorkommnissen (Argumentation kann man das ja wirklich nicht nennen) ganz anders bezeichnen. Er hat von Tuten und Blasen keine Ahnung und was jetzt plötzlich die Condor noch beweisen soll wird ewig ein Rätsel bleiben.
Nur noch ein kleiner Hinweis für den "Kämpfer": Der Generalstreik in Frankreich lag sicher außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters und der airline. -
chepri wrote:
Nur noch ein kleiner Hinweis für den "Kämpfer": Der Generalstreik in Frankreich lag sicher außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters und der airline.Das würde auch bei einer juristischen Außeinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein, sondern wann der Streik voher angekündigt wurde, also sagen wir mal die Airline davon Kenntnis hatte, und ob es tatsächlich keine (angemessene) Möglichkeit gab, einen Ersatzflug zu organisieren. Aber das ist Dir ja sowieso egal. Ich werds nicht ändern...
Außerdem hoffte ich doch fest, Deine Zeit wäre Dir zu schade, mit solch Dummköpfen wie mir zu diskutieren und ich könnte hier weiter ungestraft Unsinn erzählen

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@bahama247
Für den Fall, dass ich mi mal eine Fluggesellschaft zulegen werde ...- Muss ich dann bei einem Fluglotsentreik, ebensolche Fachkräfte aus einer anderen Beschäftigung abwerben oder aus der Arbeitslosigkeit holen, um Sie für die Dauer des Streikes bei mir anzustellen?
- Muss ich dann auf die Schnelle andere Flugrouten austüftelt und genehmigen lassen?
- Muss ich dann die etwaigen Mehrkosten tragen, wenn wir dann eine halbe Europa- oder Weltreise fliegen müssen, statt "Luftlinie"?
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Das würde auch bei einer juristischen Außeinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein
Glaub mir, darüber gäbe es keine juristische Auseinandersetzung. Es ist pupsegal, ob der RV (um den geht es hier doch und nicht um irgendwelche airlines) Kenntnis hatte oder nicht. Solange es nicht seine eigenen Leute sind die streiken (ich kenne keinen RV, der seine Fluglotsen im tower sitzen hat) ist das vollkommen belanglos. Aber ich wiederhole es gerne nochmals: Du hast von tuten und blasen keine Ahnung
mit solch Dummköpfen wie mir
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube
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bahama247 wrote:
Das würde auch bei einer juristischen Auseinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein, sondern wann der Streik voher angekündigt wurde

Willkommen in "bahamas guter Welt" ... leider liegst du erneut vollkommen falsch und Beharrlichkeit hilft eher nicht. Du taumelst in Wunschdenken ...

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AntoniaW wrote:
Abflugort in Portugal und Zielort in Deutschland waren nicht von Lotsen bestreikt! Wer muß also nachweisen, ob es höhere Gewalt war? Der Reisende ist es nicht! Du mußt also auch keine Lotsen anstellen. Du hast allerdings die Pflicht als Airline eine andere Flugroute zu prüfen und Du hast die verdammte Pflicht, den Fluggast nicht einfach sitzen zu lassen! Das mit evtl. MEHR-Kosten ist geregelt.
Und mein Freund von "Tuten und Blasen". Die Airline ist mit der Flluggastrechteverordnung 261/2004 aber selbstverständlich mit im Boot, auch wenn der Vertragspartner der Pauschalreise ein Veranstalter war.
Da Ihr ja hier keine Links zulaßt, werdet Ihr selbst googlen müssen, bzw. man kann es dem Leser hier nur raten bevor er sich dazu entscheidet, in einem solchen Fall den Schwanz einzuziehen.
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bahama247 wrote:
Da Ihr ja hier keine Links zulaßt, werdet Ihr selbst googlen müssen, bzw. man kann es dem Leser hier nur raten bevor er sich dazu entscheidet, in einem solchen Fall den Schwanz einzuziehen.Man könnte aber auch davon ausgehen, dass der User die akzeptierten Forenregeln gelesen hat und begriffen,welche Links durchaus zugelassen sind!?

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bahama247 wrote:
....Du hast allerdings die Pflicht als Airline eine andere Flugroute zu prüfen und Du hast die verdammte Pflicht, den Fluggast nicht einfach sitzen zu lassen! ...Dann werfe doch einfach mal einen Blick z.Bsp. bei Google Earth nach adäquaten Flugrouten ausserhalb der Luftüberwachung durch französische Fluglotsen.
Weitere Kommentare zu Deinen "Argumenten" erspare ich mir.