habe ich als Reisender keine Rechte?
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Ich habe eine Pauschalreise ab 7.11. bei Tjaereborg nach Ägypten, von HAM nach RMF, gebucht. Leider war bei mir die Fluggesellschaft HHI die ja nun Insolvenz angemeldet hat.
Nach langer stille vom Reieveranstalter kam dann gestern eine Flugdatenänderung.
Die bieten mir an vom 8.11 bis 29.11. zu fliegen, also einen tag später. Hinflug statt Hamburg nun Paderborn, zurück nach Hamburg. Nach Paderborn muss ich mit der Bahn. Hab mal geschaut wannn die geht .... 0:31 Uhr uff und 3 mal umsteigen ... puh
Ich werde die morgen noch mal anrufen müssen denke ich.Gebucht war Hamburg (da wohne ich auch) flug 7 bis 13 uhr und wäre ich dann von 0:31 bis 16:10 Uhr unterwegs.
Heute dann wieder Mail von Tjaereborg und so langsam bin ich echt satt!!!
Jetzt sollen wir von Paderborn nach Hurghada fliegen und von da aus mit dem Bus nach Marsa Alam fahren...... zurück auch Hurghada aber nach Hamburg.
Dann bin ich von Hamburg aus von 0:00 bis min. 21:00 eher 22:00 Uhr unterwegs statt 8 std.!!!Und Stornieren kann ich nur gegen die üblichen Stornogebühren...
Die sind doch irre (sorry, aber ich bin echt sauer)
Was muss ich als Reisender eigendlich alles hinnehmen?
Und zum guten schluss kann ich im Netzt bei Air Berlin Flüge bekommen von HAM nach RFM via NUE am 12.11. aber die sagen "nein nur der flug von Condor wäre möglich und auch nur an dem Tag ginge das . Tage später das geht gar nix mehr ...."
So langsam komme ich mit verkackeiert vor (Tschuldigung)
Habe ich als Reisender den keine rechte? Habe ich nur die Pflicht alles zu schlucken was mir der Reiseveranstalter gibt und ruhe zu geben (so kommen mir die telefonate mit denen vor)?
Morgen werde ich wohl mal meinen Anwalt aufsuchen. -
Mach Dir keinen großen Kopf und lass Dein Reisebüro alles rund um die Umbucherei klären. ( Unter anderem ) dafür sind die da ... und Du kannst dann im Idealfall ganz ohne Stress entspannt in den Urlaub starten.

VG.
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Hmmm, ich habe online gebucht .....
Und da mus ich mich leider selbst mit denen rumschlagen und die lehnen sich jetzt mal gemühtlich zurück, weshalb ich ja auch morgen zum Anwalt gehen will. Muss doch jemanden gebne der mir sagen kann wo da meine Rechte abgeblieben sind
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Also dieser jemand wäre z.B. ein Reisebüro gewesen ... und ganz ehrlich: Die Tjaereborg-Reise hast Du durch Deine Onlinebuchung nicht einen einzigen Cent (!) günstiger bekommen. Aber dafür hast Du jetzt einen Haufen Ärger und Lauferei vor Dir um zu Deinem ( Dir zweifelsfrei zustehenden Rechten ) zu kommen.
Das hättest Du Dir alles ersparen können ... Versuch macht ( hoffentlich ) klug! -
Und diese beiden Beiträge helfen jetzt?
Schöner wäre es gewesen du hättest hierzu etwas geschrieben: "um zu Deinem ( Dir zweifelsfrei zustehenden Rechten ) zu kommen".
Wenn das alles ist, was ein RB zu sagen hat, wäre es besser es hätte geschwiegen -
Mit Deinem Empfinden der "Unmöglichkeit" kann ich ganz gut leben und vor allem gut schlafen.
Das mit dem "richtig besorgen" halte ich allerdings für arg übertrieben, ich gebe ja immerhin gut gemeinte und vor allem funktionierende Handlungsempfehlungen für die Zukunft.
Weil ich aber zwar bissig, aber im Grund ganz lieb bin, gibt´s hier noch einen weiteren Tipp für die TE. Und zwar vom Privatmenschen, nicht vom RB-Mann:
Storniere die Reise / den Reisevertrag ( der Zuschnitt der Reise ändert sich nach Deiner Beschreibung erheblich, daher sind Stornokosten ungerechtfertigt ) und buche Dir mit dem Geld eine neue Reise. Das dürfte für Dich entspannter und mit deutlich weniger Kosten verbunden sein als der Gang zu Rechtsanwalt.
... und für´s nächste Mal bist Du ja jetzt mehr als perfekt informiert.
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Weisst du, das wollte ich tun, aber, wie schon erwähnt, ich soll aber die vollen Stornogebühren zahlen.
Wenn das alles sooo einfach wäre hätte ich hier nicht geschrieben weist du.
Aber ach ja, ich hab ja online gebucht und habe es warscheinlich nicht anders verdient..... -
"Nicht anders verdient" klingt so arg nach gewünschter "Bestrafung". Das ist mitnichten so ... aber Mitleid darfst Du halt keines erwarten! Ich denke Du ziehst für Dich selbst schon die richtigen Lehren aus dieser Sache.

VG.
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Was der Captain mit "storniere die Reise" meint, ist eigentlich eine Kündigung des RV, allerdings ist seine Argumentation schon richtig. Eigentlich könnte man auch argumentieren, dass der RV den Vertrag gekündigt hat, und dir mit dem geändertem Abflugtermin ein neues Angebot unterbreitet. Dies bist du nicht gewillt anzunehmen, also gibt es keinen Vertrag.
Mach dem RV unmißverständlich klar, dass du keinesfalls gewillt bist, nach deren Vorgaben zu verreisen und wenn sie nicht binnen kürzester Frist deinen Wünschen (= neues Vetragsangebot) den Vertrag als durch den RV gekündigt betrachtest, hilfsweise aber auch selber die Kündigung aussprichst und sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangst. Mach auch klar, dass du dir weitergehende Ansprüche vorbehältst und setze eine ganz kurze Frist.Ich bezweifle im übrigen ganz gewaltig, dass jedes RB in der Lage ist, dir so zu helfen, wie es für dich am Besten und Wünschenswertesten ist. Möglicherweise befindet man sich da in einem Interessenkonflikt. Lies dich mal durchs Forum und du wirst haarsträubendes finden, was sich da so alles in einem RB tummelt.
Vor vielen vielen Jahren hat so eine Verkäuferin in einem ähnlichen Fall zu mir auch mal gesagt: "Seien sie froh, dass sie keine Stornogebühren zahlen müssen" Ich hab sie nur ausgelacht und nie wieder diesen Verkaufsraum aufgesucht. Und ob du die Lehre für dich ziehst, die der Captain gerne hätte, entscheidest du wann anders. Ich persönlich bevorzuge es mittlerweile, mit "der anderen Seite" auf Augenhöhe zu verhandeln, ohne irgendwelche Mittelsmänner, die sich im Problemfall nur gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. -
Man sieht ja, wie Dein System der "Augenhöhe" bei der TE so klappt. :?
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Hallo,
auch ich gehe davon aus, dass CaptainJarek insofern recht hat, dass Du von der Reise zuruecktreten kannst, ohne dass Du Stornokosten zu zahlen hast.
Google mal nach § 651 a ff BGB. Hilft Dir weiter.........
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Zur Sache:
Hat ein Reiseverstalter eine bestimmte Leistung (Flug von A nach B ohne Umsteigen) angeboten, kann er diese nicht erbringen, so haftet er für den Schaden, der sich daraus für den Konsumenten ergeben kann.
Das heißt: Man muss keinen neuen Reisevertrag annehmen, wenn dieser nicht blose Unannehmlichkeit darstellt (das wäre z. B. einmal Umsteigen mit einer Stunde Wartezeit).
Einen Konkurs eines so genannten Erfüllungsgehilfen, das sind jene Unternehmen, mit denen ein Reiseveranstalter konkrete Verträge bzgl. Leistungen abschließt, also z. B. hier die Fluglinie, also einen Konkurs muss dann der Reiseveranstalter "sich zurechnen lassen". Das heißt: er muss versuchen, eine Alternative anzubieten, die der ursprünglich gebuchten Leistung entspricht.
Kann er das nicht, wird es ein neuer Reisevertrag und diesen muss man nicht annehmen.
Im konkreten Fall wäre ich aber jetzt ein wenig vorsichtig, was Schadenersatz und dessen mögliche Höhe anbelangt. Insoferne wäre das Beiziehen eines Anwalts des Reiserechts sicherlich ratsam.
Im Übrigen denke ich, dass es im vorliegenden Fall unerheblich wäre, ob online oder in einem Reisebüro gebucht. Die "Denk/Sendepause" hat der Veranstalter schlicht benötigt, weil er - wie das Ergebnis zeigt - nach brauchbaren, offensichtlich nicht vorhandenen Alternativen gesucht hatte.