Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reisemangelanzeige wegen Baulärm
  6. Reisemangelanzeige wegen Baulärm

Reisemangelanzeige wegen Baulärm

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 0 Kommentatoren 2.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • lueb44L Offline
    lueb44L Offline
    lueb44
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, ich habe da mal eine Frage.
     
    Im September waren wir im Hotel Rixos Premium Bodrum für 14 Tage.
    Das Hotel liegt an einem Hang, direkt am Berghang über bzw. hinter der Hauptstraße die hinter der Hotelanlage entlang führt fanden täglich massive Erdbauarbeiten statt. Durch die Hanglage wurde das Hotelgelände dadurch von ca. 7:30 bis 18:00 Uhr beschallt. Der Lärm entstand durch Presslufthämmer, Planierraupen usw..
    Diese Mängel habe ich beim Reiseleiter angezeigt, die wurden mir auch in der Mängelanzeige bestätigt. Beim RV Öger habe ich eine Schadenersatzforderung aufgrund der Lärmbelästigung geltend gemacht. öger hat jetzt geantwortet, dass sie aufgrund der durch kommunalen Bauarbeiten verursachten Lärm keine Veranlassung haben irgend einen Schadenersatz zu leisten. Meine Auffassung ist jedoch, das der Veranstalter unabhängig vom Verursacher für Mängel geradestehen muss, siehe:
     
     Hierzu regelt 651c Absatz 1 BGB:
    “Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.”
     
    Hat jemand schon Erfahrungen in so einer Sache gemacht? Ich möchte bevor ich Klage einreiche gerne Informationen sammeln und freue mich über zahlreiche qualifizierte Hinweise.
     
    Vielen Dank.

    Hotel aus diesem Beitrag
    95%
    Rixos Premium Bodrum
    Türkische Ägäis/Türkei
    Zum Hotel
    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • meckererM Offline
      meckererM Offline
      meckerer
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      du kennst das bgb aber doch recht gut - ich wüsste jetzt so auf die schnelle nicht mal wo ich das finden würde.
       
      aber eigentlich wollte ich nur fragen, wo jetzt die baustelle genau war - in deiner beurteilung auf hc kommt das hotel doch recht gut weg - und die baustellen waren dort gegenüber dem hotel in den bergen.

      Meckern tue ich wenn es was zu meckern gibt!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • lueb44L Offline
        lueb44L Offline
        lueb44
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        die Baustelle war gegenüber in den Bergen, durch die Steigung jodoch gefühlt sehr nah...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Seeker01S Offline
          Seeker01S Offline
          Seeker01
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @lueb44

          Wenn du der Meinung bist, dass der Baulärm ein Mangel darstellt, dir das auch bescheinigt wurde,
          dann geh direkt zu einem RA und lass den das machen.
          Warum willst du dich mich Öger noch weiter rumärgern?

          Grüße: Pit

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • meckererM Offline
            meckererM Offline
            meckerer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            nun ja, durch die reiseleitung wurden die aufgeführten bauarbeiten und der lärm bestätigt, aber das ist kein einverständnis, dass dies ein mangel sein müsste. auf dem papier kann ich mich über den überfüllten strand beschweren und die reiseleitung unterschreibt mir den sachverhalt, dass der strand wirklich voll war. was der rv daraus macht bleibt offen.
             
            wenn ich die gute bewertung zum hotel lese, dann würde ich gerne mal wissen um welchen betrag es hier gehen würde? 60 oder 100 euro - und da wird noch zum anwalt geraten - keine wunder zahlen wir hier in d die höchsten rechtschutzkosten europas.

            Meckern tue ich wenn es was zu meckern gibt!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Seeker01S Offline
              Seeker01S Offline
              Seeker01
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @meckerer
              mich würde jetzt interessieren, ob auch andere Reisende diesen Baulärm als Mangel empfunden haben?
              Habt ihr vielleicht Adressen ausgetauscht? Als Zeugen sind die ja dann gut zu gebrauchen.
              Es ist ja nun doch die Frage, ob dich der Baulärm als einziger genervt hat- also du da persönlich etwas "übersensibilisiert" bist- oder ob das von anderen Reisenden auch als Mangel empfunden wurde.

              Da dir dein Veranstalter quasi schon einen negativen Bescheid gegeben hast, bleibt dir ja nur noch der RA- wenn du was erreichen willst.
              Leider ist es auch immer häufiger so, dass bei RVs oftmals nur durch Beteiligung eines RA irgendetwas erreichbar ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              Antworten
              • In einem neuen Thema antworten
              Einloggen
              • Sortiert nach
              • Älteste zuerst
              • Neuste zuerst
              • Meiste Stimmen

              • 1 von 1
              Reiseforum Service
              • RSS-Feed abonnieren
              • Verhaltensregeln im Reiseforum
              • Reiseforum Hilfe
              • Forensuche
              • Aktuelle Themen

              • Inhalte melden
              • Veranstalter AGB
              • Nutzungsbedingungen
              • Datenschutz
              • Privatsphäre-Einstellungen
              • AGB
              • Impressum
              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
              • Erster Beitrag
                Letzter Beitrag