Ausstattung des Hotels haben sich geändert!
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Guten Morgen,
sicherlich ist die Frage hier falsch angebracht.
Ich hatte am Dienstag ein Hotelzimmer über Silvester im Internet bei TUI in Paris gebucht. Nach der Bestätigung kam am Mittwoch früh ein Hinweis, dass im Hotel Whirlpool, Haman, Sauna bis Ende Januar nicht in Betrieb sind.
Nun meine Frage; muss ich das so hin nehmen? Ich hatte ja das Hotel gebucht, um nach einem Tag abends noch in den Whirlpool zu springen. Vielen Dank schon mal für eure Antworten. -
Hallo Christian,
nachdem Du von TUI darauf hingewisen wurdest, kannst Du jetzt entweder die Buchung stornieren, das Hotel umbuchen oder Du bleibst in dem Hotel und verzichtest auf den Whirlpool etc. pp.. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht.
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Erstmal habe ich mein Thema gesucht

Danke, für´s hierher schieben.
Das dachte ich mir auch schon. Habe TUI schon angeschrieben, aber ich warte auf ne Antwort. Mal sehen, wie lange das dauert. -
@Christian: wie dir Mausebaer bereits mitteilte, hast du die Wahl, ob Storno oder Umbuchung. Etwas klarer hervorheben möchte ich dabei jedoch dein Recht auf Umbuchung in ein mindestens gleichwertiges Hotel zum gleichen Preis! Da TUI mit der Bestätigung in den Vertrag mit dir eingetreten ist, haften die selbstverständlich für die zugesagten Ausstattungsmerkmale. Verzicht auf die dir so wichtigen Annehmlichkeiten ist definitiv keine Lösung, mit welcher du dich zufrieden geben musst!
Gruß, Hans -
Hallo!
Mir geht es ähnlich, für eine Reise in die Türkei ins Granada Luxury Resort & Spa.
Habe heute die Mitteilung von meinem RV 5vorFlug bekommen:"
Sehr geehrte Damen und Herren,wir freuen uns, dass oben genannte Gäste einen Urlaub in der Türkei
mit der 5vorFlug GmbH gebucht haben. Für den Aufenthalt haben
sich die Kunden das 5 Sterne Granada Luxury Resort u. Spa ausgesucht.Soeben haben wir die Mitteilung erhalten, dass sich die Hotelleitung
entschlossen hat, den Steg, der sich vor der Hotelanlage am Strand
befindet, aufgrund der Wetterlage im Winter (zeitweise hoher
Wellengang und stürmisches Wetter) abzubauen.Die am Strand befindliche Sonnenplattform bleibt jedoch nach Auskunft
unserer Reiseleitung auch im Winter bestehen.Um evtl. Enttäuschungen vorzubeugen, möchten wir Sie bitten, diese
Nachricht umgehend an unsere gemeinsamen Kunden weiterzuleiten.Ein RÜCKLAUF ist NICHT erforderlich!
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der
Weiterleitung dieser Nachricht. Den Gästen wünschen wir eine gute
Anreise und einen schönen Aufenthalt in der Türkei.Mit freundlichen Grüßen"
Habe ich jetzt auch Umbuchungs- bzw. Stornorechte? Wenn ja, welche Fristen muss ich dabei einhalten?
Danke!
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Überflüssiges Zitat gem.Forenregeln entfernt!
@ChattytobiWarum willst du wegen so einem blöden Steg stornieren ?
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Von ähnlich gelagertem Fall würde ich da aber nicht sprechen. Whirlpool, Haman, Sauna sind bei einer Reise im Dezember schon ein wenig anders zu sehen, wie dieser Bade-und Sonnensteg im Meer.
Ich würde deine Anfrage eher verneinen, aber vielleicht ist man ja kulant und läßt dich umbuchen. Die Frage íst nur wohin. Einen Rücktrittsgrung kann ich nicht sehen, was Fristen angeht, solltest du bald handeln. -
Nö warum? In der Hotelbeschreibung von 5vorflug kannst Du nachlesen:
"...In der gepflegten Außenanlage befinden sich 2 Süßwasser-Swimmingpools und Sonnenterrasse (alles wetterabhängig). Liegen, Auflagen und Badetücher stehen je nach Wetterlage am Pool oder im Hallenbad kostenfrei zur Verfügung..."
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@chattytobi
umbuchungs- und stornorechte hast du immer. nur kosten sie meistens auch was.!
ich glaube nicht, dass durch den wegfall des stegs ein wesentlicher bestandteil des hotels verändert wird.
die für das hotel charakteristische sonnenplattformen sollen ja bleiben.
insofern sehe ich keine möglichkeit, kostenlos umzubuchen oder zu stornieren -
Nein, ich will nicht zwingend stornieren.
Mein Interesse wäre einfach nur dahingehend, wie transparent der RV handelt.Mich würde interessieren, ob ich einen Hinweis darauf hätte kriegen müssen, dass ich stornieren könnte!?
Gibt es Fristen?
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Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, es ist in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben, die Badestege im Winter abzubauen, so das nur noch das Eisengerüst stehen bleibt.
Gruss Gabriela
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Lieber Tobias,
wenn du mal deinen ersten Wintersturm in der Südtürkei erlebt hast, dann wirst du verstehen, weshalb die den Steg abbauen...
Gruß, Hans -
Dieser Sturm war zwar Anfang November 09, aber von einem Steg wäre da nicht viel übrig geblieben!
LG
Sokrates
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Chattytobi wrote:
Mein Interesse wäre einfach nur dahingehend, wie transparent der RV handelt.Gibt es Fristen?
In deinem fall sehr vorbildlich. Ein Hinweis auf eine Stornierung ist nicht erforderlich, da ich mir nicht vorstellen kann, dass du damit durchkommst.
Fristen gibt es keine, weil ja auch nichts veranlasst ist.
Ich glaube auch nicht, dass du viel (wenn überhaupt) bekommen hättest, wenn die Einschränkungen nicht eh schon mehr oder weniger deutlich in der Hotelbeschreibung stünden. Vermutlich wollte der RV auf Nummer sicher gehen und wirklich alles tun, um später Ärger zu vermeiden. Wohin das führt, sieht man ja. -
Nein, nochmals: Ich möchte nicht stornieren.
Mein Interesse war einfach nur dahingehend, ob überhaupt eine Storno / Teilerstattatung des Reisepreises möglich wäre.Darauf lege ich aber keinen Wert!
Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.
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@ meckerer = nomen est omen
Ich z.B. liege in Paris in der Sauna - und nicht nur in Paris! Und dies nicht nur im Winter; sondern genausogerne im Sommer!


