Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
-
Nein die haben erst mit Einreichung der Unterlagen davon erfahren. Wie gesagt, dass die Krankheit die Reisefähigkeit beeinträchtigen könnte, haben wir bei Buchung überhaupt nicht in Erwägung gezogen und entweder der Haus- oder Facharzt (mein Dad ist sich nicht mehr sicher) sagte vor Buchung, dass nichts gegen die Buchung der Reise spricht...
-
wenn ich alles richtig gelesen habe, gab es zumindest von einem Arzt die Bestätigung der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung.
Andererseits könnten die AGB der Versicherung, bestehende Leiden ausschließen. Und dies unabhängig vom "Grad" des bestehenden Leidens.
Somit mein Rat: vor Abschluss einer Reiseversicherung in kritischen Fällen die Versicherung direkt umschriftliche Deckungsbestätigung in diesem konkreten Fall anschreiben.
Alles andere kann leider zu Problemen führen.
-
das leuchtet eigentlich ein, bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.
Würde mich interessieren, ob schon jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht hat, sprich wie die Versicherer den Einzelfall bewertet haben. Im Sinne der Verbraucheraufklärung sollte aber in den Versicherungsbedingungen darauf näher eingegangen werden.
Gruss Gabriela
-
Ja genau... Lungenfacharzt + Hausärztin haben die Reisefähigkeit zum Buchungszeitpunkt bescheinigt und die Hausärztin hat geschrieben, dass eine solche negative Entwicklung nicht absehbar war.
Wenn man das so sieht stimmt´s wohl, dass der Versicherungschutz für Vorerkrankungen, die sich unerwartet verschlimmern, ausgeschlossen ist.
Das Reisebüro war jedenfalls sehr sehr überrascht über die Ablehnung...
-
Ich kann und darf dir nicht raten. Formal hat der Versicherer das so in seinen Bedingungen stehen. Er hat aber -davon gehe ich aus- nirgendwo dort zementiert, das man im Zweifelsfall Rücksprache nehmen muss.
Hier gibt es nurn 2 Möglichkeiten: entweder aktzeptieren oder eine Grundsatzklage führen. Auch Versicherungsbedingungen müssen aktuell gelebt werden und sich an den Realitäten orientieren. Das Attest eines Arztes hat in allen Bereichen des Lebens einen sehr hohen Stellenwert.
Ich würde mich mal an eine Verbraucherschutzorganisation wenden.
Gruss Gabriela
-
gabriela_maier wrote:
.........
Würde mich interessieren, ob schon jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht hat, sprich wie die Versicherer den Einzelfall bewertet haben. Im Sinne der Verbraucheraufklärung sollte aber in den Versicherungsbedingungen darauf näher eingegangen werden.Gruss Gabriela
@gabi
diese frage deinerseits wundert mich ein wenig.
so kann man doch in einem anderen thread, wo es um rechtsschutzversicherungen geht, folgende aussage von dir lesen:
Tja, curi: natürlich weiss "unsere Gabriela", das es ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall gibt. Hab ja über 20 Jahre in dem Bereich gearbeitet. Aber: das war hier überhaupt nicht gefragt !!???
-
die Antwort ist leicht: ich sass auf der anderen Seite des Schreibtisches als diejenige, die -unter anderem- auch die Versicherungsangelegenheiten zu erledigen hatte. Insbesonders war das ein ganz spezieller Bereich ( Transportschäden ). Da kriegt man eine ganze Menge mit, ist aber von der Interna der Versicherungswirtschaft natürlich ausgeschlossen. Reicht aber um zu wissen, das es nach jedem Schadensfall ein Kündigungsrecht gibt.
Gruss Gabriela
-
gabriela_maier wrote:
das (...) bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.Jawohl! Dann wäre der Reisende definitv auf der sicheren Seite. Warum diesen Aufwand scheuen, wenn doch der Reisepreis bzw. dessen Erstattung "auf dem Spiel" steht?
gabriela_maier wrote:
Das Attest eines Arztes hat in allen Bereichen des Lebens einen sehr hohen Stellenwert.Ohne jeden einzelnen Mediziner in ganz Deutschland diskreditieren zu wollen, habe ich schon erfahren müssen, dass es reichlich Vertreter gibt, die Atteste ausstellen, wie es der Kunde (In diesem Fall kann man ja nicht von Patient sprechen.) will. Da kann man sich nur gründliche Prüfungen wünschen, in diesem Fall durch die Versicherung.
-
gabriela_maier wrote:
@mosaik:das leuchtet eigentlich ein, bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.
Diese Aussage ist korrekt.
Versicherungen schließen ja im Allgemeinen nur für jene Risiken Versicherungen ab, die a) nie eintreten oder b) selten oder c) schlicht Pech für die Versicherung sind. Bekannte Risiken werden meist bei allen Versicherungen von vorne herein ausgeschlossen

-
gabriela_maier wrote:
Formal hat der Versicherer das so in seinen Bedingungen stehen. Er hat aber -davon gehe ich aus- nirgendwo dort zementiert, das man im Zweifelsfall Rücksprache nehmen muss.Hat er ja auch, nur anders formuliert: "Bestehende Leiden ....", was aber, sind "bestehende" Leiden? Die praktische Erfahrung zeigt, dass die Interpretation von Versicherung und Fall unterschiedlich sein kann.
Ich hatte einmal einen Person, die hatte bereits einen Herzinfarkt und war Herzinfarkt-gefährdet. Flog auf die Kanarischen Inseln und verstarb dort an einem neuerlichen Infarkt. Die Versicherung zahlte alle Kosten der Überführung. --> bestehendes Leiden!
Es gibt auch einige Fälle, die vor Gericht landeten: mal für den Kunden, mal für die Versicherung.
Warum gerade bei Versicherungen die AGB so sein dürfen bzw. noch nicht in dieser Form beanstandet wurden, ist mir übrigens ein Rätsel.
-
AntoniaW wrote:
Ohne jeden einzelnen Mediziner in ganz Deutschland diskreditieren zu wollen, habe ich schon erfahren müssen, dass es reichlich Vertreter gibt, die Atteste ausstellen, wie es der Kunde (In diesem Fall kann man ja nicht von Patient sprechen.) will. Da kann man sich nur gründliche Prüfungen wünschen, in diesem Fall durch die Versicherung.Du diskreditierst hier niemanden: in Österreich gab es rechtskräftige Verurteilungen von Ärzten im Zusammenhang mit Attesten, die vor allem aufkamen, wie SARS und Tsunami den Menschen Angst machten.
Und da kenne ich noch andere Aussagen, über die ich lieber meinen Mund halte. Sonst werd ich noch liquidiert :?
-
Eigenständige Ergänzungen zu Gefälligkeitsattesten jeder Art.
Nicht nur jener, der ein Gefälligkeitsattest ausstellt, macht sich strafbar. Auch jener, der es verlangt bzw. erhalten hat, wird bei Auffliegen eines solchen Falles wegen Betrugs (Versicherungsungsbetrug) angezeigt.
-
Meine Aussage auf den Stellenwert eines Attestes bezog sich hier zwar auf die genannten Testate des Haus- bzw. des Facharztes. Übrigens -nur zur Klarstellung- auch jedes "betrügerische" Attest ist erstmal bindend, es sei denn, man kann den Nachweis des Betruges führen.
Ich glaube, viele Menschen wissen gar nicht, das sie hohen Blutdruck oder Diabetes haben, und schliessen die Versicherung in gutem Glauben ab. Die Formulierungen der Bedingungen weisen auch nicht unbedingt darauf hin. Mein Anliegen wäre, das diese verbraucherfreundlich -sprich sehr aufklärend- geändert werden müssten.
Und das sollte u.U. mit einer anzukreuzenden Spalte im Versicherungsantrag sein, der explizit die Frage nach diesen o.ä. Krankheiten stellt. Es sollte die Entscheidung der Versicherung sein, ob sie dann den Vertrtag akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten wie z.B. -weiss kein besseres Wort- ein aktuelles Attest des Hausarztes benötigt.
Gruss Gabriela
-
gabriela_maier wrote:
.......Ich glaube, viele Menschen wissen gar nicht, das sie hohen Blutdruck oder Diabetes haben, und schliessen die Versicherung in gutem Glauben ab. Die Formulierungen der Bedingungen weisen auch nicht unbedingt darauf hin. Mein Anliegen wäre, das diese verbraucherfreundlich -sprich sehr aufklärend- geändert werden müssten.
......wenn man von einer krankheit nichts weiß, kann man die versicherung auch im guten glauben abschließen.
das gilt auch für krankheiten, die dem versicherungsnehmer vielleicht bekannt sind, jedoch ärztlich noch nie festgestellt wurden.
solange die krankheit nicht in der krankenakte aktenkundig wird, ist alles gut. -
gabriela_maier wrote:
.....
Und das sollte u.U. mit einer anzukreuzenden Spalte im Versicherungsantrag sein, der explizit die Frage nach diesen o.ä. Krankheiten stellt. Es sollte die Entscheidung der Versicherung sein, ob sie dann den Vertrtag akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten wie z.B. -weiss kein besseres Wort- ein aktuelles Attest des Hausarztes benötigt.Gruss Gabriela
ein bißchen viel aufwand für eine reiserücktrittversicherung.
sowas macht man bei einer krankenvollversicherung oder einer berunfsunfähigkeitsversicherung, aber ansonsten wäre der aufwand in bezug auf die prämieneinnahmen viel zu hoch.
der arzt muß doch auch von der versicherung bezahlt werden. -
Es wäre aber ebenso ein hoher Aufwand für jeden Reisenden, wenn er -wie hier auch schon verlangt wurde- eine Bescheinigung von der RRV anzufordern, ob seine ihm bekannten Krankheiten u.U. ein Ausschlussgrund sein könnten.
Ich würde im hier anstehenden konkreten Fall mich entscheiden entweder die Ablehnung akzeptieren, und es wäre Ruhe, oder die richterliche Entscheidung suchen.
Gruss Gabriela
-
Ich finde: Vorerkrankung (zudem schwerwiegend!) / Reise / Versicherung ist eine Konstellation, die wohl einen gewissen Aufwand für den Reisenden bedeuten darf?
Wenngleich medizinisch nicht prognostiziert kann eine Verschlechterung (wie die hier beschriebene) des Gesundheitszustandes nun mal sehr rasch eintreten, die zu trauriger Letzt auch noch in eine finanzielle Belastung mündet. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach rechtfertigt das einen gewissen Mehraufwand, ganz gleich unter welchem Dach, sofern er zielführend ist. -
Das kann ich unterschreiben. Im Sinne der Gewissheit sollten klare Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu sind aber die Versicherer gefordert, ihre Vorbehalt klar und deutlich zu formulieren.
Gruss Gabriela