Darf man Reiseveranstalter nennen?
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Hallo,
Ärger habe ich mit meinem Reiseveranstalter J.-Reisen.
Am 4. Januar habe ich eine berechtigte Kostenerstattung dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Außer einer sofortigen Eingangsmail kam bis zum heutigen Tag keinerlei Information, wie die Angelegenheit überhaupt weitergeht. Ich habe mittlerweile die****dritte E-Mail hingeschickt!! Keinerlei Reaktion!
So geht man doch nicht mit guten Kunden um. Ich habe voriges Jahr 2 Fernreisen bei J.-Reisen gebucht.
Meine Frage: Darf ich in diesem Falle den Reiseveranstalter bei einer Frage hier im Forum beim vollen Namen nennen?
Mittlerweile geht es mir nicht mehr um das Finanzielle, sondern ich bin verärgert darüber, wie man abserviert wird. Die Schlußforgerung wird sein: ich werde den Reiseveranstalter wechseln, denn ich wollte noch im Februar eine Fernreise buchen.
Gruß Kito -
@Kito2011
Einfach die Sachen an den RA geben - basta - der macht n bisl mehr Druck.
Das wirkt eher als , wenn Du als Privatmann das mit deren Rechtsabteilung klärst. -
Terrorkruemel73 wrote:
@Kito2011
Einfach die Sachen an den RA geben -Nach knapp 4 Wochen? Und ob die Forderung bereichtigt ist, muss sich erst noch herausstellen.
Wenn alle Drohungen "Nie wieder" wahr gemacht würden, gäb es keine RV mehr und Charterlinien wären auch dünn gesäat
