Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
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Hallo,
ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:
Ein Kunde bucht eine Kreuzfahrt pauschal bei Hurtigruten mit Flug, der auch einen innerdeutschen Anschlussflug beinhaltet.
2 Monate nach Buchung und 3 Monate vor Reiseantritt bekommt er eine Nachricht, dass auf Grund einer Flugplanänderung der innerdeutsche Anschlussflug gestrichen wurde und erst am nächsten Tag ein Weiterflug möglich ist.
Der Kunde soll die Übernachtungskosten am Umsteigeflugfhafen selbst tragen. Zu Recht?
Wenn ja:
Hat der Kunde ein Recht darauf, auf einen alternativen Flughafen oder eine andere Reise umzubuchen bzw. zu stornieren oder mit einer anderen Airline fliegen zu dürfen?
Danke für die Hilfe

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Hallo,
ich denke auch nicht, dass das für den tatsächlichen Fall relevant ist, aber hier noch mal vollständigkeitshalber:
Der von der Kreuzfahrt kommende Flug soll um 19 Uhr in DUS landen.
Im Winterflugplan gab es einen Flug DUS-STR um 20.15 Uhr. Im Sommerflugplan (kein Ahnung ob schon immer so vorgesehen oder geändert) geht der letzte Flug um 19.10 Uhr.Somit wird eine Übernachtung nötig.
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@Felix
Na ja, ganz so einfach war es nicht zu verstehen.
Es geht demzufolge um den Rückflug.
Und du kannst deinen Anschlussflug DUS - STR nicht mehr erreichen, kannst erst am nächsten Tag weiter und sollst für die anfallende Übernachtung selbst aufkommen.
Wurde dir kein Zugticket nach Stuttgart angeboten ?
Also einfach so "schlucken" würde ich das auch nicht...
Hoffe, es kommt noch jemand hier "vorbei", der dir präzise Auskunft erteilen kann. -
Das Problem:
Es steht dann aber folgendes in der Rechnung:Flug STR DUS ....
Flug DUS Bergen ...Kreuzfahrt
Flug Bergen DUS ....
Flug DUS STR 20.15 - 21.15 xx EuroSollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.
Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten.
xx Euro
Die Frage ist: Ist das so rechtens bzw. seitens des Veranstalters so erlaubt?
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Ich fasse nochmal zusammen:
Der Flug ab STR nach DUS und der Rückflug DUS-STR sind Zubringerflüge - sind also nicht Teil der Pauschalreise.
Du kannst sie kostenlos stornieren - wie dir auch zugesichert wurde:
"Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren"Was aber die Pauschalreiseab DUS und zurück nach DUS betrifft, so befürchte ich, dass du nicht kostenfrei auf einen anderen Flughafen ausweichen und auch nicht kostenfrei umbuchen kannst.
Du hast diesbezüglich einen Vertrag abgeschlossen. Eine Änderung des Vertrages wird mit Kosten verbunden sein.Fazit: Ich würde die Zubringerflüge stornieren und mit der DB fahren. Deine angegebene Uhrzeit lässt erwarten, dass es um die Uhrzeit Züge Richtung Stuttgart gibt.
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Ich halte den Passus im Reisevertrag für legitim. Es wurde klar und deutlich angesprochen, das im Falle einer Flugzeitänderung und daraus resultierender notwendiger Übernachtung die Kosten dafür vom Reisenden zu tragen sind. Es fehlt allerdings eine Kostenspezifierung: was wird für die kostenfreie Stornierung des Rückfluges erstattet ( war im Gesamtpauschpreis ja unstreitig enthalten !! ), damit der Reisende für sich entscheiden kann, ob er die Kosten für die Übernachtung tragen will oder ob er mit der Erstattung zumindest einen Teil der Rückreise per Bahn ausgleichen kann.
Die ausgewiesene Vertragsklausel ist in der Form unzulässig und juristisch angreifbar, aber das ist eine ganz andere Geschichte..
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Es fehlt allerdings eine Kostenspezifierung: was wird für die kostenfreie Stornierung des Rückfluges erstattet ( war im Gesamtpauschpreis ja unstreitig enthalten !! ),Zitat Felix:
Es steht dann aber folgendes in der Rechnung:
......
Flug DUS STR 20.15 - 21.15 xx EuroUnd warum ist die Klausel unzulässig?
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Was aber die Pauschalreiseab DUS und zurück nach DUS betrifft, so befürchte ich, dass du nicht kostenfrei auf einen anderen Flughafen ausweichen und auch nicht kostenfrei umbuchen kannst.
Du hast diesbezüglich einen Vertrag abgeschlossen. Eine Änderung des Vertrages wird mit Kosten verbunden sein.danke für die Antwort.
Kannst du nochmal erklären, wie du darauf kommst, dass die Flüge nach/ab DUS nicht in der Pauschalreise enthalten sein sollen?
Sie sind auf der Gesamtrechnung mit aufgeführt und wurden auch als Wahloption auf die Reise ab/bis DUS beworben.
Falls das nicht der Fall wäre, wäre man ja sogar selbst der Dumme, sollte der Zubringerflug verspätet sein und man dadurch den Flug und das Schiff verpasst, oder? -
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Da gebe ich dir Recht. Die Reiseausschreibung war eindeutig, weder auf eine andere Fluglinie noch auf einen anderer Flughafen besteht ein Rechtsanspruch.
Es bleibt nur die Vergütung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung, hier der Rückflug DUS - STR. Die ist der RV schuldig geblieben.
Gruss Gabriela
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Oh wart ihr alle schnell. Ich habe die Spezifikation so aufgefasst, das alle Leistungen aufgeführt und in einem Gesamtbetrag beziffert wurden. Alles andere ist unlogisch, denn dann müsste darin zumindest ein zweiter Betrag auftauchen, der alle Leistungen excl. des Zubringerrückfluges ausweist.
Gruss Gabriela
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Ich denke mal, du gibst dir die Antwort schon selbst:
a) Sie konnten als Wahloption extra hinzugebucht werden
b) Sie sind extra mit Kosten ausgewiesen, also nicht pauschal im Paket dabei.Man müßte sich nochmal genauer mit dem Vertrag auseinandersetzen, aber ich fürchte fast, Kourion hat recht.
Deine Schlussfolgerung ist nicht mal so abwegig.
Hier kommt es sicher auf den genauen Wortlaut des Katalogs und der Hinweise an, denn seitdem BGH-Urteil "Zug zum Flug" sind die Veranstalter was Anreisen angeht, sicher besonders penibel geworden. -
Kourion wrote:
@Felix
Weil sie lt. deines Postings als Zubringerflüge bezeichnet werden, die du kostenfrei stornieren kannst. Scheintein "anderer Vertrag" zu sein.es ist eine Rechnung, bei dem alle Komponenten (Flüge, Kreuzfahrt, Zubringerflüge) mit den jeweiligen Kosten aufgeführt sind. Wieso ein anderer Vertrag?
Die Zubringerflüge sind so auch inkl. Preis aufgelistet, allerdings steht unter diesen wie gesagt der besagte Abschnitt:
"
Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zustornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten."
Z.b. wären gebuchte Landausflüge auch einzeln aufgeführt. Die würden dann ja auch nicht als Extra-Vertrag gelten, oder?
Ganz am Ende ist dann die Gesamtsumme angegeben.
Wir werden die Flüge wohl stornieren und auf eigene Kosten am nächsten Tag zurück. Deswegen hat sich die Sache somit mehr oder weniger für uns geklärt.
Aber zwei Sachen würden mich trotzdem noch interessieren:
Wieso sollen die Flüge nicht zu der gesamten Reise als Pauschalpaket zählen?
Somit wäre deren "Zweck" und die gemeinsame Buchung über den Veranstalter, dass man für eine Verspätung der Flüge und eines Verpassens des Anschlussflugs nicht verantwortlich wäre, doch hinfällig, oder?Wieso sollte keine generelle Stornierung / Umbuchung der Reise möglich sein.
Angenommen es besteht keine Möglichkeit mehr nach Hause zu kommen und am nächsten ist beruflich gesehen kein Urlaubstag mehr möglich. Müsste man das einfach akzeptieren? -
Du machst es uns aber wirklich verdammt schwer. Jetzt kommt plötzlich, dass keine Pauschalreise gebucht hast, sondern einzelne Leistungen.
Wenn ich es richtig sehe, hast du die Kreuzfahrt pauschal gebucht, oder sind da auch Übernachtung, Fahrt und Verpflegung extra aufgeführt?
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dann diese Bestandteile auch nicht zur Pauschalreise gehören. Laut EU-Richtline 90/314/EWG vom 13.Juli 1990 ist eine Pauschalreise
"Die imVoraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreisverkauft..."
de.wikipedia.org/wiki/Pauschalreise
ergo ist im Umkehrschluss alles was nicht im Gesamtpreis enthalten ist auch nicht Gegenstand der Pauschalreise. Auch die extra gebuchten Landgänge nicht. Aber das wird sicher nochmal deutlich in den AGB stehen. -
Da sieht man, wenn ein TO mit Informationen hinter dem Berg hält, was dabei rauskommt. Auf meinen Beitrag, das der RV die Spezifikation des Rückfluges ex DUS schuldig geblieben sei hätte er sofort aufklären können.
Für den TO: nur, wenn in einem Reisevertrag alles Leistungen ( sei es durch Katalog oder durch Einzelspezifikation ) in einem Gesamtpreis ausgewiesen sind, ist es eine Pauschalreise.
Ein Kündigungsrecht des -wie hier vorliegenden- Reisevertrages besteht nicht, wenn nur eine Einzelleistung nicht erbracht werden kann, zumal im voraus darauf hingewiesen wurde. Ein generelles Kündigungsrecht würde nur bestehen, wenn der grundsätzliche Charakter der Reise wesentlich vermindert wird.
Gruss Gabriela
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Ich bin auch schon wieder still, zudem weiß ich nicht, was der TO noch für Überraschungen auf Lager hat. Und schwuppdiwupp ist man auf der falschen Spur. Da dürfen jetzt andere ran

gabriela_maier:
Ein generelles Kündigungsrecht würde nur bestehen, wenn der grundsätzliche Charakter der Reise wesentlich vermindert wird.Stell dir vor der Zubringerflug Stuttgart - DUS würde gecancelt. Das wäre dann schon mehr als eine Minderung. Ist jetzt aber nicht ganz ernst gemeint

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Lexilexi wrote:
@lugansk
die angabe von flughafen und flugzeiten hat doch nichts mit der frage nach dem "ob" zu tun.Hallo!
Das ganze ist von Belang. Zum Beispiel gibt es in Düsseldorf ein Nachtflugverbot. Und wenn Du zum Beispiel um 23 55 Uhr ankommst und wenn man am nächsten Morgen um 2 00 Uhr weiter fliegst brauchst Du kein Hotel.