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2 Vornamen am Ticket, 1 Vorname im Pass

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  • tom8410T Offline
    tom8410T Offline
    tom8410
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    habe gestern meine Urlaube für 2011 gebucht und dabei ist mir ein Fehler unterlaufen. In meinem neuen Reisepass, den ich seit 2 Monaten habe ist nur mehr einer meiner 2 Vornamen eingetragen. Bei der Buchung habe ich aber beide Vornamen (so wie sie im alten Pass standen) angegeben.
     
    Jetzt stehen am Ticket beide Vornamen, im Pass aber nur einer. Kann das zu gröberen Problemen führen? Ich werde sicherheitshalber eine Kopie meiner Geburtsurkunde auf der auch beide Namen aufscheinen mitnehmen.
     
    Achso, die Reiseziele sind Mallorca im Juli, und Paris im September.
     
    Vielleicht habt ihr ja schon Erfahrungen mit solchen Hoppalas.
     
    Danke für eure Hilfe.

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    • RodrigandaR Offline
      RodrigandaR Offline
      Rodriganda
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da Mallorca ja das 17. Bundesland 😉 und Frankreich Schengen-Staat ist, gibt es keine Passkontrollen. Und wenn der Nachname noch halbwegs stimmt, solltest Du keine Probleme haben.

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      • Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo tom8410,
        ich würde mal sagen, Dir ist nicht bei der Buchung ein Fehler unterlaufen, sondern bei der Beantragung Deines Reisepasses. Ich gehe davon aus ,dass im Reisepass immer der Name genau so wie in der Geburtsurkunde stehen muss. Wenn ich da falsch liege , dann entschuldige.
        Viele Grüße Silvia

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und ich verstehe nicht, wie die Behörde bei der Ausstellung des Passes den zweiten Namen "vergessen" konnte ?!
          Um einen Pass zu beantragen, fülle ich nichts aus. Die dazu notwendigen Angaben liegen der Behörde bereits vor. Der Antragsteller muss nur unterschreiben.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gessi66G Offline
            gessi66G Offline
            gessi66
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist jetzt so bei den neuen Pässen. Es wird nur noch der erste Vorname eingetragen. Hab das mal gelesen.
            Ein Mann hatte damit große Probleme, weil sein Rufname schon immer der zweite Name war. In den Pass kann man aber nur den ersten eintragen lassen. Jetzt heißt er nicht mehr Peter sondern Horst oder so ähnlich 😆

            @ tom
            Ich kann mir nicht vorstellen das es deswegen Probleme geben könnte.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @gessi
              Ist das auch beim Perso so ? 😱
              Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mit der Beantragung wirklich ein paar Tage länger gewartet. 
              Mein zweiter Vorname verfolgt mich nun seit so vielen Jahren, taucht alle 10 Jahre erneut in offiziellen Papieren auf...
              ... und nun habe ich vllt. die einmalige Gelegenheit verpasst ?  :?   😞

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gessi66G Offline
                gessi66G Offline
                gessi66
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @kourion
                das weiß ich leider nicht!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gessi66G Offline
                  gessi66G Offline
                  gessi66
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  gessi66 wrote:
                  Das ist jetzt so bei den neuen Pässen. Es wird nur noch der erste Vorname eingetragen. Hab das mal gelesen.

                  Nehme alles zurück, ist wohl doch nicht so! Hab nochmal gegoogelt und da steht es doch etwas anders. Leider kann ich keine Links setzten, aber falls es interessiert kann man es hier nachlesen!
                  http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/Vor-_und_Rufnamen.html?nn=830452

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @gessi
                    Das beruhigt mich.  😉
                    Hätte mich ansonsten wirklich geärgert, diese einmalige Gelegenheit, den zweiten Vornamen loszuwerden, verpasst zu haben.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • Silvia LS Offline
                      Silvia LS Offline
                      Silvia L
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Kourion wrote:
                      Und ich verstehe nicht, wie die Behörde bei der Ausstellung des Passes den zweiten Namen "vergessen" konnte ?!
                      Um einen Pass zu beantragen, fülle ich nichts aus. Die dazu notwendigen Angaben liegen der Behörde bereits vor. Der Antragsteller muss nur unterschreiben.

                      und vorher sorgfältig den Antrag durchlesen, ob alles stimmt 😉 . Oder unterschreibst Du prinzipiell alles blind?
                      Viele Grüße Silvia

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Silvia
                        Wen meinst du mit "Du" ? Mich nicht, hoffe ich... ❓   😉

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Silvia LS Offline
                          Silvia LS Offline
                          Silvia L
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          War ja nur ne Frage, weil Du geschrieben hast : "Der Antragsteller muss nur unterschreiben".

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mkfpaM Offline
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                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Kourion
                            Falls du die Moeglichkeit hast dann versuch es mal auf einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland. So habe ich meinen 2. Vornamen entsorgt. 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • RodrigandaR Offline
                              RodrigandaR Offline
                              Rodriganda
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Und was macht Ihr mit der Geburtsurkunde? Auch entsorgen? Oder zum "Nacharbeiten" in die Türkei schicken ? 😆

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • FrankenstephanF Offline
                                FrankenstephanF Offline
                                Frankenstephan
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wilde Behaupten werden hier ja aufgestellt. Eine (Pass)behörde hat die richtige Namensschreibweise nur wenn eine Geburts-, Heiratsurkunde o. dergleichen (nein, nicht der Führerschein 😉 )vorgelegen hat und diese mit der Schreibweise im Melderegister der Stadt verglichen und wenn nötig korrigiert wurde.

                                Von daher müsste die Stadt bei einer Erstbeantragung (Bspl: ich bin gestern von A nach B gezogen und heute beantrage ich einen Ausweis bei der Stadt B) sich immer eine Urkunde zeigen lassen. Viele Behörden machen dies nicht und vergleichen nur mit dem alten, u.U. falsch ausgestellten, Ausweis/Pass.

                                Das in einem neuen Paß nur noch der erste Vornamen eingetragen wird stimmt auch nicht. Es war schon immer so das im Ausweis/Paß die Vornamen in der Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde eingetragen wurden. Nur unten in der Lesezone wurde der Rufname eingetragen. Seit dem 01.11.2010 ist dies (unverständlicherweise) beim Personalausweis nicht mehr der Fall.

                                Soll heißen du heißt mit Vornamen Erich Maria und Maria ist dein Rufname, stand früher Maria in der Lesezone. Nun steht seit 01.11.10 in der Lesezone Erich.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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