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Reisestornierung durch Reederei! Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Hui BuhH Offline
    Hui BuhH Offline
    Hui Buh
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebes Forum,
    Vor einigen Monaten (Mitte Oktober) habe ich für meine Frau und mich eine Kreuzfahrt mit der Columbus von Hapag Lloyd gebucht. Anzahlung wurde relativ zügig abgebucht, Buchungsbestätigung kam auch schnell. Reisedatum sollte der 7.5. bis 15.05.2012 (!) sein.

    Vor ein oder zwei Wochen stieß ich im Netz auf die Nachricht, dass Hapag Lloyd sich von der Columbus trennen wird. Und zwar ein Jahr vor dem eigentlichen Ende des Chartervertrages. Die Übergabe sollte im Mai 2012 passieren. (An dieser Stelle der Hinweis, die von uns gebuchte Reise wäre die vorletzte aus dem z.Z. gültigen Katalog gewesen). Ich habe mir also noch nichts dabei gedacht und gar meine Frau daraufhin gewiesen wir würden die vorletzte Reise der Columbus (unter Hapag Lloyd) machen.

    Vor einigen Tagen nun erhielt ich die Ankündigung der Absage der Reise. „nimmt Hapag Lloyd Kreuzfahrten die jetzige Columbus… am 7. Mai aus der Flotte. Die beiden Anschlussreisen… müssen daher leider entfallen.“Man bedauert sehr dass wir nicht reisen können usw. usw. „Als Trostpflaster bieten wir Ihnen an, die Nachfolgerin der Columbus zu besonderen Kondiitionen zu entdecken“, man bietet uns einen Rabatt von 10% auf eine Reise in 2012 an. Tatsächlich ist es so, dass es zwar bereits Routen gibt (www.hlkf.de) aber keine Preise. Es bleibt also zu vermuten, dass die Preise deutlich über dem liegen werden was wir nun bezahlt hätten.

    Auch aus den AGB von Hapag Lloyd geht m. E. nicht hervor, dass so eine Vorgehensweise vorgesehen ist. (http://www.hlkf.de/include/download.inc.php?file=..%2Fredwork%2Fmediapool%2F319346_101210_FINAL_Reiseanm_Hochsee_dt_LV_10_10.pdf)
    Hier ist nur von höherer Gewalt und ähnlichem die Rede.

    Daher meine Fragen: Ist die Vorgehensweise von Hapag Lloyd okay? Was kann ich tun?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    P.S. was mich wirklich ärgert ist die Tatsache, dass unserer Reisebüro eine Stornobestätigung bekommen hat, aus der nicht hervorgeht dass die Reise von Hapag Lloyd abgesagt wurde. Es wird der Eindruck erweckt wir hätten storniert…

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
       
      hier kurz ein Zitat aus § 651 (a / IV) des BGB:
       
      "Er (der Reisende) kann... , ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen."
      Hier nachzulesen      : Alles zu § 651 / auch bezügl. höherer Gewalt.
       
      Ich gehe davon aus, dass die Stornierung kostenfrei war.
      LG

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • Hui BuhH Offline
        Hui BuhH Offline
        Hui Buh
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für den Link.

        Verstehe ich das richtig: Hapag LLoyd hat vergleichbare Reisen (eine WOche, Mittelmeer) auf dem neuem Schiff. Diese müßten Sie mir anbeiten zum Preis der "alten" Reise?

        JA die Stornierung war kostenfrei. Die Anzahlung wurde Zeitgleich mit der Stornobestätigung (gestern) zurück gebucht.

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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Der Passus "wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise... aus seinem Angebot anzubieten" ist sehr schwammig und wenn Hapag nicht freiwillig darauf eingeht, sicher ein etwas längerer Rechtsstreit. Du kannst ja mal an die Reederei schreiben, du möchtest die und die Reise machen und verweist auf den § 651 IV BGB. Antwort abwarten. Wobei ich persönlich finden, die Reederei hat sich nicht schlecht verhalten. Da leist man häufig ganz andere Dinge.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Nun ja, das steht allerdings:
            "... wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten."
            Wie kann man das "in der Lage" interpretieren ? Vllt. - sind die anfallenden Zusatzkosten für den RV zu hoch, muss er nicht ?
            Versuch's einfach im RB. Fragen kostet nichts.   😉
             
            P.S.: chepri war schneller.  😉

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also ich denke schon, dass sich HLKF hier korrekt verhält. Das gebuchte Schiff steht ja definitv nicht mehr zur Verfügung und es ist auch noch lang hin bis zur Kreuzfahrt.
              Die Anzahlung wurde sofort zurücküberwiesen und man bietet Dir sogar 10 % Rabatt auf eine Reise mit der neuen Columbus an (ob sich das für Dich rechnet, kannst Du natürlich erst wissen, wenn die neuen Preise feststehen; wenn es sich nicht rechnet, weil die Preise deutlich höher sind auf dem neuen Schiff, kannst Du ja immer noch versuchen, zu verhandeln; da könntest Du ganz gute Chancen haben, HLKF will ja sicher seine alten Stammkúnden halten).
               
              Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz, wo Dein Problem ist. Bis zu Deinem Reisetermin sind es noch 14 Monate!!! Und dass sich über einen so langen Zeitraum bei einem Unternehmen mal was ändern kann, ist einfach normal. Natürlich ist das ärgerlich, aber in der langen Zeit bis zum geplanten Reisebeginn wirst Du doch irgendeine für Dich passende Kreuzfahrt finden. Und Deine Anzahlung hast Du zurück, einen Schaden hast Du also definitiv nicht erlitten. So what?

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich bin zwar auch der Meinung, dass sich die Reederei korrekt, das heißt rechtskonform verhalten hat, sehe ansonsten die Sache nicht ganz so locker wie sunshine997 ("...dass sich mal was ändern kann...").
                "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) ist der wichtigste Grundsatz auch des privaten Vertragsrechts. Wenn man diesen so locker aushebeln könnte ("sind ja noch 14 Monate, da findest du schon noch was") stünde es schlecht bestellt um unser Rechtswesen. Vermutlich auch deshalb das Angebot mit den 10% Rabatt zusätzlich zum Willen, Kunden an sich zu binden.

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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich könnte mir vorstellen, das hier ein Passus aus dem BGB greift: "Wegfall der Geschäftsgrundlage".

                  Die unternehmerische Entscheidung, wie z.B. hier ein Schiff aus dem Verkehr zu ziehen, darf nicht ausgeschlossen sein. Vor allem dann nicht, wenn es grosse zeitliche Abstände zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin gibt.

                  Gruss Gabriela

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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Alles schön und gut, natürlich könnte man u.U. bei 313 BGB subsumieren ( wo auch sonst) und selbstverständlich nimmt man keinen Einfluß auf die unternehmerischen Entscheidungen. Allerdings bleibt dem Unternehmer nicht erspart, die Konsequenzen zu tragen und davon weiche ich kein jota ab. Der von mir genannte Rechtsgrundsatz findet übrigens seinen Ausfluß in § 242 BGB "Treu und Glaube".
                    Dazu kommt, dass die Bestimmungen der §§ 651a ff BGB "lex specialis" sind und den allgemeinen Grundsätzen des BGB gegenüber vorrangig sind.

                    Und wenn ich schon bei der "Kleinkariertheit" bin noch eine Anmerkung: Der Veranstalter hat keinen Liefertermin, sondern einen Termin zur Leistungserbringung.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sunshine997S Offline
                      Sunshine997S Offline
                      Sunshine997
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ chepri
                      Und was genau sollte Deiner Meinung nach HLKF jetzt tun?
                       
                      Du meinst, ich sehe das zu locker? 😄  
                      Mag sein, aber ich habe mir angewöhnt, nur dann auf irgendeiner Rechtsposition zu beharren, wenn jemandem ein tatsächlicher Schaden entstanden ist (und dann kann ich unglaublich hartnäckig sein) ... und nicht einfach in jedem Fall, wo man eben "im Recht" wäre, aber keinen Schaden erlitten hat...  Macht das Leben ungemein leichter ... 😘

                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @sunshine997
                        Ich denke, du hast mich ein wenig missverstanden. Das Verhalten von HLKF ist schon in Ordnung, hab ich ja auch gleich ganz zu Anfang geschrieben. Ich käme auch nie auf die Idee zu sagen, der TO soll auf die Einhaltung des Vertrags pochen, denn soweit geht der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" natürlich nicht, dass dadurch einer der Vertragsparteien jegliche Handlungsfreiheit genommen wid.
                        Mit dem zu locker sehen meinte ich, dass es für mich unerheblich ist, wie lange es noch dauert, bis eine Verpflichtung fällig wird oder dass kein Schaden entstanden ist. Ein Vertrag muss Rechtssicherheit bieten, egal wie weit vorher er abgeschlossen wurde. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, eine der Parteien vom Vertrag zurücktritt, sind eben die Folgen zu tragen. Ob das nun Stornogebühren sind die der Kunde zu zahlen hat, oder die Folgen aus § 651a IV BGB die die Verpflichtungen des Veranstalters aufzählen. "Ungeschoren" kommt man in aller Regel eben nicht davon, wenn man Verträge nicht einhält. Dass im vorliegendem Fall für den TO nicht viel drin ist, sehe ich allerdings auch und habe dies mit meinen ersten Worten deutlich gemacht: "Allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen."

                        Gruss chepri

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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          In aller Regel werden Kreuzfahrten auf bestimmten Routen durchgeführt. D.h. also, man bucht in erster Linie "diese" Route, und -zugegeben- vielleicht auch ein bischen das "Schiff". Wenn wie in diesem Fall der Veranstalter als Ersatz anbietet, die Reise zum gleichen Zeitpunkt ( ?? ) mit einem anderen ( neueren ?) Schiff mit einem Rabatt von 10% durchführen zu wollen wird er in der Sache nicht vertragsbrüchig. Er will ja die Dienstleistung termingerecht "liefern", wenn auch in anderer Verpackung. Kann man nicht vergleichen, wenn ein RV z.B. nicht das vertragsmässige Hotel "liefern" kann.

                          Über den Rabatt könnte man u.U. streiten. Wer also mit einem bestimmten Schiff schon div. Reisen gemacht hat, ja für den hat z.B. die letzte Reise einen anderen Stellenwert. Oder auch die Jungfernfahrt mit einem neuen Schiff.

                          Ich würde hier in aller Ruhe das Preisangebot abwarten. Dieser Markt ist ja in ständiger Bewegung, und das kann auch mal nach unten gehen. Reden kann man dann immer noch.

                          Gruss Gabriela

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                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Liebe Gabriela,

                            sei mir nicht böse, aber das was du da schreibst ist vollkommen abwegig und wild zusammenkonstruiert.
                            Der Vertrag ist seitens des Veranstalters gekündigt: "“Man bedauert sehr dass wir nicht reisen können..." schreibt der TO, hätte ihm die Reederei mitgeteilt. Schluss, Ende, Aus!

                            gruss chepri

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • gabriela_maierG Offline
                              gabriela_maierG Offline
                              gabriela_maier
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich habe den TO so verstanden, das nur das Schiff Columbus nicht zur Verfügung steht, die Reise selbst ( wohl noch mit offener Preisgestaltung ) aber in unveränderter Form durchgeführt wird. Habe extra noch mal nachgelesen. Und dann gilt selbstverständlich das, was ich geschrieben habe. Nur das andere Schiff wäre über den Rabatt auszugleichen, alternativ eine kostenlose Stornierung, wenn das Schiff eine emotionale Begründung für die Buchung war. Das wurde hier aber so explizit nicht vorgetragen. Juristisch hätte der RV nichts zu befürchten.

                              Gruss Gabriela

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
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                                chepri
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Es gibt keinen Vertrag mehr.

                                Hui Buh wrote:
                                JA die Stornierung war kostenfrei. Die Anzahlung wurde Zeitgleich mit der Stornobestätigung (gestern) zurück gebucht.

                                Und alles was du schreibst, ist absolut an der Sache vorbei.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK Offline
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                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @gabriela

                                  Hui Buh wrote:
                                  ....Als Trostpflaster bieten wir Ihnen an, die Nachfolgerin der Columbus zu besonderen Kondiitionen zu entdecken“, man bietet uns einen Rabatt von 10% auf eine Reise in 2012 an. Tatsächlich ist es so, dass es zwar bereits Routen gibt, aber keine Preise. Es bleibt also zu vermuten, dass die Preise deutlich über dem liegen werden was wir nun bezahlt hätten....

                                  "Es bleibt also zu vermuten, dass die Preise deutlich über dem liegen werden was wir nun bezahlt hätten."

                                  Das vermutet / befürchtet der TO: höherer Preis trotz 10% Rabatt.
                                  Aber um das zu klären, wird er sich mit der Reederei in Verbindung setzen müssen.  Kann diese z. Zt. noch keine Preise mitteilen, sich nach der Möglichkeit einer Option erkundigen - die ja im Fall einer erheblichen Verteuerung nicht angenommen werden muss.
                                  Aber all dies müsste eigentlich schon geschehen sein:
                                  "Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen."

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @chepri:

                                    wer hat denn hier über die Folgen von Kündigungen des RV gesprochen, und davon, das Verträge einzuhalten wären ? Tut mir leid, da solltest du doch deine Beiträge mal nachlesen und dich hinterfragen, was du eigentlich raten wolltest.

                                    Ich bleibe dabei: juristisch ist nix einzuklagen, moralisch könnte man über die Höhe des Rabattes verhandeln, oder aber die Stornierung durch den RV hinzunehmen. Die Begründung dafür liegt im unternehmerischen Geschäftsfeld.

                                    Gruss Gabriela

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                                      gabriela_maier
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Bringt ja nichts hier um des Kaiser`s Bart zu dikutieren. Daher abschliessend von mir auf die einzige konkrete Frage des TO: ja, das konnte der Reiseveranstalter so machen, wie er es getan hat.

                                      Gruss Gabriela

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        gabriela_maier wrote:
                                        wer hat denn hier über die Folgen von Kündigungen des RV gesprochen,

                                        Die stehen im BGB

                                        gabriela_maier wrote:
                                        und davon, das Verträge einzuhalten wären ?

                                        Zu keiner Zeit habe ich geschrieben, dass der Veranstalter in diesem Fall den Vertrag einzuhalten hat.

                                        gabriela_maier wrote:
                                        Tut mir leid, da solltest du doch deine Beiträge mal nachlesen und dich hinterfragen, was du eigentlich raten wolltest.

                                        Vielleicht solltest du meine Beiträge aufmerksamer lesen.

                                        gabriela_maier wrote:
                                        Ich bleibe dabei: juristisch ist nix einzuklagen,

                                        Was anderes habe ich nie behauptet.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          @chepri:

                                          sorry admins -ist OT- Frage: warum regst du dich so ( in der Sache unangemessen ) auf ? Aus meiner Sicht habe ich in meinem letzten Beitrag die Frage des TO beantwortet, andere Beiträg von mir bezogen sich auf deine Einwände und Vorträge. Ich möchte keinen Streit mir dir, dazu schätze ich zu sehr deinen Sachverstand.

                                          Gruss Gabriela

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