online buchen - minderjährig
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Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig, wenn nicht bitte verschieben

Ich muss mich mal wieder an euch wenden. Denn es geht darum, dass meine Schwester (17) diesen Sommer mit ihrem Freund (20) in den Urlaub möchte.
Die beiden haben sich was passendes hier bei HC rausgesucht. Wie läuft das bzgl. der Einverständniserklärung der Eltern ab? Bei einer online-Buchung geht das ja schlecht per Unterschrift, wie man das sonst aus dem Reisebüro kennt.
Können dadurch Probleme am Flughafen oder womöglich im Reiseland auftreten?
Ich wäre sehr dankbar wenn mich jemand aufklären könnte, damit die beiden ihren Urlaub ohne Probleme antreten können
Viele Grüße, Sara
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Lies doch einmal hier nach: Hier klicken .
Dort findest du die Informationen und es gibt zusätzliche Links zu anderen amtlichen Stellen.
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Super, danke

Und bei der Buchung muss man vorerst nichts angeben?
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Da der Volljährige bucht, den Vertrag mit dem RV schließt, übernimmt er somit die volle Verantwortung für den Vertrag.
Muss man bei mitreisenden Minderjährigen das Alter angeben ? Ja.
Zitiere aus einem anderen Thread:Kourion wrote:
Aus eigener Erfahrung:
Musste 4x Flüge mit 14 bis 16jährigen buchen, die nicht zur Familie gehörten.Bei der Buchung (3x im Netz, 1x im RB) war jeweils nur das Alter der Beteiligten anzugeben, die Einverständniserklärung der Eltern war an dieser Stelle aber überhaupt kein Thema, da Bucher volljährig.
Hier aus dem Thread (etwas tiefer): "Rücktritt - Stornogebühren rechtens".
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Eine Frage habe ich noch:
Muss die Reise dann unter dem Namen des Völljährigen laufen? Bzw. werden Reisebestätigung usw. dann alles an denjenigen geschickt?
Wir würden das zwar ganz gerne alles an uns geschickt bekommen, aber das geht wahrscheinlich nicht, oder?Viele Grüße
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Ja, die Reise läuft über den Volljährigen. Minderjährige sind nicht "voll geschäftsfähig":
*"Denn Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt... In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden."*Link s. o.
Zur OnlineBuchung:
"Auch bei Online-Geschäften gibt es Regeln. Auch die Buchung im Internet wird nicht ohne Erlaubnis rechtskräftig, wobei dort eine Buchung durch den Jugendlichen selbst oder den Erwachsenen für diesen meistens ohnehin nicht möglich ist. Da bleibt dann wieder nur der Gang ins Reisebüro. Bei speziellen Jugendreiseveranstaltern ist die Buchungsmaske allerdings häufig von vornherein so angelegt, dass der Erwachsene die Reiseanmeldung vornimmt."
HIER nachzulesen. -
@fernwehsara
wenn du das gerne alles an eure adresse geschickt bekommen möchtest, dann buche du doch die reise für die beiden (vorausgesetzt, du vertraust den beiden genug).
dann bist du der reiseanmelder und die beiden verreisen.
das hieße im umkehrschluß aber auch, dass du - sollten sich die beiden trennen und die reise nicht antreten wollen - für die kosten gerade stehst. -
@ Kourion:
aber eine online-Buchung ist doch möglich, wenn ein Volljähriger mitreist und die Aufsichtspflicht übernimmt, oder etwa nicht?@ Lexilexi:
muss ich dann bei der Buchung hier bei HC meinen Namen angeben? Bedeutet das nicht gleich automatisch, dass ich mitreise? Wenn das so ginge, würde ich das natürlich machen. Aber von meinem Konto muss ich das ja nicht bezahlen, oder?
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@sara
es gibt ein feld für "reiseanmelder" und dann ein feld für die angaben der reisenden.
und diese personen müssen nicht zwingend identisch sein.
und welches konto du zur abbuchung angibst, ist auch egal.
du könntest auch zum beispiel meins angeben, wenn ich dir die abbuchung erlauben würde.
man muß nur den kontoinhaber angeben. -
fernweh_sara wrote:
Wir würden das zwar ganz gerne alles an uns geschickt bekommen, aber das geht wahrscheinlich nicht, oder?@Lexilexi
Äääh, so richtig weiß ich das nicht... Denn wenn sie bucht - als 25jährige, dann bekommt sie es doch zugeschickt ? !
Das Ganze ist m. E. ein wenig "unklar"...
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Liebe Sara,
du wirfst hier einige rechtlich verschiedene Sachen in einen Topf. Zum einen geht es ja um die Problemtik der Einreise einer Minderjährigen, zum anderen um den Reisevertrag, den deine Schwester zwar theoretisch abschließen könnte, wenn jemand nicht aufpaßt. Dann wäre der Vertrag schwebend unwirksam bis zur Einwilligung der Eltern. Willigen die Eltern auf Anfrage des RB nicht ein, wäre der Vertrag nichtig. Das ist aber rein hypothetisch, wenn es online oder im RB überhaupt möglich wäre, als Minderjährige einen Vertrag zu schließen, weil dort jemand schläft. Kourion hats schon schön erklärt, dass auch der Taschengeldparagraph nicht in Frage kommt. Bleibt also nur die Frage, bucht der Freund und wird Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten, dann bekommt er auch die Unterlagen.fernweh_sara wrote:
Wir würden das zwar ganz gerne alles an uns geschickt bekommen, aber das geht wahrscheinlich nicht, oder?Lexilexi hat schon alles dazu gesagt, du kannst Reiseanmelder sein und die anderen beiden fliegen, dann bekommst du natürlich die Unterlagen.
fernweh_sara wrote:
Aber von meinem Konto muss ich das ja nicht bezahlen, oder?Du kannst vielleicht auch ein anderes Konto angeben, aber wenn du der Reiseanmelder bist, bist du auch einzig und allein der Vertragspartner und kommst für alle Pflichten aus dem Vertrag auf. Das heißt also, wenn die beiden nicht bezahlen wollen oder können oder wie auch immer, zahlst du.
Zitat HC dazu: "Der Reiseanmelder ist für Holidaycheck der Vertragspartner für alle Teilnehmer. Gleichzeitig ist er für die finanzielle Abwicklung verantwortlich."
Es ist also eine reine Gewissensfrage, die du nur für dich selbst beantworten kannst, ob du diese Pflichten übernehmen möchtest für deine Schwester und ihren Freund. Hab selbst eine 17-jährige Tochter.... Eieiei, ich würde ihren Freund buchen lassen
. Was spricht eigentlich dagegen, dass er die Verantwortung übernimmt?
LG Katja -
@katjaworld
Aus dem Eingangsposting geht nicht hervor, dass sara für die anderen Beiden buchen möchte.fernweh_sara wrote:
Ich muss mich mal wieder an euch wenden. Denn es geht darum, dass meine Schwester (17) diesen Sommer mit ihrem Freund (20) in den Urlaub möchte.
Die beiden haben sich was passendes hier bei HC rausgesucht. Wie läuft das bzgl. der Einverständniserklärung der Eltern ab? Bei einer online-Buchung geht das ja schlecht per Unterschrift, wie man das sonst aus dem Reisebüro kennt.
Können dadurch Probleme am Flughafen oder womöglich im Reiseland auftreten? ...Dies kommt erst später:
"... muss ich dann bei der Buchung hier bei HC meinen Namen angeben? Bedeutet das nicht gleich automatisch, dass ich mitreise?"
Warum der volljährige Freund allerdings nicht bucht, verstehe ich auch nicht.
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Ich weiß Kourion, aus dem Eingangsposting geht generell nicht wirklich viel hervor, da hier viele Sachen, wie schon erwähnt, in einen Topf geworfen wurden. Ich hatte nur nochmal versucht, alle Eventualitäten, die von Sara dann in Betracht gezogen wurden, ein bissel zu ordnen. Aber liebe Sara, vielleicht kannst du nochmal deine Bedenken mitteilen, warum du lieber die Unterlagen möchtest, anstatt der Freund deiner Schwester die Buchung vornimmt. Rein rechtlich seid ihr doch mit dieser Variante auf der sichersten Seite.

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Ich habe vor 14 Tagen folgende Erfahrung mit HC gemacht, die deckungsgleich mit den hier beschriebenen ist:
Mein 17-jähriger Sohn und 3 Freunde (17,17 und 18) wollten über HC ihren Pauschal-Sommerurlaub auf Mallorca machen.
Ich habe gebucht (bin volljährig
) - Rechnung geht an mich - ich muss mir das Geld bei den übrigen Teilnehmern "einfordern". Somit habe ich ein gewisses Restrisiko, welches ich durch kurze Rücksprache mit den zugehörigen Eltern vor der Buchung minimiert habe.
War buchungstechnisch überhaupt kein Problem, obwohl ich nicht mitfliege.
Da mir die angebotene Reiserücktrittsversicherung viel zu teuer war, habe ich diese nachträglich über's I-Net separat dazugekauft.
Grüße
gcmv -
sollte ein minderjähriger den versuch starten, der reiseanmelder zu sein, so wird er scheitern.
bei angabe des geburtsdatums erscheint eine drop-off liste, die in diesem jahr erst mit dem jahr 1993 endet.
soll also heißen, alles, was jünger, als 18 jahre ist, darf gar nicht buchen. -
@Lexilexi
Ah, so funktioniert das. Gut zu wissen. Danke.
@gcmv
So schrieb es schon Lexilexi.
Allerdings verstehe ich nicht die "Umwege" über die volljährige Schwester ( = TO) der Minderjährigen - obwohl die Letztere einen volljährigen Freund hat, der am Urlaub teilnimmt.
Aber vllt. klärt uns sara ja noch auf. -
@kourion
der umweg, weil sara schrieb
"Wir würden das zwar ganz gerne alles an uns geschickt bekommen, aber das geht wahrscheinlich nicht, oder?"
das geht dann ja nur, wenn sara der reiseanmelder wird.
dann bekommt sie auch die unterlagen zugesandt.