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TUI - wohin Beschwerde schicken?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KielpinskiK Offline
    KielpinskiK Offline
    Kielpinski
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,

    haben gerade auf Fuerte zwei Dinge erlebt, die wir gerne der TUI mitteilen möchten, wissen aber nicht, wohin wir unsere "Beschwerde" senden sollen.

    1. Im Katalog stand, daß es neben dem Hauptrestaurant auch zwei Spezialitätenrestaurants gibt, die man bei Voranmeldung am Vortag nutzen kann - vor Ort hieß es dann "nicht nur bei Voranmeldung, sondern auch gegen Gebühr; 6 € werden von der normalen HP angerechnet, Rest ist zusätzlich zu zahlen".

    Hat jemand identische Erfahrungen gemacht?

    1. Die Reiseleiterin war ziemlich frech, als wir das o.g. Anliegen vor Ort klären wollten. Haben wir so von der TUI bisher nicht kennengelernt und auch nicht erwartet - wollen das daher weitergeben, ist ja fast schon geschäftsschädigend?!

    Lohnt die Mühe überhaupt, der TUI das mitzuteilen oder habt Ihr die Erfahrung gemacht, daß Beschwerden nicht ernst genommen werden?

    Würde mich über eine Info von Euch freuen! Danke!

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    • jaykayhamJ Offline
      jaykayhamJ Offline
      jaykayham
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi, adresse findest du in deiner Buchungsbestätigung-von der TUI ist sie:

      TUI Deutschland GmbH
      Postfach 61 02 80
      D30620 Hannover

      Ich kann dir nur sagen, dass die TUI meine Beschwerde sehr ernst genommen hat. 😉
      Hatte einen Kabelbrand im Hotelzimmer wodurch die elektrik komplett ausfiel (kein Licht,Klimaanlage etc.!). Nachdem der Hotelier nichts unternommen hatte, habe ich die Reiseleitung eingeschaltet! Leider war der Reiseleiter auch sehr frech, wollte mir den Mängelbericht nicht unterschreiben. Dann wollte er mir den am nächsten Tag unterschrieben vorbei bringen, was er natürlich auch die nächsten auf Nachfrage nicht tat! Am Abreisetag erklärte er mir dann, dass er mich trotz meiner täglichen Besuche vergesse hätte... 😱

      PS: dein Beitrag passt besser ins Forum: REISERECHT! 😉

      LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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      • melbelleM Offline
        melbelleM Offline
        melbelle
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich hab bei Tui auch mal reklamiert und bekam als Entschädigung einen Scheck und ein Entschuldigungsschreiben.
        Also auf jeden Fall sein Anliegen dort schildern, das bringt es auf jeden Fall. Schließlich wollen die auch ihre Kunden zufrieden sehen und das wart ihr anscheinend nicht, vor allem auch noch durch deren eigenes Personal!

        ;) melbelle

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        • Klaus43K Offline
          Klaus43K Offline
          Klaus43
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @kielpinski

          Schick' eine e-mail an: Kundenservice@tui.de

          Ein Beispiel:

          vor gut einem Jahr waren wir in einem Robinson-Club in der Türkei. Einen Tag vor Abreise rutschte meine Frau im Hamam aus, stürzte und zog sich eine schmerzhafte Prellung am Arm zu. Anderen Gästen zufolge war das nicht der erste Vorkommnis dieser Art. Der Hotelarzt setzte eine Spritze und legte einen Verband an (85 Euro). Wurde über meine Auslands-KV erstattet.

          Zuhause angekommen teilte ich dies TUI per e-mail an o.g. Addresse mit. Allerdings mit dem Hinweis, dass ich keine Regressansprüche stellen werde, sondern nur empfehle, bei der nächsten Renovierung den Hamam-Bereich mit rutschfesten Fliesen auszustatten. TUI antwortete umgehend, dass ich in der Angelegenheit baldigst hören werde.

          Drei Wochen später erhielt meine Frau über so eine Art Fleurop-Dienst einen riesigen Blumenstrauss mit einer sehr nett geschriebenen Karte. Absender war das Hotel-Management des Robinson-Clubs.

          Ich denke schon, dass Du Dich mit TUI in Verbindung setzen solltest.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            **

            "jaykayham" wrote:
            Leider war der Reiseleiter auch sehr frech, wollte mir den Mängelbericht nicht unterschreiben.
            **

            dazu hätte ich mal eine grundsätzliche frage:
            Was mache ich wenn der reiseleiter sich weigert einen mängelbericht zu unterschreiben ?
            Ich kann ihn ja nicht zwingen oder niederschlagen.

            lg
            Michl

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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            • maloneM Offline
              maloneM Offline
              malone
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              ich bin viele Jahre über die TUI gereist und hatte sogar die Kreditkarte von TUI, womit ich bei Ausflügen 3% Rabatt erhielt. Wir waren damals in Tunesien und der Reiseleiter weigerte sich, meine Kreditkarte als Zahlung eines Ausfluges einzusetzen mit dem Hinweis "dies könnte ich auch in bar bezahlen, da hätte er nur mehr Schreibereien". Ich teilte ihm mit, daß die 3 % ich nur bei Benutzung der VISA-Karte erhielt. Er weigerte sich weiterhin. Ich stornierte den Ausflug und teilte es nach Heimflug der TUI mit, obwohl ich keine Bestätigung meiner Aussage hatte. Ich wollte dies nur mitteilen, stellte keinen Anspruch auf Regreß. Postwendend kam eine Entschuldigung mit einem Verrechnungsscheck in Höhe von 100 Euro. In solchen Sachen ist die TUI sehr entgegenkommend. Aber sobald man Reisemängel feststellt und Regreßforderungen dazu, stellt sie sich sehr stur. Da hat sie viele Ausreden und versucht den Preis zu drücken. Dies ist mir ein Jahr später selbst passiert. Teile der TUI ruhig mit, auch wenn Du keine Bestätigung hast, wie sich der Reiseleiter verhalten hat. Übrigens, falls der Reiseleiter mal keine Bestätigung gibt, lasse es Dir von anderen Gästen bestätigen, dies gilt auch, wenn Du Namen und Adresse der Heimatanschrift hast. Ich würde vielleicht mal keinen Anspruch stellen, sondern nur auf eine reine Mitteilung zugreifen. Warte mal ab, was passiert. Teile es uns aber bitte hier mal mit!

              Viele Grüße und viel Glück 😄 😄 😄

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • EloteE Offline
                EloteE Offline
                Elote
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Kielpinski,

                ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen und würde an Deiner Stelle mein Anliegen schriftlich bei der o.g. Stelle in Hannover einreichen.Du kannst sicher sein,dass Du einen zeitnahen Zwischenbescheid und eine sachliche Antwort zum Anliegen bekommst. TUI habe ich als sehr kulant erlebt und alles wurde zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt. Da können andere Reiseveranstalter noch viel lernen!

                Viel Glück und Grüße,
                Elote

                Heshima tukipeana daima tutapendana-------
                Wenn wir uns respektieren, können wir uns immer lieben------

                Kenianisches Sprichwort

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • jaykayhamJ Offline
                  jaykayhamJ Offline
                  jaykayham
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  dazu hätte ich mal eine grundsätzliche frage:
                  Was mache ich wenn der reiseleiter sich weigert einen mängelbericht zu unterschreiben ?
                  Ich kann ihn ja nicht zwingen oder niederschlagen.

                  lg
                  Michl

                  Hallo, wie der vorredner schon gesagt hat, du solltest dann den mängelbericht verfassen, mit dem vermerk das der reiseleiter sich weigert den bericht zu unterschreiben; was er nicht darf! Vermerke auf jeden Fall seinen Namen!

                  Lass den Bericht von mehreren Zeugen unterschreiben, mit deren Adresse und ggfs. deren Buchungsnummer. Wichtig, die Gäste dürfen in keinen persönlichen Verhältnis zu dir stehen!! In so einem Fall, ist es besonders ratsam auch Fotos von Mängeln zu machen; oder wie in diesem Fall (Restaurant nur gegen Geb.) auch eine Bestätigung von der Hotelleitung zu verlangen! 😉

                  Nochmal eine Anmerkung zu diesem Fall: Solltest du die Gebühr bezahlt haben für das a la carte Restaurant, so sende auch die Rechnung mit zur TUI! 😉

                  LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wenn der Reiseleiter nicht unterschreibt....

                    Ich habe hier die Kopie eines Briefes:

                    Eine Mängelanzeige nach § 651d Abs. 2 BGB ist zwingend erforderlich. Dies gilt auch, wenn dem Reiseveranstalter der angezeigte Umstand bekannt ist oder er nicht im Stande ist, Abhilfe zu leisten.

                    Der Urlauber, um den es hier geht, hat den Mangel dem Reiseleiter bei einer einwöchigen Reise erst zwei Tage vor Abreise gemeldet.

                    Der Anspruch des Urlaubers wurde vollständig abgelehnt, er wurde auch nicht anteilig entschädigt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KielpinskiK Offline
                      KielpinskiK Offline
                      Kielpinski
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo an Alle,

                      vielen lieben Dank an Euch für Eure fleißigen Antworten. Werde mich freundlich an die TUI wenden und meine Anliegen schildern. Mir geht es auch nicht um Regreß, sondern daß mein Mann und ich den Katalog anders interpretiert haben als es wir es in natura vorfanden - da wir sehr viel reisen und bisher nie Probleme mit der "Interpretation" hatten, wollten wir der TUI empfehlen, die Formulierung klarer zu schreiben, dann gibt es hinterher keine Enttäuschung...

                      Ich werde Euch auf alle Fälle berichten, was dabei rausgekommen ist! Nochmals DANKE!

                      Liebe Grüße aus Hamburg, Viola

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KielpinskiK Offline
                        KielpinskiK Offline
                        Kielpinski
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hi,

                        wollte Euch berichten, daß ich gestern eine Nachricht von der TUI erhalten habe. Nachdem ich Eure Antworten erhalten habe, habe ich mich an TUI gewandt, aber scheinbar in einem zu netten Ton, denn außer einer netten Rückantwort hat sich die TUI nichts als Entschuldigung einfallen lassen...

                        Die Frage ist nun, sollen wir es darauf beruhen lassen oder sie nochmals anschreiben und sagen, daß wir eine kleine Entschädigung speziell für den fehlende Hinweis auf Extra-Kosten erwartet haben, denn schließlich stimmte der Propekt nicht mit dem Angebot vor Ort überein? Rechnungen können wir keine einschicken, denn wir haben dann die Spezialitätenrestaurants nicht in Anspruch genommen.

                        Freue mich wieder auf Eure Hilfe - Danke!

                        Viele Grüße, Viola

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • salvamor41S Offline
                          salvamor41S Offline
                          salvamor41
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @ Kielpinski

                          Der Beitrag von jaykayham zeugt von Sachkenntnis.
                          Deshalb noch mal die Fragen: Hast Du Fotos gemacht? Hast Du Zeugen benannt bzw. den Mängelbericht von Zeugen unterschreiben lassen? Hast Du TUI per Mail oder Fax vom Urlaubsort über die Mängel informiert mit dem Hinweis, daß der vor Ort zuständige Reiseleiter, Frau/Herr Dingenskirchen..., sich weigert, diesen Mängelbericht zu unterschreiben?

                          Wenn Du alle drei Fragen mit "Ja" beantworten kannst, hast Du gute Chancen, sonst bist Du auf die Kulanz von TUI angewiesen.

                          Wohin Beschwerde schicken? Ich möchte den Mitarbeitern/innen der Serviceabteilung von TUI wirklich nicht zu nahe treten. Aber die kriegen, vor allem nach der Urlaubszeit, hunderte von solchen Beschwerdebriefen, wie Du ihn geschrieben hast und können sich schon aus Zeitmangel nicht mit jedem Brief beschäftigen. Sie müssen sich auf die "großen Brocken" konzentrieren. Die Gefahr, daß Dein Beschwerdebrief untergegangen ist, halte ich deshalb für relativ hoch.

                          Ich habe nach ähnlichen Erfahrungen mein Verhalten geändert und schicke solche Beschwerden grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein an die Geschäftsführung bzw. den Vorstand des jeweiligen Unternehmens, am besten persönlich an das zuständige Vorstandsmitglied. Das führt zwar nicht zwingend zu einem besseren Ergebnis, weil die Damen und Herren sich auch nicht gerne mit so 'was beschäftigen und die Sekretärin die Post dann an die entsprechende Stelle im Haus weiterleitet. Du hast aber damit zumindest erreicht, daß Dein Vorgang aus der Masse der Reklamtionen herausragt. Und wenn der Service ein solches Schreiben, womöglich noch mit Kommentar einer Vorstandssekretärin, in der Posttasche findet, ist die Chance, daß man sich auch ernsthaft damit beschäftigt, wesentlich größer.
                          Ich persönlich habe mit diesem Vorgehen, nicht nur beim Thema Reisen, ungeahnte Erfolge gehabt.

                          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Maja33M Offline
                            Maja33M Offline
                            Maja33
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Kielpinski,

                            ich denke, Du wolltest dieses Problem, was Du vor Ort erlebt hast, nur der TUI mitteilen. Vielleicht in der Hoffnung, dass TUI das prüft und entweder in dem Hotel durchsetzt, dass die Leistung entsprechend der Katalogbeschreibung durchgeführt wird, oder dass sie es im nächsten Katalog anders beschreiben. Das hast Du mit Deiner Beschwerde getan und TUI hat sich dafür bedankt.

                            Jetzt klingt es aber so, als hättest Du noch sonstwas zusätzlich erwartet. Wolltest Du Geld zurückerstattet haben? Dann hättest Du dieses Anliegen auch in Deinem Beschwerdebrief formulieren müssen.

                            Aber im ernst: denkst Du wirklich, dass die Zuzahlung im Spezialitätenrestaurant ein so gravierendes Problem ist, dass Du daraus eine Geldrückforderung erheben kannst? Wie war denn der Urlaub sonst? Wie war das Hotel, der Service, das "normale" Essen? Warum machst Du Dir die vielen (hoffentlich) positiven Seiten Deines Urlaubs dadurch kaputt, dass Du Dich jetzt um ein paar Euro streiten möchtest bzw. jetzt enttäuscht bist, dass Du nix bekommst?

                            Ich kann jedenfalls in meinem Urlaub über kleine Ungereimtheiten hinwegsehen, wenn ich im großen und ganzen zufrieden bin...

                            Keep smile!
                            M.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Sina1S Offline
                              Sina1S Offline
                              Sina1
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Viola, so, wie Du das Antwortschreiben der TUI beschreibst, vermute ich, daß Du in Deine Beschwerde nicht eindeutig mit der Bitte um Vergütung verbunden hast. Daher wurde es höchstwahrscheinlich als "konstruktive Kritik" gewertet.

                              Eine Forderung muß allerdings gemäß § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Reiseende beim Reiseveranstalter gestellt werden. Siehe auch Veranstalter - AGB. Ein Schreiben, in dem der Reisende lediglich seinen Unmut äußert (vielleicht auch noch verbunden um Kenntnisnahme oder Antwort) reicht nicht aus. Die gewünschte Erstattung muß nicht beziffert werden, eine Bitte um Vergütung bzw. Erstattung reicht aus. Wenn die Frist nun schon verstrichen ist, ist auch der Anspruch auf Erstattung verfallen.

                              Dennoch rate ich Dir, ein erneutes Schreiben an die TUI zu senden. Vielleicht bekommst Du aus Kulanz einen Reisegutschein o. Ä. . Ein Schreiben an den Vorstand ist bei einem solchen Bagatellfall m. E. nicht nötig - wird von den Herren ohnehin nicht gelesen.

                              Nachtrag (off topic):

                              Da hatte meine Vorrednerin und ich wohl den gleichen Gedanken.... 😄 😄 😄 Haben wir hier keinen "Gimme5" - Smilie?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • salvamor41S Offline
                                salvamor41S Offline
                                salvamor41
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nein, meine lieben Vorrednerinnen, das Fehlen der Spezialitätenrestaurants ist ein erstattungspflichtiger Mangel! Warum sollte ein Reisegast das ignorieren, um sich seine Urlaubsfreuden nicht zu vergällen? Wenn die Restaurants im Angebot stehen, müssen sie auch geöffnet haben. Wieso hat der Verkäufer das Recht, einfach so nach Auftragserteilung durch den Kunden sein Angebot abzuändern? Was meint Ihr, was passiert wäre, wenn der Fluggast einfach gesagt hätte: och, ich überweise einfach mal € 50,00 weniger, man weiß ja nie, was kommt, vielleicht gibt es was zu bemängeln, dann habe ich zumindest einen Teil des Gegenwertes schon wieder drin? Der Reisegast hätte seine Unterlagen gar nicht erhalten!

                                Also, welche Gründe gibt es, daß ein Reiseunternehmen, nachdem der Reisegast bezahlt hat, den Leistungsumfang minmiert, ohne die Minderleistung zu erstatten? Wenn ich mir ein Paar Schuhe kaufe, die mit Schuhriemen angeboten werden, dann kann das Schuhgeschäft die Schnürsenkel nicht entfernen, nachdem ich bezahlt habe. So einfach ist das!

                                Etwas ganz anderes ist: Warum reklamiere ich beim Veranstalter, wenn ich überhaupt keinen Schadensersatz geltend machen will? Warum beschwere ich mich dann auch noch, wenn der Veranstalter meinen Brief, nachdem er mir eine artige Antwort geschickt hat, zu den Akten nimmt?

                                Ich denke mal, hier ist eine Menge Naivität im Spiel!

                                ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sina1S Offline
                                  Sina1S Offline
                                  Sina1
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Salvamor,

                                  ....in punkto Naivität schließe ich mich unbedingt an. Warum sollte ein Veranstalter keine konstruktive Kritik bekommen oder entsprechend formulierte Briefe als solche auffassen?

                                  Zur Verdeutlichung meines Posts dieser Link:

                                  http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/RBT111999_02.html

                                  Laß es mich mit einem Beispiel aus dem Alltag verdeutlichen:

                                  Wenn man morgens beim Bäcker steht und der Verkäuferin nur sagt: "Oh, die Brötchen sind aber heute verbrannt, die sollten sie nicht zu lange im Ofen lassen.", wird man wohl kaum einen Preisnachlaß bekommen. Fragt man allerdings gezielt nach einer Ermäßigung, wird man mit der Verkäuferin zumindest darüber verhandeln können.

                                  Es geht mir nur um die Tatsache, daß scheinbar in Violas Schreiben an den Veranstalter keine Forderung innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt wurde (ein fataler Formfehler)- die Umstände im Hotel habe ich bewußt ausgeklammert.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Maja33
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                                    #17

                                    Wie ich Viola verstanden habe, war ja das Spezialitätenrestaurant vorhanden und auch geöffnet, Sie hätte nur die Speisen extra bezahlen müssen.
                                    Mein Problem ist nun, dass ich nicht verstehe, was Viola jetzt mit Ihrer Beschwerde erreichen will.
                                    Hätte Sie im Restaurant gespeist und würde jetzt den Rechnungsbetrag von TUI zurückfordern, (da Spezialitätenrestaurant offensichtlich im Reisepreis inkludiert war) -das wäre eine Forderung die ich verstehen und unterstützen würde.
                                    Aber wenn Sie die TUI einfach nur auf diesen Mangel aufmerksam macht - was erwartet Sie jetzt?
                                    Eine Rückerstattungspauschale für ein entgangenes Essen im Restaurant - 15 Euro? Oder wäre Sie jeden Tag ins Spezialitätenrestaurant gegangen - also 7x15 Euro, wenn nicht sogar 14x15 Euro???

                                    Was auch immer - Sie hätte es entsprechend in Ihrem Beschwerdebrief fordern müssen. Dann hätte TUI auch entsprechend anders reagiert.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • salvamor41S Offline
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                                      salvamor41
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @ Maja 33

                                      Du hast es zutreffend formuliert. Ich habe auch den Eindruck, Viola weiß selber nicht so richtig, was sie will. Oder, Viola?

                                      Wenn ich einem Reiseveranstalter einen pflaumenweichen Brief mit Hinweisen auf Mißstände schreibe, dann ist das ja in Ordnung. Gute Veranstalter sind geradezu scharf darauf, solche Hinweise zu erhalten, damit die Fehler abgestellt werden können. Aber als Reisegast zu erwarten, daß da automatisch eine wie auch immer geartete Anerkennung in Form einer Gutschrift etc. kommt, ist reichlich blauäugig. Die kommt erst, wenn ich mich handfest beschwere, Fakten auf den Tisch lege und Schadensersatz fordere.

                                      Man sollte sich wirklich vor solch einer Aktion darüber im klaren sein, was man erreichen will.

                                      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KielpinskiK Offline
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                                        Kielpinski
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ist schon lustig, was für eine Eigendynamik so ein Thema hier entwickeln kann ;=)

                                        Also, @salvamor41 & Maja33: Ihr seid ja ziemlich vorschnell mit Eurem Urteil über andere! Wieso wartet Ihr nicht ab, bis Ihr eine Rückmeldung von demjenigen, der das Thema angeschnitten hat, bekommt, bevor Ihr den als naiv etc. darstellt??? @salvamor41: Du hättest also gleich mit einer Schadenersatzklage gedroht? Wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen - war zwar nicht schön, aber auch nicht der Weltuntergang...

                                        Zur Verdeutlichung nochmals: uns ging es darum,

                                        1. daß wir Eure Erfahrungen wissen wollten, ob es überhaupt Sinn macht, der TUI unsere Probleme mit der Reiseleitung und dem fehlenden Hinweis "gegen Gebühr" mitzuteilen (es bestand ja durchaus die Wahrscheinlichkeit, daß jemand von den HC-Mitgleidern identische Erfahrungen persönlich gemacht hat, so daß wir uns auf einen konkreten Hinweis hätten stützen können) = Eure Antwort lautete JA und das haben wir dann auch getan;
                                        2. dann gab's die Frage, wohin wir unsere "kosntruktive Kritik" senden soleml = Danke für die Adresse
                                        3. zum Anschluß: natürlich wäre eine kleine "Entschädigung" nett gewesen, aber so wichtig war uns das nicht, sonst hätten wir unsere "Forderung" deutlich formuliert... Wir hatten einen schönen Urlaub, wenn auch wir uns über die beiden erwähnten Punkte geärgert haben, aber deswegen lassen wir uns den Urlaub nicht verderben. Wenn die Reiseleitung vor Ort anders reagiert und unsere Kritik ernst genommen hätte, bestünde kein Anlaß sich hinterher noch damit zu beschäftigen. Mit unserer Kritik werden sich hoffentlich andere Urlauber nach uns weniger ändern - sofern die TUI die Formulierung im nächsten Katalog ändert. Ist doch auch etwas wert, oder?

                                        Danke an alle, die uns mit ihren Beiträge geholfen haben!

                                        Viele Grüße, Viola

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • salvamor41S Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          "Kielpinski" wrote:
                                          @salvamor41: Du hättest also gleich mit einer Schadenersatzklage gedroht? Wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen - war zwar nicht schön, aber auch nicht der Weltuntergang...

                                          Kielpinski, das hast Du mißverstanden. Was ich geschrieben habe, gilt grundsätzlich, sollte Dir gegenüber nicht despektierlich sein. Entweder ich schreibe einen netten Brief mit freundlichen Hinweisen auf Fehler und Mißstände oder ich schreibe einen Beschwerdebrief mit Fakten und einer Regreßforderung. Hier in Deinem Fall war nicht nur mir nicht klar geworden, was Du eigentlich erreichen wolltest. Aber das hast Du ja jetzt erklärt.

                                          Ob ich der TUI eine Schadensersatzklage geschickt hätte, weiß ich nicht, denn ich habe das ja selber nicht erlebt und kann deshalb nicht nachfühlen, wie stark es meine Urlaubsfreude getrübt hätte. Vermutlich hätte ich aber das Nichtvorhandensein bzw. die Fehlorganisation des Restaurants nicht einmal bemerkt, weil ich am Urlaubsort das Hotel-Restaurant nicht besuche. Aber das ist eine andere Sache.

                                          Mein Hinweis, daß man nicht einfach über nicht erbrachte, aber vor Reisebeginn zugesagte Leistungen hinwegsehen sollte, war allgemeiner Natur und die Antwort auf Beiträge in diesem Thread, die eben dieses forderten.

                                          Nichts für ungut!

                                          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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