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Rechte bei einer Doppelbuchung?!F

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Online
    KourionK Online
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @xgdsbme
    Zum Punkt: Minderjährige buchen Reise im Internet - kopiere ich hier mal etwas aus einem anderen Thread im Reiserecht:

    Lexilexi wrote:
    sollte ein minderjähriger den versuch starten, der reiseanmelder zu sein, so wird er scheitern.
    bei angabe des geburtsdatums erscheint eine drop-off liste, die in diesem jahr erst mit dem jahr 1993 endet.
    soll also heißen, alles, was jünger, als 18 jahre ist, darf gar nicht buchen.

    Zum Punkt: Andere buchen einen Flug für mich:
    Wie chepri schon schrieb: Und wie kommen "andere" an deine Bankdaten, an die KK-Nummer ? Um dir einen derartigen bösen "Streich" zu spielen, bedarf es weitaus mehr Informationen als dem Pizzalieferanten Namen + Adresse mitzuteilen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • HC-Mitglied65311H Offline
      HC-Mitglied65311H Offline
      HC-Mitglied65311
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Da seid ihr aber gewaltig im Irrtum!
      Nur bei reinen Flugbuchungen über die Airline muß ich meine KreditkartenNr. oder Bankverbindung angeben! Und dies ist auch gleichzeitig eine Legitimierung!
      Frau vonSchmeling sagte aber, daß es sich hier NICHT um eine Buchung über die Airline handelt, sondern über einen Vermittler, dort kann ich in der Regel auch über Rechnung bezahlen!

      Und das Thema Verträge mit Minderjährigen im Internet ... da gibt es genügend Verbraucherurteile, die ich selbst herangezogen habe und die bei meiner minderjährigen Tochter auch gegenüber dem "Vertragspartner" als Argument gefruchtet haben.

      Recht oder nicht, wird im Streitfall eh das Gericht entscheiden ... viel Glück allen!

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      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        xgdsbme wrote:
        Wäre ja noch schöner ... immerhin kann auch JEDER, der meine Daten kennt mal eben einen Flug für mich buchen .. war nur ein Scherz oder wie?

        Sorry, die "Idee" mit dem Flug kam von dir. 
         
        Der Fall des TO ist eine andere Sache und wurde in deinem Posting nicht erwähnt.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Herr von Schmeling, wenn ich bitten darf?! 😱 :?

          Davon abgesehen habe ich aus der Tilgung des Vermittlers/Veranstalters geschlossen, dass es nicht die Airline war, bei der gebucht wurde; diese Website hätte die forengeregelte Beschränkung nämlich mühelos passiert!

          Falsche Annahme jedoch, Vermittler bestünden nicht auf einer Sicherheit Marke KK oder Einzugsermächtigung - zumindest auf diesem Planeten? 😱

          A) Äpfel- ./. Birnenvergleiche sind müssig!
          B) Glauben, Hoffen, Lieben ist einigermaßen unzeitgemäß!
          C) Ich bedaure ggf. den TO, da er mit einem weiteren Anruf beim Vermittler sicher mehr erreicht hätte, als mit dem schier endlosen GEEIER an dieser Stelle ...!?
          😞

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • katjaworldK Offline
            katjaworldK Offline
            katjaworld
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            @__Herr__ von und zu Schmeling (wenn schon, denn schon 😉 ), das sehe ich genauso. Sofortiges Handeln des TO wäre wichtig gewesen, weniger das gemütliche Miteinander hier, was ich ja sonst sehr schätze. 😘 Da ja bis jetzt niemand weiß, wie es zu dieser Doppelbuchung gekommen ist, wäre Chepri´s Idee der Anfechtung nach § 119 oder auch nach § 120 BGB für mich die 1. Wahl gewesen. Problem hierbei ist die Anfechtungsfrist, die besagt nämlich unverzüglich nach Kenntnisnahme und die ist leider schon mindestens 3 Wochen her. Normalerweise ist es mir rechtlich ein Greuel, wenn Menschen Verträge schließen und glauben, dass sie durch Zahlungsverweigerung oder Rückbuchung des Betrages an der Erfüllung des Vertrages nicht mehr festhalten müssen und so aus dem Vertrag rauskommen. Aber in diesem Fall könnte es Sinn machen, um den Veranstalter überhaupt mal zu einer Reaktion zu bewegen, da er offensichtlich keine Anstrengungen unternommen hat, seine Technik mal zu überprüfen. Es wäre ja auch mal interessant zu wissen, in welchem zeitlichen Abstand die beiden Buchungen vollzogen worden sind. Auch dazu könnte sich der Veranstalter mal äußern.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @katjaworld
              Glaube, Hoffnung, Liebe 1.2
              Niewürde sich der - ich mutmaße! - Vermittlerzum Thema melden!
              (Da wäre er ja auch ganz schön bescheuert - wenn schon geixxt!?)

              Mutmaßung 1.0 (reloaded)
              Die Buchungen erfolgten zeitgleich oder zumindest sehr zeitnah.
              Das dürfte aber erst dann eine Rolle spielen, wenn der Vermittler die Forderung an den TO erhärten will.
              Ggf. müsste er nach meiner Auffassung nachweisen, dass der TO nicht etwa Opfer eines kleinen internen IT-Kollers war, sondern beherzt zweimal die Buchungsschritte schlüssig beigetragen hat und zweimal aktiv bestätigte.
              (M.E. unwahrscheinlich!)

              Ich teile deine Auffassung zum "Widerspruch" im Allgemeinen, sofern er nicht - kurzfristig! - die Ultima Ratio ist und - wie eben beschrieben! - die Wege zur Beitreibung von Forderung geschmeidig umkehrt - was mir p.c. "fairer" erscheint.
              (nur persönlich empfunden ...!)

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • katjaworldK Offline
                katjaworldK Offline
                katjaworld
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Nee, ich bin natürlich nicht davon ausgegangen, dass sich der Vermittler oder Veranstalter an unserer Runde hier beteiligt, sondern dass er dem Betroffenenen gegenüber Fakten darstellt, warum er zwingendst an der 2-fachen Buchung festhält. Dazu währen die technischen Details der Buchung durchaus interessant gewesen, um die Anfechtung besser formulieren zu können.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Das persönliche Empfinden unberücksichtigt, dem Vermittler liegen zwei konkrete Buchungen vor, es ist nicht seine Aufgabe zu prüfen wie diese zustande kamen.
                  Einer der Buchungen stornieren ist mit Verwaltungsaufwand verbunden, eine Gebühr dafür ist allemal gerechtfertigt.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @katjaworld
                    Offenbar hat der Vermittler erst ein paar Tage nach dem Widerspruch  seine Stornobedingungen präsentiert ... da ist es doch recht unwahrscheinlich, dass er sich dem Kunden kulant offenbart, ohne zur Prüfung des Sachverhalts "genötigt" zu werden!?

                    Mann, das ist doch jetzt aber alles graue Theorie zu einer Causa, die offenbar von der/dem TO nicht mehr verfolgt wird oder sich jenseits unserer Kenntnis klären ließ??
                    😱

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Nein, nicht erst ein paar Tage nach Widerspruch. Bei jeder Online-Buchung gibt es das "berühmte" Kästchen mit den AGB, in denen sehr wohl auch die Modalitäten für Stornos enthalten sind.

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @Bernhard707
                        ... das hatte ich glaubich schon bezüglich der leider noch "mutmaßlichen" AGBs vorausgesetzt, die der Vermittler bezüglich Storno/Umbuchung vorhalten wird.
                        Da aber A so sicher wie B ist, sind evtl. Details eher "kosmetisch" ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • katjaworldK Offline
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                          katjaworld
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Richtig Bernhard, es ist nicht die Aufgabe des Vermittlers..., aber für mich als Betroffenen ist es wichtig mir zu überlegen, ob ich anfechten oder stornieren soll und kann. Das sind rechtlich 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe, die mit persönlichem Empfinden gar nichts zu tun haben. Darauf wollte ich hinaus... Und da, wie von vonschmeling gerade festgestellt wurde, der TO den Fall eventuell nicht mehr verfolgt oder anderweitig zu Kenntnissen gelangt ist, empfehle ich mich dann auch schon hier an der Stelle und sage Gute Nacht!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            @vS, katja, bernhard
                            Ihr habt doch alle keine Ahnung! Man muß doch nur ganz lieb bitten und auf Kulanz hinweisen und sofort wird der RV oder Vermittler sagen:

                            "Ja natürlich nehmen wir die eine Buchung kostenfrei zurück, das internet ist da nicht immer zuverlässig, sowas kommt jeden Tag vor, dass Leute drei oder vier identische Buchungen vornehmen, alles kein Problem für uns, schließlich arbeiten wir gerne für Sie, damit Sie auch die nächste Schnäppchenreise bei uns buchen"

                            Alles andere wäre reine *******! 😆

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Nur zur Richtigstellung:
                               
                              bernhard schreibt:
                              "Das persönliche Empfinden unberücksichtigt, dem Vermittler liegen zwei konkrete Buchungen vor"

                              So ist es aber anscheinend nicht. Der TO schreibt:
                               
                              "Nachdem ich meine Daten eingegen und bestaetigt habe, habe ich dann auch meine Bestaetigungsemail  ( = eine )bekommen. 
                              Ich bekam ein Schock, es wurden 4 Tickets gebucht obwohl ich nur 2 wollte:-/"
                               
                              Bezügl. einer Buchungsnummer schreibt auch fraenni:
                               
                              "Kann sie nicht und außerdem hat jede Seite mit dem Buchungsformular eine andere bookingId-Nr. und es wären zwei Bestätigungsmail gekommen."

                              Zusammenfassend: Eine Emailbenachrichtigung, eine Buchungsnummer aber vier Tickets statt zwei.   :?   ❓

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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