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Krankheit - kann Urlaub verschoben werden?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mari1234M Offline
    mari1234M Offline
    mari1234
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    angenommen man ist am Tag der Abreise krank und einige Tage später wieder gesund. Ist es dann möglich, den "Rest der Reise" anzutreten? Wird der Reiseveranstalter dann den späteren Flug übernehmen oder ist das eher unwahrscheinlich?

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...dafür gibt es ja die RRKV, denn die RV verschieben i.d.R. nicht einfach die Reise, da es ja entsprechende Sitzplätze in den Flugzeugen bedarf, sofern man eben keine Reise mit eigener Anreise gebucht hat... 😉

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      • mari1234M Offline
        mari1234M Offline
        mari1234
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        vielen Dank für die Antwort. Ich bin vor dem Urlaub immer so aufgeregt und habe Angst, "noch in letzter Minute" krank zu werden und nicht fliegen zu können. Trotzdem hat man das HOtel doch gebucht und könnte doch theoretisch mit einem späteren Flug (den man selber zahlt) fliegen und die Hotelleistungen noch in Anspruch nehmen, oder?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...so einfach ist das nicht, wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast. Bei Nichterscheinen am Abflugtag wird die Reise storniert und Du mußt die Stornokosten (meist 85-90%) zahlen. Schau dazu einmal in die AGB des Veranstalters... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @curiosus
            So einfach ist das nicht, mit den AGB´s. Jedenfalls hat das Landgericht Frankfurt in einer Berufungsverhandlung am 30.08.2007 festgestellt, dass ein nicht angetretener Hinflug keine automatische Kündigung der Pauschalreise sei. Das Gericht war der Meinung, dass es weiterer Anhaltspunkte bedarf, um den Schluss ziehen zu können, die gesamte Reise sei gekündigt. 
            Urteil und alles weitere hier: LG Frankfurt 2-24 S 39/07

            Wenn also die TO den Veranstalter sofort in Kenntnis setzt, dass sie nicht erscheinen wird, sich den Hinflug (inkl. Transfer) selbst organisiert, aber Hotelleistung und Rückflug in Anspruch nehmen möchte, wüßte ich nicht, wie der Veranstalter das verweigern sollte. In diesem Fall liegt ja auch kein sogenannter " no show" vor. Also selbst wenn die AGB´s so eine Klausel hätten, wäre die ungültig. Das hat natürlich nichts damit zu tun, dass bei einem echten "no show" die genannten Stornogebühren rechtens sind.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn man das SOFORT (= am Abreisetag) mit dem Reiseveranstalter bespricht, sollte das im Normalfall kein Problem sein. Warum auch? Die Reise gilt dann als angetreten, man hat nur eine Leistung verfallen lassen. Wie gesagt, im Normalfall. Im Einzelfall kann ich mir durchaus vorstellen, dass sich ein RV quer stellt.
               
              Es lohnt aber ein Blick in die AGB zur Höhe der Stornogebühren. Oft sind die bei Nichtantritt der Reise "nur" 80 oder 90%. Wenn der TO dem RV mitteilt, dass er "irgendwann" anreisen wird, gilt die Reise als angetreten, das Zimmer und der Rückflugplatz bleiben frei. Wenn der TO dann doch überhaupt nicht reisen kann, bekommt er auch nicht diese 10-20 % zurück, die er beim Storno am Abreisetag bekommen würde ... er kann höchstens gesparte Aufwendungen (wenn Mahlzeiten inclusive waren) zurückfordern ...

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                curiosus wrote:
                ...dafür gibt es ja die RRKV, ....

                davon war hier nicht die rede.
                der to wollte krankheitsbedingt nicht von der reise zurück treten, sondern nur später antreten.
                und dann hilft die rrv mal so gar nicht.
                 
                da greift dann wieder der passus von "chepri".

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @sunshine
                  Wobei man argumentieren könnte, auch gesparte Aufwendungen gibt es keine, denn der Hotelier kann sagen, er hat für den Gast ja etwas vorrätig gehabt, hätte ja sein können, dass er plötzlich auftaucht. Auch wenn er dann endgültig absagt wäre ein möglicher Weigerungsgrund die Behauptung, dass das Hotel langfristige Einkaufsverträge hat und schließlich nicht jeden Morgen die korrekte Anzahl Brötchen liefern lassen kann. Aber das sind schon eher akademische Streitfragen, der TO wird es genügen, dass sie schon die Möglichkeit hat, ihren Urlaub bei selbst organisierter Anreise ein paar Tage später anzutreten, sofern sie dies mit dem Veranstalter zeitnah klärt. sollte sich dieser unter Hinweis auf seine AGB weigern, würde ich in diesem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ich denke das Urteil des LG Frankfurt ist eine gute Basis.

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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich schließe mich da @chepri voll und ganz an.

                    Wenn es jemanden nicht am Reisewillen mangelt, er jedoch lediglich am Antritt gehindert wird, verfällt seine gebuchte Leistung nicht. Der Veranstalter hat diese Leistung so lange anzubieten, bis der Kunde seinen Reiserücktritt bekanntgibt.

                    Und auf den Punkt gebracht: Wenn ein Reiseveranstalter zwischenzeitlich diesen Platz wieder verkauft hätte, hätte er gar kein Anrecht bzw. u. U. nur ein geschmälertes auf Stornogebühren:

                    Stornogebühren sind die Pauschale Entschädigung für entgangenen Gewinn und Aufwände

                    Macht er aber Gewinn, so darf er den Buchstaben des Gesetzes nach keine Stornogebühr verrechnen. Allein, die Beweissache... 😉

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                    • katjaworldK Offline
                      katjaworldK Offline
                      katjaworld
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Lexilexi wrote:
                      und dann hilft die rrv mal so gar nicht.

                      Also ich bin bei der ERV versichert und die RRV greift eben auch, wenn ich die Reise aus versichertem Grund, wie unerwarteter schwerer Erkrankung, erst verspätet antreten kann. Zitat aus den Versicherungsbedingungen:
                      "§ 4 Verspäteter Reiseantritt

                      1. Die ERV erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise
                        bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher
                        Stornierung der Reise angefallen wären, maximal bis zur Höhe
                        der vereinbarten Versicherungssumme.
                      2. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person im
                        Fall der Reisestornierung gemäß § 2 Anspruch auf Versicherungsleistung
                        gehabt hätte. Bei der Erstattung wird auf die
                        ursprünglich gebuchte Art und Qualität der Hinreise abgestellt."

                      @mari1234, du schreibst ja, dass du vor dem Urlaub immer Angst hast, noch in letzter Minute krank zu werden, aber warum ersparst du dir nicht diesen Stress im Vorfeld schon und buchst eine vernünftige RRV, die im Notfall sogar die Kosten der verspäteten Anreise übernimmt? Dann musst du doch auch nicht darüber nachdenken, wie du selbst den Flieger usw. bezahlst. Eine derartige Versicherung kann man (zumindest bei der ERV und auch bei vielen anderen Anbietern) noch bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt buchen. Vielleicht ist es ja bei dir noch nicht zu spät, dann kannst du mit einer RRV im Rücken viel entspannter ohne Ängste einem tollen Urlaub entgegensehen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • levesmaedcheL Offline
                        levesmaedcheL Offline
                        levesmaedche
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Also, wenn du vor jeder Reise so aufgeregt bist, das du bereits im Vorfeld Angst vor einer Erkrankung am Abreisetag hast, dann würde ich dir empfehlen einfach keine Pauschalreise zu buchen.
                        Bei jeder Fluggesellschaft (bei ner Autoanreise natürlich noch einfacher) gibt es die entsprechenden Tickets, die jederzeit umbuchbar sind.
                        Buch doch einfach solche, dann bist du jeglichen Stress los.
                        Und auch Hotels kann man entsprechend buchen

                        Und wenn dieser Stress wegfällt, kannst du doch fast davon ausgehen, das auch die Krankheit, die ja wahrscheinlich eh nur stressbedingt ist, ebenfalls nicht eintritt.

                        Oder buch einfach so kurzfristig, das du keine Zeit mehr hast dir über irgendwas Gedanken zu machen

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          levesmaedche wrote:
                          Bei jeder Fluggesellschaft (bei ner Autoanreise natürlich noch einfacher) gibt es die entsprechenden Tickets, die jederzeit umbuchbar sind.
                          Buch doch einfach solche, dann bist du jeglichen Stress los.
                          Und auch Hotels kann man entsprechend buchen

                          ... so gut wie alle Tarife der Low-Cost-Carrier, "Billigfluglinien", sind weder umbuchbar noch werden bei Nichtantritt zurück bezahlt. Hotels haben in der Regel Stornobedingungen, die zumindest eine Absage bis 18 Uhr am Anreisetag haben, wenn nicht einen Tag oder noch früher. Denn nicht jeder bucht im Internet einen Hotelaufenthalt und daher können auch andere Stornobedingungen greifen.

                          Somit dieser sicherlich gut gemeinte Rat bei jeder Reise neu zu hinterfragen.

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