Durch Verkehrsdelikt Urlaub in Gefahr?
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santamarineIIo wrote:
UM HIMMELS WILLEN! Mach dir bloß keinen Kopf wegen der sinnfreien Kommentare hier - das ist im Zweifel längst verjährt und interessiert (so es denn je einen interessierte) keinen toten Hund mehr!!!sehe ich genauso.
Es geht ja nicht um Mord und Brandschatzung sondern um Fahren ohne Gurt.
Und falls die Griechen (wider Erwarten) doch Palaver anfangen würde ich steif und fest Behaupten das die Sache schon vor 4 Jahren geregelt wurde, die sollen mal ordentlich in Ihre Computer gucken. Der Zahlungsbeleg ist natürlich zu Hause in der Schublade.
Also ich würde mir wegen der Geschichte keinen Kopp machen, und schon gar nicht umbuchen. -
Die Griechen werden nicht in ihren Computer gucken; denn das würde Arbeit bedeuten
! Ich bin bereits x-mal in Griechenland (per Yacht) offiziell eingereist, ohne wieder auszuklarieren - ist noch nie jemandem aufgefallen. -
Einerseits verdoppelt sich in Griechenland das Bußgeld, wenn es nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird, anderseits können nichtbezahlte Bußgelder seit Oktober 2010 in Deutschland vollstreckt werden.
Seit Juni 2007 kostet in Griechenland Fahren ohne Sicherheitsgurt 350 Euro, 5 Strafpunkte und 10 Tage Führerscheinentzug.
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So mancher Beitrag hier verdient das Prädikat "wertlos mit Auszeichnung."
Man stelle sich mal vor, ein Japaner beabsichtigt Urlaub in Deutschland oder Österreich zu machen und stellt bei HC.jap die Frage "Darf man als Fussgänger in München oder Wien bei Rot über die Ampel gehen?"
Die Antworten reichen von "Also die in Hinterkleinkesselbach haben überhaupt keine Ampel" bis "Also ich machte das immer und es war überhaupt kein Problem"
Was dem armen Touristen aus dem fernen Osten passiert, könnt ihr euch selbst ausmalen.
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chepri wrote:
Was dem armen Touristen aus dem fernen Osten passiert, könnt ihr euch selbst ausmalen.nix

und nix passiert ist auch nach wie vor meine Meinung zu dem "Problem" von Tom, denn... wenn... usw... hätte Tom schon vor 4 Jahren ein Schreiben von der Mietwagenfirma bekommen, denn auf diese war das Fahrzeug zugelassen und da Autoverleiher weltweit nicht für die diversen Verstöße ihrer Kunden aufkommen werden diese an den Kunden selbstverständlich weitergegeben.
lt. Tom hat er aber von niemandennicht irgendwas gehört,auch nicht von einer Behörde an die der Autoverleiher die Daten des Leihfahrzeugsmieter, bei Nachfrage, weitergegeben hat -
Die Mietwagenfirma hat doch überhaupt nichts damit zu tun, da der TO "in flagranti" ertappt wurde, sprich seine Personalien bestens bekannt sind.
Und der arme Japaner in meiner Geschichte wird beim ersten Versuch entweder überfahren oder erwischt.

Was ich eigentlich sagen wollte: Niemand weiss genau, was sein wird. Und das Argument "nie ist bisher etwas passiert" ist kein Argument. -
Mietwagenfirma hat je nach Fall sehr wohl "was" damit zu tun. TO wurde "in flagranti" ertappt, hat vor Ort nicht bezahlt, Strafzettel erhalten ??? TO hat Leihwagen abgegeben und ist nach Hause geflogen. Ob TO seinen Personalausweis dabei hatte wissen wir nicht, ich nehme aber an zumindest seinen Führerschein und diese Daten darauf können sehr veraltet sein, so wie die auf meinem schönen grauen alten Lappen (Nachname, Adresse nix stimmt mehr, aber gültig isser) ergo wendet sich die zuständige Behörde an den Fahrzeugeigentümer (Mietwagenfirma), zwecks genauer Datenermittlung und eventueller Weiterermittlung, sprich der Verkehrssünder erhält ein Schreiben
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So KANN es gelaufen sein, aber meine Glaskugel sagt mir etwas ganz anderes. Ist aber auch egal, denn meine Grundaussage, dass hier so mancher Beitrag das bewußte Prädikat verdient, halte ich aufrecht. Aber wir werden ja demnächst erfahren, was dem TO von einem Anwalt geraten wurde. Ich hoffe, der TO sucht sich auch einen Spezialisten aus, denn ein guter Scheidungsanwalt muß noch lange nicht in internationalem Recht bewandert sein.
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Die Sache ist 4 Jahre her. Gibt viele Möglichkeiten, aber es ist auch nicht auszuschliessen, das die griechischen Behörden sich gesagt haben, warum grossartig Amtshilfe zu beantragen. Ist viel zu viel Aufwand. Warten wir doch ab, bis er mal wieder einreist !! Und das wäre ja jetzt der Fall.
Was soll ihm denn ein deutscher Anwalt raten ? Aus welcher europäischen Rechtsgrundlage ? Der wird sich hüten eine Empfehlung auszusprechen. Das Delikt ist aktenkundig, der "Täter" ist flüchtig, wer hier von Verjährung spricht verkennt die Rechtsgrundlage der Verjährung.
Entweder der TO entschliesst sich die Sache ganz offiziell aus der Welt zu schaffen oder er meidet jetzt und in Zukunft da Urlaubsland. Nur so ist er auf der sicheren Seite. Computer haben unendliche Gedächtnispotenziale.
Keine Glaskugel dieser Welt kann eine verlässliche Aussage machen, was ihm bei einer Einreise jetzt passieren wird.
Gruss Gabriela
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Mir auch! Aber aus anderen Gründen
Wenn man nämlich öffentlich Ratschläge gibt, übernimmt man auch Verantwortung gegenüber dem Fragesteller!!!
Dann hier in den Raum zu stellen, fahr bedenkenlos hin, dir wirdgarantiert nichts passieren, könnte ins Auge gehen. Eine **fundierte Aussage,**daß es nicht so ist, hat noch keiner getroffen! Für sich persönlich kann es jeder nach gusto handhaben, ganz klar. Sollte es aber schiefgehen, zahlt dem TO wohl keiner der hier anwesenden Propheten ein paar Euros dazu, gell!

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gastwirt wrote:
Wenn man nämlich öffentlich Ratschläge gibt, übernimmt man auch Verantwortung gegenüber dem Fragesteller!!!Danke Gastwirt !!! Schön, dass das hier mal jemand klar stellt.
Betrifft ja nicht nur diesen Thread.
Sicher ist jeder Fragesteller oder Mitleser am Ende selbst verantwortlich dafür, welchen Ratschlag er annimmt und welchen nicht ... aber es sollte die Gefahr nicht unterschätzt werden, dass manche Forumsneulinge glauben könnten, dass ALLE, die hier im Forum schreiben, wirklich Ahnung haben ...
und Ratschläge daher ungefiltert annehmen ... rechtliche Verantwortung übernimmt sicherlich keiner mit Ratschlägen hier, aber moralische ... -
Am besten ist es aber immer dann, wenn der Fragesteller den "no problem" Rat befolgt, aus welchen Gründen auch immer tatsächlich keine Schwierigkeiten hat, und hinterher im Brustton der Überzeugung tönt:
"Ihr hattet vollkommen recht, es ist wirklich absolut ohne Risiko. Den berufsmäßigen Bedenkenträgern und Angsthasen empfehle ich einfach, auch mal Mut zur Lücke zu haben"
Und schon ist wieder ein neuer Experte in Sachen "Soll ich es einfach mal riskieren" geboren
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Vielleicht sollte man diese Sache einfach mal unter der Rubrik "normales Leben" betrachten.
Um überhaupt belangt werden zu können, müssten die Daten des TO in Griechenland gespeichert sein. Nehmen wir nun an, dass dies der Fall ist, müsste der TO von der Polizei überprüft werden. Es stellt sich also die Frage, wie wahrscheinlich ist eine solche Überprüfung. Wenn man mal überlegt, wie oft man im Straßenverkehr von der Polizei überprüft wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr,sehr gering. Selbst wenn man angehalten wird, ist dies ja nicht zwingend mit einer Abfrage im Fahndungssystem verbunden.
Der TO hat nicht erwähnt, ob er sich auch diesmal ein Fahrzeug leihen möchte. Tut er das nicht, ist die Chance, kontrolliert zu werden gleich 1000 unter Null.Dazu kommt, dass die griechischen Behörden (ich habe öfter damit zu tun) unterirdisch organisiert sind und ich es stark bezweifele, dass eine tatsächliche Überprüfung zu einem negativen Ergebnis führt.Ich würde definitiv nicht den Urlaub stornieren.
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Hallo Ihr Lieben,
ersteinmal vielen Dank für die vielen Antworten auf mein Thema. Aber bitte nicht deswegen streiten.
Ich habe gerade einen Rückruf vom Anwalt bekommen. Dieser hat ausdrücklich gesagt das dies ein Verkehrsdelikt ist und nach 2 Jahren verjährt ist. Eine Einreise ist bedenkenlos möglich
Demnach steht dem Urlaub nichts im Wege...
Damit denke ich kann dieses Thema hier beendet werden. Nochmals vielen Dank an Euch alle.
Liebe Grüße -
Danke für Dein Feedback, Tom

Dann wünsche ich Dir einen schönen Urlaub und schließe an dieser Stelle ab.