Durch Verkehrsdelikt Urlaub in Gefahr?
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Hallo,
vor 4 Jahren hatte ich in Kreta ein KFZ gemietet mit welchem ich von der dortigen Polizei wegen nicht angeschnallt angehalten wurde. Ich sollte bis zur Abreise einsehr hohes Bußgeld bezahlen welches ich nicht gemacht habe. Seit dem habe ich auch nie wieder etwas gehört. Nun haben wir wieder eine Reise nach Kreta gebucht welche im Juni ist. Gerade ist mir dieses Verkehrsdelikt wieder eingefallen.... Kann ich im Urlaub sprich in Kreta deswegen nun Probleme bekommen?
Ich danke für Eure antworten. -
Eben. Es geht ja auch nicht um das Delikt an sich, sondern darum, ob ihm jetzt aufgrund der nicht gezahlten Strafe Schwierigkeiten bei der Einreise entstehen können. Und das kann man meiner Meinung nach durchaus im Reiserecht thematisieren.
Noch zum Thema an tom: keine Ahnung. Ich denke, dass du normalerweise Schwierigkeiten bekommen müsstest, aber in Griechenland nimmt es ja manchmal nicht so genau. Vielleicht hat man dich bzw. deine Tat/Strafe niemals irgendwo eingetragen, denn sonst hättest du eigentlich damals auch nicht ungehindert ausreisen dürfen. Und da wir ja inzwsichen die EU haben, hätte dich die kretische Polizei auch zuhause kontaktieren dürfen, um das Bußgeld einzufordern.
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...das könnte teuer werden.

Auszug:
......Doch allzu große Sorglosigkeit sollte nicht aufkommen. "Wer seine ausländischen Bußgeldbescheide nicht bezahlt, muss aber bedenken, dass es bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen kann", erklärt Verkehrsrechtsexperte Wilson. "Viele Staaten speichern offene Rechnungen bis zu fünf Jahre.
......Viele Autofahrer unterschätzen das finanzielle Ausmaß einer Zahlungsverweigerung. ADAC-Mann Nissen macht dafür eine einfache, aber dramatische Rechnung auf. "Für eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung von elf Kilometern pro Stunde ist in Italien eine Geldbuße von 150 Euro fällig. Was viele Büßer nicht bedenken: Wird die Strafe innerhalb von 60 Tagen nicht bezahlt, verdoppelt sich das Bußgeld." Und es geht noch extremer: Wer in Griechenland bei einem Rotlichtverstoß die Buße von 350 Euro nicht innerhalb von zehn Tagen zahlt, muss mit einer Zahlungsaufforderung von 700 Euro rechnen. Wer das nicht tut und Jahre später während eines erneuten Urlaubs am Fuße der Akropolis erwischt wird, muss folglich mehrere Tausend Euro löhnen.Quelle:welt.de
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@chepri: Primär habe ich geschrieben, weil ich meine, dass der Sachverhalt durchaus im Reiserecht thematisiert werden kann, da es letzten Endes um Einreiseformalitäten geht. Also eine Reaktion auf soosis Beitrag.
Dann habe ich meine Sicht der Dinge erläutert, bezüglich damaliger Ausreise und Kontakt in D durch GR-Polizei. Schlußendlich war ich so ehrlich zuzugeben, dass ich es nicht zu 100 % weiß - eine Fähigkeit, die leider mancher User nicht besitzt.
Ob´s geholfen hat musst du den TO fragen.Grüße
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Hallo,
ich rechne auch damit, da die Verkehrsache / Strafsache in Griechenland nicht
abgeschlossen bzw. wurde mit erheblichen kostenintensiven Folgen zu rechenen
sind, wobei ich eine kurze Haft da nicht ausschliessen möchte,
ich habe einen Bekannten,
ein Grieche, der hatte vor ca. 20 Jahren ein ähnliches Problem, er ist nie wieder
nach Griechenland eingereist ! -
@carsten
Ich lass dir ja deine Meinung, aber ich hab auch eine eigene. Ausserdem sind die Einreiseformalitäten eigentlich immer bei den jeweiligen Ländern.
Zur Sache selbst: Ich hab keine Ahnung, was man aber auch daran erkennt, dass ich mich dazu nicht geäussert habe.
Aber lass uns deshalb nicht den Osterfrieden stören, es genügt, dass der Beitrag von fraenni den TO möglicherweise etwas Bauchgrumeln bringt. Denn gebucht hat er ja schon. Im übrigen muss ich ehrlichwerweise noch zugeben, dass sich mein Mitleid in Grenzen hält. -
an alle Griechenland- und somit auch Kretareisende ein informativer Link, was die „Lebensphilosophie“ a la Helm brauche mir doch ned….Anschnallen iss a für die Katz… momentan kostet
nimm genügend "Kleingeld" mit, denn wenn die in Griechenland auf zack sind, wird das noch ausstehende Bußgeld bei der nächsten Einreise eventuell vollstreckt.

ericmu:
wobei ich eine kurze Haft da nicht ausschliessen möchte, !
wie kommst du denn zu dieser Annahme

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tom060579 wrote:
Vielen Dank an Euch für die Antworten. Werde mich in der nächsten Woche mal bei einem Anwalt erkundigen.... und eben umbuchen wenn es nicht anders geht ....
Euch allen ein schönes Osterfest ...UM HIMMELS WILLEN! Mach dir bloß keinen Kopf wegen der sinnfreien Kommentare hier - das ist im Zweifel längst verjährt und interessiert (so es denn je einen interessierte) keinen toten Hund mehr!!!
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@chepri: ich wollte dir deine Meinung auch nicht nehmen
! Und auch nicht den Frieden stören, ehrlich. Wollte mich nur rechtfertigen.
Dann sind wir ja schon zwei, die es nicht wissen.So wie ericmu möglicherweise den ****** an die Wand malt, behauptet santamarinello leichtfertig das Gegenteil. Naja, das mit dem "nicht wissen" hatten wir ja schon.
Inwischen hat es sich ja eh erledigt. Schöne Ostern!
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Hallo,
wollte keine Panik verursachen aber die Griechen können da wenig zimperlich
reagieren,
Es kann sein, dass du, da EU ohne Kontrolle einreisen kannst, möglicherweise
werden die Passagierlisten zuvor durchgesehen.
In Zypern brauchts du keine Bedenken haben, fährt der Bekannte auch hin
aber nicht nach Griechenland auch nicht nach 20 JAHREN
Vergessen, verjährt ? Da gibt es die EDV ! -
demi wrote:
an alle Griechenland- und somit auch Kretareisende ein informativer Link, was die „Lebensphilosophie“ a la Helm brauche mir doch ned….Anschnallen iss a für die Katz… momentan kostetnimm genügend "Kleingeld" mit, denn wenn die in Griechenland auf zack sind, wird das noch ausstehende Bußgeld bei der nächsten Einreise eventuell vollstreckt.

ericmu:
wobei ich eine kurze Haft da nicht ausschliessen möchte, !
wie kommst du denn zu dieser Annahme

Hallo,
damit ist gemeint, dass er ' festgehalten ' werden kann bis die Strafe bezahlt ist ! -
Mich würde mal interessieren,
a) um welche Summe es geht
b) ob der TO denn gewillt wäre, diese zu bezahlen, falls er in Griechenland dazu aufgefordert wird -
Das sind zwei Paar Stiefel. Den Betrag nachzuzahlen wenn man "möglicherweise" bei der Einreise darauf angesprochen wird ist eine Sache, aber wie sieht es die griechische Justiz, das man sich der Zahlungspflicht entzogen hat ? Da gibt es einige Länder, die da wirklich rigoros vorgehen. Verjährt ? Oder vergessen bzw. nicht erfasst ? Da würde ich mich nicht drauf verlassen.
Aus meiner Sicht ist das Risiko wegen der modernen Speichermethoden recht hoch. Ich würde auf bürokratischem Wege versuchen, die Sache nachträglich aus der Welt zu schaffen oder -wegen des unkalkulierbaren Risikos- auf das Reiseland verzichten.
Gruss Gabriela
