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Reiserücktritt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Calafell2010C Offline
    Calafell2010C Offline
    Calafell2010
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen

    vieleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Habe meine Reise am 30.06 nach Teneriffa.
    Meine Eltern wohnen in Spanien und meine Mutter wurde nun krank. Habe sie jetzt nach deutschland geholt und sie soll operiert werden. Nun weiß ich nicht ob sie bis zu Reiseantritt vollständig gesund ist oder eventuell Pfelgebedürftig. Das Problem: Ich habe keine ReiserücktrittVersicherung abgeschlossen. Könnte ich das jetzt noch??

    Danke für Antworten

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Leider nein, bzw. würde eine Versicherung dieses Risiko nur zu erheblichen Kosten - wenn überhaupt! - übernehmen (sehr unwahrscheinlich).
      Am besten du liest dir die AGB deines Veranstalters durch, ob und inwieweit sich die Stornokosten bei einem medizinischen Notfall mindern.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        vonschmeling wrote:
        Am besten du liest dir die AGB deines Veranstalters durch, ob und inwieweit sich die Stornokosten bei einem medizinischen Notfall mindern.

        Davon hab ich ja noch nie gehört ... welche Veranstalter machen denn das???

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Calafell
           
          Hi,
          lies doch mal in diesem Thread     nach: Das Eingangsposting betrifft dich nicht, aber
          interessant ist das Posting von Salmtina und das folgende Posting von Lexilexi - alles auf der ersten Seite.
           
          Allerdings schränkt Salmtina ein, dass noch nichts vorliegen darf.
          Lies trotzdem mal nach.  😉
          LG

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • omaliO Offline
            omaliO Offline
            omali
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Habe selbst keine Erfahrung damit gemacht, aber eine Versicherung (darf sie sicher hier nicht namentlich benennen?) gibt in ihren Bedingungen folgendes an:

            Abschlussfristen:

            Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

            Wenn dem so ist, könnte es für @Calafell gerade noch passen?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • katjaworldK Offline
              katjaworldK Offline
              katjaworld
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Calafell, es gibt tatsächlich etliche Versicherungen, bei denen ich noch 30 Tage vor Reiseantritt unabhängig von der gebuchten Reise eine RRV abschließen kann, aber wie hier schon erwähnt und mit freundlichem Hinweis von Kourion auf den anderen Thread darf natürlich der Stornierungsgrund noch nicht eingetreten sein. (Jedenfalls ist mir spontan keine Versicherung bekannt, die auch die Stornokosten für ein schon eingetretenes Ereignis abdeckt, aber auch ich lass mich diesbezüglich gern noch eines Besseren belehren.) Trotz allem rate ich dir trotzdem noch zu einer RRV, wenn du jetzt noch nicht stornieren willst, denn niemand ist selbst vor einer plötzlich eintretenden Krankheit oder Ähnlichem gefeit, so dass unter Umständen noch ein anderes Ereignis zum Tragen kommt (was man natürlich niemandem wünscht), welches dann aber versichert wäre. Mag sich komisch anhören, hab ich aber gerade im Bekanntenkreis selbst erlebt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @all
                Mein Hinweis "Leider nicht" bezog sich keineswegs auf die Frist, sondern auf die Tatsache, dass in Kenntnis einer Erkrankung eine Versicherung abgeschlossen werden soll.
                Hierüber ist auch schon einmal umfänglich diskutiert worden, ich kann den Thread allerdings aktuell nicht finden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Meinst du diesen Thread        ?
                   
                  Die RRV hat übrigens im Endeffekt gezahlt. 😉   Siehe letztes Posting des Threads.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Jepp, diesen Thread meinte ich.
                    Der Ausgang war mir bekannt. M.E. veranschaulicht dies recht eindrücklich, wie kompliziert die Sachverhalte und wie viele Abwägungen notwendig sind, um trotz bekannter Erkrankung bei Abschluss der Versicherung ggf. in den Genuss einer Leistung zu kommen.
                    Mag die TO abschätzen, inwieweit die geschilderten Umstände auf ihre Causa übertragbar sind ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @calafell
                      theoretisch möglich.
                      aber wie @katjaworld schrieb, darf der versicherungsfall noch nicht eingetreten sein.
                      aufgrund der erkrankung deiner mutter kannst du also jetzt nicht mehr stornieren bwz. würde die versicherung die stornokosten nicht mehr bezahlen.
                      beim adac kannst du einen rrv noch bis kurz vor antritt der reise abschließen.
                      allerdings muß dann nach abschluß der versicherung eine neuer versicherungsfall einegtreten sein, um im sinne der bedingungen stornieren zu können.
                      (zum beispiel krankheit von dir ).

                      sowas kann ja immer mal passieren, dass man völlig fertig ist, weil es der mutter schlecht geht.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sunshine997 wrote:

                        vonschmeling wrote:
                        Am besten du liest dir die AGB deines Veranstalters durch, ob und inwieweit sich die Stornokosten bei einem medizinischen Notfall mindern.

                        Davon hab ich ja noch nie gehört ... welche Veranstalter machen denn das???

                        wäre mir auch neu.
                        dann bräuchte man ja gar keine rrv.
                        mir fällt ad hoc kein va ein, der das in seinen agb integriert hat.

                        aber vielleicht weiß v.s. ja mehr? so, wie ich sie einschätze, hatte sie da schon was bestimmtes im hinterkopf.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AntoniaWA Offline
                          AntoniaWA Offline
                          AntoniaW
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich denke, vonschmeling meint Reiseveranstalter, die bereits eine RRV in Ihre Reiseleistungen und damit in Ihren Reisepreis eingeschlossen haben. Dass jedoch ausgerechnet so eine Reise gebucht sein sollte, wäre für den TO glücklich, aber für mich unwahrscheinlich.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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