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Reiseverlauf zeitlich nicht machbar

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • PapperlapappP Offline
    PapperlapappP Offline
    Papperlapapp
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo alle zusammen,

    nehmen wir mal an folgender Fall würde sich ereignen:

    Familie A bucht eine Selbstfahrer-Mietwagen-Rundreise aufgrund einer Katalogbeschreibung. Da alle wichtigen Sehenswürdigkeiten auf der Fahrt enthalten sind und auch die Hotels den Ansprüchen entsprechen wird gebucht.

    Während der Reise stellt sich heraus, dass einige Programmpunkte zeitlich nicht machbar sind. Die Entfernungen der verschiedenen Hotels sind zu weit voneinander entfernt bzw. wären für die Sehenswürdigkeiten keine Zeit mehr.

    Familie A erhielt auch Wegbeschreibungen - selbst hier waren die Sehenswürdigkeiten plötzlich nicht mehr aufgeführt.

    Das ist für Familie A sehr ärgerlich. Schließlich buchte man eine vorgefertigte Route über einen Reiseveranstalter von dem man ausgehen kann, dass der Routenverlauf geprüft wurde.

    Welchen Rechtsanspruch hätte Familie A?

    Danke schon mal.

    Liebe Grüße
    Paperlapapp

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    • chepriC Offline
      chepriC Offline
      chepri
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nehmen wir mal an, der user papperlapapp würde den in Frage kommenden Reiseverlauf mit den einzelnen Stationen zur Verfügung stellen und mitteilen, an welcher Stelle es hakte. Dann könnte man evtl. mehr sagen.
      Aber da sich ja alles nur in der Möglichkeitsform abspielt, sind theoretische Reiseminderungsmängelspielchen schon etwas mühsam.
      Deshalb bei dem bisher bekannten Sachverhalt: Keine Rechtsansprüche

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nehmen wir mal an, wir bekommen nicht nur die von chepri genannten Punkte detailiert zur weiteren Info, sondern auch die exakte Reiseausschreibung vom RV...

        ...dann werden wir vermutlich feststellen, das die genannten Sehenswürdigkeiten entlang der Wegstrecken "Beispiele" für Stops sind und nirgendwo steht, das diese alle(!!!) angefahren können innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens.

        Und auch dann muß man noch unterscheiden zwischen "anfahren" und "besichtigen"!

        Aber wie chepri schon sagte:

        Mit den bisherigen sehr dürftigen und viel zu vagen Angaben ist das viel zuviel "Hätte-wenn-und-aber".

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Papperlapapp
          Ich muss chepri und Holginho in einigen Punkten Recht geben.
          Du solltest genauer schreiben, um welches Land, etc es sich handelt, denn dann kann man das Ganze ein wenig besser nachvollziehen.
          Und auch m. E. sind die angegebenen Sehenswürdigkeiten "nur" Möglichkeiten, die den einen interessieren und den anderen nicht. Ist eben kein Pflichtprogramm, das man absolvieren muss und darum ist der Zeiraum vllt. manchmal etwas knapp bemessen.
           
          Allerdings kann ich - aus eigener Erfahrung - von einer derartigen Irland-Tour berichten, auf der wir uns mindestens 50% des Reiseverlaufs nur gestritten haben, da auf diesen idyllischen kleinen Straßen 😉   das Vorwärtskommen durch z. B. eine Schafherde, riesige Schlaglöcher, usw. erheblich erschwert war - und die Fahrt zum Hotel immer in einer Hetze endete.
          Und das Ganze gipfelte in einem für uns nicht mehr zugänglichen Hotel, obwohl wir um 18 Uhr unsere Reservierung telefonisch bestätigt hatten.
          Wir kamen halt zu spät an... für die Iren  😉
           
          Was willste machen ? 😉   Aufgeregt hatten wir uns schließlich schon genug: über die Drömmelei des einen, die Rumtrödelei des anderen...
           
          Ergebnis: Als Erfahrung wegstecken und sich beim nächsten Mal nach ganz persönlichen Bedürfnissen selbst die Sehenswürdigkeiten aussuchen, Wegstrecken ausrechnen und nach diesen erfolgten Recherchen die entsprechenden Hotels buchen.
          Es mag ja sein, dass es auch mit einem RV klappt... ich hätt's nicht noch einmal versucht.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LuganskL Offline
            LuganskL Offline
            Lugansk
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo!
             
            Ich bin auch Holginhos Meinung.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überspitzt gesagt: Wenn ein Spätaufsteher und Viel-Zeit-bei Mahlzeiten-Verbringer auch noch alles, was als "Möglichkeit" angegeben wird, ausgiebig besuchen/besichtigen möchte, kann das bei den vorgefertigten Selbstfahrertouren nicht funktionieren...

              Um zu beurteilen, ob der Reiseveranstalter da wirklich Unzumutbares angeboten hat, oder ob der TO falsche Erwartungen hatte, müsste der TO wirklich genauere Infos geben...

              Wie lang waren die Strecken, die jeweils an einem Tag zurückgelegt werden sollten? Angabe in Kilometer plus Angabe, welche Art von Straßen dafür genutzt werden sollten. Wieviel Fahrzeit in Stunden war (wenn man von normalen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen ausgeht) jeweils für die beanstandeten Tage vorgesehen? Welche Sehenswürdigkeiten wurden genannt und mit welcher Formulierung?

              P.S. Wir sind hier nicht in einem Juristenforum. Du darfst den Veranstalter und die betroffene Reise nennen ...

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Schade, dass Papperlapapp keine weiteren Infos gibt ... 😞  
                Dieses Problem interessiert mich wirklich sehr ...

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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