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Non-EU Reiseveranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • DivingCowboysD Offline
    DivingCowboysD Offline
    DivingCowboys
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,

    was sollte ich zusätzlich beachten, wenn ich direkt bei einem südafrikanischen Reiseveranstalter buche? Er hat ein TÜV Rheinland Qualitätszertifikat, eine AXA Reisepreissicherung und eine Mitgliedschaft im SATSA.

    Reicht das als "normale" Absicherung. Die AGB  und Zahlungsbedingungen scheinen soweit okay.

    Danke für Eure Meinungen und Erfahrungen.

    Viele Grüße
    Nicole

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    • LuganskL Offline
      LuganskL Offline
      Lugansk
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo!
       
      Es bleibt immer ein gewisses Restrisiko. Im Zweifelsfall mußt Du bei Problemen in Südafrika vor einem Gericht klagen. In Südafrika gilt nicht das deutsche Reiserecht mit Ersatzansprüchen nach Frankfurter Tabelle etc..
       
      Ich würde über einen Veranstalter in RSA nur buchen, wenn ich   E R H E B L I C H  gegenüber einem deuschen Veranstalter spare.

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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Lugansk wrote:
        Ich würde über einen Veranstalter in RSA nur buchen, wenn ich   E R H E B L I C H  gegenüber einem deuschen Veranstalter spare.

        Da stimme ich voll und ganz zu ... schau Dich doch mal bei den kleinen Spezialisten in Deutschland um, ob die nicht was Vergleichbares haben.
         
        Selbst wenn der südafrikanische Reiseveranstalter noch so seriös ist: auf einer Reise kann viel schief gehen, was nicht unbedingt des Reiseveranstalters direkte Schuld ist. Hast Du bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht, haftet der aufgrund des deutschen Reiserechts trotzdem. Der südafrikanische RV wird Dir mit großer Wahrscheinlichkeit nichts geben ... und ihn in Südafrika zu verklagen, wird nicht viel Sinn machen ...

        Wenn Du aber bei keinem deutschen Veranstalter was Vergleichbare findest und Dir dieses Haftungsrisiko egal ist, dann buch bei dem Südafrikaner ... Die von Dir genannten Punkte lassen ihn sehr serös erscheinen ... aber ich würde sicherheitshalber bei der Axa nachfragen, ob der Sicherungsschein echt ist ... ehrlich gesagt, wundert mich, dass ein Veranstalter, der nicht muss, dafür Geld ausgibt ... entweder er ist superseriös ... oder ein besonders gewiefter Duweisstschonwas ...

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DivingCowboysD Offline
          DivingCowboysD Offline
          DivingCowboys
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Lieben Dank für Eure Anworten. Das bestätigt mein Bauchgefühl.
          Ich werd mal intensiv schauen, ob es nicht doch einen Safari Spezialisten und Reiseveranstalter in DE gibt, der mir helfen kann.

          Wenn irgendein Baustein fehlt, kann ich den ja immer noch separat dazubuchen und minimiere so mein Risiko etwas.

          Beste Grüße
          Nicole

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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @DivingCowboys
            Passt zwar nicht ganz zum Reisrecht, aber ot muss auch manchmal sein.
             
            Was suchst Du denn Spezielles? Deine Traumreise hast Du bisher nur bei diesem Südafrikaner gefunden?

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