Neues Urteil: Schlafmangel gehört zur Pauschalreise
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Habe seit 2 Jahren auch so einen Ausweis, 60% bestätigt. Habe ihn noch NIE benutzt, nicht mal, um irgendwo 1€ Eintrittsgeld zu sparen! Wenn ich der Reise nicht gewachsen bin, muß ich es sein lassen und nach Alternativen suchen, basta!
Die einzige erforderliche Sonderbehandlung, die ich haben muss und dafür einen international gütigen Pass besitze. Keine Sicherheitsschleusen und Detektoren, ich werde abgetastet. (Magnetfelder sind Gift für einen Cardioverter) -
Mal abgesehen davon, dass der Vortrag hier reichlich fehlplaziert ist (bei einer Abreise nach 9Uhr kann man wahrlich nicht von einer "empfindlichen Beeinträchtigung der Nachtruhe" sprechen), schließe ich mich meinen Vorschreibern an.
Wenn sich selbst Betroffenen von derart widersprüchlichen Vorstellung der Fürsorgepflicht seitens eines Reiseveranstalters distanzieren, sollte man seinen Anspruch vielleicht gelegentlich mal überdenken und nicht genau dann die "Behindertenkarte" auf den Tisch legen, wenn es um eine bestenfalls lästige Änderung in den Abläufen geht!? -
Frage: Kann man alle Krankheiten in einen Topf werfen? Wer von Euch weiss, was Narkolepsie ist? Allein meine Aufwachphase dauert ca. 3 Stunden. Man kann auch Auto fahren. Man nimmt Medikamente gegen die Tagesmüdigkeit.
Erstaunlich und erschreckend finde ich die Art und Weise, wie teilweise geantwortet wird. Ich nutze den Ausweis auch nur dann, wenn es unumgänglich ist. Sollen Behinderte etwa nicht am normalen Leben teilnehmen? Die Nachteilsausgleiche dienen dazu, die Nachteile aus der Erkrankung auszugleichen. Ist eine Krankheit ein Vorteil???????
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ich musste im übrigen gg. 4 Uhr mit dem wecken beginnen.
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Und wo ist dabei das Problem? Wir fahren meist 1hr nachts zum Airport(auch Frankfurt war schon dabei-300km) Wenn ich um 6 in Korfu weg fliege, muß ich um 2 Uhr aufstehen! Nochmal, entweder ich bin den Bedingungen einer Pauschalreise, die für jedermann zugängig ist, gewachsen oder ich muß auf eine u.U. teuere Alternative zurückgreifen.
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Nein, eine Krankheit ist kein Vorteil!!! Aber man sollte auch nicht glauben, das einem deshalb solche ZUSTEHEN! Nochmal, es gibt Alternativen.
Im übrigen gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, den könnte man ja dazu einsetzten, das zu buchen, was man braucht. In meinem Fall z.B. sind es 720€. -
Genau so ist das.
Natürlich kann man nicht "alle Krankheiten in einen Topf werfen", tut auch keiner und mit den Syptomen der Narkolepsie bin ich vertraut. Du aber auch, und sicher auch mit den Risiken einer pauschalen Buchung?Die Alternativen (Linienflug in den Abendstunden) sind einigermaßen naheliegender, als die Erwartungshaltung an einen Pauschalveranstalter, er habe eine besondere Fürsorgepflicht für den Urlauber, der sich in Kenntnis der umgebenden Bedingungen bei ihm eine Reise gekauft hat, obwohl er mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leben muss.
Im Übrigen nimmt man auch als Linienfluggast am "normalen Leben" teil ... du solltest nicht jedem plausiblen Vorschlag einen diskriminierenden Aspekt beiordnen.
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@vonschmeling und gastwirt
Ihr bringt es sehr schön auf den Punkt.
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Überspitzt kam bei mir an: Wenn jemand blind ist, darf er auch keine Straße überqueren, weil es keine Ampel mit Tonsignal gibt. Das war die Botschaft, die aus einigen Beiträgen bei mir ankam.
Generell buche ich Reisen, deren Abflüge am Nachmittag oder Abend sind. Dabei wird auch das RB auf die Thematik hingewiesen.Es handelte sich um die 10. Spanienreise seit 2003. Es war die erste derartige Reise, bei der es zu drei Flugzeitenänderungen kam.
Der Reiseveranstalter hätte mich auf einen - an diesem und weiteren Tagen verfügbaren - späteren Flug setzen können. Das tat er nicht, er nahm billigend in Kauf, dass ein hohes Risiko bestand, den Flug zu verpassen. Dazu kamen eine Reihe von Kommunikations- und sonstigen Fehlern, die mich verärgerten (fehlende ordentliche Information, nicht Erreichbarkeit der 24-Stunden-Hotline (auch nicht für das Hotel), Reiseleitung gab Telefon-Nr. von Veranstalter auf Mallorca, statt auf Ibiza u.s.w.). Eine Antwort auf meine Mailanfrage kam übrigens erst, als ich bereits in Berlin gelandet war. Bei der Flugvorverlegung beim Hinflug mußte der Mietwagen komplett umgebucht werden u.s.w.
Es ist ein großes Paket Aufwand, Kosten und Verärgerung, dass selbst losgelöst von der Behinderungsproblematik alle sicher ärgern würde. Habt Ihr Euch in so einer Situation mal ausgerechnet, welche Kosten insgesamt entstehen?
Das ist das Problem letztlich dieser Flugzeitenveränderungen an sich. Das hier den Thread begründende Urteil ist für mich im übrigen nicht nachvollziehbar. Schade, dass da keine Revision zulässig ist, ich bin mir sicher, eine andere Instanz wäre hier anders in der Entscheidung gewesen.
Gastwirt: Die Gewährung eines Schwerbehindertenausweises ist für viele Menschen heutzutage eine Gnade, er soll schützen, helfen, Nachteile auszugleichen. Ich habe viele Patient/innen, die oft Jahre vor Gerichten kämpfen müssen, ihn zu erhalten. SGB IX ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderungen Schutz und Unterstützung zu gewähren, im Berufs- und Privatleben die Nachteile auszugleichen, die mit einer schweren Erkrankung verbunden sind. Das sollte man niemals aushöhlen. Denn dann schadet man allen. Ich bin Mitglied der Schwerbehindertenvertretung in dem Unternehmen, in dem ich arbeite und habe auch durch das Integrationsamt Schulung erhalten. Du kannst davon ausgehen, dass ich das Ding auch nicht gern benutze. Aber es hilft mir nunmal die Probleme, die meine Erkrankungen produzieren, zu verringern. Es ist eine Hilfe, keine Gnade und auch kein Freibrief.
Auch Reiseveranstalter sind an diese Spielregeln gebunden. Was meint Ihr, was passieren würde, wenn z.B. die Deutsche Bahn einen Behinderten auf einem Bahnhof aussetzen würde?
Die Reiseveranstalter sollten auch lernen, ihre Kunden nicht als Frachtgut zu betrachten, dass hin- und hergeschubst werden kann. Derartige Klauseln in AGB wie diese Änderungsvorbehalte sind m.E. nur in sehr engem Rahmen haltbar.
Kuriosum am Rande: Die Flüge, die ich benutzt habe, sind normalerweise Linienflüge. Die Flüge jedoch, die mir bei Buchung inkl. Flugnummer genannt wurden, stehen gar nicht im Flugplan des Frachtführers! Gestatten, dass ich mich da irgendwann verar... fühle?
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gastwirt wrote:
Nein, eine Krankheit ist kein Vorteil!!! Aber man sollte auch nicht glauben, das einem deshalb solche ZUSTEHEN! Nochmal, es gibt Alternativen.
Im übrigen gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, den könnte man ja dazu einsetzten, das zu buchen, was man braucht. In meinem Fall z.B. sind es 720€.Nein Gastwirt. Es sind keine Vorteile, die einem Behinderten zugestanden werden. Es sind NACHTEILSAUSGLEICHE. Schau mal in die Veröffentlichungen der Integrationsämter dazu.
Weißt Du, wofür z.B. der Steuerfreibetrag bei mir mit draufgeht? Für Flüge zum Arzt in einer anderen Stadt, weil es in Berlin niemanden gibt, der mich betreuen kann. N. ist eine seltene Krankheit. Und rechne mal nach, was von Deinen EUR 720 unter dem Strich übrigbleiben. Das wird vom zu versteuernden Einkommen gerechnet und man bekommt natürlich - nur das keine Mißverständnisse entstehen - diese auch nicht ausgezahlt.
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Zu Deinen wiederholten Hinweisen auf den Behinderten-Staus enthalte ich mich bewusst jeder Äusserung.
Du hast die Möglichkeit für Deine Reisen die Flüge separat zu buchen, die gewünschte Linienflugverbindung wäre von Dir so auch buchbar gewesen.
Ansonsten musst Du bei Pauschalreisen die AGB mit Hinweis auf mögliche Flugzeitänderungen akzeptieren, oder eine entsprechende Anpassung für Deine Belange vor Gericht, ggfls. durch mehrere Instanzen erkämpfen.Nicht nur diese besagten AGB sind für mich aus vielen Gründen genügend Motivation keine Pauschalreisen zu buchen.
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@Jörg Das ich einen Steuerfreibetrag nicht ausbezahlt bekomme, weiß ich als Selbstständiger wohl auch...
Wenn ich aber mit einer Pauschalreise nicht klarkomme, muß ich einfach etwas anderes passendes buchen. Nur darun gehts! Nicht andere tragen für mein Wohlbefinden die Verantwortung, nur ich selber!
Wäre ich 2,20 groß und 170kg schwer, kann ich auch nicht in der cecil Men Fashion Abteilung auf mein Recht pochen, mir Klamotten zu verkaufen!
Aber ist wohl eh zwecklos, Thema damit für mich durch. -
@JoergS
Du hast Recht, Flugzeitenänderungen sind immer ärgerlich und oft mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber leider inzwischen an der Tagesordnung.Wie wenig du jedoch meinen Hinweis zur Fürsorgepflicht verstanden hast, beweist das Beispiel "die Bahn setzt einen Behinderten am Bahnsteig aus". Mir liegt wahrlich nichts ferner, als ein Mangel an Empathie oder eine Missbilligung von Behindertenausweisen als Nachteilsausgleich, es muss allerdings auch Grenzen geben und die sind genau dann erreicht, wenn ein Reiseveranstalter nicht explizit ein Behinderten gerechtes Paket schnürt und sich die damit verbundenen Zusagen zur Sicherheit oder dem Komfort auch bezahlen lässt (gibt es!).
Leider trägt ab dem Moment der Buchung zu bekannten (evtl. unkomfortabel veränderbaren) Bedingungen der Narkoleptiker dasselbe Risiko, wie jeder andere Reisende mit oder ohne Handicap. Das hat nicht im Mindesten damit zutun, dass ein Blinder keine Straße überqueren soll, sondern damit, dass man bei der Buchung eines Leistungsumfangs erwägen muss, inwieweit man zusätzlich Vorsorge zu treffen hat, und im Lichte der sattsam bekannten "variablen Abflugzeiten" ist das dann eben kein Pauschalangebot von der Stange!Ich habe auf Grund deiner Betroffenheit viel Verständnis für deine kraftvolle Interpretation und Darstellung verschiedener alltäglicher (wenngleich bedauerlicher!) Aufwendungen, aber zunächst diskutieren wir das an der vollkommen verkehrten Stelle (sagte ich schon), und sodann verschließt du die Augen vor der Tatsache, dass es hier um "Rechte" geht, die dem Reisenden aus einem vertraglichen Verhältnis entstehen. Diese sind dir an keiner Stelle zugesichert worden, auch wenn die Kiste 9x gut gelaufen ist, bindet das noch keinen Veranstalter daran, dich wegen deiner gesundheitlichen Problematik auf einen (mutmaßlich verfügbaren) späteren Abflug zu buchen, genauso wenig, wie ein Paraplegiker ein nicht ausdrücklich gebuchtes Behinderten gerechtes Zimmer beanspruchen kann.
Abschließend möchte ich allerdings betonen, dass es ein Sinn für Kulanz geboten hätte, sich für dich etwas entgegenkommender zu zeigen. Schade, dass dem nicht so war, aber damit hat der Anbieter eben einen Kunden verloren!
Zuallerletzt: Es hätte der ernsthaften Zuwendung zu deiner speziellen Problematik gedient, wenn du nur die spezifischen Kosten erwähnt hättest. Man kann sich z.B. auch von der Hotelrezeption zu jeder Zeit wecken lassen, auch wenn das in deinem Fall aufwändiger ist, ist das eine erwartbare Fürsorge seitens des Hoteliers!
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Guten Abend,
es ist beruhigend, Dinge bei Recherchen zu finden, die recht interessant sind und vielleicht auch etwas weiterhelfen. Zwar muß ich es noch durcharbeiten, doch finde ich es so interessant, dass ich es hier mit zeigen möchte:
ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/doc/2006_1107_reg/2006_07_26_l_1107_de.pdf
Es ist schön, dass sich die EU um die Behinderten kümmert.
Grüße
JS
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Jörg,
Du übersiehst dabei die Begriffsbestimmung auf Seite 3. Hier ist explizit von Personen
die Rede, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln eingeschränkt ist, deren Zustand Unterstützung und Anpassung der Dienstleistungen des Flughafens und der Airline nötig macht.
Eine EU-Verordnung ist ausserdem noch lange kein geltendes Gesetz, dazu müssen die einzelnen Staaten entsprechendes veranlassen. -
Mir ging es im wesentlichen darum zu zeigen, dass sehr wohl Luftfahrtunternehmen z.B. die Belange behinderter Menschen berücksichtigen müssen. Diese Richtlinie ist m.W. auch in der BRD geltendes Recht.
Ich hatte hier so ein bißchen den Eindruck, dass man für diese Belange keinerlei Verständnis hat.
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Verständnis sicher, aber man kann halt von einer Pauschalreise nicht alles erwarten. Und gerade wenn ich um meine Handicaps weiß, dann kann ich ja im vorhinein vieles dran tun, dass alles so gestaltet ist, wie ich es für mich brauche. Da kann ich nicht voraussetzen, dass meine Vertragspartner das alles berücksichtigen müssen, denn mancher Spezialservice oder manche Anforderung kostet halt auch mehr Geld und /oder Zeit.
Und nur um einem Vorwurf vorzubeugen, ich hab auch einen GdB von 80.
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@JoergS
Im Prinzip richtig und ganz ohne Frage gut und wichtig, dass es diese Bestimmungen gibt. Sofern du einen Beförderungsvertrag mit der Airline schließt, kannst du dich sicher auch darauf berufen.
Allerdings verlangst du im aktuellen Vortrag eine Umbuchung vom Reiseveranstalter, und das ist nun mal ein ganz anderer Stiefel!
Damit sind wir wieder am ursprünglichen Knackpunkt:
Es mangelt nicht an Verständnis für deine (im Sinne aller irgendwie Betroffenen) Ansprüche, sondern du richtest sie irrtümlich an einen Vermittler, der dir nicht mehr verkauft hat, als eine Beförderung von A nach B, mit dem Leistungsträger Flug C, D oder auch E.Du bellst schlicht und ergreifend den falschen Busch an und das hat mit dem allgemeinen Verständnis für die besondere Situation nichts zutun, sondern mit deiner mangelnden Erkenntnis, dass es anders gemacht werden muss, um zu funktionieren!

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abholl wrote:
Eine EU-Verordnung ist ausserdem noch lange kein geltendes Gesetz, dazu müssen die einzelnen Staaten entsprechendes veranlassen.@abholl
Eine EU-VERORDNUNG ist geltendes Recht, steht auch über nationalem Recht.
Deine Definition ist die einer EU-Richtlinie.
Auch wenn der Inhalt der Verordnung mit dem speziellen Fall des JörgS nichts zu tun hat. Denn es wird darin weder von Reisezeiten, noch RV-AGB gesprochen. -
Hallo, ich hoffe, Ihr habt diesen Beitrag eben gesehen:
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,xzdu53ymh92ssc4y~cm.asp