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Reisegutschein

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • jomadaJ Offline
    jomadaJ Offline
    jomada
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo
     
    Aufgrund einiger Komplikationen während einer Reise erhielten wir letzes Jahr Mitte Juli einen Reisegutschein iHv. 400 €.
    Dieser sollte bei unserer nächsten Reise verrechnet werden. Gültig sei der Gutschein nur bis zum 25.06.11
     
    Folgendes:
     

    1. Darf der Gutschein auf unter ein Jahr beschränkt werden?
       
    2. Hätte ich damals den Gutschein überhaupt annehmen müssen bzw. hätte ich einen Anspruch auf Barauszahlung gehabt?
       
    3. Habe ich den Gutschein zu deren Bedingungen angenommen, indem ich mich fast ein Jahr nicht gemeldet habe?
       
    4. Es war mir vorher nicht möglich zu reisen. Habe ich jetzt noch irgendeine Chance die 400,- € zu bekommen/anrechnen zu lassen. Bisher wurde ich vom Reiseveranstalter ziemlich direkt abgeblockt, der Gutschein sei nicht mehr gültig.
       
       
      Danke für jegliche Hilfe, Erfahrungen...
       
      Gruß
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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2
      1. Wenn es sich um einen reinen Kulanz-Gutschein handelt, JA.  Wenn es ein gekaufter Gutschein ist oder zum Ausgleich einer anerkannten (!) Reklamation statt Bargeld von Dir akzeptiert wurde, dann eher nein.
         

      2. Natürlich hättest Du den Gutschein nicht annehmen müssen. Wenn es eine berechtigte Reklamation war, hättest Du auf Barauszahlung bestehen können. Ob sich der Veranstalter darauf eingelassen hätte, oder ob Du hättest klagen müssen und ob diese Klage dann Erfolg gehabt hätte, wird Dir keiner sagen können.

      3. Ich denke ja. Wenn Du nicht einverstanden gewesen wärst, hättest Du innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Schreibens etwas unternehmen müssen.

      4. Wenn der Veranstalter nicht kulant ist, hast Du meiner Meinung nach leider keine Chance mehr. Ist zwar nicht sehr kundenfreundlich von ihm, aber er ist im Recht.

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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