Falsches Zimmer - Welche Rechte habe ich?
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Guten Tag,
ich war gerade für 14 Tage in Mexiko. Es war eine Pauschalreise über 5vorFlug. Ich habe aufgrund der Bewertungen ein Superior Zimmer gebucht weil diese renoviert sein sollten. Nun bei der Ankunft haben wir aber ein Standard Doppelzimmer bekommen. Wir sind am Montag Abend angekomm und die Reiseleiterin kam erst am Mittwoch zur Begrüßung dort haben wir es auch bemängelt. Sie ging zur Rezeption und schilderte den Fall doch die Rezeption meinte das sei so richtig es gibt kein "Superior" nur Normal oder Privileged. Unsere Reiseleiterin musste uns erstmal vertrösten und hat das weiter an 5vorFlug gegeben. Die haben dann mit dem Hotel telefoniert und wir konnten dann Freitag spät Nachmittag in ein neues Zimmer.
Also hatten wir von Montag - Freitag nur ein Standard Zimmer. Wir haben von der Reiseleiterin auch eine Mängelliste. Nun meine Frage was kann ich nun verlangen bzw. habe ich überhaupt Anspruch auf irgendwas.
Gruß -
Spontan würde ich sagen, Du hast Anspruch auf
- die Differenz zwischen Superior- und Standardpreis für 4 Nächte
- 50% eines Tagesreisepreises für den Zimmerwechsel
Du musst Deine Forderungen auf jeden Fall innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich (am Besten per Einschreiben) beim Reiseveranstalter einreichen.
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hallo, stimmt, mach es so wie Sunshine geschrieben hat. (geht auch per mail oder fax)
jetzt die umgekehrte version: ich buch immer standard zimmer und habe IMMER die bessere zimmerkategorie erhalten, auch bei meinem letzten urlaub im juni jetzt. da hätte das superior pro person für die 9 tage 450,- mehr gekostet. standard gebucht, superior erhalten
meist ist das mit den verschiedenen zimmerarten "reinlegerei". hab das selbst erlebt in GC H10 Meloneras. Es sind AllE zimmer GLEICH ausgestattet, wird aber unter standard, superior, zimmer mit MB angeboten. dabei haben dort ALLE zimmer MB. wenn du gute tipps brauchst, sende Pn
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Vorsicht ... Mail oder Fax solltest Du nur nehmen, wenn Du direkt erst von der Reise zurückgekommen bist. Mit etwas Glück erhältst Du dann eine Eingangsbestätigung vom Veranstalter und hast damit einen Beweis, dass Du innerhalb der Monatsfrist reklamiert hast. Und wenn Du nach 3 Wochen noch nichts gehört hast, kannst Du immer noch ein Einschreiben schicken.
Wenn die Monatsfrist vorbei ist und Du keinen Beleg hast, dass Du innerhalb dieser reklamiert hast, kannst Du Pech haben, wenn der RV behauptet, Dein Schreiben nicht erhalten zu haben. -
Absolut richtig, was @sunshine997 beiträgt, selbst Email mit automatischer Empfangsrückmeldung reicht u.U. nicht aus als Beleg, dass die Beschwerde zur rechten Zeit an der richtigen Stelle angekommen ist!
Auf dem Netzwege wäre nur ein Epost Brief zuverlässiger Beleg der rechtzeitigen Reklamation.OT entfernt!