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Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich?

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  • no_melodyN Offline
    no_melodyN Offline
    no_melody
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe Reise-Gemeinde,

    gestern habe ich über ein großes deutschen Buchungsportal mit 2 Ziffern im Namen beim Reiseveranstalter mit dem gleichen Namen eine Reise auf die Kanaren gebucht. Den gesamten Buchungsvorgang habe ich in Form von Scrrenshots dokumentiert.

    Zusätzlich zur eigentlichen Reise habe ich ein Reiseversicherungspaket (Reiserücktrittsversicherun etc.) mitgebucht. Während des Buchungsvorgangs wurde mir angezeigt, dass dies 0,- EUR kosten würde. Dies hat mich zwar stutzig gemacht, ich bin dann aber mehrmals wieder zurück gegangen und habe die Buchungsschritte wiederholt, um auszuschließen, dass es sich dabei um einen Fehler handelte. Die 0,- EUR blieben stehen und ich habe das Paket zugebucht. Zum Schluss wurde mir mitgeteilt, ich hätte nun VERBINDLICH gebucht.

    Eine halbe Stunde später habe ich dann per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung im PDF-Format bekommen. Hier sind der Reisepreis, Namen der Reisenden etc. angegeben und auch der Gesamtpreis der Reise. Darunter steht ausdrücklich, das Versicherungspaket sei im Reisepreis "inkludiert".

    Heute morgen bekam ich dann eine E-Mail des Buchungsportals, dass aufgrund eines "technischen Fehlers" der Preis für das Versicherungspaket "fälschlicherweise" mit 0,- EUR angegeben wurde und dass das Paket eingentlich 150,- EUR kostet.

    Anschließend schreibt man mir (wohlgemerkt alles auch nur per E-Mail) dass ich dem Buchungsportal bitte mitteilen möge, ob ich das Versicherungspaket nun noch zum genannten Preis zubuchen möchte.

    Letzteres empfinde ich Bauernfängerei, da ich das Paket bereits mitgebucht HABE (eben für 0,- EUR), was mir ja auch bereits verbindlich bestätigt wurde.

    Nach meiner Rechtsauffassung hatte das Buchungsportal ausreichend Gelegenheit zwischen online-Buchung und der verbindlichen Buchungsbestätigung die Buchung auf technische Fehler zu überprüfen und die Buchung entsprechend zu korrigieren, was ihr gutes Recht gewesen wäre. Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung hat das Buchungsportal mir die Reise aber zu dem bestätigten Preis zu "besorgen" ("Geschäftsbesorgungsvertrag") - wie sie das machen ist mir offengestanden herzlich egal. Im Zweifel müssen sie die 150 EUR auf ihre eigene Kappe nehmen...

    Bin ich mit meiner Einschätzung allein? Oder kann das jemand (ggf. sogar juristisch fundiert) untermauern?

    Viele Grüße

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Deine Einschätzung. Technische Fehler können durchaus rechtlich relevant sein, wenn sie sehr zeitnah mitgeteilt und Optionen ermöglicht werden.
      Irgendwo gibt es im Forum auch einen bestehenden Thread dazu.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Meine Einschätzung ist, dass Du keinen Anspruch auf die Reise MIT Versicherungspaket zum ursprünglichen Preis hast. Der Reiseveranstalter hat Dir zeitnah mitgeteilt, dass es ein technisches Problem war, das den Null-Preis ausgeworfen hat. Und das darf er. Über das "zeitnah" gab es schon einige juristische Streitigkeiten, aber am Folgetag ist definitiv "zeitnah".
         
        Der Reiseveranstalter hat Dir zwei Optionen mitgeteilt
        a) Buchung des Versicherungspakets zum neuen Preis
        b) Verzicht auf Buchung des Versicherungspakets
         
        Ich denke, Du hättest gute Chancen auf eine dritte Option: 
        c) Kostenlose Stornierung der gesamten Buchung, denn die Reise kann schließlich nicht zum von Dir gebuchten Preis bestätigt werden.
         
        Aber einen Anspruch auf das Versicherungspaket zum Null-Preis hast Du meiner Meinung nach nicht ... 

        Hier wurde ein ähnlicher Sachverhalt schon mal ausführlich diskutiert:
        https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/anfechtung-buchungsbestaetigung-wegen-irrtums-durch-veranstalter-69341

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @sunshine hat es meines erachtens ausführlich dargestellt.
          nur stimme ich mit möglichkeit c) nicht überein.
          die reise und die versicherung sind rechtlich selbständige verträge.
          und die reise an sich hat sich im preis nicht geändert. also diesbezüglich auch keine (kostenlose) stornomöglichkeit.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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          • no_melodyN Offline
            no_melodyN Offline
            no_melody
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Lexilexi wrote:
            @sunshine hat es meines erachtens ausführlich dargestellt.
            nur stimme ich mit möglichkeit c) nicht überein.
            die reise und die versicherung sind rechtlich selbständige verträge.
            und die reise an sich hat sich im preis nicht geändert. also diesbezüglich auch keine (kostenlose) stornomöglichkeit.

            also sunshine muss ich wohl dann leider Recht geben. Man kann wohl immer noch drüber streiten ob der Irrtum nicht zwischen online Buchung und Buchungsbestätigung hätte entdeckt werden müssen und somit das Kriterium der "Rechtzeitigkeit" nicht erfüllt ist, aber wegen der paar Kröten einen Rechtsstreit zu provozieren der so vage Erfolgsaussichten hat ist quatsch.

            was DU Lexi da schreibst ist allerdings Mumpitz: Natürlich handelt es sich letztlich um zwei Verträge was die Reise und die zugehörige Versicherung angeht, schon alleine weil die Vertragspartner ganz andere sind. Der GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG zwischen dem Buchungsportal und mir ist ein einziger. Insofern bestünde die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung bzw. des Rücktritts/Widerrufs in jedem Fall.

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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @lexilexi
              Die Reise hat sich nicht im Preis geändert, aber in den Leistungen! Eine Leistung, von der der TO bei der Buchung ausging, dass sie inkludiert ist, ist nun nicht mehr inkludiert.
               
              Und da es sich um eine Leistung mit einem nicht unerheblichen Wert (EUR 150,-) handelt, denke ich schon, dass ein Recht auf eine kostenlose Stornierung bestehen könnte.

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • no_melodyN Offline
                no_melodyN Offline
                no_melody
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Mich würde allerdings mal noch interessieren ob es für eine Anfechtung im Sinne der §§ 119 ff. BGB nicht auch bei der elektronischen Form gewisse Formvorschriften gibt... muss da nicht wenigstens so etwas stehen wie "wir fechten an".... ich meine, zu schreiben "sorry, Irrtum, war ganz anders gemeint" kann's doch auch nicht sein!

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Sunshine997 wrote:
                  @lexilexi
                  Die Reise hat sich nicht im Preis geändert, aber in den Leistungen! Eine Leistung, von der der TO bei der Buchung ausging, dass sie inkludiert ist, ist nun nicht mehr inkludiert.
                   
                  ....

                  @sunshine
                  wenn man das hier liest:

                  auszug aus den agb
                  "1-2-Fly haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden."

                  kann man das auch anders sehen.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • Sunshine997S Offline
                    Sunshine997S Offline
                    Sunshine997
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    no_melody wrote:
                    Darunter steht ausdrücklich, das Versicherungspaket sei im Reisepreis "inkludiert".

                    @lexilexi

                    Allgemein gesehen hast Du Recht.
                    Aber in diesem speziellen Fall wurde ja anscheinend suggeriert, dass das Versicherungspaket (auch wenn es eine Fremdleistung ist) im Gesamtreisepreis inkludiert sei.

                    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                    • LexilexiL Offline
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                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @sunshine
                      my melody schrieb ja, dass der preis für die versicherung mit "0 eur" ausgewiesen wurde.
                      also wurde doch zwischen reisepreis und prämie der versicherung eindeutig getrennt.
                      die preisänderung berührt nicht den reisepreis, sondern die versicherung.
                      von daher bin ich immer noch der meinung, dass für die reise an sich (denn die leistungen und der preis entsprechen ja der vorangegangenen beschreibung) keine storno möglichkeit besteht.
                      die reise berührt die versicherung ja nicht.

                      mal umgekehrter fall:
                      du buchst beides in einem vorgang und stornierst dann die reise (aus welchen gründen auch immer) und buchst eine andere reise bei einem anderen veranstalter.
                      die versicherung bleibt dann in diesem fall bestehen.
                      (es sei denn, du hast die erste reise aus versichertem grund storniert und die versicherung somit auch in anspruch genommen).

                      ich hoffe, du kannst meiner argumentation folgen?

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ...da der bestehende Thread zur Thematik bereits verlinkt wurde, aber aus mir unerfindlichen Gründen nicht genutzt wird, helfe ich dezent mit dem altbekannten Schlößlein nach... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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