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Umbuchung noch möglich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • spielbineS Offline
    spielbineS Offline
    spielbine
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir wollen in genau einer Woche in den Urlaub fliegen. (Pauschalreise gebucht über Reisebüro, Thomas Cook) Nun ist der Partner erkrankt. Er will bis dahin gesund werden (hoffentlich). Ich soll die Reise nicht absagen.  Nun kreisen Fragen in meinem Kopf herum: 
    1.Könnte man noch umbuchen, z.B. die gleiche Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten? Wenn ja, geht das jetzt noch? Bis wie lange vor der Reise? In welchem Zeitraum müsste man dann fahren? (Ulaub muss neu beantragt werden)
    2. Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung, aber die Krankheit tritt im Abständen immer mal wieder auf. Da gab es doch Einschränkungen , oder? (Aber wir könnten sonst nie in den Urlaub fahren, leben immer mit dem Risiko, dass etwas dazwischen kommen kann, nicht aber muss.)
    3. Was wäre, wenn ich alleine fahren müsste, u.a. um den fianziellen Verlust zu begrenzen ... kann man die Reise  überhaupt allein antreten? Was wäre dann mit dem Preis? (Doppelzimmer!?) Ich will ja niemanden Fremden dabei haben. (Übrigens: Ich habe keinen Ersatzmitfahrer gefunden. das wäre optimal gewesen.)
    Antworten wären nett.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • tatoo_64T Offline
      tatoo_64T Offline
      tatoo_64
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt.

      Hallo spielbiene,
      da du eine Reiserücktrittversicherung hast bist du besser dran als wir,Leider Mussten wir unseren Flug am 20.07.2011 stornieren,wollte eigentlich auch umbuchen,neckermann sagte uns es wäre zu kurzfristig.Gebe ich mich absolut nicht mit einverstanden. Um auf deine Frage zu kommen,Guck in deine AGB bestimmungen Umbuchung geht auf jeden fall.Gruss manuela

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • pzl64P Offline
        pzl64P Offline
        pzl64
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Warum bist du denn nicht einverstanden?
        Du hast doch die AGB bei Vertragsabschluss akzeptiert?
        Darin ist doch genau geregelt wie hoch die Stornogebühren sind.
        Ich verstehe das nachträgliche gejammer nicht.
        Wer dann noch an der Rücktrittversicherung spart ist nun wirklich selber schuld.
        Oder sollen die anderen Reisenden mit ihrem Reisepreis solche Versäumisse mit finanzieren?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Seeker01S Offline
          Seeker01S Offline
          Seeker01
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @tatoo64
          Wie kommst du zu deiner Aussage: "Umbuchung geht auf jenen Fall" ?

          Normalerweise ist eine Umbuchung nur bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich (gegen Gebühr)- danach kostenpflichtiiges Storno.

          @Spielbine
          Du solltest so schnell wie möglich mit deinem Reisebüro Kontakt aufnehmen, damit die dein Anliegen an Thomas Cook weitergeben können.
          Desweiteren auch Kontakt mit deiner RRV aufnehmen- da du den Schadenfall ( Rücktritt von der Reise wegen Krankheit) schnellstmöglich angeben musst- sonst zahlen die eventuell nicht.

          Pit

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die "ich-lese-nicht-motze-aber-sinnfrei-rum-und-diskreditiere-den-RV-Touris" sterben halt leider nicht aus...

            ...aber gleich wird vermutlich unser "weiblicher-Robin-Hood-für-Arme" hier auftauchen und ihr eine Klage empfehlen 😆

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Seeker01S Offline
              Seeker01S Offline
              Seeker01
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Holginho

              Da warte ich auch schon drauf.

              Dann bin ich aber weg..  😱

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • editheE 1
                editheE 1
                edithe
                Admin Türkei Experte Türkische Riviera
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @ Holgino

                @checkerpit
                Ihr seid aber beide wieder zwei nette Kerlchen 😞
                und noch jemand fehlt..

                Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Domino27D Offline
                  Domino27D Offline
                  Domino27
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @spielbiene
                  Wir haben vor einigen Jahren auch kurzfristig umbuchen müssen. Stornokosten wären recht hoch gewesen. Da wir lediglich die Abreise um eine Woche nach hinten verlegt haben, ging das bei Thomas Cook für 150 Euro. Frag einfach mal im Reisebüro nach.

                  Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BetancuriaB Offline
                    BetancuriaB Offline
                    Betancuria
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Guten Abend!
                    Krankheit tritt immer wieder mal auf heißt RV wird nicht zahlen.
                    Reisebüro oder Veranstalter könnten aber mit Umbuchung einverstanden sein.
                    Sprechen hilft.

                    MFG
                    Betancuria

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sunshine997S Offline
                      Sunshine997S Offline
                      Sunshine997
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Kurzfristig ist bei den meisten Veranstalter eine Umbuchung auf einen anderen Termine eine Stornierung der alten Reise plus eine Neubuchung der neuen.
                      Kosten = Stornokosten lt. AGB
                       
                      Natürlich kann man fragen, ob bei Neubuchung die Stornokosten reduziert oder der Preis der neuen Reise ermäßigt werden kann. Manche Veranstalter sind da recht kulant, wenn ihre eigenen Kosten, die sie durch Deine Stornierung haben, nicht zu hoch sind. Die Stornokosten lt. AGB sind ja pauschaliert, d.h. manchmal verdient der Veranstalter gut daran, manchmal zahlt er aber auch drauf.
                       
                      Viel Glück!

                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • spielbineS Offline
                        spielbineS Offline
                        spielbine
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vielen Dank für die Antworten. Ich habe das Reisebüro angefragt, habe das schriftlich gemacht, bin im Moment wegen der sache etwas durch den Wind.

                        LG an alle

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • connyyC Offline
                          connyyC Offline
                          connyy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Kann man auch in ein anders Land Umbuchen hab da garkeine Erfahrung mit würde mich über eine Antwort freuen

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sunshine997S Offline
                            Sunshine997S Offline
                            Sunshine997
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hängt immer ganz vom Veranstalter und seinen AGBs bzw. seiner Kulanz ab ... 😄

                            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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