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Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • InspiredI Offline
    InspiredI Offline
    Inspired
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wie würdet ihr damit umgehen, wenn ihr folgendes erlebt:

    Bei der Ankunft im Hotel drückt man dem Gast folgendes Schreiben in die Hand:

    • Wir möchten Sie herzlich in den USA begrüßen und freuen uns, dass Sie uns als Ihren Reiseveranstalter gewählt haben. Leider haben wir erst jetzt die Möglichkeit, Sie über eine notwendige Änderung Ihrer Reiseplanung zu informieren. Aufgrund von Überbuchungen beim Hotel ... müßten wir Sie für den Zeitraum vom 21. bis 22.7. in ein anderes Hotel umbuchen. Das neue Hotel entspricht dem Standard den von Ihnen original gebuchte Hotels. Wir hoffen, dass Sie für diese Umbuchung Verständnis haben und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
      An das Hotel ging hingegen folgendes Schreiben:

    • Please Note that our Clients Xxxx AND Yyyy will attempt to check in at your Hotel, however, there is no active booking for them at your property... Unfortunately we had no way of contacting them prior to this booking. Should a room become available when clients arrive we ask you not to offer it as this would create a no-Show at the alternative Hotel AND we could not be able to Issue any payment to you.

    Hinweis von mir: Die beiden Hotel kosten zwar merkwüdigerweise zumindest über deutsche Reiseveranstalter ähnlich viel, sind aber definitiv nicht miteinander vergleichbar. Das gebuchte Hotel ist erst etwa 2 Jahre alt und hat eine einzigartige Lage, das andere Hotel ist 10 km entfernt von diesem "Hotspot" und ist schon deutlich älter und verwohnter.Mir geht es aber vielmehr um den Aspekt, dass der unbedarfte Kunde Wochen vorher einen Voucher über das gebuchte Hotel bekommen hat um dann zu erfahren, dass es "no active booking" gebe und dass das Hotel ausdrücklich aufgefordert wird auch kein freies Zimmer an die Gäste zu vergeben, während man ihm selbst gegenüber anderes zum Ausdruck bringt.

    Life is unpredictable - eat dessert first!

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich gehe mal davon aus, das euch das Schreiben des RV an das Hotel "versehentlich" und erst auf Nachfrage ausgehändigt wurde. Also, die Reise und die zur Frage stehende Übernachtung ist bereits Vergangenheit.

      Daher muss die Frage erlaubt sein: was wollt ihr jetzt noch erreichen ? Der Preis war wohl nach eigenen Angaben gleich, es stehen nur eure subjektiven Unterschiedsmerkmale zur Disposition. Ich sehe keine Chance auf einen Schadensersatz. Das Verhalten des RV ist ohne Zweifel nicht ganz koscher, aber man müsste auch fairerweise seine Gründe dazu hören.

      Gruss Gabriela

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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nett ist das nicht vom RV. Warum er es getan hat, wäre zwar interessant, ist für die rechtliche Bedeutung zweitrangig, ebenso die Frage, ob das Hotel tatsächlich überbucht war oder nur angeblich.

        Was man tun kann/sollte:
         
        Vor Ort: Reiseleitung bzw. Agentur anrufen und auf ein Zimmer im ursprünglichen Hotel nachdrücklich (!) bestehen. Manchmal (nicht immer) nutzt das was.

        Nach der Reise: Innerhalb eines Monats schriftlich beim RV reklamieren und darlegen, warum das Hotel nicht gleichwertig war. Eine realistische Forderung liegt, je nach Abweichung, zwischen 10 und 30% des Übernachtungspreises; wenn das neue Hotel ganz schlimm wäre, evtl. sogar mehr.

        Ganz ohne Erstattung nur mit dem Hinweis auf "gleichwertig" kommt ein Veranstalter bei einer festen Buchung für ein ganz bestimmtes Hotel selten durch. Da muss das neue Hotel objektiv besser ist, zumindest aber absolut gleichwertig. Und selbst dann geben manche Richter allein für die Änderung schon 10 %.

        Falls diese Hotelübernachtung aber im Rahmen eines festen Rundreiseprogramms gebucht war, dann sieht es anders aus. Rundreiseveranstalter lassen sich meist nicht nur in den AGBs, sondern auch im Leistungsverzeichnis der Reise die Hotels offen ("genannte H. oder gleichwertig", da kann es auch mal zu Änderungen kommen, nachdem die Kunden bereits die Voucher haben.

        Steht denn in Deiner REISEBESTÄTIGUNG konkret dieses Hotel?
         
        Und ein paar DETAILS zur Abweichung/nicht gleichwertigen Leistung wären auch nicht verkehrt ... 😄

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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        • InspiredI Offline
          InspiredI Offline
          Inspired
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Zunächst: Es geht nicht um mich, sondern um Verwandte von mir.

          Konkret wurde exakt dieses Hotel gebucht für genau diese Nacht für den stolzen Preis von 212 Euro pro Doppelzimmer, und zwar um sehr konkret den Blick des Hotels "The View" im Monument Valley zu genießen, mit dem das Hotel wirbt und der auch konkret in der Katalog-Beschreibung aufgeführt ist.

          Es gab einen Voucher für genau dieses Hotel, den er vor 4 Wochen erhalten hat.

          Wäre dieses Hotel nicht frei gewesen, hätte er das "Alternativhotel" (Goulding´s Lodge) nicht gebucht, in das er dann abgeschoben wurde, sondern wäre noch weiter gefahren um anderswo deutlich günstiger zu wohnen.

          Life is unpredictable - eat dessert first!

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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist wirklich ärgerlich ...

            Die Goulding's Lodge ist wirklich ein Stück weit weg ... aber angeblich haben auch von dort die Zimmer einen Blick in Monument Valley ... stimmt das?
             
            15-20 % Minderung sollten meiner Meinung nach auf jeden Fall drin sein ... ich an Deiner Stelle würde vom Veranstalter 35 % des Übernachtungspreises fordern, genau mit der Begründung, die Du genannt hast... man kann sich dann ja irgendwo in der Mitte einigen ...   😉    ... aber betrachte diesen Absatz bitte ohne Gewähr ... ist nur meine persönliche Einschätzung ...

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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            • AntoniaWA Offline
              AntoniaWA Offline
              AntoniaW
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich gehe schon davon aus, dass das Hotel beim Veranstalter X überbucht gewesen sein kann. In der Kategorie für 212 €, nicht in anderen.
               
              Nach der Reisebestätigung und Reisebeschreibung wude ja schon gefragt. Wenn dort immer nur von Hotel Y oder ähnlich die Rede ist und erst mit den Reiseunterlagen ein Hotel Z benannt wird, dann bin ich nicht sicher, ob dieses auch Vertragsgegenstand ist. Sind die Reiseunterlagen nicht ehr zur Information und Legitimation?

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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                So wie ich das verstehe, wurde in diesem Fall sowohl in der Reisebestätigung als auch im Voucher Hotel X genannt und erst vor Ort Hotel Y ...

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                • InspiredI Offline
                  InspiredI Offline
                  Inspired
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Richtig, es wurde ausdrücklich das bestimmte Hotel gebucht und mit dem Voucher bestätigt als Einzelleistung, nicht im Zusammenhang mit anderen Leistungen. Und bei der Ankunft hieß es dann, man möge doch bitte in das andere Hotel fahren (mehrere Kilometer entfernt, mit Blick vom Zimmer auf eine Tankstelle, schon deutlich älter und verwohnt).

                  Life is unpredictable - eat dessert first!

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                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,
                    die Sache ist natürlich sehr ärgerlich. Wenn ich mir aber überlege, dass es hier um ca. 40€ Preisminderung geht, wäre mir der ganze Aufwand zu groß. Ich würde dem Reiseveranstalter meinen Unmut mitteilen und ihm klarmachen, dass ich bei ihm ganz
                    bestimmt nicht mehr buchen werde und dies auch  im Bekanntenkreis nicht empfehlen könne.
                    Viele Grüße Silvia

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sunshine997S Offline
                      Sunshine997S Offline
                      Sunshine997
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @SilviaL

                      Wieso Aufwand zu groß? Welcher Aufwand? Wenn man dem Reiseveranstalter eh seinen Unmut mitteilt (wie Sie vorschlagen), kann man doch seine Forderung mit einem Satz mit unterbringen ...

                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                      • LuganskL Offline
                        LuganskL Offline
                        Lugansk
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo!
                         
                        Ich würde reklamieren.
                         
                        Es geht nicht um das Geld sondern um das Prinzip. Wenn sich keiner beschwert wird Veranstalter ja dazu ermutigt einfach die Leute um zu buchen, nach dem Motto: Die Kunden lassen sich sowieso alles gefallen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • InspiredI Offline
                          InspiredI Offline
                          Inspired
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Selbstverständlich wird reklamiert, wenn nicht gar Strafanzeige erstattet. Ich berichte dann, was herausgekommen ist.

                          Schleßlich gibt es ja schon einen sehr nachvollziehbaren Hinweis darauf, dass die Unterbringung wie gebucht gar nicht beabsichtigt war.

                          Und da wird auch nicht nur eine Forderung von 40 Euro aufgemacht, das ist ja wohl klar!

                          Simple Rechnung für den Veranstalter: Er bekommt seine Kontingente voll und die überwiegende Zahl der Kunden verbucht es unter '**** happens', ärgert sich ein bisschen und ab und zu will mal einer 40 Euro von 400 zurück. Kann doch nicht besser laufen für den Reiseveranstalter, oder?

                          Nachdem ich bei anderen Reiseveranstaltern auch überproportional oft umgebucht wurde, wenn auch nicht so offensichtlich vorsätzlich, werde ich zumindest bei den vielen Möglichkeiten heutzutage auf diese Unternehmen pfeifen und auf vertrauenswürdigeren Wegen buchen.

                          Life is unpredictable - eat dessert first!

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                          • Sunshine997S Offline
                            Sunshine997S Offline
                            Sunshine997
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Eine Strafanzeige wäre wirklich mal interessant ... 😉   ich denke aber, dass das bei diesem geringen Betrag leider im Sande verlaufen wird ...

                            Was die von Dir genannten "vertrauenswürdigeren" Wege betrifft: Ich habe es auch schon erlebt, dass Hotels bei Überbuchungen Gäste, die direkt gebucht haben, in andere Hotels abgeschoben haben und die über die über Veranstalter gebuchten Gäste bleiben durften (weil der Hotelier Angst hatte, dass die für ihn wichtigen Veranstalter sonst die Zusammenarbeit kündigen)... 
                             
                            Einen wirklichen Schutz vor unfreiwilliger Umbuchung in ein Alternativhotel gibt es nicht ...  es kommt immer ganz auf das jeweilige Hotel und auf den Veranstalter und auf die jeweilige Einzelsituation und vielleicht auch noch die Sternenkonstellation, das Feng-Shui und wasweissichnochsonst an ...  ❓

                            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                            • InspiredI Offline
                              InspiredI Offline
                              Inspired
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Na, im Moment betrachte ich das mal rein statistisch: Zwar habe ich erst vor etwa 2 Jahren oder so begonnen konsequent Hotelbewertungen zu schreiben, in der Zeit sind aber immerhin über 50 Hotels zusammen gekommen. Wenn ich das auszähle, habe ich von diesen knapp 20 % über einen der großen Reiseveranstalter gebucht, gerade auch in der Ansicht, als Kundin eines großen Unternehmens auch mehr Sicherheit im Hintergrund zu haben als wenn ich da als Einzelperson auftauche, die das konkrete Hotel ohnehin nie wieder sehen wird.

                              Mir selbst ist es schon insgesamt dreimal passiert, dass ich nicht bekommen sollte, was ich gebucht habe. Einmal habe ich erst mit Radau vor Ort dann letztlich deutlich mehr erhalten als ich gezahlt hatte. Jedes Mal war es aber über einen Reiseveranstalter. Und dazu kommt noch diese Geschichte, die mich nicht selbst betrifft.

                              Kein einziges Mal ist es zumindest mir passiert, dass ich über einen Vermittler / Buchungsportal oder bei Direktbuchung abserviert wurde, obwohl ich natürlich weiß, dass das auch passiert. Auch wenn ich natürlich nicht weiß, ob man da vielleicht nur geschickt verborgen hat, dass ich gar nicht das gebuchte Zimmer, sondern eine schlechtere Kategorie bekommen habe.

                              Für meine persönliche Statistik steht es somit 3 : 0 bei einem Mengenverhältnis von 1 : 4. Ich denke schon, dass das überdurchschnittlich viel ist.

                              Ich finde es einfach nur schade, denn eine Weile bin ich trotz Internet schon öfter in´s Reisebüro um die Ecke marschiert um dort bei einem der großen Reiseveranstalter zu buchen, was das Internet bei Direktbuchung oder über Buchungsportale mir ohne Reiseveranstalter oft zu ähnlichem Preis auch geboten hätte, habe dabei oftmals mehr über die Produkte gewusst als der dortige Mitarbeiter. Aber wenn sich nun der Eindruck aufdrängt, dass man dazu nicht als Kunde behandelt, sondern eiskalt umhergeschubst wird, kann das doch für den Ruf der Branche nicht wirklich gut sein, finde ich.

                              Life is unpredictable - eat dessert first!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                LuganskL Offline
                                Lugansk
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo!
                                 
                                Einen Grund für eine Strafanzeige sehen ich nicht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SchluckbrunnenS Offline
                                  SchluckbrunnenS Offline
                                  Schluckbrunnen
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Inspired
                                  Ich befürchte, dass du, deine Bekannten und auch die andren User in diesem Thread den Sinn des Schreibens an den Gast und an das Hotel falsch verstehen.
                                   
                                  Der Veranstalter hat vom Hotel erfahren, dass das Hotel überbucht ist, und daraufhin ein Zimmer in einem Ersatzhotel gebucht. Da der Veranstalter die Gäste nicht mehr erreichen kann, hinterlegt er die Information über die Umbuchung im Hotel. Gleichzeitig macht er das Hotel darauf aufmerksam, dass es, wenn es nun wieder ein Zimmer frei hat, dies nicht den Gästen geben kann (denn diese sind ja bereits auf das Ersatzhotel gebucht). Sinn und Zweck ist, dass es im Ersatzhotel nicht zu einem kostenpflichtigen "No Show" kommt. Denn dann hätte der Veranstalter ja 2 Zimmer zu bezahlen.
                                   
                                  Schadenersatz: Meiner Meinung nach nein. Oder eben die 20 - 40 €
                                  Strafanzeige: Hüstel, mach dich nicht lächerlich.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Dieser Auffassung stimme ich zu. Die persönliche Namensnennung in beiden Briefen lässt auf ein solches oder ähnliches Problem schliessen, und der RV muss im ja Rahmen seiner Fürsorgepflicht zumindest als Ersatzleistung die Übernachtung garantieren.

                                    Schadensersatz ? Möglich, wenn ja, aber sehr gering. Strafanzeige ? Wohl völlig unmöglich, denn wie will man Betrug oder arglistige Täuschung begründen resp. nachweisen ?

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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