Hotel überbucht - was tun vor Ort?
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Hallo,
ich habe zwar schon im Malediven-Forum (Asien)
gepostet aber
ich denke es ist auch eine Reiserechtliche
Angelegenheit.Mir ist zum Glück noch nichts passiert, ich
habe aber in einigen
Hotelbewertungen meines Hotels gelesen, dass
diese Hotel
ständig und grundsätzlich überbucht wird.
Speziell trifft es ITS und Jahn- Bucher.Sie müssen dann umziehen auf eine andere Insel
oder sie müssen in eine schlechtere Kategorie.Ich habe bei ITS gebucht und nun ziemlich Angst
dass mir das auch passiert. Die Bewertungen des
Hotel sind sehr neu, zum Teil erst heute
reingestellt, also ist das Problem aktuell.Was kann ich vor Ort tun wenn es an der
Rezeption heißt, dass
kein Platz für uns wäre.
Ich hoffe natürlich nur das beste, aber ich
will vorbereitet sein wenn es uns doch trifft.Kann ich auf mein Zimmer beharren? Kann ich
Geld zurückverlangen auch wenn ich nur 1 Tag
woanders übernachten müsste?
Ist es euch schon so gegangen?
Was kann man tun?Vielen Dank für eure Hilfe
Mary -
Da hilft nur eines, etweder Du bekommst ein annehmbares Angebot oder Du bestehst auf sofortigen Rückttransfer zum Flughafen und Heimflug und zwar SOFORT und NACHDRÜCKLICH, mach einen riesen Aufstand, nicht Laut aber sehr bestimmt und handel z:b. Koffer zurück aufs Boot oder ins Taxi, keinen Zimmer-Schlüssel annehmen, nicht in den Transferbus einsteigen etc......so wird dann deutlich, dass Du es ERNST meinst, nicht belabern lassen sondern bestimmt auf eine akzeptable Lösung oder Heimflug beharren!
Es braucht da schon etwas Schauspielerei, ich habe NOCH NIE erlebt, dass die Reisenden die sich so NACHDRÜCKLICH verhalten haben, nicht das bekommen haben was Sie wollten oder aber ein erstklassiges Angebot, man sucht sich dann lieber "Opfer" die pflegeleichter sind und keinen solchen Aufstand machen......ist für den Veranstalter einfacher als einen Heimflug und ggf. einen Prozess zu riskieren!
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Über die rechtliche Seite kann ich nichts sagen.
Aber da es sich um die Malediven handelt, wird es nicht so ablaufen, daß Du erst auf der betreffenden Insel erfährst, daß sie überbucht ist, sondern bereits von der Reiseleitung auf der Flughafeninsel, von der aus die Weitertransfers per Boot oder Wasserflugzeug stattfinden.
Als ich vor einigen Jahren dort ankam, passierte nämlich genau dies einer Dame, die die gleiche Insel wie ich gebucht hatte (wir waren nicht gemeinsam angereist). Ihr wurde für die ersten Tage ihrer Reise (danach ging's noch auf eine Kreuzfahrt und danach nochmal auf dieselbe Insel) eine alternative Insel von der TUI angeboten, die einen etwas höheren Standart hatte. Sie nahm das Angebot auch an, daher weiß ich nicht, was ansonsten passiert wäre. -
Naja, kommt drauf an...
Hatte ein Hotel in SriLanka AI gebucht, Landeskategorie 2Sterne!
Am Flughafen hieß es dann- überbucht! ob ich mir vorstellen könnte in ein anderes hotel zu ziehen. leider hatte ich keinen katalog dabei um zu vergleichen (jetzt meine erste regel! auf allen reisen) und sagte blauäugig zu! und siehe da, eine traumhafte 4Sterne-HP-Anlage die extra für mich und die anderen Leidgenossen AI anbot. Dazu spendierte ITS noch einen Gratisausflug als Schadensersatz!

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Hallo!
Ich meine, ich hätte mal gehört, dass man dem Urlauber nie ein schlechteres Alternativangebot machen dürfte, sondern müsste ihm immer ein mindestens gleichwertiges oder sogar besseres Hotel anbieten.
Uns ist dies auch mal passiert, dass wir am Flughafen erfahren haben, dass unser Hotel überbucht sei.
Wir sind dann in ein neueres, schöneres, mit einem Stern mehr versehenen Hotel untergebracht worden.
Im Nachhinein haben wir den Urlaub zuhause vom Reisebüro nochmal durchrechnen lassen und hätten für das bessere Hotel, in dem wir dann unseren Urlaub verbracht haben, fast 800 Euro für 2 Personen mehr gezahlt.
Tja, Glück gehabt...
Gruß
Heike -
"Heike2610" wrote:
Ich meine, ich hätte mal gehört, dass man dem Urlauber nie ein schlechteres Alternativangebot machen dürfte, sondern müsste ihm immer ein mindestens gleichwertiges oder sogar besseres Hotel anbieten.Richtig, der Kandidat hat 100Punkte! Bingo!

aber da ist der haken, was ist "gleichwertig"?? ein super 5-sterne hotel in der türkei kann z.b. 499€ kosten- ein Traum! nun sagt aber der reiseveranstalte, sorry überbucht- aber dafür ein gleich ausgestattes 5Sterne-Hotel, was auch mehr kostet; nur hat dieses Hotel nicht den Komfort und Service des ersten gebuchten Hotels. Nun geht die Streitfrage los- ist es trotzdem gleichwertig? Auf dem Papier ja, aber wie bewertet man den Komfort??Für mich gehört z.B. ein Fön im Bad zum 5Sterne Komfort, andere stört das wenig... und genau da liegt der Knackpunkt!

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"Heike2610" wrote:
Ich meine, ich hätte mal gehört, dass man dem Urlauber nie ein schlechteres Alternativangebot machen dürfte, sondern müsste ihm immer ein mindestens gleichwertiges oder sogar besseres Hotel anbieten.Einmal - bitte verzeih - grundsätzlich und komplett falsch...
Ein Kunde, der vor Ort von einer Überbuchung seines gebuchten Hotels erfährt, mussgar keine Alternative annehmen: Sein geschlossener Reisevertrag wurde einseitig nicht erfüllt und er kann ihn daher mit sofortiger Wirkung und Rückabwicklung auflösen.
Das heißt: er kann auf sofortigen Heimtransport bestehen, falls dies der Veranstalter nicht macht, diesen selbst organisieren und die zusätzlichen Kosten dem Veranstalter verrechnen. Darüber hinaus steht ihm die Rückzahlung des gesamten Reisepreises zu - unabhängig davon, welche Leistungen er schon konsumiert hatte und er kann Schadenersatz verlangen.
Da diese Fälle schon fix und fertig ausjudiziert wurden, gibt es daran kein wenn und aber mehr.
So, nun steht die arme Familie im Urlaubsland und will aber Urlaub machen - möchte gar nicht mehr zurück in den Ruhrpott:
Dann muss der Reiseveranstalter, sofern er dazu in der Lage ist, eine Alternative anbieten, die kann gleichwertig oder höherwertig sein, wobei Mehrkosten der Veranstalter zu tragen hat oder aberauch minderwertig, wenn beispielsweise keine andere Alternative mehr verfügbar ist. In diesem Fall muss der Veranstalter selbstverständlich die Differenz zurück zahlen.
Nimmt nun die Familie eine Alternative an, so wurde ein neuer Reisevertrag geschlossen und die Familie kann keine Ansprüche mehr aus dem alten = überbuchten Hotel verlangen. Allerdings, sollte die Alternative mangelhaft gegenüber der Beschreibung oder dem Versprochenen sein, kann man diese - neuen - Mängel natürlich wieder reklamieren und u. U. dafür Geld zurück bekommen.
Alles klar?
Peter -
Da diese Fälle schon fix und fertig ausjudiziert wurden, gibt es daran kein wenn und aber mehr.
Ein paar Aktenzeichen??

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Hallo!
Ja, klar, das weiß ich auch, dass der Urlauber das Alternativangebot nicht annehmen muss.
Aber wer fliegt schon gerne wieder nach hause, wenn er sich Wochen oder Monate vorher schon auf diesen Urlaub gefreut hat, vielleicht dafür gespart hat und schon stundenlang unterwegs ist.
Aber bevor ich dann wieder nach hause fliege und mich 2 Wochen lang langweile und auch noch ärgere, nehme ich doch dann lieber das Alternativangebot an.
na ja, da muss man dann halt immer das Beste draus machen.
Wir haben es ja einmal erlebt, haben auch erst überlegt, ob wir zurückfliegen, aber dann steht man da mit seinen Koffern, hat wochenlang den Urlaub vorbereitet, dafür eingekauft, freut sich auf die Sonne und und und... und soll dann wieder in den Flieger zurück??? Neee.... und wir hatten ja auch wirklich ein Riesenglück mit dem anderen Hotel.
Glück gehabt...

Gruß
Heike -
Und genau auf diese Einstellung zählen die Veranstalter, also ich kenn keinen der naxch entsprechender glaubwürdiegr Drohung nicht ein annehmbares Angebot bekommen hat...da ist eben Schauspielkunst gefragt............
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Also mir ist das in Bulgarien bei fünf Urlauben dreimal passiert, dass das Hotel überbucht oder noch nicht fertig war. Zweimal wusste ich das vor Reisebeginn, einmal erst vor Ort. Jedesmal wurde uns ohne Aufpreis etwas Besseres angeboten. Haben wir natürlich akzeptiert. Von mir aus kann das so weiter gehen.
Gruß
Bulgarienfan
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man muss jetzt aber schon objektiv bleiben:
da die Hotelüberbuchung
dort das "beinharte" Recht des Kundens sofort und auf Kosten des Veranstalters heimfliegen zu können, Schadenersatzansprüche stellen zu können, Geld voll zurück bekommt und somit letztlich dem Veranstalter durch hohe Kosten zum Überdenken seines Handelns zwingtund dort die Überlegung, lieber Urlaub machen, als heimfliegen!
DAS darf man aber dann nicht dem Veranstalter anlasten! Denn würden auch nur 30 Prozent der Überbuchten nach dem Gesetz handelt, gäbe es deutlichst weniger bis gar keine Überbuchung mehr.
Früher waren Kunden mehr oder weniger wehrlos ausgeliefert.
Dann kamen die Rechte für die Kunden
die immer mehr ausgeweitet werden
und jetzt müssen sie sie halt einfordern...Gruß
Peter -
bei Tui ist mir das mal passiert. Hatte das Riu Taino in Punta Cana gebucht, es war restlos überbucht als wir ankamen, aber egal, die Leute fragten zuerst die Gäste ohne Kinder (war damals nur mit Partner), ob es was "ausmachen" würde, wenn wir stattdessen ins Riu Palace kämen......haben natürlich nicht nein gesagt

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Ist ja alles ganz Schön und Gut. Aber wenn ich mir ein bestimmtes Hotel ausgesucht habe, daß ich unbedingt haben will, nicht bekomme, bin ich sauer. Ist mit auf Ischia passiert. Fahre dort sei 35 Jahren jedesman im Frühling hin. Suche mir dann für das nächste Jahr ein Hotel aus. War belegt! Sollte dann ein 5* Hotel statt mein 4* bekommen. Kannte das 5*. Wollte da aber nicht hin (Ein erstklassiges Haus). Abgelegen und die Getränke und Trinkgelder sind dort auch entsprechend. Suche mir ja extra ein Hotel aus, daß ich mir vorher angesehen hatte. Nach langem Kampf bekam ich es doch. Auf dieser Insel ist es oft so, daß am Wochenende die Neapolitaner für 1 o. 2 Nächte kommen und dann einen besseren Preis bezahlen als wir Pauschalurlauber. Ab Momtag ist alles dann wieder frei. Auch hatte ich schön des öfteren einschlechteres, als das gebuchte Zimmer bekommen. Habe da 2 Nächte gewohnt. Konnte dann am Montag in mein/unser Zimmer umziehen. Bekommen dan n,wenn wir reagieren die Differenz vom Veranstalter wieder. Ein paar Euros, aber was soll das? Die Süditaliener sind so. Weil wir die Insel lieben, müssen wir das in Kauf nehmen. Habe auch schon mal von einem Veranstalter als schöne Geste für mein Ungemach eine Kiste Wein bekommen.
Gruß
Siegi -
Ich finde sowas geht garnicht wenn mann mit Kindern reist!!!!
Bei uns wird lange geplannt,jeder bringt seine Wünsche ein.Mein Sohn zb. wünscht sich viele Rutschen-das haben wir berücksichtigt.
Die Vorstellung Nachts am Zielflughafen anzukommen und mit umbuchungsvorschlägen konfrontiert zu werden wär blanker Horror-da könnte ein anderes Hotel noch soviele Sterne haben ohne Aquapark wär für uns der Urlaub dann gelaufen....
Wenn ich "Überraschungen"will buche ich eine Roulettreise -
hehe theorie und praxis - haufen schlaumeier hier...
ich selbst hatte im letzten jahr (ungefähr zu dem zeitpunkt, als das bgh-urteil kam) das zweifelhafte vergnügen, vom veranstalter in ein anderes hotel umgebucht zu werden: der folgende rechtsstreit wurde in der ersten instanz zwar gewonnen - aber es wurden nur die vorhandenen mängel nach frankfurter tabelle im ersatzhotel (bruchbude!) anerkannt und KEIN schadenersatz zugesprochen.
fakten: ich wurde NICHT vor antritt der reise über die umbuchung informiert sondern 'vor-ort' vor vollendete tatsachen gestellt - rückreise angeblich unmöglich, da alle flieger bis auf den letzten platz belegt, alle anderen/besseren hotels ebenfalls belegt.
gericht in erster instanz hat entschieden, das in meinem fall das bgh-urteil nicht zum vergleich taugt, weil (und jetzt haltet euch fest): die herrschaften damals im gegensatz zu mir gar nicht erst geflogen sind. wär ich auch nicht, WENN mir der veranstalter vorher bescheid gegeben hätte

wenn diese urteil so stehen bleibt, hätten reiseveranstalter in zukunft die wahl zwischen kunden anrufen und nach dem bgh-urteil evtl. schadenersatz zahlen müssen, oder nicht anrufen und billig davonkommen. welche praxis würde sich wohl durchsetzen???
zweite instanz läuft...
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na, das bleibt ja spannend, hättest Du nicht selber einen Flugplatz zurück oder ein anderes Hotel finden können?