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Wieviel Entschädigung kann man verlangen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BamiboyB Offline
    BamiboyB Offline
    Bamiboy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag Liebe Foren Gemeinde,

    Habe folgende Frage wie schon im Titel erwähnt.
    Und zwar:

    Habe mit Meiner Freundin einen 14 Tägigen Ägypten Urlaub gebucht und alles hat super geklappt bis auf unseren Rückflug, das war echt eine Katastrophe.
    Rückflug war geplant am 14.08.2011 6:40 - 12:45 Uhr mit Air Berlin (AB3401) nach Dresden.
    15 Stunden vor der Abholung hat sich der Flug geändert auf 14.08.2011 19:50 - 23:25 Uhr mit Air Berlin (AB3649) soweit so gut kann ja alles passieren. Deshalb soll man ja vorher nochmal schauen wobei 15 Stunden auch schon recht kurzfristig sind (in der Regel 1 - 2 Tage vor Abflug) Nun sollten wir 16:50 Uhr vom Hotel abgeholt werden.
    14:20 Uhr klingelte das Telefon und ich kam gerade aus der Dusche und bekam die Mitteilung das unser Flug gestrichen wurde und wir doch in 20 Minuten unten an der Rezeption sein sollten weil unser Bus kommt. Wir sollten nach Zürich Fliegen, dort Übernachten und am nächsten Tag mit dem Zug nach Dresden.
    Also Koffer gepackt und runter zur Rezeption innerhalb der 20 min. puhh
    Dann bekamen wir dort einen neuen Anruf von Thomas Cook mit neuen Flugdaten.
    Wir sollten noch eine Nacht im Hotel bleiben und am nächsten Tag nach Hamburg fliegen  (DE1033) und von dort mit dem Zug nach Dresden.
    Also zurück ins Zimmer. Abends halb 11 wurde uns ein Zettel unter der Tür durch geschoben. Auf diesem stand das unser Flug anstatt nach Hamburg nach Düsseldorf geht (DE1893). Die Flugzeiten waren fast gleich.
    Am nächsten Tag flogen wir also nach Düsseldorf und kamen da gegen 17:10 an.
    Nun schnell zum Neckermann Schalter um denen das Problem zu schildern und neue Tickets für Bahn/Flugzeug zu bekommen.
    Bahn war unzumutbar da wir 11 Stunden gefahren währen und hätten 7 mal umsteigen müssen. Dazu kommt das ich für Montag noch einen Tag Urlaub nehmen musste und mein Chef mich schon vermisst hat.
    Wir bekamen dann nach langem hin und her und vielen Telefonaten zum Glück Tickets für einen Flug von Düsseldorf nach Dresden auf 20:30 Uhr.
    21:45 Uhr waren wir dann endlich in Dresden gelandet und konnten unsere Heimreise mit dem Auto antreten.

    Nun zu meiner Frage,
    wieviel Entschädigung steht mir und meiner Freundin für diese unannehmlichkeit
    verbunden mit viel Stress zu??

    Danke schonmal im Vorraus und ich hoffe das euch so etwas niemals passiert.

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    • miss_varnaM Offline
      miss_varnaM Offline
      miss_varna
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Meine persönliche Einschätzung, die auf keiner rechtlichen Grundlage basiert:

      Ihr hattet viel organisatorischen Hickhack, keine Frage. Aber letztendlich wurdet Ihr zu Eurem Ankunftsort befördert (einen Anspruch auf Non-Stop-Flug gibt es nicht), ohne dass Euch dadurch Mehrkosten entstanden sind, außerdem durftet Ihr 1 Tag länger im Urlaub bleiben. Was für ein Schaden ist Euch dadurch entstanden, für den Du eine Entschädigung bekommen willst?

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      • BamiboyB Offline
        BamiboyB Offline
        Bamiboy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja ich bin der Meinung das mir eine Entschädigung zusteht.

        1. Zwei Air Berlin Flüge wurden gestrichen und mussten 1 Tag später mit Condor fliegen und das an einen Flughafen der 400km weit Weg ist.
        2. Ich hätte Montag früh auf Arbeit sein müssen.
        3. Den Tag länger konnte man nicht mehr nutzen da Koffer gepackt und es eh nur noch aufs Abendessen warten war und Übernachten.

        Im internet steht was von bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung wenn der Flug gestrichen wurde. Und das wurde er ja.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich schließe mich miss_varna ist - ist allerdings auch nur meine persönliche Meinung.

          1. Der RV kann die Airline austauschen (siehe AGB)
          2. Dass du von einem zusätzlichen Gratis-Urlaubstag nicht profitiert hast, weil alles bereits im Koffer war, wird m. E. nicht in Betracht zu ziehen sein.
          3. Ihr wurdet an euren Ankunftsort befördert: mit dem Flieger (wie vorgesehen).

          Bleibt der zusätzlich genommene Urlaubstag. Ob dir dadurch ein Schaden auf der Arbeitsstelle entstanden ist, kann ich nicht beurteilen.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • miss_varnaM Offline
            miss_varnaM Offline
            miss_varna
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Welcher Schaden ist Dir bei Punkt 1 entstanden? Flug mit DE statt AB? Ist Jacke wie Hose und Recht des Veranstalters, den Beförderer zu wechseln. Die 400km sind unerheblich, Ihr seid doch nach Dresden geflogen. Einen Anspruch auf einen Non-Stop-Flug gibt es nicht, wie schon gesagt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BamiboyB Offline
              BamiboyB Offline
              Bamiboy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Im Internet findet man auf vielen Seiten folgendes

              Annullierung Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:
              Erstattung des Ticketpreises kostenloser Rückflug zum Abflugort anderweitige Beförderung zum Zielort Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen:
              250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden 400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Dein Flieger hatte keine Verspätung.
                Das Rückflugdatum wurde geändert - und ich gehe davon aus, dass du dich damit einverstanden erklärt hast bzw. dem nicht widersprochen hast. Oder doch ?

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich gehe davon aus, dass die planmäßige Ankunft 14.8. 12.45 war, tatsächlich aber Dresden erst am 15.8. um 21.45 Uhr erreicht wurde.
                  Abzüglich 5h kannst du pro Stunde der Verspätung 5% des Tagespreises deiner Reise geltend machen. Exakt diese Ansprüche (Verpfelgungsleistungen wurden erbracht) sind an den Veranstalter zu richten, ggf. kann man sich auf die Frankfurter Tabelle beziehen. Darüber hinaus sind für "Beschwerlichkeiten und Stress" wohl kaum Entschädiguingsleistungen zu erwarten.

                  Eine Entschädigung gem. der EU Fluggastverordnung kann m.E. nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der geplante Flug der AB wurde nachweislich gestrichen.
                  Ich bezweifle das allerdings ... :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • LuganskL Offline
                    LuganskL Offline
                    Lugansk
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo!

                    Ich schließe mich der Meinung von vonschmeling an. Eventuell kanst Du auch noch den Lohnausfall für einen Tag geltend machen. Dein Chef wird Dir ja den Lohn wegen unentschuldigen fehlens (Du warst ja nicht krank gemeldet) abziehen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Lugansk
                      Vorsichtig, wir wissen nicht, ob der TO Lohn- oder Gehaltsempfänger ist, es dürfte im Übrigen ungeachtet dieses Details nicht möglich sein, einen Verdienstausfall geltend zu machen, da sich der Fluggast ja - wenngleich nolens volens! - mit der späteren Rückreise wohl einverstanden erklärt hat.
                      Ich bin ziemlich sicher, dass ihm die 5% aus RP/h >5 zustehen, nicht mehr!

                      @Bamiboy
                      Nochmal ganz am Rande: Das Durcheinander, das ihr erlebt habt, ist ganz sicher nicht unter dem Titel "ordentliche Dienstleistung" zu führen - also verstehe meine Beiträge bitte nicht falsch!
                      Ich zähle lediglich die mir geläufigen Rechtsmittel für eine Beschwerdeführung auf, über die "Qualität" des Abreisemanagements schweigt des Sängers Höflichkeit ...! 😞

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carsten79C Offline
                        carsten79C Offline
                        carsten79
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Schließe mich ebenfalls der Meinung von vonSchmeling an.

                        Deine 3 aufgezählten Punkte tun überhaupt nichts zur Sache (wenngleich ich es absolut verstehe, dass ihr bei so einem Durcheinander angefressen seid):

                        zu 1: Du hast es ja offensichtlich akzeptiert bzw. nicht widersprochen. Ob nun, ein, zwei oder achtzehn Flüge gestrichen wurden ist ebenfalls völlig unerheblich. Der Flug nach DUS, 400 km weg von dresden, spielt auch keine Rolle, da ihr ja weiter geflogen seid nach Dresden. (Selbst bei der Bahnfahrt hättet ihr nichts machen können, außer der zusätzlichen Zeit, die ihr später angekommen wäret, erstatten zu lassen - solange der RV das Bahnticket zahlt. Du hast für eine Beförderung nach Dresden bezahlt - und diese hast du erhalten und hättest du auch mit einer Bahnfahr erhalten.)

                        zu 2: Das ist - sorry - dein Problem. Der RV kann sich wohl kaum darum kümmern, wie weitsichtig und vorausschauend (oder eben auch nicht) seine Gäste ihre Urlaubstage bei den Arbeitgebern einreichen.

                        zu 3: Sorry, auch das ist unerheblich.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LuganskL Offline
                          LuganskL Offline
                          Lugansk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo vonschmeling!

                          Wieso Vorsicht? Ich hatte doch deutlich "eventuell" geschrieben!

                          Ob der TO sich mit dem verspäteten Rückflug einverstanden erklärt hat, wissen wir nicht. Auch wenn er gesagt hätte "Ich will sofort zurück fliegen" hätte ihm auch nichts genutzt, da ja der Flug gestrichen war.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BamiboyB Offline
                            BamiboyB Offline
                            Bamiboy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Der Flug wurde gestrichen und wenn ich gesagt hätte ich will aber den Flug haben und keinen anderen hätten Sie mir gesagt das das nicht geht. Das Neckermann nichts dafür kann ist mir ja klar aber Air Berlin. Und das was zur Zeit in den Nachrichten kommt, da wunderts mich nich das der Flug gestrichen wurde weil er für Air Berlin zu unlukrativ war. Wahrscheinlich nur halbvoll oder so.
                            Konnte aber da ich kein Internet im Ausland hatte auch nicht schauen ob der Flug gestrichen oder einfach überfüllt war. Doch selbst wenn der Flug überfüllt war gilt angeblich diese Regelung wie im vorherigen post von mir geschrieben.
                            Schonmal danke für eure Beiträge. Und wie wird das mit den 5% je stunde gerechnet?
                            21.45 Uhr - 5 Stunden = 16:45 Uhr
                            14.08.2011 12:45 - 15.08.2011 16.45 = 28 Stunden und nun weiter? wieviel prozent bekomme ich dann?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              b) 28,5 x 5% des Tagessatzes deiner Reise - aber das ist nur "die Forderung" - was du "bekommst" steht in den Sternen!
                              a) Falls der AB Rückflug (das lässt sich leicht recherchieren!) wahrlich nicht stattgefunden hat, kannst du es mit einer Beschwerde bei der Airline direkt versuchen. Frag mich nicht nach den Chancen, maßgeblich würde sein, du warst im Falle einer Cancellation (unwahrscheinlich!) tatsächlich namentlich auf der Passagierliste (auch unwahrscheinlich).
                              Du wurdest allerdings im Vorfeld mehrfach auf andere Operatings hingewiesen (vermutlich auch gebucht?!), wahrscheinlich hatte der RV deine Rechte auf das ursprüngliche Operating also längst verbraucht?!

                              Würde dir uwf. auf der Grundlage der EUVO zu den Fluggastrechten eine Entschädigung von der Airline zugesprochen, werden anderweitige Entschädigungsleistungen in Abzug gebracht.
                              Man kann sich nun mal nicht "doppelt entschädigen lassen".

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • oldhopkinsO Offline
                                oldhopkinsO Offline
                                oldhopkins
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Laßt Dir das nicht gefallen und kämpfe um dein Recht.
                                Mir hat man auch keine großen Hoffnungen gemacht und trotzdem bin ich schon bei 20%
                                Rückerstattung.

                                Hier kannst Du dich informieren was alles möglich ist.

                                http://www.adac.de/_mm/pdf/2011-ADAC-Tabelle-Reisepreisminderung_30348.pdf

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Reitet man zu solchen Sprüchen, die nicht das Mindeste mit dem Sachverhalt gemein haben, eigentlich "piaffe in eine hell erleuchtete Arena"??
                                  ❓

                                  Ich frag mich zunehmend, wer die "Ritter teutonischen Reisrechtsanspruchs" eigentlich zu ihren Würden schlägt??
                                  😱

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Teutonische Rechthaberei ist für Klientel verständlicher und letztendlich ist's ganz einfach eine Methode der Refinanzierung des nächsten Urlaubs.

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich sag´s jetzt mal so: Sofern es reichlich Kandidaten gibt, die fabulösen "Rettungsaktionen" glauben und die Plots durch und durch manipulierter Aussendungen nicht von "Recht" unterscheiden können, werden wir hier immer noch bizarreren Ansinnen beiwohnen dürfen, die mit dem Prädikat "rechtsmäßiger Anspruch" einfach gar nichts mehr gemein haben!
                                      :?
                                      Soweit es die hier zur Diskussion gestellte Causa betrifft, ist sowohl im Thread alles gesagt, als auch Details zur Verspätung im Sammelthread nachlesbar.
                                      Gramvolles Hadern mit Wirklichkeit ./. Kommerz TV bringt sicher ebenso wenig, wie knorrige Durchhalteparolen unter Einbeziehung der eigenen - völlig anders gelagerten! - Sache!?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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