Fluggastrechte Schweiz
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Hallo Leute!
Wir haben gegenüber dem Reiseveranstalter unsere Ansprüche für den verloren gegangenen Urlaubstag (Anschlußflug in Zürich unverschuldet verpasst, da LH Verspätung hatte und EDW nicht gewartet hat) geltend gemacht, indem wir die verkorkste Hinreise reklamiert hatten.
Gestern erhielt ich die Antwort, dass es eine Vereinbarung zwischen Reiseveranstalter und dem Carrier (SWISS) gäbe, wonach die Airline sich um den Schadensfall kümmert. Swiss würde sich nach Prüfung des Sachverhalts direkt an mich wenden.
Ist es nicht so, dass bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter haftet?
Da das Ganze auf dem Flughafen Zürich passierte (also nicht in der EU Zone), greifen da die EU Fluggastrechte nicht oder? Oder doch, weil die Lufthansa Maschine bereits in Frankfurt mit Verspätung losgeflogen ist?
Oder welche Fluggastrechte gelten hier nun? Stimmt das, was man mir als Antwort geschrieben hat?
Wäre über hilfreiche Antworten dankbar.
Grüsse
Michi -
Grundsätzlich hast du natürlich auch Ansprüche an den Veranstalter, nämlich im Rahmen der Frankfurter Tabelle. Sieh dir diese einmal an zu Verspätungen. Bitte bedenke aber, dass An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage gelten und du also keinen "versäumt" hast, wenn du nicht 24h später am Urlaubsort angekommen bist.
Im Vergleich zu den Ansprüchen aus den EU Fluggastrechten (die an die Airline zu richten sind, das ist absolut korrekt!) sind die Erstattungen nach FT aber minimal.
Hier findest du einige Informationen, wie die EU Fluggastrechte in der Schweiz Anwendung finden.