Ersatz von Reisekosten, wenn aus Messe herausgemobbt wurde
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Ich hoffe, ich bin hier im Forum richtig mit meiner Frage, mir ist in meiner Panik nichts anderes eingefallen, wo ich meine Frage stellen könnte.
Es geht um folgendes:
Ich bin selbständig, in einem Ein-Frau-Betrieb und stelle zweimal im Jahr auf einer Messe im europäischen Ausland aus. Bisher habe ich mir dabei den Tisch immer mit einer Mitausstellerin, ebenfalls aus Deutschland, geteilt.
Letzte Woche fiel der Dame nun ein, dass sie einen Tisch für sich alleine haben möchte.
Weil aber schon alle Tische vergeben waren, hat sie mich per Email aufgefordert, die Messe abzusagen.
Ich habe ihr darauf zurück gemailt, dass ich das leider nicht kann, weil Flug(Ryan Air) und Hotel bereits gebucht und bezahlt sind und ich im Falle einer Stornierung mein Geld nicht zurück bekommen würde.
Daraufhin hat sie sich nicht mehr bei mir gemeldet und ich dachte, sie hätte das akzeptiert.
Bis ich gestern eine Email von der Veranstalterin bekam: Die "nette" Kollegin hat sie hinter meinem Rücken angeschrieben und erklärt, sie würde die Messe dieses Mal alleine machen und jetzt habe ich meinen Standplatz verloren.
Ich habe der Veranstalterin natürlich sofort zurück geschrieben und erklärt, was wirklich abgelaufen ist .
Desweiteren habe ich ihr von meinem Problem mit dem Flug und dem Hotel erzählt und sie gebeten, mich zumindest auf die Warteliste zu setzen für den Fall, dass jemand absagen sollte.
Ausserdem habe ich noch einen Hilferuf an die anderen Mitaussteller geschickt und angefragt, ob vielleicht jemand anderes bereit ist, mit mir zu teilen.
Für den Fall, dass ich trotz all dieser Bemühungen keinen Standplatz bekomme, wollte ich gerne wissen, ob ich dann von der Kollegin die Erstattung von Flug und Hotel verlangen kann?
Ich weiß, das ist etwas anders als die Fälle, um die es sonst hier geht, aber vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben. -
@Tascha
Stimmt, dein Fall hat nicht wirklich etwas mit "Reiserecht" zu tun
, da du das Geld für die Ausgaben von deiner Kollegin zurückfordern möchtest.
Aber ob du eine Rückzahlung von ihr verlangen kannst ? Habt ihr bezüglich der Messe ein festes Abkommen o. Ä. ? Kann sie dich "einfach so" rauswerfen ?
Davon abgesehen:
Du kommst nicht aus dem Vertrag mit dem Hotel raus ?
Ich frage das, weil viele Verträge bei Nur-Hotelbuchungen die Klausel haben, dass man bis zum Tag der Anreise (bis zu einer bestimmten Uhrzeit) kostenfrei stornieren kann.
Oder hast du ein "Paket" gebucht ?Tut mir wirklich Leid, dass ich dir nicht mehr helfen kann. Vllt. kommt ja noch jmd. vorbei, der Genaueres weiß.

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Das Hotel habe ich direkt dort gebucht, es war ein Sonderangebot , eben mit dem Haken, dass man nicht stornieren kann.
Einen "richtigten" Vertrag mit der Kollegin habe ich leider nicht.
Dafür aber einige Emails sowohl von ihr als auch von der Veranstalterin der Messe:
Der Tisch wurde und beiden zusammen angeboten, in der Mail hat die Veranstalterin dann auch gleich gefragt, ob wir getrennte Rechnungen haben wollen oder eine zusammen.
Die Kollegin hat bereits auf einer anderen Messe der Dame ausgestellt und sie meinte, eine gemeinsame Rechnung wäre der Veranstalterin lieber, weil sie da weniger Arbeit hat.
Leider hat mich keine der beiden darüber aufgeklärt, dass mich die Kollegin dann jederzeit rauswerfen kann, sonst hätte ich dem nie zugestimmt. -
Tascha wrote:
Leider hat mich keine der beiden darüber aufgeklärt, dass mich die Kollegin dann jederzeit rauswerfen kann, sonst hätte ich dem nie zugestimmt.@Tascha, wie von curiosus schon angesprochen, hat dein Anliegen so gar nichts mit Reisen sondern lediglich mit Vertragsrecht zu tun. Deine oben zitierte Anmerkung zeigt leider nur zu deutlich (und das soll jetzt kein Vorwurf sein, sondern lediglich eine sachliche Feststellung), dass dir diesbezüglich jegliche Kenntnisse dazu fehlen. Im Vertragsrecht muss dich niemand über etwas aufklären, lediglich die Verträge müssen handfest sein und der nötigen Rechtsgrundlagen entsprechen. Das nötige Wissen dazu muss sich jeder selbst aneignen (oder man hat einen RA für derartige Angelegenheiten). In deinem Fall erscheint also der Gang zum RA unumgänglich, denn die Frage ist ja im Endeffekt, welche Verträge mit wem und warum zu welchem Zweck geschlossen wurden, was hier im Reiseforum aber nicht geklärt werden, auch nicht bei genauer Kenntnis über etwaigen Schriftverkehr und etwaiger Handelsbräuche, die durchaus zum Vertragsschluss führen können, aber der Schriftform zum Beispiel entbehren.
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Sorry, kann ich da nur sagen.
Im Geschäftsleben zählt nun mal nur das Schriftliche.
Und wenn auf der Messestandrechnung nicht Dein Name vorhanden ist, hast Du dort auch nichts gebucht, das bisherige Teilen des Messestandes war dann ein Entgegenkommen der "Kollegin".
Versuche, wie schon geschrieben, eine Alternative bei einem anderen Stand zu finden, evt. gibts noch kurzfristige Absagen anderer Ausstellervor Beginn, die Du mit einem "Last-Minute"-Preis nutzen könntest?
Den Rat, einen Rechtsanwalt damit zu betrauen, sehe ich als herausgeworfenes Geld an, die Kosten würden die zur Debatte stehende Summe von Flug und Hotel mit Sicherheit übersteigen ohne Aussicht auf Erfolg.
Sollte es für Dich keine Lösung geben (Ich wünsche Dir eine!), siehe es als bittere Erfahrung an und sichere zukünftige geschäftliche Verbindungen immer schriftlich ab. -
..meine Güte kann man da nur sagen, keine Vertäge, Ryan Air, Hotel"Schnäppchen"...
OT ich weiß, aber genauso wie der gesamte Beitrag,.... -
Bevor die arme Tascha jetzt fertig gemacht wird, sollte man hier wohl ein Schloss vorhängen.
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Vielen Dank für Eure Ratschläge, ich dachte schon, dass sich da rechtlich nicht viel machen lässt, aber zum Glück hat sich die Sache auf andere Weise geregelt:
Es gibt in der Tat immer wieder Absagen, und in Anbetracht der Umstände hat mir die Veranstalterin versprochen, dass ich den ersten Tisch bekomme, der frei wird.
Vielleicht kurz noch ein Wort zu Ryan Air und Schnäppchenhotel:
Leider ist die Ryan Air die einzige Airline, die von Karlsruhe aus direkt zum Veranstaltungsort fliegt, andere Airlines fliegen nur mit zig-mal umsteigen und sind erheblich teurer. Außerdem ist die Airline bei weitem nicht so schlecht wie ihr Ruf.....
Leider sind die Hotels am Veranstaltungsort ziemlich teuer, und da muss man zwangsläufig nach Schnäppchen Ausschau halten und dann eben einfach darauf hoffen, dass nichts dazwischen kommt, was ja bisher auch gut geklappt hat.
Abschliessend noch einmal vielen lieben Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, meine Anfrage zu lesen und mir zu antworten. -
@reiseheinzl
Warum ein derartiger Beitrag ? :?
@Tascha
Du musst dich nicht für die Wahl deiner Airline und deines Hotels rechtfertigen.
Ich hoffe, dass sich alles zu deiner Zufriedenheit entwickeln wird und wünsche dir viel Erfolg bei der Messe.
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@tascha
ich wünsche dir, dass du noch einen "nachrück" platz bekommst.
vor allem würde ich mir für nächstes jahr schon mal einen tisch sichern.
und zwar auf deinem namen reserviert.
das war ein anfängerfehler, der dir vermutlich kein 2. mal passieren wird
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Tascha, Du musst Dich hier wahrlich nicht für Deine Wahl des Transportes und der Unterkunft rechtfertigen! Viele Existenzen sind schon daran gescheitert, dass jemand auf dicke Hose machte, da finde ich eine reale Selbsteinschätzung tausendmal besser!
Wie die Anderen schon sagen, verbuche es als Erfahrung, die macht jeder, besonders bei Selbständigkeit, wenn man nicht nen Chef hat, der einem alles vorkaut...
Wünsche Dir viel Glück mit dem Ersatzstand und ganz viel Erfolg!
@ reiseheinzl
Schön zu sehen, dass es noch perfekte Zeitgenossen gibt
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@ doc
Dem schliesse ich mich in allen Punkten an..
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Da der Thread wider Erwarten doch noch nicht geschlossen wurde, erlaube ich mir, doch noch mal was dazu zu sagen: Mein Hinweis, dass in diesem Falle nur ein RA helfen kann, bezog sich nicht auf eine nie gestellte Frage "RA ja oder nein", sondern auf Tascha ihre hier zitierte Frage:
Tascha wrote:
Für den Fall, dass ich trotz all dieser Bemühungen keinen Standplatz bekomme, wollte ich gerne wissen, ob ich dann von der Kollegin die Erstattung von Flug und Hotel verlangen kann?
Da keiner von uns aus der Ferne den Fall beurteilen kann und Tascha selbst keine Antworten für ihr Problem gesehen hat, kann nur ein Rechtskundiger Antworten geben. So einfach ist das. Auch nur der RA kann anhand des Schriftverkehrs (und den gab es wohl) erkennen, ob etwaige Verträge geschlossen wurden, die einzuhalten sind. Dazu muss nicht auf jedem Schriftstück "Vertrag" stehen, um ihn als solches zu erkennen. Es reicht der Wille aus, der mit einem solchen Schriftstück bekundet werden soll, denn mal davon abgesehen, dass es keinen Vertrag mit dem Veranstalter gab, kann durchaus ein Vertrag zwischen Tascha und ihrer Kollegin zustandegekommen sein. Aber dazu fehlen uns nunmal die Unterlagen und letztendlich wahrscheinlich auch der rechtliche Weitblick und deshalb mein Rat, bei Bedarf einen RA aufzusuchen.Im Endeffekt hat sich dieses Thema ja aucn von selbst erledigt, was mich natürlich sehr freut.
@Tascha, auch von mir ein dickes Daumendrücken und gaaanz viel Erfolg bei deinen Präsentationen dank der motivierten Veranstalterin, Ryanair, dem Schnäppchenhotel und deinem eisernen Willen. Wie unser doc schon sagte, musst du dich hier vor niemandem rechtfertigen, warum du nicht mit Singapore Airlines in der Firtsclass von Buxtehude nach Wannereikel fliegst, um dein Geschäft zu präsentieren. Das sind letztendlich gern auch die, die irgendwann mit Peter Zwegert in trauter Zweisamkeit auf dem heimischen Sofa sitzen und leidige Bekanntschaft mit seinem Flipchart machen. Also liebe Tascha, viel Erfolg! -
OTs gelöscht und abgeschlossen, da sich der Fall erledigt hat!
Vielen Dank für die sachlichen Postings.
LG
Sokrates