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Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
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  • heiki2305H Offline
    heiki2305H Offline
    heiki2305
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo miteinander,
     
    wie verhält es sich eigentlich zwischeeen Arzt/Krankenkasse und der Versicherung, wenn man  seine Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren  muß?
    Die Versicherung bekommt doch ein Attest vom Arzt. Und dann??? Hakt dann die Vrsicherung noch bei der K.kasse nach, z.B. wie oder wie lange, o.ä.. behandelt wurde     oder
    ist mit dem Attest schon alles erledigt?
     
    VG + Danke für Eure AWs.

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du solltest dich auf jeden Fall nicht darauf verlassen, dass sie es nicht tun...... 😛
      Wäre ja auch denkbar, daß es sich um eine Geschichte handelt, die von vorn herein bei AGB ausgeschlossen war.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • anjuanaA Offline
        anjuanaA Offline
        anjuana
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ob bei der Krankenkasse nachgefragt wird, weiß ich nicht, ein Attest vom Arzt ist zumindest nicht zwangsläufig ausreichend.
         
        Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
        Quelle http://www.rechtspraxis.de/reiserueckvers.htm


        1 Antwort Letzte Antwort
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        • carofeliC Offline
          carofeliC Offline
          carofeli
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ... gefunden bei der Europäischen Reiseversicherung AG München
           
          Versicherte Gründe sind u.a.:

          • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte

          • Schwere Unfallverletzung

          • Tod

          • Unerwarteter Termin zur Organspende

          • Schwangerschaft

          • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse

          • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

          • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

          Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
          Voreingenommenheit.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DylanD Offline
            DylanD Offline
            Dylan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Diese Gründe sind ja schön und gut, liebe Carofeli.
            Aber was haben diese Gründe mit der eventuellen Anfrage bei der Krankenkasse zu tun?

            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              heiki2305 wrote:
              ...Die Versicherung bekommt doch ein Attest vom Arzt. Und dann??? Hakt dann die Vrsicherung noch bei der K.kasse nach, z.B. wie oder wie lange, o.ä.. behandelt wurde     oder
              ist mit dem Attest schon alles erledigt?...

              Die Art der Fragestellung impliziert zumindest du könntest es befürchten.
              Nein, mit einem einfachen Attest ist es bei einer RRV meist nicht getan, der Arzt ist im eingeforderten Versicherungsfall von seiner Schweigepflicht entbunden, die RRV kann zusätzlich ein eigenes Gutachten zu Hilfe ziehen.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • katjaworldK Offline
                katjaworldK Offline
                katjaworld
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @heiki2305, mal ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der R+V zur RRV:
                "§ 4 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

                1. Die versicherte Person ist verpflichtet,....
                  e) zur Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt, auf Verlangen des Versicherers Heilbehandler, Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zur Auskunftserteilung zu ermächtigen
                  und von ihrer Schweigepflicht dem Versicherer gegenüber zu entbinden."
                  Wie du siehts, möglich ist alles!
                1 Antwort Letzte Antwort
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                • katjaworldK Offline
                  katjaworldK Offline
                  katjaworld
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @heiki2305, ich kann aus deiner Anfrage nicht genau entnehmen, ob du eine Reise stornieren willst oder schon hast. Solltest du dich schon seit längerem aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung mit dem Gedanken tragen, eventuell eine Reise stornieren zu müssen, müsstest du dich ja zumindest mal mit dem eventuell bei deiner Versicherung existierenden "Medizinischen Dienst" in Verbindung setzen, um zu erfragen, ob die Reise zum jetzigen Zeitpunkt storniert werden soll. Stornierst du zu spät und es entstehen dadurch höhere Kosten, wird dir unter Umständen die Versicherung die Erstattung der höheren Kosten bis hin zu den kompletten Leistungen verweigern. Darüber gibt es bereits zig Gerichtsurteile zugunsten der Versicherung. Es reicht in den seltendsten Fällen auch eine Bestätigung des Arztes aus, dass du von dann bis dann mit der und der Diagnose krank geschrieben warst. Bei der ERV z.B. erhältst du ein Formular "Ärztliche Bescheinigung" mit Fragen wie: "Wann erkrankte der Patient", "Wann erfolgte die erste Behandlung", "Wurde diese Erkrankung zuvor bereits einmal/mehrfach behandelt, wenn ja, wann und durch wen?", "Handelt es sich um eine Erkrankung, die seit längerer Zeit besteht?" und "Wann durfte in Anbetracht der gestellten Diagnose nicht mehr sicher mit planmäßigem Antritt der Reise gerechnet werden?" Da dein Arzt ja sowieso zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet ist, werden hier an dieser Stelle also schon etliche Weichen gestellt in Bezug auf die Leistungspflicht des Versicherers. Die Krankenkasse wird sicherlich hinzugezogen, wenn nicht auszuschließen ist, dass es auch noch andere Ärzte im Vorfeld gab, die dich zu einer bestimmten Thematik behandelt haben.

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                  • heiki2305H Offline
                    heiki2305H Offline
                    heiki2305
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo zusammennnnnn,
                     
                    erstmal ein Gutes, Neues Jahr!
                     
                    Vielen Dank für Eure AWs.
                     
                    @katjaworld.
                    Ich habe nicht storniert oder es vor. Es war nur eine allgemeine frage, da ich manchmal Reisen für mehrere Leute plane.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • martinagenzM Offline
                      martinagenzM Offline
                      martinagenz
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich habe von Freunden schon wilde Sachen gehört. Da stellen sich gern mal Reiseanbieter und Versicherungen quer, wenn es zum Schwur kommt.

                      Im Bekanntekreis gab es auch einen problemlosen Fall: meine Freundin musste nur das ärztliche Attest bei der Versicherung einreichen, bekam dann den Reisepreis erstattet (den sie beim Reiseanbieter zuvor bezahlt hatte).

                      martinalucia

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • unterwasser-U Offline
                        unterwasser-U Offline
                        unterwasser-
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        hier stand ja etwas von einem eigenen Gutachten, das die Versicherung anfertigen lassen könnte. Dieses wäre ja in jedem Falle nicht an dem Tag anzufertigen an dem man  erkrankt. Wieviel Aussagekraft hat so etwas dann? Und wer garantiert, dass der Gutachter dann nicht einzig im Interesse der Versicherung handelt? Am Ende stünde ja dann Aussage gegen Aussage - soll das also nur der Abschreckung dienen?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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