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Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Günter/HolidayCheckG Online
    Günter/HolidayCheckG Online
    Günter/HolidayCheck
    Admin Experte Fuerteventura
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Nur zur Ergänzung - aus den Reisebedingungen der TUI:
     
    2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der
    Bestätigung dieAnzahlung in Höhe von i. d. R. 25 %,
    bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten so -
    wie ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisredu zier ten
    Specials, Sparreisen und Reisen der Marken Discount
    Travel, reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI, XDiscount Travel
    und BestPreis-Angeboten von TUI FlussGenuss so -
    wie Ticket-Paketen aus Leistungs beschreibungen
    (Ziffer 3.1) mit dem Titel „Musicals & Shows“ 40 %
    des Gesamtpreises fällig.

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    • Helmut & UllaH Offline
      Helmut & UllaH Offline
      Helmut & Ulla
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @Urlauber61
       
      welche Stornokosten ❓   - die für 2 Tage vorher. oder 8 Wochen vorher, oder 3 Monate vorher????
       
      Ich denke, es geht da eher um die Minimierung des Risikos der RV gegen Insolvenzen des Kunden....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Das auch ... aber noch eher um die Zinsgewinne, die die RV machen, wenn sie die Anzahlungen anlegen ... ist zwar pro Kunde nur "Kleinvieh", aber bei Großveranstaltern macht das eine Menge Mist ...  😉
         
        Normalerweise entspricht die Anzahlung auch gleichzeitig dem niedrigsten Stornosatz lt. AGB, um sich den Stress des Eintreibens der Stornokosten im Falle einer Stornierung zu ersparen.
         
        Auch bei denStornokosten ist die Rechtslage unklar: Tenor der Reiserechtler ist, dass mehr als 1 Monat vor Reisebeginn nicht mehr als 20 % Stornokosten als Pauschale verlangt werden dürfen.

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Zinsgewinne...
          Hast schon mal drüber nachgedacht dass die RVs auch kräftig in Vorkasse gehen müssen--Personalkosten haben, dicke Vorauszahlungen an Hotels leisten- Incoming Agenturen bezahlt werden müssen usw...?
          Und bei den Xlern sind deren Flüge auch in aller Regel von den Veranstaltern sofort zu bezahlen, also so, als ob Du selbst einen Flug buchst..

          Nur mal so als Denkanstoss!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Urlauber61U Offline
            Urlauber61U Offline
            Urlauber61
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            In dem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, daß es viele Hotels gibt, die günstige Sonderpreise für Übernachtungen anbieten, wo bei der Buchung 100% des Reisepreises sofort bezahlt werden müssen und die nicht erstattbar sind. 😛
            Also entweder sparen oder flexibel sein. Das hat man sich wahrscheinlich bei den Fluggesellschaften abgeguckt. Insofern halte ich 40% Anzahlung bei den RV noch für okay.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Helmut & UllaH Offline
              Helmut & UllaH Offline
              Helmut & Ulla
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @Urlauber61
               
              Du solltest hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen - natürlich zahle ich auch bei Einzel- oder Individualbuchungen in der Regel den Preis sofort. Aber darum geht es nicht.
              Hier reden wir von Anzahlungen für Pauschalreisen und da sieht es nun mal ganz anders aus.
              Ich halte 40% für überzogen und würde in so einem Fall mein Buchungsverhalten entsprechend ändern - Pauschalreisen wären für mich persönlich dann uninteressant.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FugimaxiF Offline
                FugimaxiF Offline
                Fugimaxi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Jeder wie er meint.Die Bedingungen sowie die Höhe der zu zahlenden Anzahlung weiß man vor der Buchung. Wenn man sich nicht genau informiert,selber schuld.Und wenn jemandem die Anzahlung zu hoch ist,einfach mit einem anderen RV verreisen der nur 25 % nimmt,aber auch 10 - 20 % teurer ist. Oder alles selber individuell buchen.
                Aber ich wiederhole mich,der Endpreis ist der selbe,ob 25%Az und 75 % Rest oder 40% und dann nochmal 60%.
                Gruß,Jürgen

                Männer haben auch Gefühle:
                Hunger zum Beispiel.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Helmut & Ulla wrote:
                  ....Ich halte 40% für überzogen und würde in so einem Fall mein Buchungsverhalten entsprechend ändern - Pauschalreisen wären für mich persönlich dann uninteressant.

                  kommt immer drauf an, wie weit im voraus man eine reise bucht.
                  bucht man 1,5 jahre vorher (geht das überhaupt?), wäre ich auch nicht bereit, schon einen so großen anteil der reise zu bezahlen.
                  bucht man 4 monate vor beginn der reise ist es doch eigentlich wurscht, ob jetzt 40% und in 3 monaten nochmal den rest, oder jetzt 25% und in 3 monaten den rest.
                  im idealfall sollte man sowieso die gesamte summe bei buchung schon zusammen haben.
                   
                  wie fugimaxi schon schrieb: am ende muß sowieso alles gezahlt werden.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • MühlengeistM Offline
                    MühlengeistM Offline
                    Mühlengeist
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Es stimmt schon, das am Ende alles bezahlt sein muss, und der Zinsgewinn (oder-verlust) ist genauso unerheblich. Ich habe bei 40 % lediglich Bauchschmerzen wenn ich langfristig also z.B. 8 Wochen vorher stornieren müsste, ob das dann auch in der Höhe mit der RRV (vorrausgestzt immer mein Stornogrund ist überhaupt abgedeckt) gedeckt ist. Weil wir uns auch für ein Angebot der Xler interessiertzen habe ich diesbezüglich bei meinem Versicherer (Jahrespolice) angefragt - Antwort kam keine.
                     
                    Haben dann eben ein anderes Hotel gebucht.
                     
                    birgit
                     
                    PS. Wir "müssen" oder "dürfen" wegen betrieblicher Urlaubsplanung schon immer im Oktober/November für die kommenden Sommerferien buchen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Helmut & UllaH Offline
                      Helmut & UllaH Offline
                      Helmut & Ulla
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @Lexilein
                       
                      Wir haben in den letzten Jahren jeweils im April unseren Urlaub in Thailand verbracht. Gebucht haben wir diese Urlaube recht früh und zwar Ende Juli des Vorjahres und zwar pauschal. Der Reiz daran ist natürlich, das ich ca. 9 Monate vor dem Urlaub nur eine recht geringe Anzahlung leisten muss und trotzdem günstige Buchungsklassen in den Fliegern bekomme.
                       
                      Wenn sich aber bei einer Pauschalreise die Anzahlung in einer Höhe von über den Kosten des Langstreckenfluges bewegt - und das wäre bei 40% Anzahlung der Fall - dann würde ich mir in Zukunft recht früh einen günstigen Flug buchen und diesen direkt bezahlen. Eine Unterkunft in Asien bekomme ich später jederzeit.
                       
                      Deswegen würden für uns Pauschalreisen mit steigenden Anzahlungen uninteressanter werden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • dartschiD Offline
                        dartschiD Offline
                        dartschi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        muschelsucherin:
                        @Helmut & Ulla
                        Auch Neckermannn nimmt 25% Anzahlung
                        wrote:

                        Das stimmt nicht, wir haben am 10.01.12 für September bei NEC gebucht, am 16.01.12 bekam ich per Post die Buchungsbestätigung mit 20% sofortiger Anzahlung.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Helmut & UllaH Offline
                          Helmut & UllaH Offline
                          Helmut & Ulla
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @dartschi
                          bei einer Schiffsreise ja, ansonsten stimmt dein Eintrag generell so nicht...hier ein Auszug aus den Neckermann AGB Saison 2012/2013:
                          2. Bezahlung
                          2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 25%,
                          bei Schiffsreisen 20% bei Reisen aus den Programmen Thomas Cook Last Minute und Neckermann Reisen Last Minute 30% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • muschelsucherinM Offline
                            muschelsucherinM Offline
                            muschelsucherin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @dartschi,
                            wie kommst du darauf, dass ich keine Anzahlung von 25% geleistet habe??
                             
                            Gebucht am 10.01.2012, Bestätigung am 11.01.2012 bei Neckermann
                            Die Reise findet am 29.04.2012 statt.
                             
                            Die Reise kostet                                             828,00  EUR
                            Anzahlung sofort                                             207,00  EUR
                            Restzahlung spätestens 20.03.2012                 621,00  EUR
                            Nach Adam Riese und Eva Zwerg  sind es 25%  oder  ❓   
                             
                            😉   für die 5% habe ich einen Kleinkredit aufgenommen! 😆
                             
                            LG. Muschelsucherin

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • dartschiD Offline
                              dartschiD Offline
                              dartschi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @muschelsucherin, mir ging es nicht darum, dass du 25% angezahlt hast.

                              Vielmehr darum, dass NEC  nichtgenerell 25% nimmt. 😉
                              Wie schon geschrieben haben wir für unseren Spätsommerurlaub 20% angezahlt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Kommen wir also hierhin zurück ...

                                Es wurden vorinstanzliche Entscheidungen bestätigt, womit a) zu rechnen war und worauf b) die Anbieter sich bereits eingestellt hatten.
                                Anlass zur Feierei??? ❓
                                Na dann ... 😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • xadooX Offline
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                                  xadoo
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Das Gericht verwies auf den Grundgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach seien Leistungen zwischen Geschäftspartnern "Zug um Zug" zu gewähren.

                                  Im Zentrum der Klage standen auch zu hohe Stornierungskosten.
                                  Wenn Urlauber ihre Reise absagen, zahlen sie umso mehr je näher der Reiseantritt ist. Diese Preispolitik muss nun transparenter gestaltet werden.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    ...und letzteres bedeutet einzigst, daß deutlicher darauf hingewiesen werden muß (wie auch immer dies zu definieren ist), die Sache ansich aber weiter Bestand haben wird/kann!

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Mam62M Offline
                                      Mam62M Offline
                                      Mam62
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Aber die Stornokosten sind doch transparent. Sie sind deutlich in den AGB zu lesen.
                                      Und dass sie umso höher werden, je näher der Reisetermin kommt, ist doch nachzuvollziehen, weil die Kosten und das Risiko für den Veranstalter ebenfalls steigen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • curiosusC Offline
                                        curiosusC Offline
                                        curiosus
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Da die schriftliche Urteilsbegründung derzeit noch nicht veröffentlicht ist, sind mögliche Konsequenzen aus der Pressemitteilung 183/14 vom 9.12.2014 des BGH aufgrund der fehlenden Details spekulativ, da allein schon in den ersten Hinweisen zum Urteil entsprechende Einschränkungen und Ausnahmen formuliert sind.
                                        "Rechtswidrig", wie es im Titel lautet, sind die genannten Prozente allerdings nicht.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Bisher wurde etwas kryptisch aufgefordert, der Kunde könne ggf. den Nachweis geringerer Kosten führen, falls ihm die Stornogebühr unangemessen erscheint.
                                          Das wird ihm durch den Richterspruch m.E. nicht signifikant erleichtert ...
                                          So müsste beispielsweise bewiesen werden, dass ein X-Veranstalter einen Flug weiterverkauft hat und nur die evtl. Preisdifferenz zu bezahlen sei. Das erscheint mir nicht sonderlich alltagstauglich.

                                          Eine Verbesserung stellt sich tatsächlich durch die Deckelung der Anzahlung ein, die mit dem Prinzip "Geld gegen Ware/Leistung" begründet wird.
                                          Die sofortige Fälligkeit der Zahlung ist ja auch bei Nur-Flug Buchungen ein viel diskutiertes Thema. Warum soll ich ein Ticket voll bezahlen, wenn ich die Leistung erst Monate später in Anspruch nehmen will?

                                          Allerdings wird diese - wie ungefähr jede scheinbar verbraucherfreundliche - Entscheidung zur Rechtfertigung von preislichen "Anpassungen" dienen, darüber sollte sich der beschützte Verbraucher im Klaren sein ...
                                          :?

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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