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Anzahlung d. Reise an Reisebüro u. nicht an Veranstalter?

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  • Hans13H Offline
    Hans13H Offline
    Hans13
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Forumsteilnehmer.
    In einem Online-Reisebüro gibt es, für mich ein beachtenswerten, einen Rabatt von über 80 Euro nach vollzogener Reise.
    Nur ist das bei denen wohl so, dass man die Anzahlung direkt an das Reisebüro leisten muss. Ob auch die Endzahlung dahin geleistet werden muss, weiß ich leider nicht.
    Was ist nun, wenn das Reisebüro zwischenzeitlich von der Bildfläche verschwindet?
    Übernimmt dann automatisch der Reiseveranstalter die Verträge?
    Der Reiseveranstalter, übrigens einer der großen bekannten, ist ja darüber sicher informiert wenn da Anzahlungen getätigt werden.
    Ist das häufiger, dass man die Anzahlung an ein Reisebüro tätigen muss?
    Kann ich da mit ruhigem Gewissen buchen?
     
    Danke für Antworten.
     
    MfG
    Hans13

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    • nate1N Offline
      nate1N Offline
      nate1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich schildere mal einen mir passierten Fall: An- u. Restzahlung an das Reisebüro (RB) einer weitläufigen Bekannten überwiesen, diese hatte Unkassovollmacht für den Reiseveranstalter (RV). Die 3. Person wollte dann nicht mehr mit, also Reise beim RV tel. storniert u. den nach Abzug der Stornokosten verbleibenden Betrag zurückgefordert. Antwort vom RV, sie hätten noch keine Zahlung vorliegen u. ich müsste die Erstattung aufgrund der Inkassovollmacht des RB von diesem zurückfordern. Sof. mit dem RB tel. u. die Sachlage geschildert, kein Problem, sie überweist in den nächsten Tagen das Geld. Nach 2 Wochen immer noch keine Zahlung da, also persönlich hin zum RB. Dort war aufeinmal die Mutter der Bekannten, diese wäre sehr krank u. sie würde das mit unserem Geld jetzt regeln. Wieder 2 Wochen auf das Geld gewartet, wieder pers. ins RB, aber niemand war dort u. in den Räumen lag alles wild durcheinander. Im Geschäft  nebenan nachgefragt kam dann als Antwort, dass die Inhaberin des RB aufgrund ihrer Alkoholprobleme die Übersicht verloren hat u. Insolvenz angemeldet ist. Wieder mit dem RV tel. u. Problem geschildert, sie können mir nichts erstatten, da sie keine Zahl. vorliegen haben. Ich bin dann gegen die Bekannte bis zum gerichtlichen Mahnbescheid gegangen u. habe irgendwann aufgrund immer weiter vorzustreckenden  Kosten u. Gebühren sowie Wohnortnachforschungen aufgegeben u. 600 DM in den Wind geschrieben. Gottseidank konnten wir trotzdem unsere Reise antreten, da irgendeine Vers. eintrat, keine Ahnung ob vom RB oder RV, die dem RV seine Kosten ersetzte.

      "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Hans
         
        Schau dir die AGB des Vermittlers und des RV an.
        Dort wirst du alles über die zu leistende Anzahlung erfahren: Wie hoch und an wen.
        Und falls du dir dann noch unsicher bist, den RV telefonisch kontaktieren und diesbezüglich um etwas Schriftliches bitten.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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