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Welche Unterlagen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ägypten
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  • sschmidtS Offline
    sschmidtS Offline
    sschmidt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich fliege mit meinem Enkel im März alleine (ohne Erziehungsberechtigten) nach Hurghada. Was für Becheinigungen brauche ich da, damit es keine Probleme bei der Ein- bzw. Ausreise gibt? Mein Enkel hat auch einen anderen Nachnamen, als ich.
    Ich nehme an, eine Erlaubnis der alleinerziehungsberechtigten Mutter in englisch, so wie eine Bescheinigung, dass ich im Urlaub alle Angelegenheiten im Sinne des Kindes regeln darf (natürlich auch in englisch)? Was benötige ich noch? Müssen diese Bescheinigungen noteriell beglaubigt sein? Oder sollte ich eine Kopie des Ausweises der Mutter mitnehmen, damit man anhand des Namens und der Unterschrift auf den Bescheinigungen vergleichen kann?
    Ich hoffe mir kann hier wer helfen. Bei Reisen in die Türkei wurden nie Bescheinigungen verlangt.
    Waren schon mal Großeltern mit Enkel(n) + anderen Nachnamen in Ägypten und können mir berichten?
    Nicht, dass wir dann am Flughafen in Hurghada umdrehen müssen, weil irgendeine Bescheinigung fehlt.
    Oder brauche ich gar nichts, da der Kleine ja als Reiseteilnehmer aufgeführt ist und ich seinen Reisepass "besitze"?
    Danke für die Beantwortung meiner Fragen!

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...wie schon mehrfach hier beschrieben solltest Du sicherheitshalber eine bestätigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache samt Kopien der Ausweise mitführen um möglichen Problemen entgegentreten zu können... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • sschmidtS Offline
        sschmidtS Offline
        sschmidt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Von wem bestätigt? Noteriell oder wie?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...nein, ein Schreiben aufsetzen, den Ausweis des Kindes und Erziehungsberechtigten darunter kopiert oder die Ausweisnummern und Daten aufgelistet (wenn Kopie separat mitgeführt wird) und vom Erziehungsberechtigten unterschrieben... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Hans13H Offline
            Hans13H Offline
            Hans13
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo.
            Ich hoffe Schorchi kommt hier her um zu lesen.
            Vor 2 Jahren hatten wir auch unseren Enkel mit. Da unser Schwiegersohn vom "Fach" ist, hat eer uns alle nur erdenklichen Papiere mitgegeben.
            Es gibt auch irgendwo im weltweiten Netz dem entsprechende Vordrucke in Deutsch und Englisch.
            So hatten wir von den Geburtsurkunden der Eltern, deren Heiratsurkunde und selbstverständlich auch die Geburtsurkunde des Enkels. Ferner waren da Generalvollmachten über Erziehungsberechtigung und Gesundheit mit dabei.
            Und.......schon bei der Ausreise hier in Deutschland wurde bei der Passkontrolle gefragt wer das Kind ist und wo die Papiere sind.
            Ich möchte bestimmt nix tramatisieren. Doch man kommt in ein fremdes Land, wir können noch nicht einmal ein vernünftiges Englisch, man kommt sogar noch in ein moslemisches Land vielleicht, ein Entwicklungsland, ein sehr wohlhabendes Land.....Kindesentführung, Verschleppung....alles kann sich der Beamte an der Passkontrolle hier bei uns und dort am Abflughafen einfallen lassen.
            Wir haben das alles richtig gemacht und nix bereut.

            MfG
            Hans13

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hans13,
              das wichtigste ist die Vollmacht der Eltern, da diese gerade bei der Abreise hier durchaus 'erwartet' werden kann.
              Die Ein- und Ausreise nach/aus Ägypten ist weitaus entspannter.

              Zudem hat das AA dazu auf dieser Seite einige Hinweise gegeben, wobei die Unterschriftsbeglaubigung sicher zu vernachlässigen ist, wenn Kopien der Ausweise der Erziehungsberechtigen mitgeführt werden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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