Stornierung/Rücktritt von Pauschalreise durch Anbieter [TUI]
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Hallo Forumsmitglieder,
ich habe folgende Problemstellung.
Anfang Dezember: Ich habe eine Pauschalfernreise für die Osterferien, d.h. ab Anfang April gebucht, Preis zusammen ~4.600€ für zwei Personen. Anzahlung von 25% ist erfolgt, Reiseunterlagen sind auch da.
Der Urlaub für zwei Wochen wurde von beiden Personen beim Arbeitsgeber eingereicht und genehmigt.
Ende Februar kommt vom Reisebüro (TUI) die Info, dass der Hinflug überbucht ist, man aber einen Ersatzflug einen Tag früher anbieten kann. (exakt 24 Stunden vor dem eigentlichen Start). Leider ist dies aufgrund beruflicher Gründe wirklich nicht möglich.
Ich habe herausgefunden, dass eine andere Airline am ursprünglichen Datum noch Plätze für die Strecke frei hat, diese ist dann aber natürlich kein Charterflug, sondern ein Linienflug mit KLM. Wenn der Anbieter den KLM Flug nicht nehmen will, kann ich die Reise nicht antreten.
Andere Flieger sind natürlich auch kaum noch zu bekommen, da die Info erst jetzt kam, und nicht vor 10 Wochen, als ich die Reise bebucht habe.
Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Der Reiseanbieter wird dann vermutlich von der Reise zurücktreten. Kann ich (neben der Rückzahlung der Anzahlung natürlich) weitere Kompensationen erwarten?
Der Reiseanbieter hat meines Erachtens die Verantwortung, und eine Überbuchung eines Charterfliegers kann ja keine höhere Gewalt darstellen.
Danke für Gedanken zum Thema,
stevi2312 -
Hi,
du solltest auf jeden Fall erneut Kontakt zum RV aufnehmen und ihm schildern, dass euch ein Abflug 24 Std. früher aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist - und ihn auf ev. andere Flüge (du nennst einen, vllt. finden sich noch weitere) hinweisen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass sich eine Reise auf diese Art und Weise doch noch retten lässt.
Was passiert, wenn dies nicht der Fall ist ? Dann erhältst du die Anzahlung zurück. Weitere Zahlungen im Stil von Entschädigung kannst du m. E. nicht erwarten. Der RV hat dich rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass der geschlossene Vertrag wie gehabt nicht aufrechterhalten werden kann.
Ich würde an deiner Stelle aber zuerst einmal auf Lösung 1 (s.o.) setzen und so schnell wie möglich mit dem RV bezüglich des von dir genannten oder auch eines anderen Fluges verhandeln - wobei ich dir viel Glück wünsche.
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @stevi2312

Zunächst einmal haben deine Recherchen bezüglich freier Flüge nicht wirklich viel Sinn, denn Vakanzen im Einzelplatzverkauf der Airlines sind nun mal eine ganz andere Sache, als Veranstalterkontingente. Im Grunde ist in den allermeisten Fällen der Hinweis nutzlos, bzw. seitens des Veranstalters wenig Entgegenkommen dahingehend zu erwarten, dass er die Reise mit einem - zumeist erheblich teureren! - Linienflug zum Termin durchführt.
Mangels rechtschaffen prickelnder anderer Optionen solltest du aber die Verhandlungen zumindest mit dem Hinweis unterstützen.
Eine weiter Option wäre ein komplett umgestrubbeltes Arrangement (vom Veranstalter) innert der von dir gebuchten Reisezeit; fraglich wiederum, ob eine womöglich recht abweichende Alternative für dich infrage kommt - trotzdem solltest du vielleicht die Gelegenheit wahrnehmen, in dieser Hinsicht eine Lösung herbeizuführen.
Letztlich ist die Verschiebung der Abreise um 24h eine wesentliche Vertragsänderung, und wenn du dieses Angebot nicht wahrnehmen kannst, berechtigt sie dich zweifellos mindestens zur kostenlosen Kündigung.
Über die Erstattung deiner geleisteten Zahlungen hinaus ergeben sich weitere Rechtslagen aus den vertraglichen Bestimmungen des Veranstalters, bzw. gem. des geltenden Vertragsrechts am vereinbarten Gerichtsstand.
Gem. BGB beispielsweise besteht bei Nichterfüllung des Vertrages unter dem Gesichspunkt, dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist (z.B. einer Überbuchung), durchaus ein Anspruch auf Schadensersatz, also auf eine entgeltlichen Kompensation unnötig aufgewendeter Urlaubszeit. Ein solcher Anspruch wird sich aber sehr wahrscheinlich nur auf prozessualem Wege durchsetzen lassen, im Rahmen der Kulanz verbleiben dir leider nur die oben aufgeführten Optionen. -
Danke für die schnellen Antworten.
Den alternativen Flug habe ich dem RV schon mitgeteilt, es wird geprüft. Aufgrund des Preises des Fluges gehe ich aber auch nicht davon aus, dass der RV darauf eingeht.
Die Flüge über Condor sind für die gesamte erste Osterwoche ausgebucht, daher kann man das Angebot auch nicht umstricken, und es müssen zwingend die Osterferien sein.
Mich stört, dass ich bei diesem unkomplexen Angebot erst jetzt informiert werde, wo keine bezahlbaren Alternativen mehr im Reisezeitraum zum Reiseziel, sprich Kuba, möglich sind.
Unabhängig von der rechtlichen Situation: Kunden müssen für eine Stornierung hohe Gebühren bezahlen, und der RV kann einfach so mal Stornieren, 10 Wochen nach der Anzahlung und Reisebestätigung?
Es ist halt keine Absage wegen zu weniger Teilnehmer, sondern, wie die den Flieger nicht sauber eingebucht haben (ob es der RV war oder die Condor, ist mir im Zweifel als Kunde des RV egal)
Danke! -
Hallo,
ich bin ja nun ein absoluter Laie in Reiserechtsfragen und tu mich schon mit den AGB's schwer
, aber ich finde das eine sehr interessante Frage .....
Der Reiseveranstalter sagt also ja nun mindestens 6 Wochen vorher, dass er die Reise nicht wie gebucht durchführen kann, was ja jetzt wegen der Ferienzeit nicht wirklich früh ist und es wahrscheinlich auch an Alternativen mangelt. Kann der Reisende nicht auf die Durchführung bestehen?
Keine Ahnung wie der Veranstalter das machen soll, aber wenn der Kunde 6 Wochen vorher sagen würde, nee, ich kann jetzt leider erst einen Tag später, entweder macht ihr das oder ihr könnt dann kostenfrei sagen nein, dann gibts halt keinen Urlaub, da würde sich ja wohl jeder Veranstalter an den Kopf fassen, für den Reisenden fallen selbstverständlich Stornogebühren an, oft ja auch nicht zu knapp. Da müsste das doch andersherum genauso gelten!! Wirklich schade, dass man das dann wahrscheinlich nur gerichtlich durchsetzen könnte.
Wie gesagt, ich hab keine Ahnung von AGBs und es wird da sicher auch alles so stehen, aber es ist ja schon irgendwie ungerecht, oder??
LG -
@stevi2312
Wie schon geschrieben:
Der RV (respektive sein Leistungsträger) ist - soweit deiner Schilderung zu entnehmen!? - verantwortlich und kann in Anspruch genommen werden.
Nun der Teil, der dem Titel des Unterforum gerecht wird:
Meiner Meinung nach wird der RV bestrebt sein, euch eine passable Alternative anzubieten. Meiner Erfahrung nach zeitigen Überbuchungen Ausfälle an anderer Stelle, im Idealfall also eine Vakanz einen Tag nach eurem gebuchten Abflugtermin.
Meine - unmaßgebliche! - Meinung: Warte ab, bleib auf der Spur und rechtschaffen lästig ... die Gesetze der Wahrscheinlichkeit könnten dein Problem geschmeidiger regeln, als man so auf den Punkt denkt.
Dem entgegen steht Murphy´s Law und ggf. solltest du dich versichern (im Wortsinne!), dass dein Rechtsschutz die Kosten einer prozessualen Inanspruchnahme des Vertragspartners trägt. -
Ich habe in diesem Thread mal ein paar Beiträge gelöscht ( vermissen wird diese Beiträge eh niemand, da vollkommen OT ... :? )
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@stevi2312
fragt doch bei deinem RV , ob es für deinen Flug mit Condor im Premium Economy freie Plätze gibt?
Wünsche dir viel Erfolg.
mfG. -
@papaya46:
Danke für den Hinweis, habe ich bereits versucht. Es gibt leider keine Condor Flüge nach Kuba mehr für mindestens 2 Personen in der Zeit, die in Frage kommt.
Es wird nochmals geprüft, ob man die KLM Flüge einbuchen kann, aber das wird vermutlich nichts. Jetzt kosten die KLM Flüge nämlich soviel, wie der gesamte Urlaub.
Wie gesagt, ich würde auch eine für beide Seiten saubere Lösung bevorzugen. Aber wenn die so die Reise (welche auch noch ein Geburtstagsgeschenk für einen runden Geburtstag war) verbocken, bin ich schon mindestens verärgert.
Vermutlich wird TUI von der Reise jetzt zurücktreten, welche Möglichkeiten habe ich dann? Das allermindeste wäre ja noch der Ersatz des Hotels, welches ich am Tag vor der Abreise in Frankfurt privat gebucht habe zu bezahlen (günstiger Hoteltarif ohne Stornomöglichkeit). Aber kann ich darüber hinaus nichts machen? Der TUI hätte ich jetzt schon 1000€ Stornogebühr zahlen müssen, und die kommen umsonst da raus? -
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Bezüglich des Zielortes gibt es keine Auswahlmöglichkeit, es muss Kuba sein.
Wenn gar nichts geht, verschieben wir die Reise auf Ostern 2013.
Es ging ja auch nur an diesem Termin, bezüglich des Startortes sind wir ja auch flexibel, nur Ziel und Termin können halt nicht geändert werden.
Und es gibt ja auch Flüge, welche nur jetzt sehr teuer sind. Aber meiner Ansicht nach kann das nicht mein Problem sein. Ich habe nochmal nachgeschaut, und sogar schon im Oktober gebucht und Anfang November die Anzahlung geleistet.
Aufgrund meiner Verärgerung und der Tatsache, dass die TUI/Condor damit ein Geburtstagsgeschenk vermasselt, will ich auch nicht einfach einer Stornierung zustimmen, da soll die TUI schon auf mich zukommen. Ansonsten ist ein Vertrag ein Vertrag, Urlaub ist beim Arbeitsgeber gebucht, Angezahlt seit langem.
Wenn es so kommt, wie vermutet, und die TUI von der Reise zurück tritt, welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es da? -
Meine Meinung:
Die TUI kann nicht vom Vetrag zurücktreten.
Aber die TUI hat Dir Änderungen mitgeteilt, die Dir das Recht geben, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten. TUI ist verpflichtet, Dir dann Alternativen aus dem TUI-Portfolio anzubieten. Wenn Dir keine davon zusagt, befürchte ich, dass das einfach Pech ist. Flüge, die die TUI sonst nie anbietet, muss sie nicht anbieten, das wäre reine Kulanz.
Wenn Du nicht zurücktrittst, bleibt der Vertrag mit den mitgeteilten Änderungen bestehen.Wenn Du zurücktrittst: Außer der Erstattung der Anzahlung wirst du voraussichtlich keinen Schadenersatz erhalten, jedenfalls nicht freiwillig. vielleicht aus Kulanz einen Reisegutschein.
Welche Aussichten eine Klage hätte, kann ich nicht beurteilen. Da müsstest Du aber einen Schaden belegen können, d.h. z.B. die Reise woanders buchen und wenn sie dort teurer ist, die Mehrkosten von der TUI verlangen. -
Die Forderung von Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, das kann durchaus ein Betrag im Bereich von 50% des Reisepreises sein.
In einem BGB Urteil aus dem Jahre 2005 ging es beispielsweise auch um eine Überbuchung. Die Zumutbarkeit des Ersatzangebotes allerdings spielt eine nicht unerhebliche Rolle, eine Verschiebung von 24h ist subjektiv nicht gerade unzumutbar, du solltest dich in der Sache mit einem Fachanwalt beraten. -
Bei sehr kurzfristiger Änderung (und keiner Möglichkeit mehr, den Urlaub irgendwie anders sinnvoll zu nutzen) hat vonschmeling sicherlich recht.
Aber es sind ja noch einige Wochen hin bis zu Eurem Reisetermin ... da wird die TUI auf jeden Fall argumentieren, dass die urlaubszeit anders genutzt werden kann.
Wie Eure Chancen stehen, kann wirklich nur ein Anwalt sagen. -
Was ist nur mit der TUI los?
Wir haben bereits Anfang Dezember 2011 18 Tage Punta Cana über TUI als Pauschalreise für den 28. September 2012 gebucht. Die Anzahl des Reisepreises erfolgte bereits. Der Urlaub wurde auch von unseren Arbeitgebern bereits genehmigt, es ist eine Ausnahme, dass wir 3 Wochen Urlaub bekommen. Wir hatten uns entschieden, die Reise frühzeitig zu buchen, da am 28.09. mit der Airberlin ein Direktflug ab München möglich war.
Durch Zufall bin ich jetzt auf der Homepage der Airberlin aufmerksam geworden, dass am 28.09. kein Flug nach Punta Cana stattfindet. Daraufhin habe ich mit der TUI Kontakt aufgenommen, es wurde mir mitegeilt, die Angelegenheit durch die Flugdisposition überprüfen zu lassen. Da ich nach einer Woche immer noch keine Antwort erhalten habe, nahm ich nochmals Kontakt auf.
Es wurde mir bestätigt, dass der Flug gestrichen ist. Weiter wurde mir mitegeteilt, das Alternativen gesucht werden z.B. 1 Tag früher zu fliegen oder die Reisedauer zu verkürzen .... Genaueres könnte mir aber erst in einigen Wochen mitgeteilt werden, da unsere Reise erst im September beginnt und sich die Flugdisposition erstmals um andere Gäste kümmern muss, die früher fliegen. Die Airberlin hat wohl über 250 Flüge gestrichen. Bedauerlich für TUI, aber den Vetrag habe ich schließlich mit TUI abgeschlossen und nicht mit Airberlin.
Ich bin wirklich sehr verärgert darüber, da wir ja bereits unseren Urlaub beim Arbeitgeber eingereicht haben und dieses auch nicht mehr ändern können. Falls für uns jetzt kein Alternativflug gefunden werden kann, wird uns wohl nichts anderes überbleiben, als eine andere Reise zu buchen. Es bedeutet aber auch, dass die Preise auch immer teurer werden, da die Frühbucherrabatte wegfallen und auch bestimmte Ziele dann bereits ausgebucht sind.
Damit die TUI nicht alle ihre Kunden verärgert, sollte sie doch über eine Zahlung eines Schadensersatzes nachdenken und dies der Airberlin in Rechnung stellen. -
Wenn ich mir die entsprechenden Paragraphen im BGB durchlese sage ich als Laie dass die TUI zu Schadensersatz verpflichtet ist. Dies sollte die Bezahlung der Mehrkosten für einen alternativen Flug am gebuchten Termin beinhalten.
Wobei §280 aber ein Schlupfloch für TUI sein könnte.
Aber eine halbwegs rechtssichere Einschätzung kann dir nur ein Fachanwalt geben.