Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
-
Hallo,
ich habe für meine Familie im November 2011 eine Reise nach Bulgarien gebucht. Reisezeit Juni 2012 mit der Fluggesellschaft MALEV, die ja seit Anfang Februar 2012 insolvent ist.
Der Reiseveranstalter GTI hat uns nun angeschrieben und aufgefordert diese Reise zu stornieren. Alternativ kann GTI uns noch anbieten pro Person einen Flugzuschlag i. H. v. € 340,-- zu zahlen (PRO Person). Das wären bei 3 Personen 1020 Euro - wir zahlen für unsere Reise (14 Tage, AI, 4 Sterne) lediglich € 1700,-. GTI drängt aber eher dazu, die Reise kostenlos zu stornieren. Würden wir nun die Reise neu buchen, würden wir mittlerweile € 3.400,-- zahlen (gleiches Hotel, gleicher Reiszeitraum).
Nun meine Frage: Gibt es da Alternativen? Muss uns der Reiseveranstalter nicht kostenlos Ersatz anbieten? Was ist mit dem Sicherungsschein bei einer Pauschalreise?
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank bereits im Voraus...
Sandra -
Das kann normalerweise nicht Dein Problem sein, der Veranstalter muss den vertragsgemäß vereinbarten Flug auf seine Kosten woanders kaufen. Denn Du umgekehrt hättest ja auch nicht den Anspruch auf genau diese Fluggesellschaft!
Da der Flug jetzt natürlich teurer ist, versucht er - aus seiner Sicht wirtschaftlich verständlich, aber nicht unbedingt in Ordnung - sein Risiko, hier die zusätzlichen Kosten auf den Reisenden abzuwälzen.
Die kostenlose Stornierung seitens des Reisenden bietet er an, um aus der Nummer ohne Probleme rauszukommen, aber das solltet Ihr nicht tun. Wenn er eine Möglichkeit sähe, die Reise selbst rechtlich einwandfrei wegen der Insolvenz der Fluggesellschaft zu kündigen, würde der Veranstalter diesen Weg wählen, statt den Kunden zum Storno zu drängen!
Laß Dich nicht verunsichern! -
Nicht ganz, darüber informieren die AGB des Veranstalters.
Beispielsweise bestimmen die der TUI:
"Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten.
...
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden."
Im Klartext: Die Mehrkosten ungefähr des Pauschalpreises liegen oberhalb dieser sogenannten Opfergrenze und der Veranstalter kann - auch ohne das Plazet der Reisenden! - eine einseitige Kündigung des Vertrages aussprechen. -
Ja stimmt steht in allen AGBs, aber er hätte ja dann ganz einfach und ohne großartige Folgen seinen Rücktritt erklären können, warum drängt er die Reisenden zum Storno ihrerseits??
Ist möglicherweise die Insolvenz des Erfüllungsgehilfen nicht so ganz in den Passus einzuordnen?
Da werden wohl noch einige Urlauber betroffen sein und über die Nachforderung stolpern.
Sicher versteh ich die wirtschaftliche Lage des Veranstalters, aber die komplette Abwälzung des unternehmerischen Risikos kann ich mir als Laie jetzt doch nicht vorstellen. -
Hallo,
ich habe nun mal bei den AGB`s von dem Reiseveranstalter nachgeschaut u da steht nur folgendes drin:7. Rücktritt und Kündigung durch xxx 7.1.
*xxx kann den Reisevertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651 j BGB iVm § 651 e Abs. 3 und
Abs. 4 BGB, insbesondere bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) kündigen.**7.2.**Darüber hinaus kann xxx in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:**a)*Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer vorherigen
Abmahnung seitens xxx oder seiner örtlichen Vertretung nachhaltig stört oder sich in hohem Maße vertragswidrig
verhält, so dass die weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar
ist....
**b)**Bis drei Wochen vor Reiseantritt: bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird...
Also weisst ja nichts darauf hin, dass wir die Kosten definitiv zu übernehmen haben, oder?
Ich denke, dass der Reiseveranstalter nur will, dass wir kündigen, da wir nun - sofern jetzt die Reise gebucht würd - der Preis sich von € 1700 auf € 3400 erhöht hat.
Was würdet Ihr nun in unserem Fall tun? Wir sollen lt. Reiseveranstalter - bis morgen kostenlos stornieren...
DANKE Sandra -
Eine Userin aus dem Bulgarienforum, die pauschal bei Dertour gebucht hatte, wurde vom Veranstalter auf Austrian Airlines umgebucht. Diese Vorgehensweise würde allerdings den finanziellen Rahmen von GTI sprengen, deswegen auch das Beharren auf dem kostenlosen Storno der Reise. Andererseits fliegt die hauseigene Airline German Skyairlines ebenfalls nach Bulgarien. Da müsste seitens GTI vielleicht irgendwas zu machen sein, ohne dass die Sache finanziell aus dem Ruder läuft.
Zuzahlen würde ich jedenfalls nicht. Wenn GTI nicht in der Lage ist, für adäquaten Ersatz zu sorgen, lieber stornieren und GTI künftig links liegen lassen. -
Der Veranstalter hat kein Kündigungsrecht, weil die Reise, wenn auch mit Mehrkosten, ja durchführbar ist.
@ von schmeling: Das mit der "Opfergrenze" ist inzwischen höchst umstritten und es ist sehr fraglich, wie ein Richter entscheiden würde.
Aber warum sollte sich ein VA überhaupt in diese Enge treiben lassen?Er hat nämlich das Recht, in Eurem Fall den Reisepreis zu erhöhen. Wenn die Beförderungskosten für ihn unvorhersehbar teurer geworden sind (Betonung auf "unvorhersehbar", aber das ist hier ja unumstritten), dann darf er die Mehrkosten weitergeben. Zwischen Buchung und Reise müssen mindestens 4 Monate liegen und die Benachrichtigung über die Preiserhöhung muss bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, aber das ist in Eurem Fall ja gegeben.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % hat der Kunde (lt. AGB und Gesetz) das Recht, kostenfrei zurückzutreten. Auch darüber hat euch der VA informiert.
Über Kundenfreundlichkeit und Kulanz kann man natürlich streiten.
Aber meiner Meinung nach ist das absolut korrekt, was der Veranstalter Euch anbietet. -
So, ich hab nun nochmal ganz lange gelesen und nehme alles, was ich vorher behauptet habe zurück!
Fast!
Denn das mit den vier Monaten hab ich in Punkt 4. auch gelesen und da wir heute den 13. März haben, sind es bis Juni keine vier Monate mehr, das wäre der 12. Juli als Reisetermin. Ausserdem stellt GTI in seinen Bedingungen auf die "auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Treibstoffkosten" ab.
An Sandras Stelle würde ich dem RV nun morgen per Fax mitteilen, wie ich die Dinge sehe und ihn um eine Stellungnahme bitten. Und immer noch nicht stornieren. -
@ abholl
Vom zeitlichen Ablauf her müssen- mindestens 4 Monate zwischen Buchung (November) und Reisetermin (Juni) liegen.
- mindestens 21 tage zwischen Preiserhöhung (jetzt) und Reisetermin (Juni) liegen.
Da hat sich der VA dran gehalten.
Im BGB steht:
Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
Und die Beförderungskosten haben sich doch eindeutig erhöht ...
-
-
Danke Sunshine,
ich habs auch grad nochmal gelesen und wollte meinen Beitrag entsprechend editieren, Du bist mir zuvorgekommen. Ne neue Brille muss dringend her.
Ich entschuldige mich für meine Ungenauigkeit und die vorschnell gezogenen Schlüsse. Leider ist das Ganze zu Ungunsten von Sandra ausgegangen und das ist ärgerlich. -
@ abholl
Ich kenne die GTI-AGB nicht.
Wenn der VA sich dort wirklich darauf beschränkt, wie Du schreibst, die Preiserhöhung für Beförderungsleistungen NUR bei gestiegenen Treibstoffkosten weiterzugeben, dann könnte Sandra eine Chance haben, auf Erfüllung des Vertrags zum alten Preis zu bestehen.
Denn wenn ein VA in seinen AGBs kundenfreundlichere Regeln hat als das Gesetz vorschreibt, dann muss er sich auch daran halten. -
Nun Sunshine, nachdem ich mich ja grad so richtig zum Deppen gemacht habe, möcht ich nicht mal darauf bestehen, der ganze Punkt aus den GTI-AGB lautet:
4.2. GTI behält sich vor, ausgeschriebene und bestätigte Preise für Flugreisen für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung bestimmter Gebühren (z.B. Flughafengebühren) oder für den Fall einer Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse wie folgt anzupassen:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Treibstoffkosten kann GTI den Reisepreis um den Erhöhungsbetrag anpassen.
b) in anderen Fällen der Erhöhung der Treibstoffkosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. GTI kann sodann den Reisepreis um den sich darauf ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz anpassen.
c) Werden bestehende Flughafengebühren nach Vertragsschluss gegenüber GTI erhöht, kann GTI den Reisepreis auch um diesen Erhöhungsbetrag entsprechend anpassen.
d) Eine Preisanpassung /-erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für GTI auch nicht vorhersehbar waren. Eine Erhöhung des Reisepreises ist ab dem 20. Tag vor bestätigtem Reisebeginn unwirksam. Bei Preiserhöhrungen einer Pauschalreise von mehr als 5% hat der Reisende das Recht, unverzüglich kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder von GTI ohne Aufpreis die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem GTI-Angebot zu verlangen. -
Die besagten Malev-Flüge wurden ja von mehr oder weniger zahlreichen Veranstaltern angeboten. Dertour hat (kostenlos, nehme ich an) auf AUA umgebucht.
Ich glaube, FTI hatte diese Flüge auch im Angebot. Vielleicht meldet sich mal jemand, der dort gebucht hat.

-
@ urlauber61
Wäre sicherlich interessant, wie andere VA das handhaben.
Und es ist ja auch ein beliebtes Mittel von Reiseteilnehmern, Druck auf ihren VA auszuüben mit dem Hinweis auf die Kulanz anderer VAs und ggf sogar Drohungen, den eigenen VA im Internet niederzumachen, wenn er nicht auch kulant ist ...Aber für die rechtliche Betrachtung ist nur wichtig "darf GTI das oder nicht?"
-
@ vonschmeling und abholl
Die AGBs von GTI sind etwas schwammig ... zuerst reden sie in 4.2 allgemein von Beförderungskosten, wollen aber lt. 4.2.a nur um die Erhöhung der Treibstoffkosten den Reisepreis erhöhen. Nun gut, Airline-Pleiten gibt es nicht so oft.
Tatsache ist jedenfalls, dass sich die Beförderungskosten für GTI nachweisbar erhöht haben und der erste Satz von 4.2 die Preiserhöhung in diesem Fall erlaubt.Ich würde an Sandras Stelle kostenlos stornieren. Und zwar umgehend. Das ist keine Drängelei/Überrumpelung des VA, sondern ihre Pflicht, wenn sie das kostenlose Rücktrittsrecht ausüben will (und wenn sie es nicht tut, muss der VA ja dann die neuen Tickets kaufen, deshalb die Eile).
Denn was passiert, wenn Sandra nicht storniert? Dann hat sie von ihrem Recht auf kostenlosen Rücktritt nicht Gebrauch gemacht und der Vertrag bleibt bestehen INCLUSIVE der Preiserhöhung. Wenn sie dann nicht komplett zahlt, was sie ja wohl nicht vorhat, kann GTI die Leistung verweigern und die Reise kostenpflichtig stornieren. Und dann kommt der Ärger richtig dicke.... keine Reise, aber StornokostenWenn Sandra eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie natürlich, deren Deckungszusage vorausgesetzt, die Sache nochmal von einem Anwalt prüfen lassen, insbesondere die Formulierung von "Beförderungskosten/Treibstoffkosten", aber ohne RSV sollte sie sehr vorsichtig sein.
-
Und falls jemand das unfair findet, dass der VA in diesem Fall im Recht ist ...
Bitte denkt dran, der VA hatte wahrscheinlich schon Geld an die MALEV für die Tickets gezahlt (das er voraussichtlich nicht wiedersieht), muss evtl. Stornokosten für Sandras Hotel bezahlen und sein Gewinn an ihrer Buchung ist auch weg und er hatte mehr Arbeit/Ärger als wenn alles normal gelaufen wäre.
Sandra dagegen bekommt ihr Geld vollständig zurück!
Natürlich ist es für sie unschön, jetzt eine andere Reise zu einem evtl. höheren Preis suchen zu müssen, aber Vollkasko inclusive aller Folgeschäden wäre bei so einem Fall doch etwas zu viel verlangt -
Hallo sandra 341975!
Leider hast Du nicht geschrieben zu welchem Datum Du von welchem deutschen Flughafen zum welchen Zielflughafen nach Bulgarien fliegst und wann Du zurück fliegst.
Der Reiseveranstalter darf Dir nur den Mehrpreis zwischen dem ursprünglichen Flugpreis und dem neuen Flugpreis berechen.
Ich habe einmal gegoogelt:
Ein Flug von Frankfurt nach Varna 3.6.2012 hin und 18.6 zurück kostet momentan als Gesamtpreis nur 268,51 €.
Ein Mehrpreis von 340 € erscheint mir unglaubwürdig, erst recht weil ja ein Reiseveranstalter die Flüge auch noch günstiger erhält un keine Provision für den Vermittler anfällt. Der Veranstalter wird Dir aber seine Kalkulation erst vorlegen, wenn Du ihn verklagst. Google doch mal wie der Flugpreis für die Konstellation wäre und versuche mit dem Veranstalter zu handeln. -
@ lugansk
Es ist richtig, dass der Veranstalter nur die tatsächlichen MEHRkosten berechnen darf. Und er MUSS diese auch belegen.Er darf dem Kunden nicht die Kosten für das gesamte neue Ticket belasten, sondern nur die Differenz zwischen dem neuen Preis und dem alten Malev-Preis. Denn den hat der Kunde bereits an ihn bezahlt. Er hat zwar höhere Kosten, weil er das neue Ticket komplett bezahlen muss und wahrscheinlich nichts von Malev zurückbekommt, aber das ist sein unternehmerisches Risiko.
Unrichtig ist allerdings, dass Veranstalter grundsätzlich bessere Preise erhalten als die günstigsten im Internet veröffentlichten. Wenn sie tagesaktuelle Preise buchen, erhalten sie die gleichen Preise wie im Internet, es fällt nur die Vermittlungsprovision weg. Wenn sie einen Vertrag mit der jeweiligen Airline schließen, sind die Tickets oft sogar teurer als der günstigste Internettarif, haben aber bessere Konditionen, was Verfügbarkeit, Umbuchung und Stornierung angeht.
Ich denke auch, dass der genannte Aufpreis zu hoch gegriffen ist (da wollte der VA wohl etwas von seinem eigenen Schaden weitergeben) und dass Sandra Anspruch auf einen Nachweis hätte und einen weniger hohen Aufpreis zahlen müsste ... sie kann ja noch mal nachfragen ...
Aber ganz ehrlich, ich würde trotzdem einfach kostenfrei stornieren ... Spart viel Zeit und Nerverei ... da kann sie stattdessen die gewonnene zeit nutzen, sich ein gutes anderes Angebot zu sichen (wenn auch vielleicht etwas teurer, aber egal, einen Aufpreis müsste sie ja in jedem Fall zahlen).