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Reise 2 Monate vor Beginn storniert. Was nun?!?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • _Holly__ Offline
    _Holly__ Offline
    _Holly_
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    hätte mal eine Frage. Und zwar geht es darum, meine Schwester hat mit Mann und deren Tochter eine Reise nach Mallorca gebucht. Veranstalter ist Neckermann, gebucht wurde schon vor einigen Monaten.
    Jetzt haben sie die Nachricht bekommen dass das Hotel überbucht sei und sie die Reise nicht antreten können. Alternativ sollten sie sich ein anderes Hotel aussuchen, die Flüge bleiben bestehen. Problem ist nur das erstens nicht mehr so viele Alternativen zu dem Reisezeitpunkt (Anfang/Mitte Juni) frei sind, gerade wenn man mit Kind unterwegs ist und zweitens die Preise natürlich viel höher sind da der Frühbucherrabatt wegfällt.
    Laut dem Reisebüro könnte man da auch nix machen.....
    Wie seht ihr das? Was sind die rechtlichen Möglichkeiten? Danke.

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    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich wuerde mal schauen ob das Hotel bei einem anderen Veranstalter noch buchbar ist und auch direkt im Hotel nach einem Zimmer fuer den Reisezeitraum fragen. Das ganze eventuell auch in einer hoeheren / besseren Kategorie.
       
      Falls, so eine Reservierung, noch geht wuerde ich die Uebernahme der Mehrkosten oder Bestaetigung der urspruenglichen Buchung verlangen. Falls kein Zimmer mehr buchbar ist wuerde ich den RV informieren dass ich Schadenersatz, basierend auf BGB Para. 280 und 281 (jeweils Absatz 1), geltend machen werde. Das ganze versehen mit einer Fristsetzung von 10 bis maximal 14 Tagen.
       
      Wenn darauf keine oder eine pampige Antwort kommt wuerde ich die Sache meinem Rechtsanwalt uebergeben.

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        mkfpa wrote:
        ......Wenn darauf keine oder eine pampige Antwort kommt wuerde ich die Sache meinem Rechtsanwalt uebergeben.

        da würde ich vorher abklären, ob eine rechtsschutzversicherung vorhanden ist und es entsprechend für diesen fall deckung gibt. 😉

        Das "F" in Montag steht für Freude.

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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Verträge sind einzuhalten, der RV kann eine Reise nicht wegen Überbuchung stornieren.
           
          Verlange vom RV die Unterbringung im gebuchten Hotel ODER die Unterbringung in einem gleichwertigen oder besseren Hotel ohne Mehrkosten.
           
          Wenn der RV dazu nicht bereit ist, kontaktiere am Besten erst mal die Verbraucherschutzzentrale.

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mogan13M Offline
            mogan13M Offline
            mogan13
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Reise ist doch vom Veranstalter stoniert worden bzw man schlägt euch eine Umbuchung vor, setzt Euch nochmal mit dem Veranstalter in Verbindung normalerweise müsstet Ihr trotzdem den Frühbucher noch bekommen bzw. der Veranstalter Euch entgegen kommen, schließlich hat er stoniert bzw. schlägt eine Umbuchung vor.
            Den Ihr hättet ja die Reise so  angetretten wie geplant.
             
            Hat das Reisebüro mit dem Veranstalter gesprochen, oder nur gesagt das ist so Pesch gehabt, so kommt es mir vor.

            Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nochmal:
              Wie @sunshine schon sagte: Wegen einer Überbuchung kann der Veranstalter nicht einseitig kündigen, er muss RELEVANTE Alternativen anbieten.
              Falls nicht, ist er ggf. schadensersatzpflichtig und das sollte man auch erwähnen!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Genau deswegen wuerde ich erst mal saebelrasseln ohne gleich einen Anwalt zu bemuehen. Aber wie ich sagte, bei Kulanzresitenz wuerde ich das 2te Schreiben von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen.
                 
                Wobei ich mir aber durchaus vorstellen kann dass bei "Gegenwind" dann doch noch ein Zimmer verfuegbar ist. 😉

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                • _Holly__ Offline
                  _Holly__ Offline
                  _Holly_
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Danke schonmal für die vielen Antworten. Werde das meiner Schwester mal so weitergeben. Mal schauen was bei rauskommt. Danke 🙂

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                  • BobbsiB Offline
                    BobbsiB Offline
                    Bobbsi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    genau das gleiche hatte ich mit neckermann auch vor einigen jahren durch und letztlich war dieser urlaub unser schönster  😄 . sieh es mal positiv, dass neckermann euch rechtzeitig informiert hat, denn viele urlauber werden erst bei ankunft am hotel informiert, dass es überbucht ist und dann werdet ihr in ein wesentlich schlechteres hotel einquartiert. 
                     
                    wir haben uns damals hingesetzt und uns hotels rausgesucht in der selben kategorie, die uns gefallen haben. die waren natürlich auch teurer. wir sind dann ins reisebüro und das hat kontakt mit neckermann aufgenommen. letztlich haben wir das jetzige vanity golf auf mallorca bekommen (hieß früher anders und kinder waren noch erlaubt) und noch dazu einen mietwagen für 2 tage als entschädigung. gebucht hatten wir damals ursprünglich das esmeralda park in cala d'or.

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