Altersmanipulation von Kindern, weils dann billiger ist!
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Das stimmt auch, Kessi.
Manchmal ist es wirklich günstiger 2 x Single mit Kind zu buchen, anstatt 2 Erwachsene und 2 Kinder mit Ermäßigung - man sollte eben alles vergleichen und spart so ganz legal und ohne irgendwelche Betrügereien
Holger, soweit ich mich erinnere war sogar schon vor ein paar Jahren hier im Forum die Frage nach dem AI. Es war ein Thread in der Türkei und der User meinte damals, man könne ja ein günstiges Hotel mit HP buchen und im Nachbarhotel dann AI essen
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Aber Mausebaer, ist es nicht auch schon Betrug, wenn sich ein verheiratetes Paar als 2 x Single mit Kind ausgibt?
Vermutlich muss es jeder wirklich selbst entscheiden, ob er das macht.
Die Namensgleichheit hätte ja im Hotel auch auffallen müssen, aber an der Rezeption macht man sich darüber vermutlich keine Gedanken. -
@Kessi
warum sollte es Betrug sein,wenn ein Ehepaar jeweils einzeln Single mit Kind bucht und reist?
Um dies entsprechend zu buchen muss ich doch nicht unverheiratet oder allein lebend sein, soviel ich weiss. -
Warum sollte das Betrug sein ? Das ist völlig legal und das kann ein jeder so buchen.
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Kessi wrote:
Die Namensgleichheit hätte ja im Hotel auch auffallen müssen, aber an der Rezeption macht man sich darüber vermutlich keine Gedanken.Was ist mit z.B.Opa+2Enkel vom Sohn und Oma+2Enkel von der Tochter?
Opa und Oma haben einen Trauschein,sind das jetzt Betrüger?Fragen über Fragen. 
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"Interessant" wird es in dem Fall aber, wenn eine der beiden "Gruppen" z.B. auf einen anderen Flug umgebucht wird oder gar in ein anderes Hotel

Die Argumentation "das ist aber mein Mann und mein Kind und ich möchte mit ihnen fliegen bzw. meinen Urlaub verbringen" ist dann nämlich keine ebensolche....zumindest keine rechtlich relevante (Ausnahme auf eine gewisse Chance: Wenn auf eine Rechnung gebucht wurde)
Ist übrigens genauso (allerdings mit unterschiedlichen Rechnungen) schon öfters passiert - im Klagefall sind die Kläger mit Pauken und Trompeten untergegangen! -
@Kessi
Außerdem - es könnte sein, dass es sich bei den 1 + Zimmern (Single + Kind) auch um eine andere Zimmerkategorie handelt und dadurch etwas preiswerter ist.
Ich habe bei einigen Reisen (ohne groß nachzudenken
) als Alleinreisende schon mal ein 1 + Zimmer gebucht - statt eines "normalen" DZ zur Alleinbelegung. Und ich hatte schon den Eindruck, dass es Unterschiede gab (Größe, etc.).
OK, kann ein subjektives Empfinden sein, aber wenn's zu vermeiden ist, lasse ich es heute. Ist allerdings nicht immer zu vermeiden, da einige Hotels bei DZ zur Alleinbelegung nur die 1 + Zimmer anbieten. -
Holger, das wird zusammen gebucht. Man bucht ganz normal 2 Single mit Kind Zimmer - die sind auf einer Bestätigung und gelten als eine Buchung.
Da wird weder irgendwie geschwindelt im Reisebüro noch sonst irgendwas. Du wirst auch keinerlei Einschränkung im Reisekatalog vorfinden, von wegen "diese Zimmer sind nur buchbar für getrennt reisende Familien" "oder "nur buchbar für alleinstehende Mütter / Väter mit einem Kind" - wenn so eine Einschränkung da wäre, dann wäre es natürlich wieder nicht richtig, diese Zimmer zu buchen.
Aber diese Einschränkung gibt es nicht und diese Zimmerkombi ist somit für alle legal buchbar.
Aber das alles ist ja eigentlich völlig OT hier
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Ist schon klar, Britta...es gibt aber eben auch Leute, die genau darauf nicht achten und das als 2 Buchungen buchen...
...und die können u.U. ganz gewaltig Pech haben!
Aber ich finde die Idee mit dem AI-Bändchen nachmachen auch "besser"
und v.a. themen-relevanter. -
@abholl
Dann freut sich die Fluggesellschaft und das Hotel - bei Single mit Kind ist das Kind ja nicht umsonst. Die Leistungen wurden bezahlt und werden in diesem Fall dann nicht in Anspruch genommen.
@Holginho
Wenn jemand so dämlich ist und es getrennt bucht, dann hat er wirklich Pech gehabt und wird bei Verschiebungen oder unterschiedlichen Flügen dieses auch akzeptieren müssen.
Also grundsätzlich sind wir uns hier ja alle einig, daß es absolut nicht geht, wenn z.B. bei einem Kind das falsche Alter angegeben wird, nur damit man günstiger in den Urlaub fliegen kann, oder ? -
@catch
hast dich richtig verhalten, dein Reisebüro auch. Ich würde dieses Risiko, das so eine Sache auffliegt, nicht eingehen wollen.
Mit einer Nachzahlung ist es dann bestimmt nicht getan. Richtig amüsant wird es dann, wenn der RV, wegen der vorsätzlich falschen Angaben den Vertrag kündigt, die "Sparfüchse" dann Unterkunft und Rückreise selber organisieren müssen.
Uns wurde sowas auch schon einmal seitens des Hotels vorgeworfen, die Pässe der Kinder eingehend kontrolliert. Aber natürlich war alles ok, Sohnemann eben sehr gross für sein Alter.
LG Elton -
@Holginho,
ich habe mal im Urlaub welche kennengelernt, die sammelten ihre ganzen Bändchen von früheren Urlauben, nahmen die dann mit, und verglichen mit den vorhandenen Nachbarhotels, legten dann das ensprechend passende an und nutzten AI. Die Bändchen halten sie mit Sicherheitsnadeln zusammen.
Also es gibt keine Ideen, die nicht schon mal ausprobiert worden sind
Gruss Ursula -
...und solche Individuen sollte man meiner Meinung nach mal im Urlaub dann wegen Betruges in ein "komfortables" ********* stecken und anklagen. Ebenso diejenigen, die falsche Angaben zum Alter der Kinder machen oder diese unerlaubt frühzeitig aus der Schule nehmen.
So langsam glaube ich es nicht mehr, auf welche Betrugsideen einige kommen... :? -
Insbesondere finde ich spannend, wie im Gegenzug bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit "Betrug am Kunden" gewittert wird - kein Wunder, wenn man sein eigenes Verhalten auf das anderer projeziert!?
Hinzukommen diverse bizarre "Forderungen", sei es nach der Erstattung von "Umzugskosten", weil man in einen anderen Bungalow gezogen ist, AI Verpflegung schon im Flugzeug oder einen Schadensersatz, weil man beim Abendbrot in eine lange Hose genötigt wurde.
Passt alles wunderbar zusammen ...
:? -
Das Allerschlimmste finde ich, dass alle ehrlichen Kunden, die sich vernünftig benehmen darunter am meisten leiden, da auch für diese die Preise steigen, die Kulanz der RV deutlich zurückgeht und berechtigte Forderungen in Mitleidenschaft gezogen werden.