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Umbuchung mit 5vorFlug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5 Beiträge 4 Kommentatoren 19.9k Aufrufe
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  • calabettyC Offline
    calabettyC Offline
    calabetty
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mein Mann und ich haben im Internet bei hinundweg.com eine Pauschalreise nach Malaga gebucht.operated by 5 vor Flug.Durch eine Knieverletzung würden wir gerne umbuchen, da wir keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Bei hinundweg.com bekam ich nun die Auskunft, daß 5 vor Flug nicht umbucht, sondern wir stornieren müßten.Da wir am 11.März fliegen wollten, wären die Stornogebühren 70%.Oder wir finden jemanden, der die Reise übernimmt.Gegen Gebühr wäre das möglich.Umbuchungen wären bei diesem lastminute Veranstalter nicht möglich.
    Ist das so richtig oder hat jemand noch einen Tipp für mich?

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      auf hinundweg.com fand ich keinen Veranstalter mit dem Namen 5-vor-Flug.

      Denn ausschlaggebend, was wer darf, sind die allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

      Meist ist es so, dass ab dem 30. Tag vor Reiseantritt eine Änderung nur mehr als Stornierung und Neubuchung zu machen ist. Selbst Namensänderungen könnten innerhalb dieses Zeitraumes nur mehr zu diesen Bedingungen möglich sein.

      Also, nachlesen in den AGB des gebuchten Reiseveranstalters (... und das nächste Mal eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen, gell!).

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • calabettyC Offline
        calabettyC Offline
        calabetty
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen dank für deine Antwort.Habe die AGBs von5vor Flug von hinundweg.com zuschicken lassen.
        Vermittlerbedingungen der 5 vor Flug GmbH
        I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

        (1) Zwischen dem Kunden und der 5 vor Flug GmbH (nachfolgend 5 vor Flug genannt) kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt 5 vor Flug, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und sonstigen Leistungsträgern (im folgenden Leistungsträger) zu vermitteln. 5 vor Flug tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.

        (2) Für die vermittelten Leistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Dies betrifft insbesondere den Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.

        Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche nur dann verbindlich sind, wenn sie durch den Leistungsträger bestätigt werden. Andernfalls handelt es sich nur um Wünsche, um deren Erfüllung sich der Leistungsträger zwar bemühen wird, aber zu deren Erfüllung er nicht verpflichtet ist.

        (3) Wird 5 vor Flug vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit 5 vor Flug nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung von 5 vor Flug aus verwaltungstechnischen Gründen zusammen­gefasst werden. 5 vor Flug ist ausschließlich Vermitt­ler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.

        Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschie­dene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hätte in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers.

        Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können.
        II. Vermittlungsentgelte

        5 vor Flug erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Vermittlungsentgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen, einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn u.a., sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden, werden Vermittlungsentgelte berechnet. Die Höhe des Vermittlungsentgeltes ist im jeweiligen Angebot in der jeweiligen Buchungsmaske aufgeführt und vor Abschluss der Buchung für den Kunden ersichtlich.

        Aufwendungen oder Auslagen von 5 vor Flug, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an 5 vor Flug zu erstatten.

        Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von 5 vor Flug auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

        Die hier aufgeführten Entgelte gelten für Onlinebuchungen und können von Entgelten für Buchungen im Reisebüro abweichen.
        III. Auskünfte, Hinweise

        Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber 5 vor Flug. Die Angaben von 5 vor Flug stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. 5 vor Flug haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
        IV. Zahlung

        Die Vermittlungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Reisepreise für die vermittelten Reiseleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Die Zahlung ist jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Der Reisepreis für alle Linienflüge ist sofort zur Zahlung fällig.

        Unser Service-Center für Linienflüge hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne telefonisch unter der kostenpflichtigen Hotline 01805/ 600 188 (12 Cent/Minute) weiter. Für alle sonstigen Reiseangebote der Leistungsträger hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne unser Service-Center unter der kostenpflichtigen Hotline 01805/105 105 (12 Cent/Minute) weiter.
        V. Reiseunterlagen

        (1) Flugtickets oder Unterlagen für Pauschalreisen werden dem Kunden per Post übermittelt oder in Einzelfällen an einem Flughafenschalter hinterlegt. Elektronische Tickets müssen direkt am Flughafen an den dafür vorgesehenen Automaten gelöst werden.

        (2) Bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt entweder die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen per Post oder Email oder die Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Hotel oder Mietwagenunternehmen.

        (3) Bei Buchungen von Linienflügen innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt können die Flugscheine am Flughafen hinterlegt werden. Eine etwaig berechnete Ticketzustellungsgebühr wird daher für diese Kosten angerechnet.

        (4) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, so hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.

        (5) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Post oder Email übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.

        (6) 5 vor Flug oder deren beauftragter Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.

        (7) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch 5 vor Flug ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend 5 vor Flug hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
        VI. Pflichten des 5 vor Flug, Haftung und Haftungsbeschränkung

        Die vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug.

        5 vor Flug haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
        VII. Einreise und Gesundheitsbestimmungen

        Informationen von 5 vor Flug beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.

        Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder 5 vor Flug ausdrücklich mitgeteilt wurde.

        Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.

        Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. 5 vor Flug haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, 5 vor Flug hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
        VIII. Versicherungen

        5 vor Flug empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
        IX. Obliegenheiten des Kunden

        (1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und der Anbieter von Reisedienstleistungen besondere Pflichten des Kunden begründen. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.

        (2) Hierzu zählen die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.

        (3) Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises.
        (4) Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.
        X. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen

        Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen 5 vor Flug, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungsende (Reiseende) gegenüber dem 5 vor Flug geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.
        XI. Schlussbestimmungen

        Der Vertrag unterliegt deutschen Recht.

        Erfüllungsort ist der Sitz des Reisevermittlers.

        Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deut­schem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde kei­nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­haltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
        Bitte lesen und helfen.
        Danke
        Betty

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • melbelleM Offline
          melbelleM Offline
          melbelle
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          5 vor Flug ist FTI (Last Minute Anbieter)

          ;) melbelle

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sina1S Offline
            Sina1S Offline
            Sina1
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @ Betty: Lesen mußt Du die AGB schon selber.

            Warum so kompliziert? Die AGBs von 5 vor Flug findet man auch, wenn man unten in der Taskleiste auf "Veranstalter - AGB" klickt.

            Der Veranstalter sieht in seinen AGB kein Umbuchungsrecht vor. Die AGBs wurden bei verbindlicher Reisebuchung als Vertragsbestandteil akzeptiert. Falls ihr die Reise nicht auf jemand anderen übertragen könnt, kommt Ihr um die Zahlung der Stornogebühren nicht herum.

            Wichtig ist, daß Ihr jetzt zur Schadensminimierung schnell storniert - sonst steigen sie Stornogebühren immet weiter an. Lt. AGB (Punkt 7) betragen sie jetzt bereits 85% des gesamten Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt sind es schon 95%

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