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Pauschalreise gebucht jetzt fällt einer aus.

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  • gwiniverG Offline
    gwiniverG Offline
    gwiniver
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Abend Zusammen!
    Ich habe mit einer Freundin zusammen (läuft über meinen Namen) eine Pauschalreise in die Türkei gebucht und auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Jetzt hat sich die Freundin eine Knieverletztung zugezogen die wahrscheinlich noch operativ behandelt werden muß. Stellt sich am Mittwoch raus. Wenn sich jetzt rausstellt das sie nicht reisen kann übernimmt die Versicherung auch meinen Anteil? Oder wenn ich allein reisen würde müßte ich dann Zuschlag bezahlen? Eine Ersatzperson gibt es leider nicht.
    Ich hab die AGB schon mehrmals durchgelesen aber finde nichts so richtig. Wir haben bei FTI gebucht. Kann mir jemand Auskunft geben wie das so abläuft? Geld weg oder besteht die Hoffnung alles wiederzubekommen.
    Danke im Voraus für Anworten

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schau mal in die AGB deiner Reiserücktrittsversicherung. In einer von mir willkürlich Ausgewählten steht:
      "Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst odereine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird..."   Quelle: allianz-assistance.de

      Wenn du die Versicherung für euch beide abgeschlossen hast, müsste m. E. eine Stornierung für beide Personen abgedeckt sein. Du solltest es der Versicherung aber unbedingt melden, sobald ihr Gewissheit bezüglich einer Operation habt.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Steffi_78S Offline
        Steffi_78S Offline
        Steffi_78
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo gwiniver,
        falls du stornieren musst übernimmt die Versicherung auch deinen Anteil (mir ist keine Versicherung bekannt bei der das nicht so ist).
        Wir hatten auch schon so einen Fall. Mein Mann musste ins Krankenhaus und die Versicherung ist für uns beide eingesprungen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LuganskL Offline
          LuganskL Offline
          Lugansk
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo!

          Wird Kourion schon schrieb, bist Du als Versicherungsnehmer zur Schadensminderung verpflichtet. Das heißt so bald Du weist, das die Operation nötig ist mußt Du unverzüglich der Versicherung den Schadensfall melden.

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          • katjaworldK Offline
            katjaworldK Offline
            katjaworld
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @gwiniver, bedeutet über FTI gebucht, dass ihr beide über die Hanse Merkur versichert seid oder habt ihr eine von der Reise unabhängige Versicherung gebucht? Die Hanse Merkur kommt, wenn ihr beide versichert seid, bei einem anerkannten Versicherungsfallfür deine Kosten auf, da deine Freundin in dem Fall als Risikoperson gilt. Die Versicherung kommt (laut Versicherungsbedingungen Teil B, Punkt 1.4) auch für deine Mehrkosten in Form von z.B. EZ-Zuschlägen bis zur Höhe der Stornokosten bei einer Komplettstornierung auf, wenn du dich entschließen solltest, auch ohne deine Freundin die Reise anzutreten. Ob ihr den etwaigen Versicherungsfall erst meldet, wenn die OP tatsächlich beschlossen ist oder schon vorher, hängt davon ab, ob ihr die Reise ohne eine anstehende OP antreten würdet oder nicht. Ist aus jetziger Sicht eine Reise laut Facharzt auch ohne OP undenkbar, wäre der Versicherungsfall schon eingetreten. Das Für und Wider in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Reiseantritts zum jetzigen Zeitpunkt muss man halt immer selbst in Absprache mit dem Arzt abwägen. Brenzlich im Sinne von "unverzüglicher Schadensmeldung" kann es dann werden, wenn sich ausgerechnet zwischen dem 20.05. und 23.05. vertragstechnisch mit FTI die Stornogebühren erhöhen und im Nachhinein auch ohne anstehende OP z.B. am 20.05. zu ersehen war, dass die Reise so nicht stattfinden kann. Es ist also immer wichtig, dass man sowohl die AGBs des RVs und die Versicherungsbedingungen des Versicherers im Auge behält. Meine Angaben sind wie immer ohne Gewähr und beziehen sich lediglich auf die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur, wenn sie denn eurem Versicherungsvertrag zugrunde liegen und euer Versicherungsfall auch so vom Versicherer anerkannt wird, was ja in einem Reiseforum nicht geklärt werden kann. Es besteht aber auf jeden Fall die Hoffnung (um deine letzte Frage mal zu beantworten), dass, wenn ihr beide versichert seid und die Verletzung deiner Freundin als Schadensfall anerkannt wird und ihr den Schaden unverzüglich meldet, dein Geld nicht weg ist, sondern im Rahmen der Versicherungsbedingungen erstattet wird.

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