Lernidee Erlebnisreisen - Registan & Seidenstraße
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Mit rechtskräftigem Vergleich vom 12.01.2011 Gz.: 23 0 318/10 wurde Lernidee Erlebnisreisen vom Landgericht Berlin zur Reisepreisminderung um 2.300€ verurteilt.
Wobei das Gericht zur Vermeidung einer Beweisaufnahme sich bei der Bemessung der Vergleichssumme von 2.300€ nur auf die offensichtlichen Mängel beschränkte.
Zuvor ist Lernidee Erlebnisreisen auf Einigungsversuche des Ehepaares - die für diese Registan Reise (Seidenstraße) 14.000€ bezahlt hatte - selbst nach 5-seitigen Mängelvortrags mit Urteilsverweisen durch eine auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwältin nur mit einem Entschädigungsangebot von 800€ eingegangen.
**Zusammenfassung:**Obwohl das Gericht nur die offensichtlichen Mängel bewertete, erhöhte sich für Lernidee Erlebnisreisen die Entschädigungssumme durch Vergleich auf 2.300€ nahezu um das Dreifache ihrer Offerte von 800€.
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Ich denke es soll Geschädigte ermutigen nicht gleich auf den ersten Vergleich bzw.Angebot des Veranstalters einzugehen, was ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann, allerdings sollte man im Reiserecht Klagen nur anfangen wenn man über eine RSV verfügt, denn meißtens enden Verfahren im Reiserecht mit einem Vergleich und da zahlt jeder seine Kosten selbst und die können schnell höher sein als die Entschädigungssumme.
Gabi 2001 ( FRanz )