Daten wurden von unbekannter Person eingegeben - Reiseveranstalter verlangt hohe Stornogebühren
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Hallo,
ich habe bei travelchannel.de eine Reise nach Ägypten gebucht und auch bekommen. Die Daten wurden aus unbekannten Gründen auch an www.lastminute-express übermittelt, nur dass die Reise eine Woche früher reserviert wurde. Ich habe aber dort nie eine Reise reserviert. Diese Argentur verklagt mich jetzt, da diese behaupten, ich hätte verbindlich dort über einen Drittanbieter aegypten.de gebucht.
Sie verlangen jetzt 600 Euro Stornogebühren, die ich auf keinen Fall zahlen möchte, da ich die Reise ja über Travelchannel.de bereits bezahlt habe.
Was kann ich tun ? Rein theoretisch kann jeder jeder x-beliebige meine Daten auf dieser Seite dort eingeben und verbindlich buchen.
Ein langer eMail Verkehr plus zahlreiche Telefonte bei dieser Argentur konnten keine Einigung erzielen.Gibt es ähnliche Fälle ? Was kann ich tun, ohne gleich einen Anwalt einzuschalten ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Thomas -
Ich würde es einfach mal abwarten, bzw. schriftlich (Einschreiben+Rückschein) bekannt geben, dass Du KEINE Reise bei Ihnen gebucht hast und die sind dann in der Beweispflicht, dass es doch so war.........
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Ich kenn mich da zwar nicht so aus, aber wenn ich Travelchannel.de so anschaue, dann sind das Vermittler.
Hab mal ein Datum dort eingegeben und als Ergebnis kam dann eine Reise. Beim Klick auf mehr Infos war ersichtlich, dass der Veranstaler TUI ist. Somit wuerde in dem Fall ein Vertrag mit TUI geschlossen werden.
Wie dem auch sei, ohne Anwalt wirste nicht weiter kommen.
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Solche Fälle sind mir schon mehrere bekannt. Es ist halt dann eine Beweissache. Der Veranstalter muss nachweisen können, dass die Buchung von jener Person auch durchgeführt wurde, von der sie die Stornogebühr verlangen.
Ohne die Details zu kennen ist es natürlich schwer einschätzen zu können, ob und welcher Nachweis einer zustande gekommenen Buchung möglich sein wird.
Möglich ist auch ein Software-Fehler, der die eigentlich ja gewollte Buchung falsch behandelte. Somit wäre eine Hardcopy vom Bildschirm beispielsweise hilfreich.
Andererseits darf man nicht vergessen, dass bei einem Gerichtsverfahren auch technische Aussagen wie IP-Adressen (wenn auch - ich weiß - diese sich ändern usw.) Uhrzeit u. ä. hinterfragt - aus der Umkehrung heraus: sonst könnte ja jeder, der munter bucht, im Nachhinein behaupten, er hätte nicht gebucht.
Man muss in solchen Fällen immer alle Varianten betrachten...
Gruß
Peter -
Wenn Mosaik schon sagt, dass so etwas häufiger vorkommt,
stellen sich ja gleich mehrere Fragen:-
Wer kennt die Daten ?
Die Buchung über travel... im Internet sollte verschlüsselt
vorgenommen werden. Also können die Daten (wahrscheinlich)
nicht irgendwo im Nirvana des Internets abgefangen worden sein,
sondern sind nur dem "Buchenden" und "Travel... / deren
Mitarbeitern" bekannt. -
L...-Express arbeitet sehr viel über Bannerwerbung und
gewährt Provisionen an alle Seitenbetreiber mit Verlinkung.
Wenn also jemand, auf welche Weise auch immer, an Daten von
Reisekunden gelangt und diese gezielt einsetzt, kann er sich
eine Zusatzeinnahme verschaffen.Andererseits müssten die Proteste von derart Betroffenen
so massiv bei L...-Express eingehen, dass diese selbst merken
dürften, dass etwas faul ist und den Verursacher aufspüren
können.
Wenn man also mit Sicherheit diese Buchung nicht vorgenommen hat, sollte man auch parallel über eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betruges bei der Kriminalpolizei nachdenken.
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