Stornierungsgebühr
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Guten Tag!
Vor drei Monate versuchte ich die Flügtickets über einen Webseit buchen. Mein Konto wurde zum Betrag belastet, aber ich erhaltete kein E-Mail mit der E-Tickets. Dann fragte ich die Flügsgeselschaft darüber an, aber mein E-Mail wurde auch ignoriert.
Dann bat ich meine Bank diese Überweisung blockieren.Heute habe ich einen Brief von der Flügsgeselschaft bekommen, dass sie von mir ein Stornierungsgebühr in Höhe 132 Euro (eigentlich 100% der Preises der Tickets) verlangegn.
Bin ich wirklich verplifhtet, das zu bezahlen?
Welche Folgen sollte ich erwarten, falls ich darauf verzichte?P.S. Sorry für mein Deutsch..
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@AnneViktoria
Ist dein Englisch besser? Dann versuche es mal so, denn aus dem deutschen Text kann zumindest ich mir keinen Reim machen ...

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Versuche nochmal, auf Deutsch, aber kürzer und einfacher..
Im Mai versuchte ich über einen Webseit die Flügtickets buchen.
Mein Konto wurde belastet, aber erheltete ich keine E-Mail mit der E-Tickets.
Ich fragte darüber die Flügsgeselschaft, aber meine Anfrage wurde nicht beantwortet.
Dann habe ich die Überweisung aus meinem Konto blockiert. Keine Tickets - kein Geld. Und habe bei anderer Firma Tickets gekauft.
Heute bekomme ich einen Brief von dieser Flügsgeselschaft, dass sie von mir das "Stornierungsgebühr" in Höhe des Preises der Tickets verlangen.Meine Frage - was mir passiert, wenn ich diesen Brief überhaupt ignorieren werde?
"
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Aber hast du denn nur eine E-Mail an die Fluggesellschaft geschrieben-wo deine Tickets bleiben?
Da bleibt man doch hartnäckiger an der Sache und ruft da an und fragt nach!? -
lichterbogen:
Aber hast du denn nur eine E-Mail an die Fluggesellschaft geschrieben-wo deine Tickets bleiben?
Da bleibt man doch hartnäckiger an der Sache und ruft da an und fragt nach!?Ja. Die Frage jetzt nicht daran. Die Frage ist -
Was mir passiert, wenn ich diesen Brief überhaupt ignorieren werde?
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@AnneViktoria
Doch, das ist eine sehr berechtigte Frage.Und eine andere ist, wann sollten die Tickets lt. AGB, lt. Website der Airline nach eingegangener Zahlung ankommen und wieviel Zeit lag zwischen der Abbuchung und dem Augenblick, an dem du das Geld von der Bank hast zurückrufen lassen, ohne die Airline diesbezüglich zu informieren ?
So kann man m. E. keinen Vertrag "aufheben".
Ich befürchte, dass du die Stornogebühren wirst zahlen müssen - auch wenn du das Schreiben erst einmal ignorierst.
Um welche Airline handelte es sich denn ? -
Danke Kourion
Es handelt um Seit flüge.de und Airlina AERUNI. Ich habe das Geld zurückrufen lassen umgefähr in 5 Tage nach dem Ankommen der Zahlung.
Laut dem, was on Seite geschrieben war, müsste ich E-Tickets sofort bekommen, aber doch.
Was meinst du damit?
Kourion:
Ich befürchte, dass du die Stornogebühren wirst zahlen müssen - auch wenn du das Schreiben erst einmal ignorierst.Wie wird das ablaufen?
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@AnneViktoria
Nur eine Frage, hast du in deinem Spamordner geschaut ob möglicherweise dort die E-Tickets gelandet sind? -
bernhard707:
@AnneViktoria
Nur eine Frage, hast du in deinem Spamordner geschaut ob möglicherweise dort die E-Tickets gelandet sind?Das hab ich getan, keine Mail auch in Spam-Ordner.
Diese Tickets brauche ich schon nicht. Mein Problem gerade jetzt ist -
Was wird ablaufen falls ich diese Rechnung nicht begleiche. -
AnneViktoria:
Es handelt um Seit flüge.de und Airlina AERUNI.++++++++++
Nur mal zur Info:
Die AERUNI ist keine Fluggesellschaft, sondern die AERUNI GmbH aus Leipzig ist die Betreiberin der Website www.fluege.de.Quelle:VBZ Brandenburg
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Wann sollte den der Flug sein und welche Airline war es nun?
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Nun, @AnneViktoria wird eine Rechnung bekommen haben auf der zu lesen sein dürfte, dass sie sich automatisch im Verzug befindet, wenn nach 30 Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist.
Ignorieren ist also so ungefähr die denkbar schlechteste Idee, denn auch ohne Mahnung wird die übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt.Die Stornierungsbedingungen kann @AnneViktoria in den AGB des Vermittlers nachlesen, es ist davon auszugehen, dass der volle Ticketpreis zurecht gefordert wird.
Meine persönliche Ansicht: Wenn man - offenkundig! - wenig Erfahrung mit der Buchung via Internet hat und zudem noch sprachliche Barrieren im Wege stehen, ist die Wahl des Mediums gelinde gesagt suboptimal.
:?
Ich gehe davon aus, dass der Vermittler auf der Bezahlung besteht und ggf. auch den Versand der Tickets nachweisen wird.
Der Betroffenen rate ich dringend zu einer umgehenden fernmündlichen Nachfrage, a) zum Versand (Form und Datum) des Tickets und b) zur Klärung bereits erfolgter Schritte und deren Grund. -
Anne,
wann soll der Flug denn sein? Oder hast du ihn mit den Tickets, die du woanders gebucht hast bereits angetreten?
Aber ich denke auch, daß von deiner Seite etwas falsch gelaufen ist, und am Schluß wirst du diese Stornogebühren zahlen müssen. Bitte nichts ignorieren, besser antworten und eventuell auf Kulanz hoffen.
lg
ruth
PS:
ich denke wir können hier auf sprachliche Finessen und AGB Hinweise verzichten -
Also, was ich dank papaya46 und vonschmeling entgenommen habe.
Falls ich zum bezeichneten Tag die Rechnung nicht begleiche, bekomme ich die Mahnung. Wenn ich innerhalb 30 Tage danach nicht begleiche, kommt Gerichtsvollzieher.
Stimmt?vonschmeling, was meinen Sie damit:
vonschmeling:
Nun, @AnneViktoria wird eine Rechnung bekommen haben auf der zu lesen sein dürfte, dass sie sich automatisch im Verzug befindet, wenn nach 30 Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist.
Ignorieren ist also so ungefähr die denkbar schlechteste Idee, denn auch ohne Mahnung wird die übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt.Was praktisch bedeutet ''im Verzug sich befinden"?
Was bildet diese "übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt"?Sorry für kindische Frage, aber wie mir klar wurde, habe ich keine Ahnung von Deutsche Realitäten und will jetzt klarmachen.
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danke martinagans für Tipps und dafür besonders danke!
PS:
ich denke wir können hier auf sprachliche Finessen und AGB Hinweise verzichten
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Der Flüg musste in eine Woche nach ich die Zahlung blokierte sein.
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Anne,
bitte, schreibe uns Datum vom Flug und wohin, am besten die Flugnummer.
Aber bitte ignoriere keine emails oder Briefe, immer antworten, die Situation beschreiben und auf Kulanz hoffen, sonst wirst du am Ende sicherlich bezahlen müssen.
lg
ruth -
martinagans:
Anne,bitte, schreibe uns Datum vom Flug und wohin, am besten die Flugnummer.
Aber bitte ignoriere keine emails oder Briefe, immer antworten, die Situation beschreiben und auf Kulanz hoffen, sonst wirst du am Ende sicherlich bezahlen müssen.
lg
ruth07.06 Berlin TXL - Paris CDG
11.06 Paris CDG - Berlin TXLFlugnummer weiß ich nicht.
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Nein, auf Hinweise auf die AGB des Vermittlers kann nicht verzichtet werden, denn sie regeln maßgeblich deine Ansprüche/ Verpflichtungen - und zunächst NUR sie!
:?Ich meinte damit, dass sehr wahrscheinlich auch ohne weitere Mahnung ein Zahlungsverzug gegeben ist, und auch wenn dann nicht direkt vollstreckt wird, ist ignorieren doch eine super schlechte Idee?!
Es ist bezüglich deiner Frage vollkommen unerheblich, wann, wohin und mit wem du fliegst, denn die Bedingungen sind in den AGB DES VERMITTLERS nachzulesen und bis auf Weiteres verbindlich für dich.

edit: Die AGB des Vermittlers (eben "angelesen" ... rolleyes!) verweisen auf die Gültigkeit der AGB des jeweiligen Leistungsträgers.
Ohne also den Leistungsträger Fluggesellschaft zu kennen, kann man schwerlich weitere Ratschläge erteilen.
Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Forderung von 100% des Ticketpreises rechtmäßig ist.@AnneViktoria
Es ist zumindest befremdlich, dass du noch nicht einmal weißt, mit welcher Airline der gebuchte Flug durchgeführt werden sollte ...

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